<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Strukturdiagnose on Dr. Christian Knebel</title><link>https://dr-christian-knebel.de/tags/strukturdiagnose/</link><description>Recent content in Strukturdiagnose on Dr. Christian Knebel</description><generator>Hugo -- gohugo.io</generator><language>de-de</language><lastBuildDate>Fri, 31 May 2024 20:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://dr-christian-knebel.de/tags/strukturdiagnose/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>OZG steckt im Vermittlungsausschuss. Europa beschließt das KI-Gesetz. – Mai 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-05-monatsrueckblick/</link><pubDate>Fri, 31 May 2024 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-05-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Ende März hat der Bundesrat das OZG-Änderungsgesetz abgelehnt.
&lt;a href="https://blog.cosinex.de/2024/04/11/vermittlungsausschuss-befasst-sich-mit-onlinezugangsgesetz-2-0/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Seitdem liegt es im Vermittlungsausschuss
&lt;/a&gt;, wo Bund und Länder um Kompromisse ringen. Das Kernproblem: Die Länder wollten mehr Mitgestaltungsrechte bei der Umsetzungsarchitektur. Der Bund wollte Standards setzen, ohne jeden Entwurf durch 16 Landesvorgaben schleifen zu müssen. Beides ist nachvollziehbar. Beides zusammen ergibt einen Patt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Am 21. Mai verabschiedet der Rat der Europäischen Union den AI Act. Das erste umfassende KI-Regulierungsgesetz der Welt ist auf dem Weg ins EU-Amtsblatt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zwei sehr unterschiedliche Geschwindigkeiten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="warum-das-ozg-im-föderalismus-immer-wieder-festhängt"&gt;Warum das OZG im Föderalismus immer wieder festhängt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Muster ist nicht neu. Das OZG 1.0 aus dem Jahr 2017 hat drei Jahre gebraucht, bis die Umsetzungsarchitektur halbwegs stand. Jetzt hängt das OZG 2.0 im Vermittlungsausschuss, weil Bund und Länder wieder die klassische föderale Reibung produzieren: Wer setzt die Standards? Wer zahlt? Wer entscheidet, wenn Standards und Länderinteressen kollidieren?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024-06-12-vermittlungsausschuss-ozg.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Der Normenkontrollrat hat dazu schon früh eine klare Position formuliert
&lt;/a&gt;: Das Gesetz muss verabschiedet werden, weil das Signal wichtiger ist als die letzte Detailformulierung. Jeder Monat im Vermittlungsausschuss kostet Planungssicherheit für Kommunen und IT-Dienstleister.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Grundkonflikt lässt sich strukturell nicht durch ein besseres Gesetz lösen. Er verlangt eine politische Entscheidung: Entweder akzeptieren die Länder, dass bestimmte Standardsetzungskompetenzen beim Bund liegen müssen, damit föderale IT-Kooperation skaliert. Oder der Bund akzeptiert, dass Länder bei allem, was ihre Verwaltungshoheit berührt, faktisch ein Vetorecht haben. Beides hat seinen Preis. Das Teuerste ist die Unklarheit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Lösung für Mai 2024 ist keine Verfassungsreform. Sie ist eine pragmatische: Den Vermittlungsausschuss abschließen, das Gesetz in Kraft setzen, die verbleibenden Architekturfragen im IT-Planungsrat klären. Genau das passiert schließlich im Juni.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="ai-act-was-die-eu-regulierung-für-öffentliche-verwaltungen-bedeutet"&gt;AI Act: Was die EU-Regulierung für öffentliche Verwaltungen bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der AI Act ist eine Produktregulierung, kein Verwaltungsrecht. Aber öffentliche Verwaltungen sind Anwender von KI-Systemen – und ein Teil davon fällt unter die Hochrisiko-Klassifikation.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Hochrisiko konkret bedeutet:
&lt;a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ai-act-2285944"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Grundrechtliche Folgenabschätzung vor dem Einsatz, Transparenzpflichten, Dokumentation, Registrierungspflicht in einer EU-Datenbank
&lt;/a&gt;. Das sind Prozesse, die in Verwaltungen nicht von selbst entstehen. Sie brauchen Zuständigkeit, Budget und Vorlauf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der strategische Fehler wäre jetzt, den AI Act als Thema für 2026 zu behandeln. Das erste harte Datum ist Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken müssen abgestellt sein. Behörden, die KI-Systeme mit biometrischer Fernidentifizierung oder Profiling ohne ausreichende Rechtsgrundlage einsetzen, haben weniger als ein Jahr.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was hilft: Nicht ein weiteres Regulierungsrahmen-Seminar, sondern eine Bestandsaufnahme. Welche Systeme laufen in meiner Behörde? Welche davon nutzen KI? Welche Risikokategorie haben sie? Das sind drei Fragen, die man jetzt stellen kann, ohne die nationale Umsetzungsgesetzgebung abzuwarten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="bundid-meldet-vier-millionen--und-warum-das-zu-wenig-ist"&gt;BundID meldet vier Millionen – und warum das zu wenig ist&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/DV/DE/2024/05_bund_id_wegmarke.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Die BundID meldet im Mai ihre vierte Millionen registrierter Nutzerkonten
&lt;/a&gt;. Das ist ein Meilenstein nach der Zählweise der Pressemitteilung. Bei 84 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist es knapp fünf Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Problem liegt nicht bei der BundID-Technik. Es liegt bei den Angeboten, für die man die BundID braucht. Wer keine Online-Leistung findet, die sein konkretes Anliegen abdeckt, registriert sich nicht. Wer sich registriert, aber keinen der großen Verwaltungsvorgänge damit erledigen kann, nutzt das Konto nicht wieder.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Logik kehrt sich um: Nicht die Infrastruktur zieht die Nutzung an. Die Nutzung braucht die Leistungen, die sie lohnend macht. Vier Millionen Konten zeigen, dass Menschen die BundID annehmen, wenn ein Anlass da ist. Die Anlässe sind zu rar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Lektion aus anderen europäischen Ländern: Dänemark hat rund 90 Prozent der Bevölkerung, die digitale Identitätslösung aktiv nutzen. Der Unterschied ist nicht die Technik. Es ist die Menge der Dienste, für die man sie braucht. Pflicht vor Kür.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Europa 523:46 dafür. Deutschland 35:34 dagegen. – März 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-03-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sun, 31 Mar 2024 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-03-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der 13. März und der 22. März 2024 gehören zusammen, auch wenn in Berlin und Brüssel wenig aufeinander achtet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Am 13. März
&lt;a href="https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19015/gesetz-uber-kunstliche-intelligenz-parlament-verabschiedet-wegweisende-regeln"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
verabschiedet das Europäische Parlament den AI Act
&lt;/a&gt; mit 523 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen, 49 Enthaltungen. Der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz ist beschlossen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Am 22. März lehnt der Bundesrat das OZG-Änderungsgesetz ab. Die Abstimmung endet
&lt;a href="https://netzpolitik.org/2024/onlinezugangsgesetz-2-0-bundesrat-macht-vollbremsung-bei-der-verwaltungsdigitalisierung/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
35 zu 34
&lt;/a&gt;. Eine Stimme mehr. Der Rechtsrahmen für Verwaltungsdigitalisierung, an dem seit Jahren gearbeitet wurde, hängt im Vermittlungsausschuss.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beides ist legitim. Aber der Kontrast sagt etwas.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-ai-act-für-die-verwaltung-bedeutet"&gt;Was der AI Act für die Verwaltung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der AI Act ist kein Verwaltungsgesetz. Er ist eine Produktregulierung. Aber wer öffentliche Verwaltungen betreibt und KI einsetzt, ist betroffen. Konkret: Systeme, die im Bereich Strafverfolgung, Sozialhilfe, Bewerbungsverfahren oder Kreditwürdigkeitsprüfung von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt werden, fallen
&lt;a href="https://algorithmwatch.org/de/ai-act-erklaert/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
unter die Hochrisiko-Klassifikation
&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das bedeutet: Wer diese Systeme betreibt, muss Risikoabschätzungen dokumentieren, Transparenzpflichten erfüllen und die Systeme in einer EU-weiten Datenbank registrieren. Das sind keine theoretischen Anforderungen. Die ersten harten Termine kommen im Februar 2025.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der praktische Ratschlag für März 2024 ist nicht der strategischste, aber der dringendste: Bestandsaufnahme. Welche Systeme laufen bereits in meiner Behörde? Was davon nutzt algorithmische Entscheidungsunterstützung? Wer ist intern zuständig? Wer noch keine Antworten auf diese Fragen hat, hat weniger als ein Jahr, um sie zu entwickeln, bevor die ersten Verbote greifen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Chance des AI Acts: Er zwingt Behörden, KI-Einsatz strukturiert zu dokumentieren, was viele bisher nicht tun. Das ist schmerzhaft. Es ist auch nützlich.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="warum-der-bundesrat-beim-ozg-nein-gesagt-hat"&gt;Warum der Bundesrat beim OZG nein gesagt hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die 34-zu-35-Niederlage des OZG-Änderungsgesetzes hat eine einfache und eine schwierigere Erklärung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die einfache: Die Länder wollten nicht, dass der Bund künftig allein die Implementierungsstandards für die Verwaltungsdigitalisierung festsetzen kann, ohne sie ausreichend einzubinden. Das ist föderale Grundlogik, keine Blockade-Taktik.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die schwierigere:
&lt;a href="https://www.behoerden-spiegel.de/2024/03/15/richter-foederalismus-neu-denken/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Bundes-CIO Markus Richter hat Mitte März im Behörden Spiegel darauf hingewiesen
&lt;/a&gt;, dass der Föderalismus neu gedacht werden muss, wenn digitale Infrastruktur funktionieren soll. Das ist eine richtige Diagnose, die wenig hilft, wenn das konkrete Gesetz eine Woche später scheitert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das OZG-Scheitern ist kein Skandal. Es ist ein Symptom. Digitale Infrastrukturentscheidungen, die bundesweit verbindlich sein sollen, passen schlecht in einen Gesetzgebungsprozess, der auf Konsens zwischen 16 Ländern und dem Bund angewiesen ist. Andere Bereiche, etwa Straßenverkehr oder Telekommunikation, haben dafür andere Regelungsmechanismen entwickelt. Die digitale Verwaltung hat das noch nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was jetzt helfen würde: Nicht mehr Gesetze, sondern robustere Strukturen im IT-Planungsrat, die verbindlichere Beschlüsse ermöglichen. Weniger Gesetzgebungsverfahren für jede Standardentscheidung, mehr operativer Handlungsspielraum für FITKO und IT-Planungsrat. Das ist keine Verfassungsreform. Es ist eine politische Entscheidung über Governance.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-märz-trotzdem-vorwärts-gebracht-hat"&gt;Was März trotzdem vorwärts gebracht hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nicht alles im März ist Stillstand. Das Registermodernisierungsprojekt läuft: Das Bundesverwaltungsamt und das Statistische Bundesamt arbeiten an der Registerlandkarte, die den Grundstock für NOOTS legt. Das passiert ohne großes öffentliches Echo, aber es passiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Und der AI Act ist jetzt beschlossen. Das gibt Planungssicherheit für alle, die KI in der Verwaltung einsetzen oder entwickeln. Wer die nächsten Monate nutzt, um Systeme zu klassifizieren und Prozesse aufzubauen, hat 2025 weniger Überraschungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG durch den Bundestag. ZenDiS zu viert. – Februar 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-02-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 29 Feb 2024 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-02-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 23. Februar 2024
&lt;a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-onlinezugangsgesetz-990686"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
beschließt der Bundestag das OZG-Änderungsgesetz
&lt;/a&gt;. Das ist der erste Schritt. Dass der Bundesrat vier Wochen später dagegen stimmt, weiß zu diesem Zeitpunkt noch niemand offiziell. Aber die Signale sind da: Die Länder haben ihre Bedenken schon im Gesetzgebungsverfahren geäußert, die Einbindung des IT-Planungsrats ist umstritten, die Finanzierungsfrage nicht gelöst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ebenfalls im Februar:
&lt;a href="https://netzpolitik.org/2024/zentrum-fuer-digitale-souveraenitaet-knappe-ressourcen-fuer-open-source/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
netzpolitik.org berichtet über die ZenDiS-Ressourcenlage
&lt;/a&gt;. Das Zentrum für Digitale Souveränität, das openDesk und openCode voranbringen soll, hat im laufenden Jahr vier Mitarbeitende, die an den eigentlichen Projekten arbeiten. Der selbst errechnete Bedarf: 45 Millionen Euro. Die Bewilligung: 19 Millionen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Gesetz, das vor dem Bundesrat scheitern wird. Eine Institution, die mit halber Kraft läuft. Der Februar zeigt, wo die Lücken sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-ozg-20-enthalten-hat--und-was-noch-unklar-blieb"&gt;Was das OZG 2.0 enthalten hat – und was noch unklar blieb&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Bundestag hat das Gesetz mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen. Der Inhalt: Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Grundprinzip, digitale Signatur statt Schriftform für mehr Verwaltungsvorgänge, ein künftiger Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das Gesetz nicht klar beantwortet: Wer zahlt für die kommunalen Digitalisierungsleistungen? Der Bund hatte im Entwurf vorgesehen, dass er für Bundesleistungen zahlt, die Länder für ihre Leistungen. Kommunen, die die meisten bürgernahen Leistungen erbringen, sind auf Landesmittel angewiesen, die je nach Bundesland unterschiedlich üppig fließen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist der Knackpunkt, den die Länder im Bundesrat angesprochen haben: Nicht nur Standardsetzungsrechte des Bundes waren das Problem. Es war auch die Finanzierungsarchitektur, die Kommunen potenziell höhere Digitalisierungspflichten auferlegt, ohne sicherzustellen, dass das Geld dafür vorhanden ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="https://blog.cosinex.de/2024/06/14/vermittlungsausschuss-beschliesst-onlinezugangsgesetz-2-0/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Die Lösung, die der Vermittlungsausschuss im Juni gefunden hat
&lt;/a&gt;, sieht klarere Bundesfinanzierungsregeln für Bundesleistungen vor. Das Kommunalproblem bleibt ein Länderauftrag.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-mit-zendis-wirklich-passiert"&gt;Was mit ZenDiS wirklich passiert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das ZenDiS wurde Ende 2022 gegründet, um Open Source in der öffentlichen Verwaltung systematisch voranzubringen. Die Idee war richtig. Die Ausstattung blieb dahinter zurück.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vier Mitarbeitende für openDesk und openCode bei einem Budget von 19 Millionen Euro klingt nach viel Geld pro Person. Es ist aber zu wenig, wenn die Aufgabe ist, zwei produktionsreife Open-Source-Plattformen zu entwickeln, zu betreiben, zu dokumentieren und in Tausenden Behörden einzuführen.
&lt;a href="https://netzpolitik.org/2024/zentrum-fuer-digitale-souveraenitaet-knappe-ressourcen-fuer-open-source/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
netzpolitik.org berichtete konkret: Der interne Bedarf wurde auf 45 Millionen Euro berechnet
&lt;/a&gt;. Die Bundesregierung bewilligte 19 Millionen. Das ist weniger als die Hälfte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das erklärt, warum openDesk im Februar 2024 noch nicht als fertige Lösung verfügbar ist. Es erklärt auch, warum das ZenDiS zunächst als Beratungs- und Vernetzungsorganisation agiert und nicht als Lieferorganisation. Der Launch auf der SCCON im Oktober ist das Ergebnis des Jahres, das trotz dieser Ausgangslage Fahrt aufgenommen hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der strukturelle Fehler liegt nicht bei ZenDiS, sondern bei der Entscheidung, eine Institution zu gründen, die eine Bundesaufgabe erfüllen soll, und sie gleichzeitig mit einem Budget auszustatten, das keine Bundesaufgabe erfüllen kann. Das ist kein Einzelfall: Deutschland gründet regelmäßig Institutionen mit richtigen Aufgaben und falscher Dimensionierung. Wenn sie dann nicht liefern, liegt es angeblich an der Institution. Meistens liegt es am Budget.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die richtige Reaktion wäre: Nicht Umbenennung und Reorganisation, sondern eine ehrliche Bedarfsrechnung, die das ZenDiS selbst vorgelegt hat, und die Bereitschaft, diese zu finanzieren. Wer 15 Prozent des Jahresbudgets von SAP für eine einzige Lizenzrunde ausgibt, aber 45 Millionen Euro für die Infrastruktur digitaler Souveränität zu viel findet, hat Prioritäten gesetzt, die sichtbar sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG-Deadline verpufft. Haushalt eingefroren. Was 2024 trotzdem möglich ist. – Januar 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-01-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Jan 2024 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-01-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Das neue Jahr beginnt mit einem doppelten Erbe. Zum 31. Dezember 2023 ist die OZG-Frist abgelaufen: 575 Verwaltungsleistungen sollten bis dahin vollständig digitalisiert sein.
&lt;a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Beh%C3%B6rden-Digimeter_2024.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Das IW Köln bilanziert im Behörden-Digimeter 2024
&lt;/a&gt;: Ein Jahr nach der Frist ist noch erheblicher Nachholbedarf. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht im November 2023 die Umwidmung von 60 Milliarden Euro für unzulässig erklärt, was den Bundeshaushalt 2024 blockiert. Digitalisierungsmittel stehen auf Warteposition.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kein guter Start. Aber auch nicht der Anfang vom Ende.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ozg-bilanz-wirklich-zeigt"&gt;Was die OZG-Bilanz wirklich zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die OZG-Deadline ist abgelaufen, ohne dass die politische Konsequenz eintritt, die eine Deadline normalerweise hat. Das war absehbar: Das OZG 1.0 hatte keine Sanktionsmechanismus für den Bund gegenüber den Ländern, und die Länder hatten keinen für die Kommunen. Wer Fristen ohne Konsequenz setzt, bekommt Fristen ohne Konsequenz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland die Frist verpasst hat. Sie ist, was die Bilanz konkret zeigt.
