<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Once-Only on Dr. Christian Knebel</title><link>https://dr-christian-knebel.de/tags/once-only/</link><description>Recent content in Once-Only on Dr. Christian Knebel</description><generator>Hugo -- gohugo.io</generator><language>de-de</language><lastBuildDate>Mon, 30 Jun 2025 20:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://dr-christian-knebel.de/tags/once-only/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Das Gegenbeispiel kommt aus Nürnberg. Juni 2025 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2025-06-monatsrueckblick/</link><pubDate>Mon, 30 Jun 2025 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2025-06-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Das
&lt;a href="https://bmds.bund.de"
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&gt;
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
&lt;/a&gt; startete seine ersten Wochen mit einem Kabinettsrang vor dem Verkehrsministerium, einem geliehenen Autohaus-Showroom als Besprechungsraum und drei Diensthandys für Staatssekretär Markus Richter – je eines aus dem Innen-, Verkehrs- und Finanzministerium.
&lt;a href="https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/digitalministerium-legt-entwurf-fuer-interne-struktur-vor"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Mitte Juni veröffentlichte das Haus ein erstes Organigramm
&lt;/a&gt; (Tagesspiegel Background, Paywall): „Version 0.1&amp;quot;, so Richter intern, „eine Version, die uns zunächst Orientierung bietet.&amp;quot; Kein eigener Etat für 2025, rund 500 Mitarbeitende formal noch bei ihren Herkunftshäusern. Gleichzeitig reservierte der Haushaltsentwurf 2025
&lt;a href="https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf"
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&gt;
1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur
&lt;/a&gt; für zentrale Digitalprojekte: 263 Millionen für die Registermodernisierung, 243 Millionen für das Bürgerkonto, 131 Millionen für die EUDI-Wallet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer in diesem Monat mit konkreter Verwaltungsdigitalisierung überraschte, saß nicht in der Englischen Straße 30 in Berlin-Charlottenburg.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="struktur-kommt-zuletzt"&gt;Struktur kommt zuletzt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein Ministerium aus sechs Vorläufern zusammenzuziehen ist kein bürokratischer Routinevorgang. Das BMDS war im Juni nicht einmal fertig beschriftet – am Eingang begrüßte die Plakette des Bundesinnenministeriums. Trotzdem produzierte das Haus innerhalb der ersten Wochen zwei Gesetze: das
&lt;a href="https://netzpolitik.org/2025/national-once-only-technical-system-staatsvertrag-fuer-datenautobahn/"
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&gt;
NOOTS-Gesetz
&lt;/a&gt;, das die rechtliche Grundlage für behördenübergreifenden Datenaustausch legt, und das
&lt;a href="https://bmds.bund.de"
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&gt;
Glasfaserprivileg
&lt;/a&gt;, mit dem der Breitbandausbau ins „überragende öffentliche Interesse&amp;quot; gehoben und damit Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das ist politischer Produktionsbetrieb unter Baustellenbedingungen. Und es zeigt, was geht, wenn der politische Wille da ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das Organigramm darüber hinaus sichtbar macht: Der Deutschland-Stack bekommt eine eigene Abteilung, mit zwei Unterabteilungen für staatliche Infrastruktur und digitale Dienste. Organisatorisch mehr als eine symbolische Geste. Die Frage, ob dieser Stack eine echte Architekturentscheidung wird oder ein weiteres Sammelbecken für bestehende Initiativen, ließ sich im Juni noch nicht beantworten – das Team sollte bis Ende des Monats die Weichen stellen, ein ambitionierter Zeitplan für ein Vorhaben, das Bund, Länder und Kommunen verbinden soll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der eigentliche Hebel des Digitalministeriums liegt woanders: im Zustimmungsvorbehalt über
&lt;a href="https://bmds.bund.de"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Ausgaben der Bundesverwaltung
&lt;/a&gt;. Wenn das BMDS dieses Instrument konsequent nutzt, als echtes Entscheidungsfilter und nicht als weitere Koordinationsebene, entscheidet sich dort, ob der Stack eine technische Plattform wird oder ein politisches Label. Welche laufenden IT-Projekte werden auf Stack-Kompatibilität geprüft? Welche Ausschreibungen kommen nicht durch? Das sind die Fragen, die im Herbst Antworten brauchen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Den Kontext dafür liefert der Markt selbst:
&lt;a href="https://www.golem.de/news/lizenzen-ausgaben-des-bundes-fuer-software-2024-deutlich-gestiegen-2506-197331.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Microsofts Ausgaben des Bundes für Softwarelizenzen sind 2024 deutlich gestiegen
&lt;/a&gt; – Digitalisierung kostet zunächst mehr, nicht weniger, das ist ehrlich. Problematisch wird es, wenn die höheren Ausgaben in tiefere Abhängigkeit fließen, statt in Wahlfreiheit.