&lt;a href="https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Beh%C3%B6rden-Digimeter_2024.pdf"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Das IW-Behörden-Digimeter nennt erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern
&lt;/a&gt;: Einige Länder, vor allem im Norden, sind weiter als andere. Leistungen, die EfA-Nachnutzung ermöglicht haben, sind deutlich breiter ausgerollt als solche, die jedes Land einzeln entwickeln musste. Das ist kein Zufall.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für das OZG 2.0 bedeutet, das die Ampel gerade vorbereitet: Es muss nachholen, was das OZG 1.0 versäumt hat. Verbindlichkeit durch Rechtsanspruch, Standardisierung durch klare Kompetenzregeln, Finanzierung durch tragfähige Modelle. Alle drei Baustellen sind offen, und alle drei müssen die Länder mitziehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der pragmatische Schritt für Januar 2024: Nicht auf das OZG 2.0 warten, sondern mit dem nachnutzen, was schon ausgebaut ist. Wer heute noch keinen EfA-Dienst eingebunden hat, der in seinem Bundesland verfügbar ist, hat ein selbst verursachtes Problem.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="haushalt-auf-eis--was-das-für-digitalisierungsprojekte-bedeutet"&gt;Haushalt auf Eis – was das für Digitalisierungsprojekte bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das
&lt;a href="https://netzpolitik.org/2024/bundeshaushalt-2024-wenig-mittel-fuer-die-verwaltungsdigitalisierung/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Verfassungsgerichtsurteil vom November 2023
&lt;/a&gt; hat den Bundeshaushalt 2024 in eine Ausnahmesituation gebracht. Geplante Ausgaben für Digitalisierungsvorhaben stehen unter Vorbehalt, bis ein verfassungskonformer Haushalt verabschiedet ist. Das passiert nicht in den ersten Januarwochen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das konkret bedeutet: Projekte, die auf Bundesmittelzusagen warten, können nicht starten. Ausschreibungen werden verschoben. Dienstleister planen konservativ. In einem Bereich, der ohnehin zu langsam läuft, ist ein Haushaltsvakuum das, was er am wenigsten braucht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was hilft: Projekte, die auf Ländermitteln oder Eigenmitteln basieren, sind von der Bundeshaushaltskrise unabhängiger. Kommunen, die Eigenfinanzierung oder Landesförderung nutzen können, haben jetzt einen relativen Vorteil. Das ist kein Argument für dauerhaft unkoordinierte Kommunaldigitalisierung. Es ist ein Argument dafür, Projekte so zu strukturieren, dass sie nicht an einem einzigen Finanzierungsstrang hängen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-trotzdem-läuft-sovereign-tech-fund-mit-neuem-budget"&gt;Was trotzdem läuft: Sovereign Tech Fund mit neuem Budget&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://www.sprind.org/en/actions/projects/sovereign-tech-fund"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Sovereign Tech Fund
&lt;/a&gt; ist seit Ende 2023 als Tochter von SPRIND strukturiert und startet ins Jahr 2024 mit einem Budget von 17 Millionen Euro, mehr als im Vorjahr. Das Modell ist einfach: Der Fonds finanziert Entwickler:innen, die kritische Open-Source-Infrastruktur warten und verbessern, Komponenten, von denen die gesamte digitale Infrastruktur abhängt, die aber keine kommerziellen Sponsor:innen haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine glamouröse Förderlogik. Es ist eine notwendige. Wer Log4Shell im Dezember 2021 verfolgt hat, weiß, was passiert, wenn eine kritische Open-Source-Bibliothek von einer Person in ihrer Freizeit gewartet wird und dann eine Sicherheitslücke enthüllt wird, die Millionen von Systemen betrifft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;17 Millionen Euro für das gesamte Open-Source-Infrastruktur-Ökosystem Deutschlands ist wenig. Es ist mehr als Null. Und die Institutionalisierung als SPRIND-Tochter gibt dem Fonds mehr operative Stabilität als zuvor. Wer prüft, welche eigene Open-Source-Abhängigkeiten in seiner Behörde nicht aktiv gepflegt werden, hat jetzt zumindest einen Ansprechpartner für den förmlichen Weg.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;2024 wird kein einfaches Jahr für die Verwaltungsdigitalisierung. Der Haushalt ist unklar, das OZG braucht eine neue Fassung und das Bundesgerichtsurteil hat Prioritäten neu gesetzt. Was nicht geändert hat: Der Bedarf, digitale Infrastruktur auf solide Fundamente zu stellen. Das geht auch in Jahren, in denen die politischen Rahmenbedingungen schwierig sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Karlsruhe kippt 60 Milliarden. Der Digital-Gipfel tagt. – November 2023 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-11-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 30 Nov 2023 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-11-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 15. November 2023
&lt;a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
erklärt das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig
&lt;/a&gt;. 60 Milliarden Euro, die aus ungenutzten Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet wurden, sind verfassungswidrig. Das Urteil trifft die Bundesregierung unvorbereitet. Es zieht Mittel ein, die schon verplant waren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenige Wochen vorher, Ende November, tagt der
&lt;a href="https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/DV/DE/2023/11_rueckblick_digital_gipfel.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Digital-Gipfel 2023
&lt;/a&gt;. Bundes-CIO Markus Richter diskutiert mit Ländervertretern, Wirtschaft und Wissenschaft, wie die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigt werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist der November 2023 in zwei Bildern: politische Erschütterung und Fachdiskussion, die so tut, als gäbe es sie nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-urteil-konkret-bedeutet"&gt;Was das Urteil konkret bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Urteil hat eine unmittelbare und eine strukturelle Folge.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unmittelbar: Der Klima- und Transformationsfonds verliert rund zwei Drittel seines geplanten Volumens. Projekte, die aus ihm finanziert werden sollten, stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Darunter sind nicht wenige Digitalisierungsvorhaben, die ihre Mittel aus diesem Topf erwartet haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Strukturell: Das Urteil ist ein Grundsatzentscheid zu Sondervermögen. Wer Kredite für einen Zweck aufnimmt, kann sie nicht ohne Weiteres für einen anderen Zweck verwenden, auch wenn der Neue gesellschaftlich wichtiger erscheint. Das schränkt die haushaltspolitische Kreativität der Bundesregierung dauerhaft ein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Verwaltungsdigitalisierung ist das kein abstraktes Problem. Das OZG-Nachfolgeprogramm, die Registermodernisierungsfinanzierung, die ZenDiS-Ausstattung: Alle hängen an Bundesmitteln, die jetzt unter neuen Vorzeichen verhandelt werden müssen. Wer davon ausgeht, dass die bewilligten Zahlen 2024 halten, unterschätzt den Druck auf den Bundeshaushalt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was hilft: Projekte, die auf föderaler Kofinanzierung basieren oder bereits laufen, sind stabiler als solche, die auf neue Bundesmittel warten. Es ist ein ungemütlicher Hinweis, aber er stimmt: Wer jetzt auf Bund-Mittel wartet, könnte länger warten als geplant.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-digital-gipfel-zeigt--und-was-er-nicht-löst"&gt;Was der Digital-Gipfel zeigt – und was er nicht löst&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Digital-Gipfel ist das jährliche Schaufenster der deutschen Digitalpolitik. Markus Richter positioniert die Registermodernisierung als zentrales Projekt der kommenden Jahre,
&lt;a href="https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/DV/DE/2023/11_rueckblick_digital_gipfel.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
was sie ist
&lt;/a&gt;. Ohne saubere Register kein Once-Only. Ohne Once-Only kein ernst gemeintes Bürgerversprechen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Problem des Digital-Gipfels ist nicht das Programm. Es ist die Taktung: Ein Treffen im Jahr, das nach dem Urteil vom 15. November stattfindet, ohne das Urteil zum Thema zu machen, signalisiert eine Fachöffentlichkeit, die Haushaltspolitik und Digitalpolitik noch zu sehr in getrennten Schubladen denkt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer auf einem Digitalgipfel über Geschwindigkeit redet, aber nicht darüber, wo das Geld herkommt, beantwortet die halbe Frage. Registermodernisierung kostet. NOOTS kostet. ZenDiS kostet. Ohne die Haushaltsfrage zu klären, ist der beste Fahrplan wertlos.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der konstruktive Schritt für die nächsten Wochen: Prioritäten benennen. Welche Projekte sind notwendig für die Infrastruktur und kommen zuerst? Welche sind politisch gewollt, aber verschiebbar? Diese Unterscheidung zu treffen, bevor der Bundeshaushalt 2024 unter Druck gerät, ist klüger als sie hinterher unter Druck zu treffen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie in Ihrer Institution gerade die Konsequenzen der Haushaltslage für Ihre Digitalisierungsvorhaben einordnen wollen oder verstehen möchten, welche Projekte haushaltssicher strukturiert werden können: Über das Formular unten erreichen Sie mich direkt.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Bundestag kritisiert Verwaltungsdigitalisierung. Experten auch. – Oktober 2023 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-10-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 Oct 2023 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-10-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 9. Oktober 2023 berät der Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestags den Stand der Verwaltungsdigitalisierung.
&lt;a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw41-pa-inneres-digitalisierung-969060"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kommunalen Verbänden
&lt;/a&gt; sind geladen. Das Urteil ist einheitlich: Es geht voran, aber zu langsam. Das OZG 2.0 ist ein notwendiger Schritt, aber nicht ausreichend.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein politisch konstruierter Dissens. Es ist die ehrliche Lagebeurteilung von Leuten, die mit der Realität der Verwaltungsdigitalisierung täglich zu tun haben.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-sachverständigen-sagen-und-was-dahintersteckt"&gt;Was die Sachverständigen sagen und was dahintersteckt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Kritik am OZG-Änderungsgesetz folgt einem Muster, das in der Verwaltungsdigitalisierungsdiskussion bekannt ist: Das Gesetz setzt den richtigen Rahmen, übergibt aber die schwierigen Fragen an nachgelagerte Verordnungen, Abstimmungsprozesse und Umsetzungsverantwortlichkeiten, die noch nicht klar geregelt sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Konkret: Die geplanten verbindlichen Standards für die Digitalisierung sind im Entwurf noch schwächer als ursprünglich vorgesehen. Die Kommunen sorgen sich, dass Pflichten wachsen, die Finanzierung aber nicht Schritt hält. Und die technische Architektur, also die Frage, wer welche Basiskomponenten für alle bereitstellt, ist noch nicht ausbuchstabiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der konstruktive Kern dieser Kritik: Das OZG 2.0 braucht die Registermodernisierung als Fundament und die digitale Identität als Zugangsschicht, bevor es seine volle Wirkung entfaltet. Wer das Gesetz isoliert betrachtet, übersieht, dass es in einer Architektur stehen muss, die noch nicht fertig ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für Kommunen und Länder konkret bedeutet: Jetzt die EfA-Dienste einbinden, die bereits fertig sind. Nicht auf die nächste Bundesförderrunde warten, wenn die Lösung schon existiert. Das Ergebnis des Anhörungstages ist kein Grund zur Lähmung, es ist ein Argument für Pragmatismus.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-registermodernisierung-gerade-macht"&gt;Was die Registermodernisierung gerade macht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Registermodernisierung ist das größte laufende Backend-Projekt der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Der IT-Planungsrat hat 2023 mehrere Beschlüsse zu Finanzplan und Zielbild gefasst, die den Rahmen für 2023 bis 2025 abstecken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was dabei auffällt: Die Zeitpläne sind ehrgeizig. Die Realität ist, dass Register dezentral geführt werden, in Fachverfahren eingebettet sind, die teils seit Jahrzehnten unverändert laufen, und von Behörden betreut werden, die nicht über Migrationserfahrung verfügen. Die technische Anbindung von Register A an das NOOTS-System ist eine andere Aufgabe als die Entwicklung eines neuen Onlinediensts.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die ehrliche Aussage für Oktober 2023: Die Registermodernisierung ist auf dem Weg, aber der Weg ist länger als die politische Kommunikation vermuten lässt. Wer jetzt anfängt, ist früh dran. Wer wartet, bis alles fertig ist, wartet zu lang.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-oktober-sonst-gezeigt-hat"&gt;Was der Oktober sonst gezeigt hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die KI-Diskussion in der Verwaltung gewinnt Fahrt, auch wenn der AI Act noch im Trilog ist. Immer mehr Behörden fragen, wie KI-gestützte Dokumentenverarbeitung, automatisierte Bescheiderstellung oder Chatbots im Bürgerservice datenschutzkonform eingesetzt werden können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Antwort ist noch keine abschließende, weil der Rechtsrahmen noch nicht steht. Aber sie ist keine binäre: nicht „verboten bis alles klar ist&amp;quot; und nicht „erlaubt solange niemand klagt&amp;quot;. Sie ist: Pilotieren mit dokumentierter Rechtsgrundlage, Risikoabschätzung und klarem Abbruchkriterium. Das ist der gangbare Weg.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Fragen rund um OZG-Umsetzung, Registermodernisierung oder den Einstieg in KI-Piloten ohne Compliance-Risiko stehe ich gerne zur Verfügung. Das Kontaktformular unten macht es einfach.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Sommerpause. Keine Pause für die strukturellen Probleme. – August 2023 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-08-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 31 Aug 2023 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-08-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der August ist der Monat, in dem Deutschland Urlaub macht. Der Bundestag tagt nicht. Ministerien arbeiten im Minimalbetrieb. Die Fachmedien füllen ihre Seiten mit Jahresstoff, den sie im Rest des Jahres nicht unterbringen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein Vorwurf, das ist eine Beobachtung. Und sie hat einen Nutzen: Was im August trotzdem passiert, passiert, weil es muss. Projekte, die keine politische Aufmerksamkeit brauchen, um voranzukommen, kommen voran. Projekte, die von der nächsten Ressortabstimmung abhängen, stehen still.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-sommerpause-über-struktur-verrät"&gt;Was die Sommerpause über Struktur verrät&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG-Programm läuft im August 2023 auf vollen Touren bei den Projektteams in Ländern und Kommunen. Die meisten konkreten Digitalisierungsarbeiten passieren nicht auf Ministeriumsebene. Sie passieren bei IT-Dienstleistern wie Dataport, AKDB oder ekom21, bei kommunalen IT-Zweckverbänden und bei den Fachverfahrensanbietern, die Verwaltungsprozesse Ende zu Ende abbilden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Ebene macht keine Sommerpause. Und das ist gut. Es zeigt auch: Der Hebel für mehr Tempo liegt weniger in der politischen Beschlusslage als in der operativen Kapazität der Umsetzungsorganisationen. Wer mehr Geschwindigkeit will, muss dort ansetzen. Mehr Stellen, mehr Budget, mehr Entscheidungsbefugnis auf der Arbeitsebene.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was im August öffentlich sichtbar wird, ist die Literatur, die die Lage beschreibt: Die IW-Studie aus dem ersten Quartal zum OZG-Zielzeitpunkt zirkuliert weiter. Ihr Befund – erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, EfA-Nachnutzung als einziger skalierender Mechanismus – ist keine neue Erkenntnis mehr. Aber sie ist noch keine handlungsleitende.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-efa-nachnutzung-wirklich-bedeutet"&gt;Was EfA-Nachnutzung wirklich bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;EfA steht für „Einer für Alle&amp;quot;: Ein Land entwickelt einen Onlinedienst, alle anderen können ihn nutzen. Das Konzept ist richtig. Die Praxis ist komplizierter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erstens sind EfA-Dienste keine Plug-and-play-Lösungen. Die Nachnutzung erfordert lokale Integration in Fachverfahren, Anpassung an Landesrecht, Schulung von Mitarbeitenden. Das kostet Zeit und Kapazität, die kommunale IT-Stellen oft nicht haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zweitens ist die Qualität der verfügbaren EfA-Dienste heterogen. Manche sind produktionsreif und praxiserprobt. Andere sind technisch lauffähig, aber noch weit vom optimalen Nutzererlebnis entfernt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für Kommunen bedeutet: Die Nachnutzungsentscheidung ist keine binäre. Es lohnt sich, jeden infrage kommenden EfA-Dienst konkret zu evaluieren, bevor man ihn übernimmt oder ablehnt. Der Evaluierungsaufwand ist kleiner als der Eigenentwicklungsaufwand. Meistens.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-sovereign-tech-fund-im-sommer-tut"&gt;Was der Sovereign Tech Fund im Sommer tut&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Sovereign Tech Fund hat 2023 sein Volumen auf rund 11,5 Millionen Euro ausgebaut und unterstützt inzwischen mehr als 40 Open-Source-Projekte. Das Budget ist für die Aufgabe noch klein, aber das Modell zeigt, was möglich ist: gezielte Finanzierung von Projekten, die niemand kauft, weil sie keine erkennbaren Produktgrenzen haben, die aber das Fundament bilden, auf dem alles andere läuft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im August ist kein Sprung erkennbar. Das ist der Charakter von Infrastrukturpflege: Sie zeigt sich nicht in Pressemitteilungen, sondern in dem, was nicht abstürzt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die strukturellen Fragen der Verwaltungsdigitalisierung, EfA-Strategie, Nachnutzungsplanung, föderale Architektur, lassen sich gut in ruhigen Phasen klären. Wenn Sie das gespräch suchen: Das Formular unten führt direkt zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG-Deadline erreicht. Was wirklich fertig ist und was jetzt kommt. – Dezember 2022 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-12-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 31 Dec 2022 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-12-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der 31. Dezember 2022 ist da. Die gesetzliche OZG-Frist endet. Von den 575 priorisierten Verwaltungsleistungen sind nicht alle vollständig digitalisiert. Das war absehbar. Was jetzt zählt, ist nicht die Nachberechnung, wie weit man gefehlt hat, sondern die Frage, was das Programm gebracht hat und was es nicht gebracht hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beides verdient eine ehrliche Antwort.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-ozg-programm-geleistet-hat"&gt;Was das OZG-Programm geleistet hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG hat etwas erreicht, das oft unterschätzt wird: Es hat die Verwaltungsdigitalisierung als gemeinsame politische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen etabliert. Vor OZG gab es keine föderale Koordinationsstruktur für die Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen. Nach OZG gibt es sie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt;, die
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; und die EfA-Kooperation der Länder sind institutionelle Ergebnisse dieser Phase. Das ist keine Kleinigkeit. Institutionen überleben Programme. Diese werden 2023 weiterarbeiten, unabhängig davon, wie die politische Kommunikation zur Deadline ausfällt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das EfA-Modell gebracht hat: funktionsfähige Dienste für Kfz-Zulassung, BAföG-Antrag, Wohngeld und andere Leistungen mit bundesweiter Anwendbarkeit. Erste Nachnutzungen. Eine gemeinsame Marktplatzlogik für den Austausch von Diensten zwischen Ländern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was es nicht gelöst hat: die Finanzierungslücke bei Kommunen, die heterogene Kapazitätslage bei kommunalen IT-Dienstleistern, und die Standardisierungsfragen, die weiterhin von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beantwortet werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-jetzt-nicht-passieren-darf"&gt;Was jetzt nicht passieren darf&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die OZG-Deadline ist keine Endstation. Sie ist ein Übergabepunkt. Was jetzt nicht passieren darf: eine Ruhepause nach dem Motto „wir haben geliefert, was wir konnten, der Rest kommt später.&amp;quot;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der „Rest&amp;quot; betrifft genau die Dienste, die schwieriger sind, weil sie tiefer in föderale Zuständigkeiten, lokales Recht und heterogene Fachverfahren eingebettet sind. Diese werden 2023 nicht von selbst fertig. Sie brauchen eine OZG-Nachfolgestruktur mit klareren Finanzierungsregeln, verbindlicheren Nachnutzungspflichten und einem Rechtsrahmen, der Anreize statt nur Ziele setzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der richtige nächste Schritt für die Politik: nicht die OZG-Bilanz verteidigen, sondern auf ihrer Grundlage das OZG 2.0 so ausgestalten, dass es die Lücken des OZG 1.0 schließt. Die Vorarbeiten für den Referentenentwurf laufen bereits.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-nis2-als-zweite-jahresabschluss-nachricht-bedeutet"&gt;Was NIS2 als zweite Jahresabschluss-Nachricht bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022L2555"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
NIS2-Richtlinie
&lt;/a&gt; ist mit ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 27. Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Transpositionsfrist läuft bis Oktober 2024. Zwei Jahre klingen nach viel. Sind sie nicht, wenn man bedenkt, wie lange IT-Sicherheitsgesetze in der deutschen Gesetzgebung brauchen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was NIS2 bringt: eine Ausweitung der Cybersicherheitspflichten auf deutlich mehr Sektoren und Einrichtungen, strengere Anforderungen an Risikomanagement und Lieferkettensicherheit, und Verantwortlichkeit auf Leitungsebene. Für öffentliche Verwaltungen, die bisher unterhalb des NIS-Schwellenwerts lagen, wird sich das ändern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was jetzt sinnvoll ist: eine Bestandsaufnahme, welche eigenen Systeme und welche genutzten Dienstleister unter NIS2 fallen werden. Nicht als Compliance-Checkbox, sondern als Grundlage für eine informierte Sicherheitsarchitektur. Wer 2024 keine Überraschungen will, beginnt die Analyse 2023.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-kommt-nach-dem-ozg-10"&gt;Was kommt nach dem OZG 1.0?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG 1.0 hat gezeigt, was möglich ist, wenn föderale Koordination ernst genommen wird. Es hat auch gezeigt, wo die Struktur versagt: bei der Finanzierung, bei der Kapazität und beim Rechtsrahmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;OZG 2.0 muss aus diesen Erfahrungen lernen. Das bedeutet konkret: Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, der Anreize für Länder und Kommunen schafft. Klare Finanzierungsregelungen, die Kommunen nicht mit Pflichten ohne Budget zurücklassen. Standardsetzungsrechte für den Bund, die in föderalem Konsens verhandelt sind, statt im Alleingang durchgesetzt zu werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Referentenentwurf wird erwartet. Die Fragen, die er beantworten muss, stehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was kommt nach dem OZG 1.0? Wenn diese Frage Sie bewegt und Sie Orientierung suchen: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Hochsommerpause. Die strukturellen Fragen machen keine Ferien. – August 2022 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-08-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Aug 2022 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-08-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der August ist der Monat, in dem Deutschland versucht, innezuhalten. Der Bundestag tagt nicht, die Ministerialbürokratie läuft auf Minimum, die Fachmedien füllen ihre Seiten mit Rückblicken und Studien. Was dabei entsteht, ist manchmal der klarste Blick auf strukturelle Probleme, die im Tagesgeschäft überdeckt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vier Monate bis zur OZG-Deadline. Vier Monate sind nicht viel. Aber sie reichen, um drei Strukturfragen zu benennen, die 2023 auf der Agenda stehen müssen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="strukturfrage-1-wer-finanziert-wer-entscheidet"&gt;Strukturfrage 1: Wer finanziert, wer entscheidet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das deutsche Modell der Verwaltungsdigitalisierung leidet an einer grundlegenden Asymmetrie. Der Bund setzt die gesetzlichen Ziele. Die Länder und Kommunen setzen sie um. Die Finanzierung ist komplex verteilt. Das
&lt;a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-pa-finanzen-669006"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Konnexitätsprinzip
&lt;/a&gt; sagt: Wer etwas befiehlt, zahlt auch dafür. In der Praxis ist die Zuordnung selten so eindeutig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Ergebnis: Kommunen, die den Großteil der bürgernahen Digitalisierung leisten sollen, haben weder die Entscheidungsmacht über die Standards noch die gesicherte Finanzierung für die Umsetzung. Sie erhalten EfA-Dienste, die Länder entwickelt haben, und sollen diese integrieren, mit eigenen Ressourcen, nach Maßgabe von Zeitplänen, die ohne sie gesetzt wurden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was diese Asymmetrie löst, ist keine technische Maßnahme. Es ist eine finanzpolitische Entscheidung: klare Finanzierungszusagen für kommunale Digitalisierungsaufgaben, die an konkrete Leistungen gebunden sind. Wer das vermeidet, hat kein Durchführungsproblem. Er hat ein Anreizproblem.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="strukturfrage-2-kapazität-als-engpass"&gt;Strukturfrage 2: Kapazität als Engpass&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die zweite Strukturfrage betrifft das Humankapital. Kommunale IT-Stellen sind chronisch unterbesetzt. Nicht weil Bürgermeister IT nicht mögen, sondern weil der öffentliche Dienst im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um IT-Fachkräfte regelmäßig unterliegt. Tarif, Perspektive, Tooling, alles spricht für den privaten Markt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Konsequenz: EfA-Dienste stapeln sich technisch bereit, während die Integratoren vor Ort fehlen. Ein Dienst, der fertig ist, aber nicht integriert wird, erzeugt keinen Bürgernutzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was helfen kann: Shared-Service-Modelle, bei denen mehrere kleine Kommunen gemeinsam auf einen kommunalen IT-Dienstleister zugreifen, der die Integrationsarbeit für sie leistet. Dataport, AKDB, ekom21 machen genau das. Was fehlt, ist die Flächendeckung und die Finanzierung dieser Dienstleistungen als Dauerbetrieb, nicht nur als Projektarbeit.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="strukturfrage-3-digitalisierung-ohne-prozessreform"&gt;Strukturfrage 3: Digitalisierung ohne Prozessreform&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die dritte Strukturfrage ist die unangenehmste. Viele digitale Verwaltungsleistungen sind digitalisierte Analoge. Ein PDF statt eines Formulars, ein Postfach statt eines Schreiben, eine E-Mail statt eines Anrufs. Das ist kein Fortschritt, das ist Datentransfer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Echte Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Prozesse so gestalten, dass sie digital zuerst gedacht werden. Once-Only nicht als Feature, sondern als Designprinzip. Bürger:innen nicht durch digitale Nachbauten analoger Bürokratie schicken, sondern durch Prozesse, die ihre Situation kennen und die benötigten Daten bereits haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist teurer als ein PDF-Formular. Es ist auch das Einzige, was den Aufwand rechtfertigt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie in der Sommerpause strukturelle Fragen der Verwaltungsdigitalisierung klären wollen, ohne sie in den Herbst zu schieben: Das Kontaktformular unten führt direkt zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Koalitionsvertrag unterzeichnet. Neue Regierung, alte Baustellen. – Dezember 2021 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-12-monatsrueckblick/</link><pubDate>Fri, 31 Dec 2021 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-12-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 7. Dezember 2021 unterzeichnet die Ampel-Koalition ihren
&lt;a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Koalitionsvertrag
&lt;/a&gt;. Am 8. Dezember wird Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt unter Volker Wissing seine Arbeit auf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zwölf Monate bis zur OZG-Deadline. Ein Jahresende mit viel Agenda.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-jahr-2021-hinterlässt"&gt;Was das Jahr 2021 hinterlässt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;2021 war ein Jahr struktureller Offenlegung. Die Impfportal-Panne im Februar hat gezeigt, dass Verwaltungs-IT unter Spitzenlast nicht standhält. Der Wahlkampf hat gezeigt, dass Digitalpolitik breite Unterstützung hat, aber keine klare operative Mechanik. Der Koalitionsvertrag hat gezeigt, dass die richtigen Themen adressiert sind: Open Source, digitale Souveränität, OZG-Nachfolge.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das Jahr nicht gelöst hat: das Konnexitätsproblem, den Kapazitätsengpass bei kommunaler IT, und die Interoperabilitätsfrage bei föderalen Systemen. Diese drei Diagnosen stehen am Jahresende genauso wie am Jahresanfang.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine Niederlage. Diagnosen, die sauber benannt sind, können angegangen werden. Diagnosen, die unausgesprochen bleiben, werden reproduziert.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-koalitionsvertrag-verspricht-das-bis-dezember-2022-zählt"&gt;Was der Koalitionsvertrag verspricht, das bis Dezember 2022 zählt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Koalitionsvertrag nennt das Zentrum für Digitale Souveränität, OZG-Nachfolge, Open-Source-Bevorzugung,
&lt;a href="https://id.bund.de/de"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
BundID
&lt;/a&gt;-Ausbau und Registermodernisierung. Das ist die richtige Agenda.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was bis Dezember 2022 noch möglich ist: die OZG-Endphase. Zwölf Monate, um die EfA-Dienste mit hoher Nutzungsfrequenz bundesweit abzuschließen, nicht alle 575, aber die wichtigsten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was bis Dezember 2022 beginnen muss:
&lt;a href="https://zendis.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
ZenDiS
&lt;/a&gt;. Das Zentrum für Digitale Souveränität muss 2022 gegründet werden, seinen Auftrag klären und die ersten Piloten für openDesk gewinnen. Wer damit auf 2023 wartet, hat das Zeitfenster für eine substantielle Alternative zu Microsoft 365 bis 2025 bereits verkürzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was bis Dezember 2022 entschieden werden muss: die Finanzierungsmechanik für das OZG 2.0. Ohne klare Antwort auf die Frage, wer kommunale Digitalisierung finanziert, wird OZG 2.0 dasselbe Problem haben wie OZG 1.0.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-neue-jahr-bringen-muss"&gt;Was das neue Jahr bringen muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das neue Jahr beginnt mit einem klaren Vorteil gegenüber 2017, als das OZG verabschiedet wurde: Es gibt jetzt Erfahrung. Wir wissen, was funktioniert und was nicht. EfA funktioniert als Konzept, scheitert an der Nachnutzungskapazität. BundID funktioniert technisch, scheitert an der Integration. Registermodernisierung ist gesetzlich verankert, scheitert an der operativen Komplexität.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Erkenntnisse sind das wertvollste Erbe des OZG-Programms. Wer sie in die OZG-2.0-Planung einbaut, vermeidet die Fehler der ersten Runde. Wer sie ignoriert, reproduziert sie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der konstruktivste erste Schritt der neuen Bundesregierung im Januar 2022: eine ehrliche Bestandsaufnahme des OZG-Stands, nicht als Erfolgsmeldung, sondern als Grundlage für die Planung des zweiten Anlaufs.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was kommt nach 2021? Wenn Sie die Agenda der neuen Bundesregierung für die Verwaltungsdigitalisierung für Ihre eigene Planung einordnen wollen: Das Kontaktformular ist der direkteste Weg.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Sommerpause und Wahlkampf. Was trotzdem entschieden werden muss. – August 2021 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-08-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 Aug 2021 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-08-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;August ist der Monat, in dem Deutschland wählen geht, mental zumindest. Wahlkampffinale, Sommerpause, kein parlamentarischer Betrieb. Was in der öffentlichen Diskussion stattfindet, sind Umfragen, Talkrunden, TV-Duelle.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was in der Verwaltungsdigitalisierung stattfindet: Routinebetrieb. IT-Projekte laufen weiter. EfA-Dienste werden integriert. Kommunale IT-Stellen arbeiten ohne Sommerpause, weil die Deadline trotzdem Dezember 2022 ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das hat einen Nutzen: Diese Phase macht sichtbar, was ohne politischen Rückenwind trägt, und was ohne ihn stehen bleibt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-wahljahr-sichtbar-gemacht-hat"&gt;Was das Wahljahr sichtbar gemacht hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Wahljahr 2021 hat drei strukturelle Diagnosen deutlicher gemacht, die vorher bekannt, aber nicht politisch adressiert waren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die erste: Das Konnexitätsproblem ist ungelöst. Bund setzt Standards, Länder und Kommunen setzen um, Finanzierung bleibt ungeklärt. Alle Parteiprogramme beschreiben, was digitalisiert werden soll. Keine beschreibt überzeugend, wer dafür zahlt, wenn der Bund die Anforderungen stellt und die Kommunen die Leistungen erbringen. Dieses Problem wartet auf die nächste Koalition.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die zweite: Kapazität ist der echte Engpass. EfA-Dienste entstehen. Was sie hemmt, ist nicht die Technologie, sondern die kommunale IT-Kapazität für die Nachnutzungsarbeit. Das ist kein Beschaffungsproblem, das sich mit einem Programm löst. Es ist ein Personalmarktproblem: Der öffentliche Dienst verliert im Wettbewerb um IT-Fachkräfte gegen die Privatwirtschaft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die dritte: Interoperabilität wird weiterhin unterschätzt. 16 Länder, tausende Kommunen, hunderte Fachverfahrensanbieter, und kein gemeinsames Verständnis davon, was technische Interoperabilität im OZG-Kontext bedeutet. Das EU-COVID-Zertifikat hat im Juni gezeigt, was möglich ist, wenn ein gemeinsamer Standard zuerst steht. OZG-Deutschland macht es umgekehrt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-nächste-regierung-vorfinden-wird"&gt;Was die nächste Regierung vorfinden wird&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wer im Oktober 2021 die Regierung übernimmt, erbt 14 Monate bis zur OZG-Deadline, einen fragmentierten Umsetzungsstand und das volle föderale Koordinationsproblem.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was realistisch erreichbar ist: in diesen 14 Monaten die prioritären EfA-Dienste mit hoher bundesweiter Nutzungsfrequenz abzuschließen. Das reicht nicht für alle 575 OZG-Leistungen, aber für genug, um eine substanzielle Bilanz zu ziehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was unrealistisch ist: eine vollständige Umsetzung aller 575 Leistungen bis Dezember 2022. Das wissen alle Beteiligten. Die politische Kommunikation wird das erst im Herbst 2022 offen einräumen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der ehrlichere Umgang damit: jetzt ein OZG-2.0-Konzept vorbereiten, das die Erkenntnisse des ersten Programms verarbeitet. Was muss anders werden? Wo war die Struktur richtig, wo war sie es nicht? Diese Fragen zu beantworten, braucht keine Regierung. Sie braucht Erfahrungsträger, die bereit sind, ehrlich zu berichten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die strukturellen Lehren aus dem OZG-Programm für Ihre eigene Planung einordnen wollen: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar, auch in der Sommerpause.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Impfportal unter Last. Was das über Verwaltungs-IT sagt. – Februar 2021 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-02-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sun, 28 Feb 2021 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-02-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Die Impfkampagne ist angelaufen. Seit Ende Dezember 2020 werden die ersten Bürgerinnen und Bürger geimpft. Die Online-Portale für die Terminanmeldung, die in mehreren Bundesländern parallel gestartet sind, zeigen sofort, was passiert, wenn Verwaltungs-IT unter realen Lastbedingungen steht: Sie brechen ein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Warteschlangen von Stunden. Portale, die nach dem Start sofort nicht erreichbar sind. Ältere Menschen, die ohne Computerkenntnisse keinen Termin buchen können. Hotlines, die niemand erreicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein Technikunfall. Es ist ein Strukturproblem.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="warum-verwaltungs-it-unter-last-versagt"&gt;Warum Verwaltungs-IT unter Last versagt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Öffentliche IT-Systeme werden fast nie für Spitzenlastszenarien ausgelegt. Der Grund ist nachvollziehbar: Kapazität, die im Normalbetrieb nicht genutzt wird, kostet Geld ohne sichtbaren Gegenwert. Im analogen Verwaltungsbetrieb ist das kein Problem. Eine Warteschlange im Bürgeramt ist unbequem, aber sie bricht nicht zusammen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im digitalen Betrieb ist es anders. Ein Portal, das für 10.000 gleichzeitige Nutzer:innen ausgelegt ist und am ersten Tag 500.000 bekommt, ist nicht einfach langsamer. Es ist nicht erreichbar. Das ist ein qualitativer Unterschied, der im Krisenfall Leben kosten kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was technisch hilft: Cloud-Infrastruktur mit automatischer Skalierung, die Kapazität genau dann bereitstellt, wenn Nachfrage entsteht, und danach wieder abbaut. Das ist keine neue Technologie. Es ist Standard in der privaten IT-Welt. In der öffentlichen Beschaffungslogik, die auf dreijährige Verträge für dedizierte Hardware optimiert ist, kommt es kaum vor.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Weg dahin ist nicht ein neues Beschaffungssystem, das ist unrealistisch für 2021. Der Weg dahin ist die Anforderung, dass neue Dienste cloudnativ ausgeführt werden können, mit klaren Anforderungen an Skalierbarkeit als Teil der Leistungsbeschreibung. Wer das nicht in die Ausschreibung schreibt, bekommt es nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-föderale-impfportal-landschaft-zeigt"&gt;Was die föderale Impfportal-Landschaft zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Jedes Bundesland hat seine eigene Lösung für die Impfterminbuchung entwickelt oder beschafft. Das Ergebnis ist eine Flickenlandschaft: 16 Portale mit 16 Benutzeroberflächen, 16 Sicherheitskonzepten, 16 Supportstrukturen. Kein bundeseinheitlicher Standard.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein Föderalismusproblem. Es ist ein Timing-Problem. Keine Behörde hatte vor der Pandemie ein Impfanmeldesystem in der Schublade. Als es gebraucht wurde, entwickelten alle gleichzeitig, ohne Zeit für Koordination.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für OZG zeigt: EfA (Einer für Alle) ist der richtige Mechanismus für genau diese Situationen. Ein bundesweit nutzbares Anmeldemodul, das einmal entwickelt und in allen Ländern eingesetzt wird. Für die Impfanmeldung war es zu spät. Für den nächsten Krisenfall ist es nicht zu spät.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Weg dahin: Basiskomponenten für Standardfälle des Verwaltungsbetriebs jetzt entwickeln. Terminsysteme. Antragsformulare. Notifikationssysteme. Diese Komponenten sind in der Krise nicht in Wochen zu bauen. Sie müssen vorher existieren.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-ältere-menschen-zeigt-was-fehlt"&gt;Was ältere Menschen zeigt, was fehlt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Impfanmeldung ist einer der wenigen Momente, in denen ältere Menschen aktiv eine digitale Verwaltungsleistung nutzen müssen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wer kein Smartphone hat, wer keinen E-Mail-Account kennt, wer nicht weiß, was ein Browser ist, bleibt ohne Termin.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine individuelle Schwäche. Es ist ein Designfehler. Verwaltungsleistungen, die nur digital verfügbar sind, ohne barrierefreie Alternative, schließen eine erhebliche Bevölkerungsgruppe systematisch aus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was helfen würde: Digitale Dienste nie ohne analogen Alternativweg einführen. Nicht weil der analoge Weg besser ist. Sondern weil digitale Inklusion Zeit braucht, die die Impfkampagne nicht hat.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie gerade Verwaltungsportale oder digitale Bürgerdienste verantworten und wissen wollen, wie das mit OZG und Krisenfestigkeit zusammenhängt: Das Kontaktformular unten führt direkt zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Impfstoff zugelassen. OZG-Jahresbilanz. Zwölf Monate bleiben. – Dezember 2020 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-12-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 31 Dec 2020 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-12-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 21. Dezember 2020 lässt die
&lt;a href="https://www.ema.europa.eu/en/news/ema-recommends-first-covid-19-vaccine-authorisation-eu"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Europäische Arzneimittel-Agentur EMA
&lt;/a&gt; den ersten COVID-Impfstoff zu. In Deutschland beginnen die ersten Impfungen noch vor dem Jahreswechsel. Die Impfzentren öffnen, die Terminbuchungs-Systeme der Länder stehen vor ihrem ersten Praxistest.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das ankündigt, ist bekannt: Impfanmeldungen für Millionen von Menschen in kurzer Zeit. Eine digitale Infrastruktur dafür ist noch nicht bereit.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ozg-bilanz-nach-jahr-drei-sagt"&gt;Was die OZG-Bilanz nach Jahr drei sagt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG-Programm ist drei Jahre alt. Was existiert: eine föderale Koordinationsstruktur (
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt;,
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt;), ein Nachnutzungsmodell (EfA), erste Dienste in Produktion, ein Konjunkturbudget von drei Milliarden Euro, und wachsende Erfahrung in der Umsetzung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was fehlt: flächendeckende Nachnutzung bei Kommunen, vollständige Registermodernisierung, und eine Reihe von Diensten, die noch in Entwicklung sind. Die Deadline ist in zwölf Monaten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist die ehrliche Bilanz. Wer sie schönrechnet, schreibt dieselbe Bilanz in zwölf Monaten nochmal, mit schlechteren Zahlen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was 2021 entscheidend ist: Keine neuen Initiativen. Konsequente Umsetzung dessen, was beschlossen ist. Priorität auf die zwanzig Dienste mit der höchsten Nutzungsfrequenz. Kapazitätsunterstützung für kommunale Integration. Und eine ehrliche öffentliche Kommunikation darüber, was bis Dezember 2021 realistisch ist und was in OZG 2.0 wandert.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-impfterminvergabe-jetzt-zeigt"&gt;Was die Impfterminvergabe jetzt zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Impfterminvergabe-Systeme, die die Länder im Dezember 2020 hochfahren, sind ein Realtest für das, was im Frühjahr bereits schiefgegangen ist. Wer aus dem Impfportal-Fiasko der ersten Monate gelernt hat, hat die Systeme skalierbar gebaut und getestet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was erkennbar ist: Heterogenität. Jedes Bundesland hat ein eigenes System. 16 verschiedene Benutzeroberflächen, 16 verschiedene Anmeldeprozesse. Das EU-COVID-Zertifikat wird 2021 zeigen, dass Interoperabilität möglich ist. Die Impfterminbuchung zeigt, was passiert, wenn man auf sie verzichtet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die OZG-Praxis lehrt: Der Föderalismus ist keine Entschuldigung für Insellösungen bei Leistungen, die bundesweit identisch funktionieren sollten. Terminvergabe ist eine technisch standardisierbare Aufgabe. EfA wäre der richtige Ansatz gewesen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-jahr-2020-hinterlässt"&gt;Was das Jahr 2020 hinterlässt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;2020 war das Jahr, in dem Verwaltungsdigitalisierung aufgehört hat, ein Effizienzthema zu sein, und zu einem Resilienzthema geworden ist. Behörden, die nicht digital funktionieren, haben in der Pandemie versagt. Das ist keine Theorie. Das ist Praxis.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was bleibt:
&lt;a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=228677&amp;amp;doclang=DE"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Schrems II
&lt;/a&gt; als rechtliche Zäsur für Cloud-Abhängigkeiten, das Konjunkturbudget als einmalige finanzielle Chance, die
&lt;a href="https://www.coronawarn.app/de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Corona-Warn-App
&lt;/a&gt; als Beweis, dass Open-Source-Veröffentlichung öffentlicher IT möglich ist, und zwölf Monate bis zur OZG-Deadline.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was bedeutet die OZG-Deadline für Ihre Arbeit im kommenden Jahr? Wenn Sie diese Frage strukturiert angehen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Lockdown-Light. Was Verwaltung jetzt braucht, um nicht wieder zu straucheln. – November 2020 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-11-monatsrueckblick/</link><pubDate>Mon, 30 Nov 2020 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-11-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 2. November tritt der sogenannte Lockdown-Light in Kraft. Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen schließen. Behörden bleiben geöffnet, mit Hygienekonzepten. Der Bürobetrieb geht weiter, mit verstärkten Homeoffice-Empfehlungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die öffentliche Verwaltung ist das eine bekannte Situation. Die Lehren aus dem Frühjahr sind nicht vollständig umgesetzt worden. Was sich im November wiederholt, war vorhersehbar.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-im-zweiten-lockdown-anders-ist"&gt;Was im zweiten Lockdown anders ist&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Erfahrung aus dem Frühjahr hat Spuren hinterlassen. Homeoffice-Infrastruktur ist robuster. Videokonferenzen sind Standard. Viele Behörden haben ihre Servicekommunikation digitalisiert, zumindest für Standardanfragen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was nicht anders ist: Die E-Akte fehlt weiterhin in Teilen der Bundesverwaltung. Physische Unterschriften blockieren Prozesse, die digital fertig sind bis auf die letzte Stelle. Das Schriftformerfordernis in deutschen Verwaltungsgesetzen ist ein strukturelles Hindernis, das nicht durch IT-Investitionen weggeht, sondern durch Gesetzgebung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist bekannt. Der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; und die Bundesregierung wissen es. Was fehlt, ist die Umsetzungsdisziplin: Gesetze ändern, Beschlüsse umsetzen, Fristen einhalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ozg-bilanz-nach-zwei-jahren-zeigt"&gt;Was die OZG-Bilanz nach zwei Jahren zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ende 2020 sind zwei von drei OZG-Jahren vergangen. Was die Zwischenbilanz zeigt: Die Struktur steht. EfA-Dienste existieren.