&lt;a href="https://www.golem.de/news/sovereign-cloud-microsoft-umwirbt-europaeer-mit-datensouveraenitaet-2506-197186.html"
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&gt;
Microsoft umwarb im Juni europäische Kunden aktiv mit seiner Sovereign-Cloud-Architektur
&lt;/a&gt;.
&lt;a href="https://www.golem.de/news/deutschland-und-frankreich-hoeheres-tempo-bei-souveraenen-cloud-plattformen-2506-196769.html"
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&gt;
Deutschland und Frankreich vereinbarten höheres Tempo beim Aufbau europäischer Cloud-Plattformen
&lt;/a&gt;. Beides zeigt, wohin sich die Debatte bewegt. Was noch fehlt: ein klares Signal des BMDS, welche Standards ein „souveräner&amp;quot; IT-Einkauf des Bundes künftig erfüllen muss – konkret, nicht als Grundsatzpapier.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ba-gerade-macht"&gt;Was die BA gerade macht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Während das Ministerium seine Organigramm-Version 0.1 kursieren ließ, gab BA-Chefin Andrea Nahles ein
&lt;a href="https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/multi-cloud-sap-aleph-alpha-so-will-die-bundesagentur-fuer-arbeit-souveraen-werden"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Interview über Multi-Cloud, Once-Only und Aleph Alpha
&lt;/a&gt; (Tagesspiegel Background, Paywall), das im Fachkreis wenig Aufsehen erzeugte – das aber zeigt, wie Verwaltungsmodernisierung aussieht, wenn man sie operativ ernst nimmt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bundesagentur für Arbeit betreibt seit April einen Cloud-Broker-Rahmenvertrag über den sieben Anbieter abrufbar sind: amerikanische Hyperscaler und europäische Alternativen, ohne Abnahmeverpflichtung, ohne Mono-Strategie. Die zentralen Auszahlungssysteme ziehen 2025 in die SAP-Cloud-Umgebung. Nahles&amp;rsquo; Begründung: Rechenzentrumskapazitäten freiräumen, um KI-Anwendungen mit sensiblen Daten weiterhin im eigenen Haus betreiben zu können. Das ist keine Widerspruch-Logik, das ist Architekturdisziplin: Cloudnutzung dort, wo es sinnvoll ist, Eigenregie dort, wo es darauf ankommt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beim Once-Only-Prinzip ist die BA als Pilotbehörde konkret unterwegs: Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern, Anbindung an das Bremer Datenschutzcockpit, vorausgefüllte Anträge. Nicht als Konzeptpapier, sondern als laufende Implementierung.