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; koordiniert. Das Konjunkturbudget ist beschlossen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was sie auch zeigt: Die Nachnutzungsquoten bei Kommunen sind noch weit von flächendeckend entfernt. Viele der entwickelten Dienste sind in wenigen Ländern aktiv, aber nicht bundesweit. Die letzten zwölf Monate werden entscheidend.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Strategie des letzten OZG-Jahres bedeutet: kein neues Thema aufmachen. Keine neuen Initiativen, keine neuen Gremien. Konsequente Umsetzung dessen, was beschlossen ist, mit allen verfügbaren Ressourcen, für die Dienste mit der höchsten Nutzungsfrequenz.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-impfstoffbeschluss-ankündigt"&gt;Was der Impfstoffbeschluss ankündigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In Großbritannien beginnen erste klinische Entscheidungen über den COVID-Impfstoff. EU und Deutschland bereiten sich auf ein Zulassungsverfahren vor. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung ankündigt: Die Impflogistik und die Terminvergabe werden eine digitale Infrastruktur erfordern, die es so noch nicht gibt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was jetzt zu tun ist: Anforderungen für eine digitale Impfterminvergabe-Infrastruktur definieren, bevor der Impfstoff zugelassen ist. Nicht danach. Wer damit wartet, wiederholt das Muster des Frühjahrs.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die OZG-Zwischenbilanz für Ihre Planung nutzen wollen oder das Thema E-Akte und Schriftformerfordernis für Ihre Behörde angehen: Das Kontaktformular unten genügt.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Zweite Welle. Digitale Verwaltung erneut unter Druck. – Oktober 2020 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-10-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 31 Oct 2020 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-10-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Die zweite COVID-Welle ist da. Fallzahlen steigen, erste Einschränkungen werden wieder erlassen. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist diesmal eine andere Frage als im März: Nicht mehr „Wie reagiert man auf eine unvorhergesehene Krise?&amp;quot;, sondern „Was hat man aus der ersten Welle gelernt?&amp;quot;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Antwort ist gemischt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-sich-seit-dem-frühjahr-verbessert-hat"&gt;Was sich seit dem Frühjahr verbessert hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Homeoffice-Infrastruktur ist in vielen Bundesbehörden robuster geworden. VPN-Kapazitäten wurden ausgebaut. Videokonferenzsysteme sind eingespielt. Was im März eine Notlösung war, ist im Oktober Routinebetrieb.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine Kleinigkeit. Behörden, die sechs Monate Erfahrung mit verteiltem Arbeiten haben, funktionieren im Oktober besser als im März. Das zeigt: Krisenbewältigung durch Lernen ist möglich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Einige OZG-Dienste, die im Frühjahr noch nicht existierten, sind inzwischen live. Die Entwicklungsgeschwindigkeit hat durch das Konjunkturbudget und den Krisendruck zugenommen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-sich-nicht-verbessert-hat"&gt;Was sich nicht verbessert hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die E-Akte ist in vielen Behörden noch immer nicht flächendeckend eingeführt. Wer im März physische Akten als Problem identifiziert hat, hat in sechs Monaten nicht alle Akten digitalisiert. Das ist realistisch. Es ist aber auch ein Indikator dafür, dass „Pflicht zur E-Akte&amp;quot; ohne Konsequenz für Nichteinhaltung keine Pflicht ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kommunale Bürgerämter stehen erneut vor dem Problem geschlossener Schalter und fehlender digitaler Alternativen. Dienste, die bis Ende 2022 online sein sollen, sind es im Oktober 2020 noch nicht. Das ist keine Überraschung, es ist aber schmerzhaft sichtbar.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="resilienz-ist-eine-andere-kategorie-als-digitalisierung"&gt;Resilienz ist eine andere Kategorie als Digitalisierung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was die zweite Welle schärfer macht als die erste: Die Unterscheidung zwischen Digitalisierung und Resilienz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Digitalisierung bedeutet: analoge Prozesse durch digitale zu ersetzen. Resilienz bedeutet: digitale Systeme so zu bauen, dass sie unter unerwarteten Lasten nicht versagen, dass Ausweichpfade existieren, dass kritische Leistungen nie vollständig ausfallen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein perfekt digitalisierter Dienst, der bei der dritten Lastspitze einbricht, ist nicht resilient. Eine Verwaltung, die alles digitalisiert hat, aber keine analogen Fallback-Prozesse mehr kennt, ist nicht resilienter als vorher.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für OZG bedeutet: Dienste sollten nicht nur auf Funktionalität, sondern auch auf Ausfallsicherheit und Lastverträglichkeit abgenommen werden. Wer das als Nice-to-have behandelt, lernt es unter Echtbedingungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie in Ihrer Behörde Resilienz und Digitalisierung zusammendenken wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Pandemie-Verwaltung: Was funktioniert und was nicht. – April 2020 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-04-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 30 Apr 2020 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-04-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Sechs Wochen Lockdown. Die öffentliche Verwaltung hat sich angepasst, besser als viele erwartet hatten, schlechter als möglich gewesen wäre. Was jetzt, im April, sichtbar wird: nicht nur die Lücken, sondern auch, was funktioniert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beide Seiten verdienen eine ehrliche Bilanz.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-überraschend-gut-funktioniert-hat"&gt;Was überraschend gut funktioniert hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesagentur für Arbeit hat Kurzarbeitergeld-Anträge trotz analoger Ausgangslage in einem Tempo bearbeitet, das die Wirtschaft stabilisiert hat. Das ist eine Organisationsleistung, nicht primär eine digitale. Prozessanpassungen, Priorisierungen, Personalverschiebungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Videokonferenz in Ministerien und Behörden ist innerhalb weniger Wochen Routinebetrieb geworden. Nicht perfekt, nicht in jeder Behörde gleich gut. Aber vorhanden. Was zwei Jahre OZG-Planung nicht erreicht hat, hat die Krise in Wochen durchgesetzt: die Akzeptanz, dass digitale Werkzeuge keine optionalen Ergänzungen sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-nicht-funktioniert-hat-und-warum"&gt;Was nicht funktioniert hat und warum&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/e-akte/e-akte-node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
E-Akte
&lt;/a&gt; ist in vielen Bundesbehörden noch nicht vollständig eingeführt. Was das im Homeoffice bedeutet: Mitarbeitende können nicht auf Akten zugreifen, weil diese physisch im Büro liegen. Entscheidungen werden verzögert, weil niemand die zugrundeliegenden Unterlagen digital verfügbar hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesregierung hat die Einführung der E-Akte für Bundesbehörden als Pflicht beschlossen. Die Umsetzung ist schleppend. Was die Pandemie zeigt: Schleppen kostet in Normalzeiten Effizienz. In Krisenzeiten kostet es Handlungsfähigkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bürgerämter können viele Leistungen nicht digital erbringen, weil die OZG-Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Was das konkret bedeutet: Ausweiserneuerungen, die eigentlich planbar wären, werden zum Problem, weil kein digitaler Kanal existiert.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-jetzt-entschieden-werden-muss"&gt;Was jetzt entschieden werden muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Krise hat eine Prioritätenliste geschrieben, die vor März 2020 so nicht existierte. Drei Entscheidungen, die nicht warten können:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;E-Akte als echte Pflicht mit Konsequenzen. Nicht als Empfehlung, deren Nichteinhaltung folgenlos bleibt. Wer bis Ende 2020 keine E-Akte eingeführt hat, sollte das begründen müssen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Homeoffice-Infrastruktur als Standardanforderung. VPN-Kapazität für hundert Prozent der Belegschaft. Endgeräte, die mobil funktionieren. Das kostet Geld. Es kostet weniger als der nächste Krisenausfall.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Skalierungsanforderungen für OZG-Dienste. Kein neuer Dienst ohne Lasttest unter Krisenbedingungen. Was bei zehntausend gleichzeitigen Nutzer:innen einbricht, darf nicht als fertig zählen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie gerade Ihre Behörde krisenfester machen wollen und einen strukturierten Blick auf die digitalen Baustellen brauchen: Das Kontaktformular unten führt direkt zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Lockdown. Verwaltung unter digitalem Ausnahmezustand. – März 2020 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-03-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 Mar 2020 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2020-03-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Mitte März 2020 tritt Deutschland in den ersten Lockdown. Schulen, Geschäfte, Behördenpublikumsverkehr: geschlossen oder eingeschränkt. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist ab sofort kein theoretisches Szenario mehr: Leistungen, die analog gedacht waren, müssen jetzt digital funktionieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Stresstest ist da. Die Verwaltungs-IT ist nicht für ihn gebaut.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-sofort-sichtbar-wird"&gt;Was sofort sichtbar wird&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Kurzarbeiteranträge: tausende Unternehmen stellen gleichzeitig Anträge bei Arbeitsagenturen. Die digitalen Wege sind überlastet oder nicht vorhanden. Viele Anträge gehen per Fax. Das Faxgerät der Bundesagentur für Arbeit wird in diesen Tagen zum Symbol: Nicht weil es schlecht ist, sondern weil es das einzige ist, das noch funktioniert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bürgerämter schließen. Abmeldungen, Ummeldungen, Ausweisanträge: alles analog, alles blockiert. Viele OZG-Dienste, die für eben diese Leistungen entwickelt werden, sind noch nicht fertig. Die Deadline ist Dezember 2022. Die Krise ist jetzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bundesbehörden wechseln auf Homeoffice. Was das technisch voraussetzt: VPN-Kapazitäten, die für diese Last nicht ausgelegt sind. Videokonfernz-Infrastruktur, die unter dem Gleichzeitigkeitsdruck einbricht. DOMEA, E-Akte, digitale Aktenführung: im Homeoffice nicht nutzbar, weil nur im Behördennetz verfügbar.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-für-ozg-bedeutet"&gt;Was das für OZG bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Krise beschleunigt keine OZG-Entwicklung. Sie macht die Lücken sichtbar, die in der normalen Priorisierung unsichtbar waren. Welche Leistungen sind krisenrelevant? Kurzarbeit, Wohnhilfen, Sozialtransfers. Genau diese sind entweder noch nicht digital oder in einer Qualität, die Krisenvolumina nicht trägt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konstruktiv folgt: Die Priorisierungsliste für OZG muss um eine Krisendimension ergänzt werden. Welche Verwaltungsleistungen haben sowohl hohe Nutzungsfrequenz als auch hohe Krisenrelevanz? Diese brauchen Skalierbarkeit als explizites Anforderungsmerkmal, nicht nur Funktionalität.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Skalierbarkeit bedeutet in der Praxis: Cloud-native Architektur, horizontale Skalierung, keine dedizierte Hardware. Was OZG-Dienste heute an Infrastrukturanforderungen beschreiben, ist oft für Normalbetrieb dimensioniert. Krisenbetrieb ist anderer Maßstab.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-homeoffice-in-behörden-zeigt"&gt;Was Homeoffice in Behörden zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die meisten Bundesbehörden sind technisch nicht für flächendeckendes Homeoffice ausgestattet. Das ist kein Betriebsunfall, sondern die Konsequenz einer Jahrzehnte langen Entscheidung, IT als Präsenz-Infrastruktur zu bauen. VPN-Kapazitäten für zehn Prozent der Belegschaft. Aktenführung im Behördennetz. Unterschriften nur physisch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was jetzt in wenigen Wochen improvisiert wird, muss danach in Struktur überführt werden: Mobile-first-Prinzip für Verwaltungs-IT, E-Akte als Pflicht statt Option, VPN-Skalierung als Infrastrukturstandard. Diese Entscheidungen, jetzt getroffen, verhindern, dass derselbe Engpass beim nächsten Krisenfall reproduziert wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie gerade akute Digitalisierungsanforderungen in Ihrer Behörde haben und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Das Kontaktformular unten führt direkt zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG im dritten Jahr. Was die Zwischenbilanz sagt. – November 2019 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-11-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 30 Nov 2019 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-11-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;November 2019. Das zweite OZG-Umsetzungsjahr geht in seine letzten Wochen. Was die Bilanz nach zwei Jahren zeigt, ist eine gemischte Realität: Auf der Habenseite stehen echte Fortschritte. Auf der Sollseite stehen strukturelle Probleme, die auch das dritte Jahr beschäftigen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Drei Jahre bis zur Deadline im Dezember 2022. Das ist keine viel Zeit, wenn man bedenkt, was noch fehlt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-auf-der-habenseite-steht"&gt;Was auf der Habenseite steht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zwei Jahre OZG haben geliefert: eine föderale Koordinationsstruktur, die funktioniert. Der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt;, die Themenfeld-Struktur, die EfA-Logik. Das sind keine Selbstverständlichkeiten. In einem föderalen System mit 16 Ländern und über 11.000 Kommunen eine gemeinsame Umsetzungsarchitektur zu etablieren, ist eine politische und organisatorische Leistung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erste EfA-Dienste sind produktiv. Nicht alle, die für 2019 angekündigt wurden. Aber einige. Das ist mehr als ein Konzept.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; startet im Januar 2020. Eine dauerhafte Koordinationsstelle für föderale IT ist in Deutschland neu. Was sie liefern wird, ist noch offen. Dass sie existieren wird, ist ein Fortschritt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-auf-der-sollseite-steht"&gt;Was auf der Sollseite steht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was fehlt, ist Breite. Die EfA-Dienste, die produktiv sind, sind in der Regel in einem oder zwei Ländern aktiv. Flächendeckende Nachnutzung durch alle Länder und Kommunen ist noch die Ausnahme, nicht die Regel.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Registermodernisierung ist noch kein Gesetz. Was ohne Registermodernisierung nicht funktioniert: das Once-Only-Prinzip. Bürger:innen müssen weiterhin Daten eingeben, die der Staat längst kennt. Das ist nicht nur ineffizient. Es ist der sichtbarste Beweis dafür, dass digitale Verwaltung nicht nur eine Oberfläche ist, die man gestaltet, sondern eine Rückseite, die man reformieren muss.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kommunale Kapazität ist strukturell unterfinanziert. Was auch 2020 und 2021 nicht automatisch besser wird, wenn es nicht adressiert wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-für-das-dritte-jahr-zählt"&gt;Was für das dritte Jahr zählt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das dritte OZG-Jahr braucht keine neue Struktur. Es braucht Geschwindigkeit in der bestehenden. Was das konkret bedeutet: Nachnutzungsquoten als öffentliche Kennzahl etablieren. Kommunale IT-Dienstleister finanziell für Integrationsarbeit ausstatten. Das Registermodernisierungsgesetz verabschieden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was nicht hilft: neue Initiativen aufmachen, die Energie aus der Umsetzung ziehen. Die Versuchung, angesichts von Problemen neue Konzepte zu entwickeln, ist real. Was gebraucht wird, ist Umsetzungsdisziplin, nicht Konzeptinnovation.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die OZG-Zwischenbilanz für Ihre Arbeit 2020 nutzen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Cloudstrategie und Datensouveränität. Was öffentliche IT jetzt entscheiden muss. – Oktober 2019 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-10-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 31 Oct 2019 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-10-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Die Cloudstrategie der öffentlichen Verwaltung wird im Oktober 2019 intensiver diskutiert. Was auf dem Tisch liegt: Wie soll die öffentliche IT ihre Infrastruktur in den nächsten Jahren aufbauen? Welche Rolle spielen die großen Hyperscaler? Was bleibt in eigenen Rechenzentren? Und wer trägt welche Verantwortung in einem föderalen System?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das sind keine abstrakten Fragen. Sie entscheiden über die technische Basis, auf der OZG-Dienste in den nächsten Jahrzehnten betrieben werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-datensouveränität-konkret-bedeutet"&gt;Was Datensouveränität konkret bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Begriff &amp;ldquo;Datensouveränität&amp;rdquo; taucht in der Diskussion über öffentliche Cloud-Infrastruktur häufig auf. Was er in der Praxis bedeutet, ist unschärfer als seine Verwendung suggeriert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Datensouveränität bedeutet nicht zwingend, dass keine Daten auf ausländischen Servern liegen. Es bedeutet, dass rechtliche, technische und organisatorische Kontrolle über diese Daten gewährleistet ist. Ein US-amerikanischer Hyperscaler kann in einem europäischen Rechenzentrum operieren und trotzdem unter US-amerikanisches Recht fallen, wenn das Unternehmen in den USA gegründet ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für öffentliche IT-Entscheider bedeutet: Die Frage &amp;ldquo;Wo liegt der Server?&amp;rdquo; ist die falsche Frage. Die richtige Frage ist: &amp;ldquo;Unter welchem Recht liegen meine Daten, und wer kann sie unter welchen Bedingungen herausgeben?&amp;rdquo; Diese Frage sollte vor jeder Cloud-Entscheidung beantwortet sein, nicht nach ihr.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-open-source-für-die-infrastrukturfrage-leistet"&gt;Was Open Source für die Infrastrukturfrage leistet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Open-Source-Lösungen sind in der Cloudinfrastruktur-Debatte ein wiederkehrendes Thema. Was sie leisten können: Unabhängigkeit von Einzelanbietern, Nachvollziehbarkeit des Codes, und die Möglichkeit, die Software anzupassen, ohne auf Anbietergenehmigung angewiesen zu sein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was sie nicht lösen: den Betriebsaufwand. Open-Source-Software muss betrieben, aktualisiert und supportet werden. Das erfordert Kapazität, die in der öffentlichen Verwaltung nicht selbstverständlich vorhanden ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was funktioniert: ein strategisches Commitment zu Open Source für kritische Infrastruktur, kombiniert mit realistischer Planung des Betriebsaufwands. Wer Open Source als Kostensparmaßnahme misversteht, unterschätzt den Aufwand. Wer es als Souveränitätsstrategie versteht und entsprechend investiert, bekommt ein Fundament, das langfristig trägt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-gaia-x-diskussion-ankündigt"&gt;Was die GAIA-X-Diskussion ankündigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im Hintergrund wird an europäischen Cloud-Alternativen gearbeitet. Was im Oktober 2019 noch keine fertige Initiative ist, nimmt in diesen Monaten Konturen an: die Idee, europäische Cloud-Infrastruktur zu entwickeln, die nicht von US-amerikanischen oder chinesischen Hyperscalern abhängt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für öffentliche IT-Entscheider bedeutet: Die Landschaft wird sich in den nächsten Jahren verändern. Entscheidungen, die heute für 10 Jahre getroffen werden, sollten mit dieser Möglichkeit rechnen. Wer sich jetzt tief in proprietäre Hyperscaler-Architekturen einkauft, riskiert Abhängigkeiten, die später teuer zu lösen sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was vernünftige Planung leistet: Architekturentscheidungen so treffen, dass ein Wechsel des Cloud-Anbieters in fünf Jahren möglich ist, ohne alles neu zu bauen. Das ist kein Widerspruch zur Nutzung von Hyperscalern. Es ist eine Anforderung an das Architekturdesign.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie Cloud-Entscheidungen für Ihre Behörde strukturiert treffen wollen: Eine Nachricht über das Kontaktformular unten genügt.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Sommerpause. Was man in ihr über Verwaltungsdigitalisierung lernt. – August 2019 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-08-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 31 Aug 2019 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-08-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;August. Der politische Betrieb ist im Sommermodus. Weniger Termine, weniger Pressemitteilungen, weniger Beschlüsse. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Es ist eine gute Zeit, strukturell zu denken, ohne vom Tagesgeschäft unterbrochen zu werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die ersten acht Monate des Jahres hinterlassen haben, sind drei Diagnosen, die für den Herbst relevant sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="erste-diagnose-nachnutzung-ist-kein-automatischer-prozess"&gt;Erste Diagnose: Nachnutzung ist kein automatischer Prozess&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das EfA-Modell basiert auf der Annahme, dass entwickelte Dienste nachgenutzt werden. Was die ersten Erfahrungen zeigen: Nachnutzung ist kein Selbstläufer. Sie erfordert aktive Koordination, Ressourcen auf der nachnutzenden Seite, und eine Schnittstellenqualität, die Integration ermöglicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die zweite Jahreshälfte bedeutet: Nachnutzung muss als eigener Prozess organisiert werden, mit eigenen Verantwortlichkeiten, eigenem Budget und eigenen Qualitätskriterien. Ein EfA-Dienst ist erst dann erfolgreich, wenn er in einem zweiten Land produktiv ist. Alles davor ist Vorbereitung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konkret fehlt: Eine Stelle, die aktiv auf nachnutzende Länder und Kommunen zugeht, deren Integrationsprojekte begleitet und Blockaden meldet. Das ist keine Aufgabe, die nebenbei erledigt wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="zweite-diagnose-kapazität-ist-kein-geldproblem-allein"&gt;Zweite Diagnose: Kapazität ist kein Geldproblem allein&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die häufigste Erklärung für Verzögerungen ist Ressourcenmangel. Das stimmt, aber es ist unvollständig. Was die ersten OZG-Jahre zeigen: Selbst dort, wo Budget vorhanden ist, fehlt es an verfügbaren IT-Fachkräften, die konkrete Projekte umsetzen können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der öffentliche IT-Arbeitsmarkt ist angespannt. Ausschreibungsverfahren dauern lang. Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen folgen Regeln, die nicht für agile Entwicklung optimiert sind. Wer im Sommer 2019 eine Stelle ausschreibt, hat den Kandidaten frühestens im Herbst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das bedeutet: Die Kapazitätslücke ist nicht allein mit mehr Budget zu schließen. Was parallel adressiert werden muss, sind die Rahmenbedingungen für Personalgewinnung und Vergabe. Das sind strukturelle Reformen, keine Budgetentscheidungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="dritte-diagnose-interoperabilität-muss-früher-gedacht-werden"&gt;Dritte Diagnose: Interoperabilität muss früher gedacht werden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was in mehreren EfA-Entwicklungsprojekten auffällt: Interoperabilitätsfragen werden spät gestellt. Wie kommuniziert der neue Dienst mit vorhandenen Fachverfahren? Welche Schnittstellen müssen in beide Richtungen bedient werden? Was ist mit dem Datenformat der nachgelagerten Register?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Fragen tauchen in der Entwicklung auf, weil sie in der Konzeptionsphase nicht vollständig beantwortet wurden. Was das in der Praxis bedeutet: Nachrüstungen kurz vor Produktivgang, Verzögerungen bei der Abnahme, Mehrkosten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was strukturell hilft: Interoperabilitätsprüfung als fester Bestandteil der Konzeptionsphase, nicht der Testphase. Wer prüft, ob sein Dienst mit vorhandenen Systemen kommuniziert, bevor er ihn entwickelt, zahlt weniger als wer es danach prüft.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die strukturellen Diagnosen für Ihr Digitalisierungsprojekt einordnen wollen: Ich freue mich über eine Nachricht über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG zur Halbzeit. Was bis Ende 2019 realistisch ist. – Juli 2019 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-07-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Jul 2019 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-07-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Sommer 2019. Das zweite OZG-Jahr ist zur Hälfte durch. Was die Bestandsaufnahme zeigt: Es gibt Fortschritt, aber keinen Durchbruch. Erste EfA-Dienste sind in Produktion gegangen oder stehen unmittelbar davor. Das Modell funktioniert an einigen Stellen. An anderen stehen Entwicklung und Nachnutzung noch weit auseinander.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist der Befund, der für das zweite Halbjahr relevant ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-in-produktion-ist-und-was-nicht"&gt;Was in Produktion ist und was nicht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nicht alle EfA-Dienste, die im ersten Halbjahr 2019 als &amp;ldquo;in Entwicklung&amp;rdquo; geführt wurden, sind bis Juli produktiv. Was zwischen &amp;ldquo;in Entwicklung&amp;rdquo; und &amp;ldquo;in Produktion&amp;rdquo; liegt, ist länger als geplant: interne Abnahmeprozesse, IT-Sicherheitsprüfungen, Barrierefreiheitsnachweise, Schnittstellentests.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein Organisationsversagen. Das sind reguläre Anforderungen, die in den Zeitplanungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Was das für die Planung des zweiten Halbjahres bedeutet: Die Dienste, die bis Ende 2019 live gehen sollen, müssen diese Phasen einkalkulieren. Ein Dienst, der im Oktober fertig entwickelt ist, geht nicht im Oktober live.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was hilft: Für alle geplanten Produktivgänge des zweiten Halbjahres die Post-Entwicklungsphasen jetzt planen, nicht erst nach Abschluss der Entwicklung. Abnahme, Sicherheitsprüfung und Deployment sind keine Überraschungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="wo-fitko-im-sommer-steht"&gt;Wo
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; im Sommer steht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;FITKO befindet sich im Sommer 2019 im Gründungsprozess. Was das bedeutet: Die Koordinationsaufgaben, die FITKO übernehmen soll, werden noch auf andere Schultern verteilt.
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt;-Geschäftsstelle, Federführungsländer, BMI. Das funktioniert, aber es ist ineffizienter als eine vollständig operative Koordinationsstelle.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der Sommer zeigt: Die Gründung von FITKO ist kein administrativer Schritt, der neben dem laufenden Betrieb erledigt wird. Sie erfordert Kapazität, die gleichzeitig für die OZG-Koordination gebraucht wird. Beides gleichzeitig zu liefern, ist möglich, aber anspruchsvoll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was für den Herbst gilt: Je schneller FITKO operativ wird, desto mehr Koordinationskapazität steht für die OZG-Endphase zur Verfügung. Der Gründungsprozess verdient Beschleunigung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-sommerpause-für-den-herbst-bedeutet"&gt;Was die Sommerpause für den Herbst bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im Sommer verlangsamt sich der politische Betrieb. Das ist eine bekannte Rhythmik. Was die Verwaltungsdigitalisierung daraus machen kann: technische Vorarbeit leisten, die im Herbst Tempo ermöglicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konkret sinnvoll ist: Dokumentationsarbeit für EfA-Dienste, die bis Ende 2019 nachgenutzt werden sollen. Testumgebungen für kommunale IT-Dienstleister aufbauen. Schnittstellen-Spezifikationen veröffentlichen. Das sind Aufgaben, die keine politischen Beschlüsse erfordern und trotzdem entscheidend für den Herbstspurt sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer den Sommer mit operativer Vorarbeit füllt, startet im September schneller. Wer ihn mit Abwarten überbrückt, verliert drei Monate.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie Ihre OZG-Planung für das zweite Halbjahr strukturieren wollen: Nutzen Sie das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>EfA in der Praxis. Was zwischen Konzept und Nachnutzung liegt. – Februar 2019 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-02-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 28 Feb 2019 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2019-02-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Das EfA-Modell ist der Kern der OZG-Skalierung. Einer entwickelt, alle anderen nutzen nach. Auf dem Papier ist das überzeugend. Was im Februar 2019 sichtbar wird: Der Weg von einem fertig entwickelten Dienst zur tatsächlichen Nachnutzung ist länger als erwartet, und die Engpässe liegen nicht dort, wo man sie zunächst vermutet hat.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-dokumentation-mit-nachnutzung-zu-tun-hat"&gt;Was Dokumentation mit Nachnutzung zu tun hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein EfA-Dienst ist erst dann nachnutzbar, wenn er so dokumentiert ist, dass ein IT-Dienstleister in einem anderen Land ihn tatsächlich integrieren kann. Das klingt banal. In der Praxis fehlt genau das bei einem Teil der ersten Dienste.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Federführungsländer in der Entwicklung erarbeiten, ist für den eigenen Kontext gedacht. Eigene IT-Infrastruktur, eigene Schnittstellen, eigene Fachverfahren. Für ein anderes Land, das nachnutzen will, braucht es etwas anderes: eine Beschreibung der Schnittstellen, die unabhängig vom ursprünglichen Kontext gilt. Eine Deploymentanleitung, die für fremde Umgebungen geschrieben ist. Testdaten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was fehlt, ist kein Fehler, sondern eine Konsequenz davon, dass Nachnutzbarkeit bei der Entwicklung nicht als explizite Anforderung formuliert war. Was das für alle weiteren EfA-Dienste bedeutet: Nachnutzbarkeit muss als Abnahmekriterium definiert werden, bevor die Entwicklung beginnt, nicht danach.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="wo-kommunale-it-dienstleister-stehen"&gt;Wo kommunale IT-Dienstleister stehen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Nachnutzung der EfA-Dienste liegt beim kommunalen IT-Dienstleister. Er integriert den Dienst in die lokale Fachverfahrenslandschaft, testet ihn im kommunalen Kontext, schult die Sachbearbeitenden. Das ist keine triviale Aufgabe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was im Februar 2019 auffällt: Viele kommunale IT-Dienstleister wissen, dass EfA-Dienste kommen. Sie wissen aber nicht genau wann, in welcher Form, mit welchen Schnittstellen und mit welchem Supportmodell. Das macht Kapazitätsplanung schwierig. Wer nicht plant, reagiert. Reaktiver Integrationsbetrieb ist teurer und langsamer als geplanter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was helfen würde: eine öffentliche Roadmap der EfA-Dienste mit realistischen Zeitangaben, die kommunale IT-Dienstleister als Planungsgrundlage nutzen können. Keine Absichtserklärungen, sondern verbindliche Produktionsversionen mit Datumsangabe.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-fitko-für-diesen-prozess-braucht"&gt;Was
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; für diesen Prozess braucht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;FITKO ist noch in Gründung. Die Koordinationsaufgabe, die ihr zugedacht ist, umfasst genau die Schnittstellenprobleme zwischen Federführungsländern und Nachnutzern. Was das in der Praxis erfordert: Standards für Dokumentation, Schnittstellen und Deployment, die für alle EfA-Dienste gelten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist technische Standardisierung. Sie ist unspektakulär und wird selten in Pressemitteilungen erwähnt. Sie ist aber der Unterschied zwischen einem Modell, das in der Praxis funktioniert, und einem, das im Prinzip funktioniert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die ersten Monate des Jahres zeigen werden: Wie schnell FITKO operativ wird, entscheidet mit, ob die Nachnutzungsbeschleunigung, die für 2019 erwartet wird, tatsächlich eintritt. Eine Koordinationsstelle, die selbst noch im Aufbau ist, kann schwer koordinieren.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie EfA-Dienste in Ihrer Infrastruktur integrieren müssen und wissen wollen, welche strukturellen Vorarbeiten sinnvoll sind: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Jahresrückblick 2018. Was das erste OZG-Jahr hinterlässt. – Dezember 2018 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-12-monatsrueckblick/</link><pubDate>Mon, 31 Dec 2018 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-12-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Das Jahr 2018 endet. Was das erste vollständige OZG-Umsetzungsjahr hinterlässt, ist eine Struktur, ein Programm, und eine erste Ahnung davon, wie lang der Weg noch ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-2018-geliefert-hat"&gt;Was 2018 geliefert hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Themenfeld-Struktur steht. 35 Themenfelder, 35 Federführungsländer. Das ist ein organisatorisches Ergebnis, das in einem föderalen System nicht selbstverständlich ist. Die Aushandlung zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten, Finanzierung und Koordination war aufwendig. Sie ist abgeschlossen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; hat die Steuerungsrolle für das OZG übernommen. Was das in der Praxis bedeutet: Es gibt ein Gremium, das Fortschritt misst, Engpässe benennt, und im Bedarfsfall nachsteuert. Das ist mehr, als vor dem OZG existierte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Entwicklung in den Themenfeldern hat begonnen. Nicht in allen 35, aber in mehreren. Erste Dienste werden bis Ende 2018 oder in den ersten Wochen 2019 produktiv gehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-hinter-den-erwartungen-blieb"&gt;Was hinter den Erwartungen blieb&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nachnutzung hat noch nicht stattgefunden. EfA ist bisher vor allem ein Entwicklungsmodell, noch kein Nachnutzungsmodell. Was fehlt: der Nachweis, dass ein Dienst, der in einem Land entwickelt wurde, in einem anderen Land tatsächlich produktiv betrieben wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Technische Standards für EfA-Dienste sind noch nicht verbindlich beschlossen. Was ohne sie entsteht: technische Heterogenität, die spätere Nachnutzung erschwert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; ist noch im Gründungsprozess. Was das bedeutet: Die Koordinationsaufgaben, die FITKO übernehmen soll, werden bis Januar 2020 von anderen Stellen erledigt, weniger effizient als möglich.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-2019-entscheidend-macht"&gt;Was 2019 entscheidend macht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Vier Jahre bis zur OZG-Deadline. Was das zweite Jahr leisten muss: die ersten vollständigen EfA-Zyklen. Entwicklung in Land A, Nachnutzung in Land B, kommunale Integration in Land B. Dieser vollständige Zyklus ist der Test des Modells.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das erfordert: technische Standards, die Nachnutzung ermöglichen. Kommunale IT-Dienstleister, die informiert und vorbereitet sind. FITKO, die schrittweise operative Kapazität aufbaut. Und eine politische Bereitschaft, langsame Federführungsländer zu unterstützen oder umzustrukturieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;2019 wird zeigen, ob das OZG liefern kann. 2022 wird zeigen, ob es geliefert hat.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die OZG-Bilanz 2018 für Ihre Planung 2019 nutzen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>KI-Strategie beschlossen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet. – November 2018 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-11-monatsrueckblick/</link><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-11-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Die Bundesregierung beschließt die nationale KI-Strategie. Was darin zur öffentlichen Verwaltung steht, ist ein wichtiger Abschnitt. Was die Verbindung zwischen der KI-Strategie und dem laufenden OZG-Programm betrifft, bleibt die Strategie vager als wünschenswert.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ki-strategie-für-die-verwaltung-vorsieht"&gt;Was die KI-Strategie für die Verwaltung vorsieht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesregierung bekennt sich dazu, KI in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Was konkret genannt wird: Automatisierung von Standardprozessen, Verbesserung von Bürgerservices durch KI-gestützte Systeme, und die Nutzung von Verwaltungsdaten für KI-Anwendungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das in der Praxis bedeutet: Antragsprüfungen, die heute manuell gemacht werden, könnten teilautomatisiert werden. Dokumente, die heute eingereicht und manuell erfasst werden, könnten durch Texterkennung und Klassifizierung verarbeitet werden. Bürger:innen-Anfragen, die heute an Hotlines gehen, könnten durch KI-gestützte FAQ-Systeme beantwortet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das sind realistische Anwendungen. Was sie erfordern: strukturierte Daten, saubere Prozesse, und eine IT-Infrastruktur, die KI-Integration ermöglicht. Genau das, was das OZG gerade aufbaut.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ki-strategie-für-das-ozg-programm-bedeutet"&gt;Was die KI-Strategie für das OZG-Programm bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die KI-Strategie und das OZG-Programm werden in der politischen Kommunikation selten zusammengedacht. Das ist ein Fehler. Was die Verbindung ist: OZG digitalisiert Verwaltungsleistungen und schafft dabei digitale Daten. KI braucht digitale Daten, um Mehrwert zu erzeugen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer OZG-Dienste ohne spätere KI-Nutzung entwickelt, entwickelt mit einer zu kurzen Perspektive. Was sinnvoll wäre: in der Entwicklung von OZG-Diensten von Anfang an die Datenanforderungen für spätere KI-Anwendungen mitdenken. Strukturierte Dateneingabe statt Freitext. Maschinenlesbare Formate. Historisierung von Entscheidungsdaten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das kostet keinen großen Zusatzaufwand in der Entwicklung. Es spart enormen Nacharbeitsaufwand, wenn KI-Anwendungen später eingeführt werden sollen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-fehlt-governance-für-ki-in-der-verwaltung"&gt;Was fehlt: Governance für KI in der Verwaltung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was die KI-Strategie nicht klärt: Wie werden Entscheidungen, die von KI-Systemen mitgetroffen werden, rechtlich eingeordnet? Wer ist verantwortlich, wenn ein automatisierter Bescheid falsch ist? Wie wird die Nachvollziehbarkeit von KI-gestützten Verwaltungsentscheidungen sichergestellt?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Fragen sind keine abstrakten Rechtsphilosophiefragen. Sie sind praktische Anforderungen, die vor jeder KI-Einführung in Verwaltungsverfahren beantwortet sein müssen. Verwaltungsrecht setzt Begründungspflichten und Widerspruchsrechte voraus. KI, die diese Anforderungen nicht erfüllt, ist in der öffentlichen Verwaltung nicht einsetzbar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konkret fehlt: eine Governance-Leitlinie für KI in Verwaltungsverfahren, die Rechtssicherheit für Behörden schafft, die KI einsetzen wollen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie KI-Einsatz in Ihrer Behörde strategisch vorbereiten wollen: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Digitalgipfel Nürnberg. Was der Herbst 2018 für die digitale Verwaltung bringt. – Oktober 2018 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-10-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Oct 2018 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-10-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober in Nürnberg statt. Was er zeigt: Die politische Aufmerksamkeit für Digitalisierung ist hoch. Was er auch zeigt: Die Lücke zwischen politischer Ambition und operativer Umsetzung bleibt eine Konstante.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-digitalgipfel-für-die-verwaltungsdigitalisierung-bedeutet"&gt;Was der Digitalgipfel für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Digitalgipfel ist kein Beschlussgremium für die Verwaltungsdigitalisierung. Was er leisten kann: Sichtbarkeit für das OZG-Programm erzeugen, politischen Rückenwind für konkrete Entscheidungen schaffen, und den Austausch zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung fördern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was er nicht leisten kann: die operativen Probleme des OZG-Programms lösen. Technische Standards,