&lt;a href="https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/once-only-warum-die-verwaltung-ihre-daten-aufraeumen-muss"
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&gt;
Bremen hatte im selben Monat gezeigt, was Once-Only technisch voraussetzt
&lt;/a&gt; (Tagesspiegel Background, Paywall): aufgeräumte Datenbestände. Wer seine Register nicht kennt, kann sie nicht teilen. Die BA kennt sie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;💡 Der Unterschied zwischen „wir arbeiten an Once-Only&amp;quot; und „wir tun Once-Only&amp;quot; ist ein aufgeräumtes Datenmodell. Wer da noch nicht angefangen hat, sollte nicht auf den Stack warten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Und dann ist da noch die KI-Entscheidung. Die BA hat 2024 einen
&lt;a href="https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/multi-cloud-sap-aleph-alpha-so-will-die-bundesagentur-fuer-arbeit-souveraen-werden"
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&gt;
Rahmenvertrag über 19 Millionen Euro mit Aleph Alpha
&lt;/a&gt; abgeschlossen, entwickelt gemeinsam einen internen Wissens-Assistenten namens „Bakira&amp;quot; und hat laut Nahles 21 KI-Anwendungsfälle aktiv, bis Ende 2025 sollen es über 30 sein. Was hier funktioniert, hat einen strukturellen Grund: Die BA verfügt über einen eigenen Technologie-Stack, der diese Integrationen trägt. Und sie hat eine Führung, die KI nicht als Kommunikationsbotschaft, sondern als Infrastrukturkomponente begreift.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist kein Anlass zur Übertragung eins zu eins. Die BA ist ein Einzelakteur mit klaren Zuständigkeiten, eigenem Haushalt und einem internen IT-Dienstleister. Föderale Verwaltungsdigitalisierung ist strukturell anders. Aber das Muster ist übersetzbar: Erst die Datengrundlage, dann der Datenaustausch. Erst ein Anwendungsfall liefern, dann den nächsten bauen. Wenn eine Behörde es vormacht, kommen andere mit, schneller als es jede Bundesvereinbarung erzwingen könnte.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="fazit"&gt;Fazit&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Juni 2025: Das Digitalministerium entsteht. Der Deutschland-Stack bekommt eine Heimat im Organigramm. Die Milliarden aus dem Sondervermögen sind reserviert. Was noch fehlt, hat die BA schon: ein Architekturverständnis, das entscheidet, was reingehört und was nicht, und die Bereitschaft, mit einem konkreten ersten Schritt anzufangen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Neue Zuständigkeit ist kein neues Ergebnis. Der erste echte Test für das BMDS wird nicht die nächste Agenda-Veröffentlichung sein, sondern die erste IT-Ausgabe einer Bundesbehörde, die es ablehnt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Sie bauen gerade eine Cloud- oder Datenstrategie in der Verwaltung und fragen sich, wo der vernünftige erste Schritt sitzt? Oder Sie stehen vor der Frage, welche Voraussetzungen Once-Only in Ihrer Behörde braucht, bevor der Stack kommt? Schreiben Sie mich an – ich denke mit, ohne mitzuverkaufen.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Regierung weg. Staatsvertrag da. – Dezember 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-12-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 Dec 2024 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-12-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 16. Dezember verliert Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag, planmäßig. Am 27. Dezember löst Bundespräsident Steinmeier den Bundestag auf, Neuwahlen für den 23. Februar sind angesetzt. Deutschland ist ohne reguläre Regierung. Vier Tage vor der Vertrauensfrage, am 12. Dezember, haben Bund und Länder den
&lt;a href="https://www.publicplan.de/blog/koalitionskrise-weichenstellungen-richtung-digitaler-zukunft--jahr-2024-im-e-government"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Staatsvertrag zur Registermodernisierung