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt;-Gründung, kommunale Kapazitäten. Das sind keine Themen für Keynotes, sondern für operative Arbeit in Fachgremien.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Teilnehmer:innen des Digitalgipfels mitnehmen sollten: Den Unterschied zwischen Digitalisierungsambitionen und Digitalisierungsprogrammen. Ein Programm hat Ziele, Meilensteine, Verantwortlichkeiten und ein Budget. Eine Ambition hat Lippenbekenntnisse. Was Deutschland 2022 braucht, sind nicht mehr Ambitionen, sondern ein schärferes Programm.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ki-strategie-für-die-verwaltung-bedeutet"&gt;Was die KI-Strategie für die Verwaltung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesregierung arbeitet an einer nationalen KI-Strategie, die Ende 2018 verabschiedet werden soll. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet: KI ist kein abstraktes Zukunftsthema, sondern ein konkretes Werkzeug, das in Verwaltungsprozessen eingesetzt werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was KI in der Verwaltung konkret leisten kann: Dokumentenverarbeitung, Antragsklassifizierung, Mustererkennung in großen Datensätzen, automatisierte Standardbescheide. Das sind Anwendungen, die heute technisch möglich sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für das OZG bedeutet: Wer heute OZG-Dienste entwickelt, die später KI-Komponenten bekommen sollen, muss die Datenarchitektur dafür jetzt vorbereiten. KI braucht Daten in nutzbarer Form. Was jetzt als unstrukturiertes Formular digitalisiert wird, ist morgen kein gutes KI-Training-Fundament.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-vierte-quartal-2018-liefern-muss"&gt;Was das vierte Quartal 2018 liefern muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die nächsten drei Monate sind entscheidend für das erste OZG-Jahr. Was in dieser Zeit passieren muss: Erstens, dass der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; technische Mindestanforderungen für EfA-Dienste verabschiedet. Zweitens, dass die FITKO-Gründungsplanung konkrete Meilensteine festlegt. Drittens, dass die Federführungsländer realistische Zeitpläne für ihre ersten Produktivgänge kommunizieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was nicht passieren sollte: dass das vierte Quartal mit Konferenzen und Abschlussberichten verbracht wird, die Fortschritt simulieren, ohne ihn zu liefern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das erste OZG-Jahr endet mit einer ambivalenten Bilanz. Was zählt: wie das zweite beginnt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie den Digitalgipfel-Impuls für Ihre Digitalisierungsstrategie einordnen wollen: Eine Nachricht über das Kontaktformular unten genügt.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Sommerpause 2018. Was die ersten OZG-Monate hinterlassen. – August 2018 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-08-monatsrueckblick/</link><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-08-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;August 2018. Der politische Betrieb verlangsamt sich. Was das OZG-Programm in acht Monaten hinterlassen hat, ist eine Struktur, die steht, eine Entwicklung, die läuft, und drei strukturelle Defizite, die im Herbst adressiert werden müssen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="erstes-defizit-technische-standards-kommen-zu-spät"&gt;Erstes Defizit: Technische Standards kommen zu spät&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was sich im Sommer bestätigt: Die technische Heterogenität der EfA-Entwicklung ist ein Risiko. Verschiedene Länder entwickeln mit verschiedenen Technologien und nach verschiedenen Architekturen. Was dabei entstehen kann, sind Dienste, die in ihrem Entstehungsland funktionieren, aber schwer nachnutzbar sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; im Herbst tun muss: verbindliche Schnittstellenstandards beschließen. Nicht Empfehlungen, sondern Anforderungen. Wer EfA-Dienste entwickelt, die diese Standards nicht erfüllen, entwickelt an der Nachnutzbarkeit vorbei.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die technische Standardisierung ist eine politisch unspektakuläre Aufgabe. Sie verdient trotzdem Aufmerksamkeit, weil von ihr abhängt, ob das EfA-Modell in der Breite funktioniert oder nur in Inseln.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="zweites-defizit-kommunen-sind-zu-spät-im-bild"&gt;Zweites Defizit: Kommunen sind zu spät im Bild&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was kommunale IT-Dienstleister im Sommer 2018 berichten: Sie wissen, dass EfA-Dienste kommen werden. Sie wissen aber nicht wann, welche, mit welchen Anforderungen, und mit welcher Unterstützung. Das macht Kapazitätsplanung unmöglich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der IT-Planungsrat und die Koordination des OZG-Programms leisten müssen: eine rechtzeitige Kommunikation mit der kommunalen Ebene. Nicht erst, wenn Dienste fertig sind, sondern mindestens sechs bis zwölf Monate vorher. Kommunale IT-Dienstleister, die keine Vorlaufzeit für Integrationsplanung bekommen, werden zu Engpässen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das erfordert: eine laufende Roadmap der EfA-Dienste, die für kommunale Planungszwecke zugänglich ist. Diese Roadmap muss aktuell gehalten werden und realistische Zeitangaben enthalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="drittes-defizit-nutzerperspektive-fehlt-in-der-entwicklung"&gt;Drittes Defizit: Nutzerperspektive fehlt in der Entwicklung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was Nutzertests der ersten entwickelten Dienste zeigen: Viele Antragsprozesse sind aus der Verwaltungslogik heraus konzipiert, nicht aus der Bürger:innen-Perspektive. Felder, die für Sachbearbeitende selbstverständlich sind, sind für Antragstellende verwirrend. Prozessschritte, die verwaltungsintern notwendig sind, erscheinen nach außen sinnlos.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das kostet: Dienste, die technisch funktionieren, aber kaum genutzt werden. Ein digitaler Dienst, der niemand nutzt, erfüllt das OZG-Ziel nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Lösung ist, ist bekannt: nutzerzentrierte Entwicklung, die Bürger:innen von Anfang an in den Entwicklungsprozess einbezieht. Was fehlt, ist die Umsetzung dieses Prinzips als verbindliche Anforderung für alle EfA-Dienste.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die drei strukturellen Defizite für Ihr Digitalisierungsprojekt einordnen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG-Entwicklung läuft. Wo die ersten Probleme sichtbar werden. – Juli 2018 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-07-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 Jul 2018 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-07-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Sommer 2018. Die OZG-Entwicklung ist seit dem Frühjahr in mehreren Themenfeldern angelaufen. Was im Juli sichtbar wird, ist ein charakteristisches Muster früher föderaler IT-Programme: lokale Fortschritte, aber noch keine gemeinsame Richtung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ersten-entwicklungserfahrungen-zeigen"&gt;Was die ersten Entwicklungserfahrungen zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Federführungsländer, die früh gestartet sind, haben erste Erkenntnisse. Was sie teilen: Die Komplexität der Aufgabe ist höher als in der Konzeptionsphase erwartet. Fachverfahren, die digitalisiert werden sollen, haben mehr Schnittstellen zu anderen Systemen als bekannt war. Nutzertests zeigen, dass viele Prozesse aus der Perspektive der Sachbearbeitenden gestaltet sind, nicht aus der Perspektive der Antragstellenden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das sind keine Fehler, das sind Lerneffekte. Was daraus gemacht wird, ist die entscheidende Frage. Wer diese Erkenntnisse im nächsten Themenfeld einsetzt, spart Entwicklungszeit. Wer sie für sich behält, lässt andere das Gleiche entdecken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was ein zentrales Wissensmanagement für das OZG-Programm leisten würde: Die Lernerfahrungen der Federführungsländer systematisch zu erfassen und für alle zugänglich zu machen. Das ist keine große organisatorische Aufgabe, aber eine, die bisher niemand explizit übernommen hat.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-technische-heterogenität-kostet"&gt;Was technische Heterogenität kostet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was sich im Sommer 2018 abzeichnet: Verschiedene Länder wählen verschiedene technische Ansätze für ähnliche Aufgaben. Das ist in einem föderalen System nicht ungewöhnlich, aber für das OZG-Modell ein Problem.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;EfA bedeutet Nachnutzung. Nachnutzung bedeutet, dass ein in Land A entwickelter Dienst in Land B integriert werden kann. Was das technisch erfordert: kompatible Architekturen, standardisierte Schnittstellen, gemeinsame Datenfeldvokabulare.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was passiert, wenn das nicht koordiniert wird: jedes Land entwickelt seine eigene Lösung, und am Ende stehen 35 Inseldienste, die niemand nachnutzen kann. Das wäre das genaue Gegenteil des EfA-Modells.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; jetzt tun muss: Schnittstellenstandards beschließen, bevor zu viel entwickelt ist. Je später dieser Beschluss kommt, desto teurer wird die Anpassungsarbeit.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-fertig-für-einen-ozg-dienst-bedeutet"&gt;Was &amp;ldquo;fertig&amp;rdquo; für einen OZG-Dienst bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine Frage, die in den ersten Entwicklungsprojekten auftaucht: Wann ist ein Dienst fertig? Die offensichtliche Antwort ist: wenn er produktiv ist. Aber was bedeutet &amp;ldquo;produktiv&amp;rdquo;?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Dienst, der im Piloten in zwei Kommunen läuft, ist nicht dasselbe wie ein Dienst, der flächendeckend in allen Kommunen eines Landes genutzt werden kann. Ein Dienst, der technisch funktioniert, aber noch keine Barrierefreiheit nachgewiesen hat, ist nicht vollständig abgenommen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was fehlt, ist eine bundesweit gültige Definition von &amp;ldquo;fertig&amp;rdquo;, die als Abnahmekriterium für EfA-Dienste dient. Diese Definition sollte Produktivbetrieb, Nachnutzbarkeit, Barrierefreiheit, Datenschutzkonformität und Dokumentationsqualität umfassen. Wer sie jetzt definiert, spart später Diskussionen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Qualitätsanforderungen für EfA-Dienste in Ihre Projektplanung einbauen wollen: Ich freue mich über eine Nachricht über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Erster Monat DSGVO. Was die Verwaltung aus dem Datenschutzrecht lernt. – Juni 2018 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-06-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 30 Jun 2018 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2018-06-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Vier Wochen
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
DSGVO
&lt;/a&gt;. Was der erste Monat unter dem neuen Datenschutzrecht zeigt, ist für öffentliche Verwaltungen ein gemischtes Bild: Viele Prozesse, die als DSGVO-Problem galten, sind handhabbar. Einige Probleme, die für lösbar gehalten wurden, sind es weniger als erwartet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die OZG-Umsetzung bedeutet, ist kein Widerspruch. Es ist eine Einordnung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-verwaltung-das-meiste-kopfzerbrechen-bereitet"&gt;Was der Verwaltung das meiste Kopfzerbrechen bereitet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auskunftsanfragen. Die DSGVO gibt Bürger:innen das Recht zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden. Was das für Behörden bedeutet: Sie müssen wissen, wo welche Daten liegen. In einer Verwaltung, die über Jahrzehnte gewachsene IT-Landschaften betreibt, ist das keine triviale Frage.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was viele Behörden im Juni feststellen: Ihre Datenverarbeitungsverzeichnisse sind unvollständig. Was das kostet: Zeit für Nacharbeit, die eigentlich in die OZG-Entwicklung fließen sollte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Zukunft bedeutet: Wer OZG-Dienste entwickelt, ohne gleichzeitig das Datenverarbeitungsverzeichnis zu pflegen, schafft DSGVO-Schulden. Was einmalig aufgesetzt ist, muss dauerhaft aktuell gehalten werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-privacy-by-design-in-der-entwicklungspraxis-bedeutet"&gt;Was Privacy by Design in der Entwicklungspraxis bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Erfahrungen aus dem ersten DSGVO-Monat zeigen, was Privacy by Design in der Praxis erfordert: nicht eine Checkliste am Ende, sondern Datenschutz als Entwicklungsanforderung von Anfang an.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das konkret heißt: Bei der Konzeption eines neuen OZG-Dienstes die Fragen stellen, welche Daten wirklich benötigt werden, welche Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung gilt, wie lange Daten aufbewahrt werden, und wer Zugriff hat. Diese Fragen sind nicht schwer. Schwer ist es, sie zum richtigen Zeitpunkt zu stellen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Erfahrung aus dem Privatsektor zeigt: Organisationen, die Datenschutz als Businessprozess verstehen und nicht als IT-Sonderaufgabe, kommen besser durch die DSGVO als solche, die den Datenschutzbeauftragten erst am Ende einschalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-dsgvo-für-die-ozg-kommunikation-leistet"&gt;Was die DSGVO für die OZG-Kommunikation leistet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was die DSGVO unbeabsichtigt zur Verwaltungsdigitalisierung beiträgt: Sie erzwingt, dass Behörden über ihre Datenverarbeitungen nachdenken. Das ist unbequem, aber wertvoll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Behörde, die ihre Datenverarbeitungsprozesse kennt und dokumentiert hat, ist besser in der Lage, diese Prozesse zu digitalisieren. Wer nicht weiß, welche Daten er verarbeitet, kann den Prozess nicht sinnvoll gestalten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für OZG bedeutet: Die DSGVO-Hausaufgaben und die OZG-Digitalisierungsarbeit sind keine Konkurrenten um dieselbe Kapazität. Sie ergänzen sich. Wer die DSGVO-Hausaufgaben macht, hat eine bessere Grundlage für die OZG-Entwicklung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Verbindung zwischen Datenschutz und Digitalisierung für Ihre Behörde systematisch angehen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Jamaica gescheitert. Was die politische Hängephase bedeutet. – November 2017 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2017-11-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 30 Nov 2017 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2017-11-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 19. November bricht FDP-Chef Christian Lindner die Jamaica-Sondierungen ab. &amp;ldquo;Lieber nicht regieren als falsch regieren.&amp;rdquo; Deutschland steht ohne eine in Koalitionsverhandlungen befindliche Regierung da. Was folgt, ist eine politische Hängephase, die in ihrer Länge unbekannt ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für das OZG-Programm ist das eine schwierige Situation.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-hängephase-für-das-ozg-bedeutet"&gt;Was die Hängephase für das OZG bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG ist in Kraft. Es braucht keine neue Regierung, um gültig zu sein. Was es braucht: eine Bundesregierung, die die operative Planung beschließt. Themenfeld-Zuordnungen, Finanzierungsarchitektur,
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt;-Gründungsbeschluss. Diese Entscheidungen sind politisch und können in einer geschäftsführenden Bundesregierung nicht ohne Weiteres getroffen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das bedeutet: Das OZG-Programm verliert wertvolle Zeit. Jeder Monat Hängephase ist ein Monat, in dem keine verbindlichen Strukturentscheidungen für die Umsetzung getroffen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Verwaltungsebene trotzdem tun kann: alle Vorarbeiten vollenden, die ohne politischen Beschluss möglich sind. Themenfeld-Entwürfe ausarbeiten, die nach Regierungsbildung sofort zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. IT-Standards-Entwürfe erarbeiten. Finanzierungsmodelle durchrechnen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-bund-und-länder-in-dieser-phase-leisten"&gt;Was Bund und Länder in dieser Phase leisten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was in der Hängephase weiterläuft: die Abstimmung zwischen Länder-IT-Dienstleistern, die auf OZG-Umsetzung vorbereiten, und den Vorarbeiten des
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt;s. Was der IT-Planungsrat noch ohne neue Bundesregierung beschließen kann: Standards und Empfehlungen, die keine politischen Grundsatzentscheidungen voraussetzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Länder in dieser Phase tun: eigene Prioritätensetzungen, welche Themenfelder sie für sich für relevant halten. Diese Positionen werden in den IT-Planungsrat eingebracht, sobald eine handlungsfähige Bundesregierung die Beschlussfassung ermöglicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das langfristig bedeutet: Die Hängephase kann, wenn die Verwaltungsebene sie gut nutzt, die spätere Beschleunigung ermöglichen. Was schlecht wäre: wenn alle auf den politischen Impuls warten und in dieser Zeit nichts vorbereiten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-nach-der-hängephase-kommen-wird"&gt;Was nach der Hängephase kommen wird&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zwei Szenarien sind im November wahrscheinlich: Neuwahlen oder doch eine GroKo. Was für das OZG-Programm besser ist, hängt nicht davon ab, welche Parteien koalieren, sondern davon, wie schnell eine handlungsfähige Regierung steht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das erste Quartal 2018 leisten muss: einen Koalitionsvertrag mit klarem digitalem Kapitel, einen IT-Planungsrats-Beschluss über die Themenfeld-Zuordnungen, und den Start der FITKO-Gründungsplanung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das sind drei Aufgaben, die sequenziell sind: Erst Koalitionsvertrag, dann IT-Planungsrat, dann FITKO. Was das für den Zeitplan bedeutet: Wenn der Koalitionsvertrag bis März kommt, ist ein Halbjahr Anlaufzeit bereits verbraucht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die OZG-Planung auch in der politischen Unsicherheit vorantreiben wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>WannaCry. Was der Ransomware-Angriff über öffentliche IT-Sicherheit sagt. – Mai 2017 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2017-05-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 May 2017 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2017-05-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 12. Mai 2017 verbreitet sich
&lt;a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Empfehlungen-nach-Angriffsarten/Ransomware/ransomware_node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
WannaCry
&lt;/a&gt; weltweit. Die Ransomware trifft den britischen National Health Service, die Deutsche Bahn, Telekommunikationsunternehmen, Logistikkonzerne und Hunderttausende weitere Systeme in über 150 Ländern. Was sie ausnutzt: eine Windows-Sicherheitslücke, für die ein Patch bereits seit März verfügbar war.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die öffentliche IT ist das keine abstrakte Bedrohung. Es ist ein Realtest.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-wannacry-über-öffentliche-it-infrastrukturen-sagt"&gt;Was WannaCry über öffentliche IT-Infrastrukturen sagt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;WannaCry schlägt wo ein, wo Systeme nicht gepatcht sind. Was das über öffentliche IT-Infrastrukturen zeigt: Patch-Management ist eine Schwachstelle. Systeme, die lange im Betrieb sind, werden selten konsequent aktualisiert. Die Gründe sind bekannt: fehlende Ressourcen, Angst vor Kompatibilitätsproblemen, mangelnde Priorisierung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Deutsche Bahn trifft, betrifft auch Behörden. Was die
&lt;a href="https://www.bsi.bund.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
BSI
&lt;/a&gt;-Berichte nach WannaCry zeigen: Öffentliche Verwaltungen waren ebenfalls betroffen, wenn auch in vielen Fällen weniger sichtbar als die großen Infrastrukturbetreiber.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die OZG-Digitalisierung bedeutet: Wer jetzt digitale Dienste aufbaut, baut sie auf einer IT-Infrastruktur, die zum Teil aus ungepatchten Legacy-Systemen besteht. Das ist ein Sicherheitsrisiko, das nicht ignoriert werden darf.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-sicherheit-für-digitale-verwaltungsdienste-erfordert"&gt;Was Sicherheit für digitale Verwaltungsdienste erfordert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein digitaler Verwaltungsdienst ist angreifbar. Was ihn angreifbar macht: Softwarefehler, ungepatchte Systeme, schwache Authentifizierung, unsichere Schnittstellen. Was WannaCry zeigt: Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für OZG-Dienste erfordert: Security by Design als Entwicklungsprinzip, analog zu Privacy by Design. Sicherheit wird nicht am Ende eingebaut, sondern von Anfang an mitgedacht. Was das konkret bedeutet: Bedrohungsmodellierung in der Konzeptionsphase, regelmäßige Sicherheitsprüfungen während der Entwicklung, und einen Betriebsplan, der Patch-Management und Incident Response umfasst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Dienst, der produktiv geht, aber kein Patch-Management-Konzept hat, ist ein Sicherheitsrisiko.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-bsi-in-dieser-situation-leisten-muss"&gt;Was das BSI in dieser Situation leisten muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das BSI ist die Bundesbehörde für IT-Sicherheit. Was WannaCry von ihr fordert: nicht nur Warnungen, sondern konkrete Unterstützung für Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Härtung ihrer Systeme.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was langfristig nötig ist: eine strukturiertere Verbindung zwischen BSI-Empfehlungen und OZG-Anforderungen. Wenn EfA-Dienste entwickelt werden, sollte die Sicherheitsarchitektur nach BSI-Standards geprüft sein, bevor sie zur Nachnutzung freigegeben wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine neue Idee. Was fehlt, ist die strukturelle Verankerung dieser Anforderung im OZG-Umsetzungsrahmen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie IT-Sicherheitsanforderungen in Ihre Digitalisierungsprojekte integrieren wollen: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Jahresrückblick 2016. Was vor dem OZG steht und was fehlt. – Dezember 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-12-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 31 Dec 2016 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-12-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Das Jahr 2016 endet. Was das
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Onlinezugangsgesetz
&lt;/a&gt; betrifft: Es kommt. Im parlamentarischen Verfahren, angekündigt für 2017. Was dieses Jahr ohne OZG für die Verwaltungsdigitalisierung geleistet hat, ist trotzdem mehr als nichts.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-2016-für-die-e-government-grundlagen-gebracht-hat"&gt;Was 2016 für die E-Government-Grundlagen gebracht hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
DSGVO
&lt;/a&gt; ist in Kraft getreten. Was das für alle digitalen Verwaltungsdienste bedeutet, die bis Mai 2018 starten oder laufen: Sie müssen DSGVO-konform sein. Wer jetzt anfängt zu planen, hat die Übergangszeit auf seiner Seite.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016L1148"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
NIS-Richtlinie
&lt;/a&gt; wurde beschlossen. IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen und digitale Dienste wird europaweit verbindlicher. Was Deutschland daraus macht, entscheidet die Umsetzung in nationales Recht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die geopolitischen Ereignisse, Brexit und Trump-Wahl, für die Verwaltungsdigitalisierung bedeuten: Die Frage der digitalen Souveränität ist vom Randthema zur strategischen Notwendigkeit geworden. Europäische digitale Infrastruktur ist nicht mehr nur ein ideologisches Anliegen, sondern eine praktische Resilienzanforderung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-2016-nicht-geleistet-hat"&gt;Was 2016 nicht geleistet hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Onlinezugangsgesetz ist nicht beschlossen worden. Was das bedeutet: Die verbindliche gesetzliche Grundlage für das große Digitalisierungsprogramm fehlt noch. Was 2017 nachholen muss.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Registermodernisierung ist nicht vorangekommen. Das Once-Only-Prinzip bleibt Wunsch. Was gelöst werden muss: die Frage einer einheitlichen Personenkennung und die rechtliche Grundlage für den Register-Datenaustausch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die kommunale Kapazitätsfrage ist ungelöst. Was Kommunen brauchen, um die kommenden Digitalisierungsanforderungen zu erfüllen, steht in keinem Verhältnis zu dem, was ihnen strukturell zur Verfügung steht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-2017-leisten-muss"&gt;Was 2017 leisten muss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Onlinezugangsgesetz muss im ersten Halbjahr 2017 verabschiedet werden. Was danach sofort beginnen muss: Die operative Planung, die Themenfeld-Zuordnungen, der Start der
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt;-Gründungsplanung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Bundestagswahl im September bedeutet: Das Gesetz sollte vor der Wahl verabschiedet sein, damit die operative Planung nicht vollständig von der neuen Bundesregierung abhängt. Wer wartet, bis nach der Wahl eine neue Koalition steht, verliert ein weiteres halbes Jahr.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was 2016 hinterlässt: eine klarere Problemdiagnose als je zuvor, und den Druck, 2017 konkret zu liefern.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die OZG-Planung für 2017 angehen wollen: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Trump-Wahl und digitale Souveränität. Was das für Europas IT bedeutet. – November 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-11-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 30 Nov 2016 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-11-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 8. November wird Donald Trump zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Was das für die europäische Digitalpolitik bedeutet, ist im November 2016 noch unklar. Was absehbar ist: Die Verlässlichkeit transatlantischer Abkommen kann nicht als selbstverständlich angesehen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-trump-wahl-für-den-privacy-shield-bedeutet"&gt;Was die Trump-Wahl für den
&lt;a href="https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Internationalternationales/EuropaeischeDatenschutzreform/PrivacyShield/PrivacyShield-node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Privacy Shield
&lt;/a&gt; bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Privacy Shield ist das Datenschutzabkommen zwischen EU und USA, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Er regelt, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten aus der EU in die USA übertragen werden dürfen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Trump-Wahl daran ändert: Der Privacy Shield ist ein exekutives Abkommen, das von der US-Administration eingehalten werden muss. Was eine Administration, die Datenschutz und europäische Regulierungen nicht priorisiert, mit diesem Abkommen machen kann: es schwächen oder faktisch unterlaufen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was europäische Behörden, die US-Cloud-Dienste nutzen, jetzt prüfen sollten: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten in die USA übertragen? Was passiert, wenn der Privacy Shield wegfällt oder ausgehöhlt wird? Welche Alternativen gibt es?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine theoretische Frage. Sie ist für Behörden, die Microsoft 365 oder AWS nutzen, sehr praktisch.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-cloud-abhängigkeit-öffentlicher-it-bedeutet"&gt;Was die Cloud-Abhängigkeit öffentlicher IT bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was europäische öffentliche Verwaltungen in den vergangenen Jahren getan haben: in erheblichem Maß US-amerikanische Cloud-Dienstleister für Infrastruktur, Kommunikation und Datenspeicherung genutzt. Was das im Normalbetrieb bedeutet: Effizienz und Funktionalität.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was es im Krisenfall bedeutet: Abhängigkeit von Anbietern, die unter US-amerikanischem Recht operieren und damit dem Zugriff amerikanischer Behörden unterliegen. Der USA PATRIOT Act und seine Nachfolger erlauben unter bestimmten Bedingungen den Zugriff auf Daten, die auf US-Servern liegen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die strategische Planung öffentlicher IT bedeutet: Eine vollständige Vermeidung US-amerikanischer Dienstleister ist kurzfristig nicht realistisch. Was realistisch ist: eine schrittweise Diversifizierung hin zu europäischen Alternativen für die sensibelsten Daten und Prozesse.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-digitale-souveränität-für-die-verwaltungsdigitalisierung-bedeutet"&gt;Was digitale Souveränität für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was &amp;ldquo;digitale Souveränität&amp;rdquo; im November 2016 bedeutet: die Fähigkeit, digitale Infrastrukturen zu kontrollieren und unabhängig von außereuropäischen Anbietern zu betreiben, wenn es nötig ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für das OZG und die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Die digitalen Dienste, die in den nächsten Jahren entstehen, sollten auf einer Infrastruktur aufbauen, die dieser Anforderung genügt. Was das ausschließt: Cloud-Architekturen, die nur in einer proprietären US-Infrastruktur betrieben werden können und bei der kein Ausweichweg besteht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das nicht ausschließt: die pragmatische Nutzung von US-Cloud-Diensten für unkritische Infrastruktur, kombiniert mit einer strategischen Investition in europäische Alternativen für kritische Daten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie Cloud-Entscheidungen für Ihre Behörde unter Souveränitätsgesichtspunkten prüfen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Digitalgipfel und E-Government-Praxis. Was zwischen Gipfel und Realität liegt. – Oktober 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-10-monatsrueckblick/</link><pubDate>Mon, 31 Oct 2016 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-10-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober statt. Was er zeigt: Deutschland ist gut darin, Digitalisierung zu besprechen. Was es schlechter ist: Digitalisierung umzusetzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine neue Diagnose. Sie ist im Oktober 2016 nicht weniger wahr als in den Jahren davor.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-gipfelkultur-für-die-verwaltungsdigitalisierung-bedeutet"&gt;Was Gipfelkultur für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Digitalgipfel, Kongresse, Konferenzen: Die E-Government-Konferenzlandschaft ist reich. Was sie produziert: Austausch, Netzwerke, Sichtbarkeit für das Thema. Was sie nicht produziert: digitale Dienste.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was zwischen dem Gipfel und einem funktionierenden digitalen Verwaltungsdienst liegt: Planung, Entwicklung, Testing, Deployment, Betrieb. Das sind mühsame, technische, organisatorische Aufgaben, die nicht auf Podien erledigt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Konferenzkultur im besten Fall leistet: dass die richtigen Entscheider:innen die richtigen Impulse bekommen, und dass politischer Wille für die operative Umsetzung entsteht. Was sie im schlechtesten Fall leistet: eine Illusion von Aktivität, die die Lücke zwischen Ambition und Realität verdeckt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-e-government-praxis-jenseits-der-konferenzen-braucht"&gt;Was die E-Government-Praxis jenseits der Konferenzen braucht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was in der operativen E-Government-Praxis fehlt, ist nicht Aufmerksamkeit. Es ist Kontinuität. Projekte, die begonnen werden und dann durch Personalwechsel, Budget-Neuzuordnungen oder politische Neuausrichtungen stecken bleiben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für das Management von Digitalisierungsprojekten bedeutet: Institutionalisierung statt Personenabhängigkeit. Digitalisierungsprojekte, die an einer einzelnen treibenden Person hängen, scheitern, wenn diese Person geht. Was nicht scheitert: Projekte, die in Strukturen eingebettet sind, die das institutionelle Gedächtnis bewahren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was kommunale IT-Dienstleister in diesem Herbst praktisch brauchen: keine Gipfelimpulse, sondern klare Informationen darüber, welche technischen Standards für die nächste Generation föderaler Dienste gelten werden. Was der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; dafür tun kann: diese Standards veröffentlichen, bevor große Entwicklungsprojekte auf falsche Architekturentscheidungen aufgebaut werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-vorjahr-zum-onlinezugangsgesetz-zeigt"&gt;Was das Vorjahr zum
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Onlinezugangsgesetz
&lt;/a&gt; zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Onlinezugangsgesetz, das 2017 verabschiedet werden soll, ist im Oktober 2016 noch in der Vorbereitung. Was die parlamentarische Planung zeigt: Es gibt breiten Konsens über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Was noch aussteht, sind die Detailverhandlungen über Fristsetzung, Finanzierung und föderale Verteilung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was diese Verhandlungen zeigen werden: ob die politische Bereitschaft zur Verbindlichkeit größer ist als die Neigung zu unverbindlichen Absichtserklärungen. Was die Lehre aus dem
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EGovG
&lt;/a&gt; ist: Ein Gesetz ohne Frist und ohne Konsequenzen für Nichteinhaltung ist schwach.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das OZG stärker machen sollte: eine klare Deadline, ein Finanzierungsmechanismus, und eine Koordinationsstruktur, die mit
&lt;a href="https://www.fitko.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
FITKO
&lt;/a&gt; zum institutionellen Standard wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die E-Government-Praxis jenseits der Konferenzagenda für Ihr Projekt angehen wollen: Ich freue mich über eine Nachricht über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Open Data und Registermodernisierung. Was Deutschland noch nicht hat. – September 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-09-monatsrueckblick/</link><pubDate>Fri, 30 Sep 2016 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-09-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;September 2016. Die Debatte über Open Data, Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip nimmt an Substanz zu. Was dahintersteht, ist die Kernfrage der Verwaltungsdigitalisierung: Wie geht der Staat mit seinen eigenen Daten um?&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-once-only-prinzip-bedeutet"&gt;Was das Once-Only-Prinzip bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Once-Only-Prinzip besagt: Bürger:innen müssen dem Staat Daten nur einmal mitteilen. Danach nutzt der Staat diese Daten intern, statt sie immer wieder abzufragen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das in der Praxis erfordert: Register, die miteinander kommunizieren können. Wenn das Einwohnermeldeamt weiß, wo jemand wohnt, muss die Kfz-Zulassungsstelle diese Information nicht erneut erfragen. Wenn die Rentenversicherung die Beschäftigungshistorie kennt, muss sie für einen Antrag nicht neu angegeben werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Deutschland davon abhält, das Once-Only-Prinzip umzusetzen: die Registerlandschaft. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Personenkennung, die alle relevanten Register verbindet. Was als Kandidat diskutiert wird: die Steueridentifikationsnummer, die seit 2008 vergeben wird und theoretisch eindeutig ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was dagegen steht: datenschutzrechtliche Bedenken. Eine einheitliche Kennung ermöglicht die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Registern, was missbräuchlich genutzt werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit gegen einheitliche Personenkennzeichen entschieden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-registermodernisierung-konkret-erfordert"&gt;Was Registermodernisierung konkret erfordert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Registermodernisierung ist keine IT-Aufgabe. Sie ist eine rechtliche und politische Aufgabe. Was sie erfordert: Gesetze, die bestimmen, welche Register welche Daten aus anderen Registern nutzen dürfen, auf welcher Rechtsgrundlage, für welche Zwecke, und mit welchen Sicherheitsmaßnahmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist die Grundlage, ohne die kein technisches Once-Only-System funktioniert. Eine API, die Register verbindet, ohne dass die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch besteht, ist rechtswidrig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Planungen der nächsten Jahre bedeutet: Das Registermodernisierungsgesetz muss vor dem Once-Only-Prinzip kommen. Erst Recht schaffen, dann Technik bauen. Was in der Praxis häufig passiert, ist umgekehrt: Technik wird gebaut und dann wartet man auf das Recht. Das kostet Mehrarbeit.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-open-data-für-verwaltungsdigitalisierung-bedeutet"&gt;Was Open Data für Verwaltungsdigitalisierung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Open Data ist das Gegenstück zur registerinternen Nutzung: Verwaltungsdaten, die für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden, ohne Personenbezug. Geodaten, Statistiken, Umweltdaten, Verkehrsdaten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Deutschland beim Open Data im internationalen Vergleich zeigt: Es gibt Fortschritte, aber das Potenzial ist nicht ausgeschöpft. Was andere Länder mit offenen Verwaltungsdaten ermöglichen: Innovationen von Unternehmen und der Zivilgesellschaft, die auf Daten aufbauen, die der Staat ohnehin erhebt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was eine konsistente Open-Data-Strategie leistet: Sie schafft Mehrwert aus Daten, die bereits vorhanden sind, ohne dass die Verwaltung selbst die Anwendungen entwickeln muss.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie Registermodernisierung und Once-Only-Architektur für Ihre Verwaltung durchdenken wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Sommerpause 2016. Was die Verwaltungsdigitalisierung strukturell bremst. – August 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-08-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Aug 2016 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-08-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Sommer 2016. Der politische Betrieb ruht. Eine gute Zeit, um strukturell zu denken, statt auf tagespolitische Impulse zu reagieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland wirklich bremst, ist oft diskutiert und selten präzise beantwortet. Nicht fehlende Technologie. Nicht grundsätzlich fehlendes Recht. Was bremst, sind drei strukturelle Defizite, die hartnäckiger sind als ein fehlender Gesetzesparagraph.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="erstes-defizit-das-schriftformerfordernis-als-bremse"&gt;Erstes Defizit: Das Schriftformerfordernis als Bremse&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Hunderte von Verwaltungsprozessen können heute technisch digital abgewickelt werden. Was sie im letzten Schritt blockiert: ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Für viele Verwaltungsakte ist eine handschriftliche Unterschrift oder deren qualifiziertes elektronisches Äquivalent Pflicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das in der Praxis bedeutet: Anträge werden digital eingereicht, aber am Ende des Prozesses braucht es ein physisches Dokument oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Letztere nutzen in Deutschland wenige.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Lösung ist, ist bekannt: Schriftformerfordernisse in Verwaltungsgesetzen systematisch prüfen und dort, wo sie sachlich nicht notwendig sind, streichen oder durch einfachere Alternativen ersetzen. Das ist Gesetzgebungsarbeit. Viel davon. Und sie ist mühsam.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was nicht passieren sollte: dieses Defizit als gegeben hinnehmen. Jedes Schriftformerfordernis, das gestrichen wird, digitalisiert einen Prozessschritt ohne IT-Investition.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="zweites-defizit-e-akte-ohne-konsequenz"&gt;Zweites Defizit: E-Akte ohne Konsequenz&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die E-Akte ist in Bundesbehörden vorgeschrieben. Was die Vorschrift ohne Vollzug bedeutet: ein schönes Ziel, das viele ignorieren, weil es keine Konsequenzen gibt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das konkret bedeutet: Behörden, die keine elektronische Akte eingeführt haben, verstoßen zwar gegen die Pflicht, aber es passiert ihnen nichts. Was das mit Verhaltensanreizen macht, ist bekannt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was helfen würde: Monitoring, das die E-Akte-Einführungsquoten transparent macht, und Konsequenzen, die für Behörden spürbar sind, die ohne sachlichen Grund keine E-Akte haben. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Ohne E-Akte kein Homeoffice, keine Ortsunabhängigkeit, keine vollständig digitale Bearbeitung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="drittes-defizit-konnexität-bei-kommunaler-digitalisierung"&gt;Drittes Defizit: Konnexität bei kommunaler Digitalisierung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Kommunen sind die Umsetzungsebene für den größten Teil der bürgernächsten Verwaltungsleistungen. Was das Konnexitätsprinzip besagt: Wer bestellt, zahlt. Was in der Praxis oft passiert: Bund und Länder beschließen Digitalisierungsanforderungen, die Kommunen umsetzen müssen, ohne vollständige Kostenerstattung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das Ergebnis ist: Kommunen, die finanziell knappdran sind, digitalisieren nicht oder zu langsam. Was das für das OZG bedeutet: Die Pflicht zur Bereitstellung digitaler Dienste landet bei Kommunen, die Kosten für die Umsetzung aber nicht vollständig refinanziert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was strukturell gelöst werden muss: ein Finanzierungsmechanismus für kommunale Digitalisierung, der das Konnexitätsprinzip ernst nimmt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die strukturellen Digitalisierungsbremsen für Ihre Behörde analysieren wollen: Ich freue mich über eine Nachricht über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>DSGVO in Kraft. Was die ersten Wochen nach dem Amtsblatt zeigen. – Mai 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-05-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 May 2016 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-05-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 25. Mai ist die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Datenschutz-Grundverordnung