&lt;/a&gt; unterzeichnet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zwei Daten, ein Monat. Das zweite ist das wichtigere.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-staatsvertrag-bedeutet--und-warum-er-zu-lange-gedauert-hat"&gt;Was der Staatsvertrag bedeutet – und warum er zu lange gedauert hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Registermodernisierung ist das Rückgrat aller Once-Only-Versprechen. Bürger:innen sollen staatlichen Stellen ihre Daten nicht immer wieder neu mitteilen müssen. Das Kindergeld-Formular kennt das Geburtsdatum bereits. Das Finanzamt kennt die Bankverbindung. Der Sachbearbeiter fragt trotzdem.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Damit das aufhört, müssen Register untereinander sprechen. Dafür braucht man erstens einen gemeinsamen technischen Standard, das
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/aktuelles/details/it-planungsrat-beschliesst-ersten-teil-der-foederalen-digitalstrategie-weichenstellung-fuer-eine-zukunftsfaehige-verwaltung"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Nationale Once-Only Technical System (NOOTS)
&lt;/a&gt;. Und zweitens einen Rechtsrahmen, der regelt, wer welche Daten unter welchen Bedingungen teilt – im föderalen Gefüge von 16 Ländern und dem Bund. Genau dafür ist der Staatsvertrag.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Bundesverwaltungsamt und das Statistische Bundesamt haben im Laufe des Jahres die Registerlandkarte veröffentlicht: eine systematische Bestandsaufnahme der zahllosen Register, die Deutschland führt. Sie ist die Grundlage. Der Staatsvertrag ist der Rahmen, der die Umsetzung ermöglicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was jetzt fehlt: Tempo. Der Staatsvertrag schafft die Voraussetzung, er liefert keine Ergebnisse. Register sind heterogen, viele Jahrzehnte alt, oft in proprietären Fachverfahren vergraben. Der schwierigere Teil beginnt jetzt, und er beginnt in einer Phase politischer Unschärfe.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ampelkoalition-hinterlässt--und-was-nicht"&gt;Was die Ampelkoalition hinterlässt – und was nicht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Ampel-Aus ist für die Verwaltungsdigitalisierung keine Katastrophe, aber eine Verzögerung. Was im Koalitionsvertrag stand und nicht geliefert wurde, wird jetzt auf die nächste Regierung verschoben. Was geliefert wurde, bleibt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Liste der gelieferten Dinge ist länger, als die politische Stimmung Ende 2024 vermuten lässt. Das
&lt;a href="https://www.publicplan.de/blog/bahn-frei-mehr-digitale-verwaltung-ozg"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
OZG 2.0
&lt;/a&gt; hat im April 2024 den Bundesrat passiert, nach einem langen Ringen und einem offenen Brief mittelständischer IT-Unternehmer, der die politische Bedeutung des Gesetzes unterstrich. Es bringt einen künftigen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung, eine Frist für Bundeswirtschaftsleistungen und den Abbau weiterer Schriftformerfordernisse. Es ist kein Leuchtturm. Es ist ein Fundament.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das
&lt;a href="https://netzpolitik.org/2024/zentrum-fuer-digitale-souveraenitaet-knappe-ressourcen-fuer-open-source/"
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&gt;
ZenDiS
&lt;/a&gt; hat 2024 operativ Fahrt aufgenommen. Nach der formalen Gründung 2022 hat das Zentrum für Digitale Souveränität ein Team aufgebaut und mit openDesk eine produktionsfähige Open-Source-Office-Suite für die Verwaltung an den Start gebracht. Version 1.0 wurde im Oktober auf der Smart Country Convention vorgestellt, als Cloud-Angebot für öffentliche Stellen. Das ist kein Konzeptpapier mehr.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was fehlt: Skalierung. openDesk läuft. Aber die meisten Behörden haben es noch nicht. Und mit einer geschäftsführenden Regierung wird es keine neuen politischen Impulse für die Rollout-Finanzierung geben.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-it-planungsrat-trotzdem-beschlossen-hat"&gt;Was der IT-Planungsrat trotzdem beschlossen hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/aktuelles/details/it-planungsrat-beschliesst-ersten-teil-der-foederalen-digitalstrategie-weichenstellung-fuer-eine-zukunftsfaehige-verwaltung"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