&lt;/a&gt; in Kraft getreten. Was die ersten Reaktionen zeigen: Das Bewusstsein für die kommenden Anforderungen ist gestiegen. Was auch sichtbar wird: Die zwei Jahre Übergangszeit werden für viele Behörden nicht ausreichend sein, wenn nicht sofort begonnen wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ersten-reaktionen-zeigen"&gt;Was die ersten Reaktionen zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In Bundesbehörden, Länderministerien und Kommunen ist die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
DSGVO
&lt;/a&gt; jetzt ein Thema. Was die Reaktionen unterscheidet: Manche Organisationen haben bereits vor Mai mit der Vorbereitung begonnen. Andere starten jetzt, mit dem Amtsblatt als Startpistole.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Behörden, die früh begonnen haben, bereits wissen: Die Erstellung eines vollständigen Datenverarbeitungsverzeichnisses dauert länger als erwartet. Was das erfordert, ist kein IT-Projekt, sondern ein organisatorisches: alle Stellen in der Behörde müssen ihre Datenverarbeitungen dokumentieren. Das ist Handarbeit, die nicht automatisiert werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die verbleibenden 24 Monate bedeutet: Wer jetzt beginnt, hat eine realistische Chance, bis Mai 2018 vorbereitet zu sein. Wer noch wartet, riskiert, im Mai 2018 den Betrieb unter nicht-konformen Bedingungen fortzuführen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-verwaltungen-in-der-übergangszeit-konkret-tun-sollten"&gt;Was Verwaltungen in der Übergangszeit konkret tun sollten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Drei Schritte, die sofort begonnen werden können: Erstens, Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungen. Welche Daten werden wo erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergegeben? Zweitens, Bewertung, welche dieser Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen. Drittens, Prüfung, ob die bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen den DSGVO-Anforderungen entsprechen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese drei Schritte können parallel zu laufendem Betrieb durchgeführt werden. Was sie erfordern: Kapazität, die explizit dafür freigemacht wird. DSGVO-Vorbereitung passiert nicht nebenbei.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konkret nicht helfen wird: das Thema zu delegieren, ohne Ressourcen bereitzustellen. Ein Datenschutzbeauftragter, der die DSGVO-Vorbereitung als Einzelperson erledigen soll, kann das nicht. Was nötig ist, sind behördenweite Prozesse, die vom Management getragen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-dsgvo-für-neue-digitalisierungsprojekte-bedeutet"&gt;Was die DSGVO für neue Digitalisierungsprojekte bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was ab sofort gilt: Jedes neue Digitalisierungsprojekt, das bis Mai 2018 live geht oder danach betrieben wird, sollte von Anfang an DSGVO-konform geplant werden. Privacy by Design ist kein optionales Add-on, sondern ein Grundsatz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für Projektmethodik bedeutet: Datenschutzanforderungen gehören in das Lastenheft, nicht in die abschließende Revision. Wer diesen Grundsatz in seinen E-Government-Projekten verankert, spart nachträgliche Anpassungskosten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die DSGVO für die Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern bedeutet: Auftragsverarbeitungsverträge müssen vor Projektbeginn vorliegen. Was das konkret heißt: Einkauf und Datenschutz müssen früh in Beschaffungsprozesse eingebunden werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die DSGVO-Übergangszeit für Ihre Behörde strukturiert angehen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Nutzerkonto-Debatte. Was Deutschland für digitale Identität braucht. – April 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-04-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 30 Apr 2016 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-04-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Die Debatte über ein einheitliches Nutzerkonto für die digitale Verwaltung in Deutschland nimmt an Schärfe zu. Was andere Länder seit Jahren haben, fehlt in Deutschland noch immer: eine einfache, föderalweit nutzbare Anmeldeoption für Verwaltungsleistungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-andere-länder-zeigen"&gt;Was andere Länder zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Dänemark hat seit 2010 NemID, später MitID. Alle dänischen Bürger:innen haben Zugang. Alle wesentlichen digitalen Verwaltungsleistungen nutzen es. Was das bedeutet: eine Nutzungserfahrung, die konsistent ist, egal welche Leistung in Anspruch genommen wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Estland ist der bekanntere Fall, aber nicht immer der relevantere Vergleich. Was Estland geleistet hat, ist beeindruckend, aber es hatte andere Ausgangsbedingungen: kleinere Verwaltung, politischer Wille aus dem Wiederaufbau nach 1991, und die Möglichkeit, auf der grünen Wiese zu bauen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Deutschland von Dänemark lernen kann: ein einheitliches, föderalweit akzeptiertes Nutzerkonto ist möglich, auch in einem System mit starkem Föderalismus. Was es erfordert: eine politische Entscheidung, dass es eine einzige Identitätslösung gibt, nicht 16 verschiedene.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-in-deutschland-die-nutzerkonto-entwicklung-bremst"&gt;Was in Deutschland die Nutzerkonto-Entwicklung bremst&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was in Deutschland bremst, ist nicht fehlende Technologie, sondern föderale Autonomie. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, seine eigene Identitätslösung zu entwickeln. Manche haben das getan. Was dabei entsteht: Heterogenität, die Bürger:innen mit verschiedenen Konten in verschiedenen Ländern konfrontiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) als Ausweg bietet: eine technisch sichere, bundesweit einheitliche Identifikation. Was sie bremst: geringe Verbreitung durch schlechte Nutzererfahrung und fehlende Pflichtanwendungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Architekturentscheidung der nächsten Jahre sein muss: eID als Pflicht-Option für alle neuen digitalen Verwaltungsleistungen, kombiniert mit einer einfachen Benutzername-Passwort-Option für niedrigschwellige Dienste. Das ist keine Entweder-oder-Entscheidung, sondern eine abgestufte Architektur.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-eidas-für-die-deutsche-planung-bedeutet"&gt;Was
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
eIDAS
&lt;/a&gt; für die deutsche Planung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;eIDAS ist die EU-Verordnung für elektronische Identitäten und Vertrauensdienste. Was sie für Deutschland bedeutet: Der deutsche Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion soll europaweit für digitale Verwaltungsdienste anderer Länder nutzbar sein, und umgekehrt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Planung eines deutschen Nutzerkontos bedeutet: Es muss eIDAS-kompatibel sein. Eine Lösung, die nur innerhalb Deutschlands funktioniert, ist nicht das, was Bürger:innen aus anderen EU-Ländern brauchen, die deutsche Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Planung heute berücksichtigen muss: die europäische Dimension ist keine Ergänzung, sondern eine Grundanforderung. Was heute ohne eIDAS-Kompatibilität gebaut wird, muss später nachgerüstet werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Nutzerkonto-Architektur für Ihre Behörde oder Ihren Verbund planen wollen: Ich bin über das Kontaktformular unten erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>DSGVO in Kraft. Was zwei Jahre Übergangszeit bedeuten. – März 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-03-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 31 Mar 2016 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-03-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Im April wird die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Datenschutz-Grundverordnung
&lt;/a&gt; im EU-Amtsblatt veröffentlicht, im Mai tritt sie in Kraft. Was das für Behörden bedeutet: zwei Jahre Übergangszeit, bis die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
DSGVO
&lt;/a&gt; am 25. Mai 2018 anwendbar wird. Zwei Jahre klingen lang. Sie sind es nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-dsgvo-für-öffentliche-verwaltungen-verändert"&gt;Was die DSGVO für öffentliche Verwaltungen verändert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die DSGVO ist kein vollständiger Neuanfang. Was sie für öffentliche Verwaltungen ändert, baut auf dem bestehenden Datenschutzrecht auf. Was sie hinzufügt: strengere Dokumentationspflichten, neue Betroffenenrechte, verschärfte Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen, und Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für Verwaltungen bedeutet, die heute bereits datenschutzkonform arbeiten: der Aufwand für die Umstellung ist überschaubar. Was für Verwaltungen gilt, deren Datenschutzdokumentation lückenhaft ist: zwei Jahre sind wenig, wenn man von vorne beginnt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die DSGVO explizit vorsieht und was für die Verwaltungsdigitalisierung relevant ist: Privacy by Design und Privacy by Default. Datenschutz muss in neue Systeme eingebaut werden, nicht nachträglich. Wer 2018 digitale Dienste einführen will, muss sie mit DSGVO-Anforderungen entwickeln.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-dsgvo-für-die-architektur-digitaler-verwaltungsdienste-bedeutet"&gt;Was die DSGVO für die Architektur digitaler Verwaltungsdienste bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was die DSGVO für die technische Architektur erzwingt: Datensparsamkeit, Zweckbindung, und die Fähigkeit, Auskunfts- und Löschanfragen zu bearbeiten. Was das in der Systemarchitektur bedeutet: Daten müssen auffindbar, kategorisiert und löschbar sein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Systeme, die Daten in Silos verwalten, ohne Möglichkeit zur strukturierten Auskunft, sind DSGVO-Problemfälle. Was das für laufende und geplante Digitalisierungsprojekte bedeutet: Datenschutzanforderungen müssen in der Konzeptionsphase verankert werden, nicht nach dem Go-live.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konkret vorbereitet werden sollte: für alle Datenverarbeitungen, die nach Mai 2018 laufen werden, jetzt Bestandsaufnahmen machen. Was wird verarbeitet? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wie lange? Wer hat Zugriff? Diese Fragen zu beantworten, braucht Zeit, die jetzt noch vorhanden ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-dsgvo-für-die-föderale-digitalisierung-bedeutet"&gt;Was die DSGVO für die föderale Digitalisierung bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was die DSGVO in einem föderalen Kontext besonders relevant macht: Wenn 16 Länder und Tausende Kommunen digitale Dienste entwickeln und betreiben, muss der Datenschutzrahmen konsistent sein. Was die DSGVO liefert: genau das, einen einheitlichen europäischen Rahmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Entwicklung von EfA-Diensten bedeutet: Ein Dienst, der in Land A DSGVO-konform entwickelt wurde, kann grundsätzlich auch in Land B betrieben werden, ohne das komplette Datenschutzkonzept neu zu erstellen. Das ist ein Vorteil des Nachnutzungsmodells, der in der Diskussion über EfA selten erwähnt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die zwei Jahre bis zur Anwendbarkeit leisten können: alle neuen Digitalisierungsprojekte von Anfang an DSGVO-konform konzipieren, und die Altbestände systematisch überprüfen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die DSGVO-Vorbereitung für Ihre Behörde strategisch angehen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Digitale Agenda und der IT-Planungsrat. Was föderale IT-Koordination leisten kann. – Februar 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-02-monatsrueckblick/</link><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-02-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; koordiniert seit 2010 die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Was er in sechs Jahren aufgebaut hat: gemeinsame Standards, eine Koordinationsstruktur für bundesweite IT-Vorhaben, und einen Mechanismus, der ohne ihn schwieriger wäre.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was er nicht ist: ein Durchführungsorgan. Er beschließt. Wer umsetzt, sind Bund, Länder und Kommunen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-it-planungsrat-leistet-und-was-nicht"&gt;Was der IT-Planungsrat leistet und was nicht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was der IT-Planungsrat gut kann: Standards setzen, Koordinationsfragen klären, und zwischen Bund und Ländern vermitteln. Was er nicht kann: operative Entscheidungen erzwingen. Seine Beschlüsse sind für die Mitglieder verbindlich, aber Vollzug und Tempo der Umsetzung liegen bei den einzelnen Verwaltungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Wirksamkeit bedeutet: Ein IT-Planungsrat-Beschluss ist eine starke Empfehlung, die durch politischen Konsens erzeugt wurde. Er ist kein Gesetz. Was ihn in der Wirkung stärkt: wenn Bundesgesetze auf seine Koordinationsrolle verweisen. Was das
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
E-Government-Gesetz
&lt;/a&gt; in Teilen getan hat, und was ein künftiges
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Onlinezugangsgesetz
&lt;/a&gt; deutlicher tun könnte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der IT-Planungsrat im Jahr 2016 arbeitet: an Vorarbeiten für eine stärkere föderale Koordination der Diensteentwicklung. Was als EfA-Modell-Vorläufer bereits diskutiert wird: Dienste nicht 16-mal entwickeln, sondern arbeitsteilig und dann nachnutzen. Diese Idee ist im Februar 2016 noch keine operative Struktur. Sie ist ein konzeptioneller Diskussionsstand.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-digitale-agenda-der-bundesregierung-verspricht"&gt;Was die Digitale Agenda der Bundesregierung verspricht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Digitale Agenda 2014-2017 ist das Leitdokument der laufenden Koalition für Digitalisierung. Was sie enthält: Breitbandversorgung, digitale Wirtschaft, E-Government, IT-Sicherheit, Forschung. Was sie bewirkt hat: unterschiedlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was bei der Breitbandversorgung passiert, ist ein eigenes Kapitel. Was bei E-Government passiert, ist das, was der IT-Planungsrat koordiniert und die Bundesministerien entwickeln. Was die Digitale Agenda in diesem Bereich geliefert hat: Das
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EGovG
&lt;/a&gt; ist umgesetzt, erste Dienste sind digitalisiert, die E-Akte läuft in einigen Bundesbehörden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was offen bleibt: die Frage, ob eine Digitale Agenda ohne Verbindlichkeit und ohne Konsequenzen ausreicht. Was die kommende Legislatur braucht, ist ein Instrument mit mehr Durchsetzungskraft. Das OZG wird diese Lücke füllen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-kommunen-im-februar-2016-von-it-koordination-wissen-müssen"&gt;Was Kommunen im Februar 2016 von IT-Koordination wissen müssen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für Kommunen ist der IT-Planungsrat ein abstrakteres Gremium. Was sie davon unmittelbar spüren: die Standards, die er beschließt, und die föderalen IT-Infrastrukturen, die durch seine Koordination entstehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Kommunen im Februar 2016 wissen sollten: Die nächste Generation der Verwaltungsdigitalisierung wird föderale Arbeitsteilung erfordern. Wer heute seine IT-Infrastruktur als Insel aufbaut, die nicht mit föderalen Plattformen verbunden werden kann, baut gegen die Richtung, die sich abzeichnet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das konkret bedeutet: Integrierbarkeit und Schnittstellen-Offenheit sind Anforderungen, die heute in IT-Beschaffungsentscheidungen verankert werden sollten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie föderale IT-Koordination für Ihre Beschaffungsstrategie einordnen wollen: Ich freue mich über eine Nachricht über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>E-Government 2016. Was vor dem OZG da ist und was fehlt. – Januar 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-01-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sun, 31 Jan 2016 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-01-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Januar 2016. Das
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
E-Government-Gesetz
&lt;/a&gt; des Bundes (
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EGovG
&lt;/a&gt;) ist seit 2013 in Kraft. Fast drei Jahre. Was es gebracht hat: einen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung auf Bundesebene. Pflicht zur E-Akte, Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, Grundlagen für digitale Signaturen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was es nicht gebracht hat: eine flächendeckende Umsetzung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-egovg-geleistet-hat"&gt;Was das EGovG geleistet hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das E-Government-Gesetz hat das Fundament gelegt. Was in den drei Jahren seit seinem Inkrafttreten entstanden ist: Landesgesetze, die auf dem Bundesgesetz aufbauen. Erste kommunale Digitalisierungsinitiativen, die sich auf den neuen Rechtsrahmen beziehen. Eine wachsende Debatte darüber, was E-Government konkret bedeutet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was es nicht erzwungen hat: Tempo. Ein Gesetz ohne Frist und ohne Konsequenzen für Nichteinhaltung ist eine Einladung, nicht eine Verpflichtung. Was die vergangenen drei Jahre zeigen: Behörden, die digitalisieren wollten, haben den rechtlichen Rahmen genutzt. Behörden, die nicht wollten, haben ihn ignoriert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Zukunft bedeutet: Der nächste Schritt muss verbindlicher sein als das EGovG. Was in der politischen Diskussion als Idee kursiert: ein
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Onlinezugangsgesetz
&lt;/a&gt;, das konkrete Fristen für konkrete Leistungen setzt. Diese Idee ist im Januar 2016 noch kein Gesetzentwurf, aber kein Zufall.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-de-mail-über-verwaltungsdigitalisierung-sagt"&gt;Was
&lt;a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/De-Mail/de-mail_node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
De-Mail
&lt;/a&gt; über Verwaltungsdigitalisierung sagt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;De-Mail wurde als sichere Alternative zum unverschlüsselten E-Mail-Verkehr entwickelt. Was daraus geworden ist: ein gut gemeintes Projekt, das niemand nutzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die De-Mail-Geschichte lehrt: Technische Lösungen, die Nutzer:innen aufwändige Registrierungen abverlangen, ohne klaren Mehrwert zu liefern, scheitern an der Praxis. Bürger:innen, die bereits E-Mail nutzen, sehen keinen Grund, sich eine weitere Kommunikationsinfrastruktur anzuschaffen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für zukünftige digitale Infrastrukturprojekte bedeutet: Nutzerakzeptanz ist keine nachgelagerte Frage. Sie ist die zentrale Frage. Ein digitaler Dienst, den niemand nutzt, erfüllt sein Ziel nicht, egal wie technisch ausgefeilt er ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Planer der nächsten Generation digitaler Identitätsinfrastruktur aus De-Mail lernen können: Einfachheit vor Vollständigkeit. Wenige Schritte zur Nutzung. Klarer Nutzen. Verbreitung durch Obligatorik, nicht durch Überzeugung allein.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-länder-e-government-gesetze-zeigen"&gt;Was die Länder-E-Government-Gesetze zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Fast alle Bundesländer haben mittlerweile eigene E-Government-Gesetze, entweder beschlossen oder in Vorbereitung. Was sie gemeinsam haben: Sie setzen Anforderungen an die Digitalisierung der Verwaltung in ihrem Land.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was sie nicht gemeinsam haben: eine einheitliche Architektur. Jedes Land definiert seine eigenen Plattformen, seine eigenen Identifikationsverfahren, seine eigene Servicestruktur. Was das für Bürger:innen bedeutet: In Bayern ist die digitale Verwaltungserfahrung eine andere als in Hamburg oder Thüringen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist ein bekanntes föderales Muster. Was es kostet: Redundanz, Mehraufwand, fehlende Synergien. Was die Diskussion über ein Onlinezugangsgesetz auf Bundesebene leisten soll: genau diese Heterogenität durch eine gemeinsame Verpflichtung zu reduzieren.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die E-Government-Landschaft 2016 für Ihre Digitalisierungsstrategie einordnen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>