45. Sitzung des IT-Planungsrats
&lt;/a&gt; im November 2024 hat den ersten Teil der Föderalen Digitalstrategie beschlossen. Das ist das strukturelle Gerüst, das die 16 Länder und den Bund auf eine gemeinsame Richtung für die nächsten Jahre verpflichten soll. Der IT-Planungsrat ist kein Bundesministerium und fällt nicht mit der Koalition.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist der strukturelle Vorteil des föderalen Systems, der im politischen Diskurs oft untergeht: Entscheidungen, die im kooperativen Gefüge zwischen Bund und Ländern getroffen werden, gelten unabhängig davon, welche Bundesregierung gerade im Amt ist. Der Staatsvertrag zur Registermodernisierung gilt. Die Föderale Digitalstrategie gilt. NOOTS läuft weiter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für 2025 bedeutet: Die neue Bundesregierung muss keine Grundlagen legen, sie muss bauen. Ob sie es tut, mit welcher Priorität und welchem Budget, das wird sich mit dem Koalitionsvertrag entscheiden. Die Erfahrung mit dem OZG 1.0 zeigt, dass Rechtrahmen und Umsetzungswillen zwei verschiedene Dinge sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;💡 Dezember 2024 in einem Satz: Die Verwaltungsdigitalisierung liefert gerade dann Staatsverträge, wenn die Staatsführung pausiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Rückblick auf 2024 insgesamt ist gemischter, als die Schlagzeilen über das Ampel-Aus suggerieren. OZG 2.0 ist da. ZenDiS läuft. Der Registermodernisierungs-Staatsvertrag ist unterzeichnet. Und der IT-Planungsrat hat eine Föderale Digitalstrategie beschlossen, die keine Regierungskoalition braucht, um zu gelten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine schlechte Bilanz für ein Jahr, das mit einem Haushaltstreit begann und mit einer Vertrauensfrage endete.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG 2.0 in Kraft. VMware kostet das Dreifache. – Juli 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-07-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Jul 2024 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-07-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 24. Juli 2024
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/ozg.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
tritt das OZG-Änderungsgesetz in Kraft
&lt;/a&gt;. Der Bundesrat hatte Ende Juni zugestimmt, nach einem langen Ringen zwischen Bund und Ländern. Das Gesetz war im Winter im Bundesrat hängengeblieben, weil die Länder mehr Einfluss auf die Umsetzungsarchitektur forderten. Ein offener Brief mittelständischer IT-Unternehmer hatte damals auf die Signalwirkung des Gesetzes aufmerksam gemacht. Jetzt ist es da.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gleichzeitig verhandeln CIOs und IT-Verantwortliche in Behörden gerade eine andere Art von Gesetz: die neuen VMware-Lizenzpreise nach der Broadcom-Übernahme. Dreistellige Prozentanstiege, laufende Kosten statt Einmalkauf, gerichtliche Auseinandersetzungen in mehreren Ländern.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-ozg-20-wirklich-ändert"&gt;Was das OZG 2.0 wirklich ändert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG 1.0 war eine Frist ohne ausreichende Konsequenz. 575 Verwaltungsleistungen sollten bis Ende 2022 digitalisiert sein. Wer Anfang 2024 auf die öffentlich zugänglichen Dashboards schaute, sah je nach Zählweise zwischen 40 und 60 Prozent Erfüllungsgrad, mit erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das OZG 2.0 räumt zwei strukturelle Fehler aus. Erstens baut es einen künftigen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung auf, der schrittweise eingeführt wird. Das ist kein Selbstvollzugsrecht, das Bürger:innen sofort einklagen können. Es ist die politische Commitmentstärke, die das OZG 1.0 nicht hatte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zweitens verankert es die
&lt;a href="https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/onlinezugangsgesetz/das-gesetz/ozg-aenderungsgesetz/ozg-aenderungsgesetz-node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Once-Only-Grundlage
&lt;/a&gt;: Daten, die der Staat bereits kennt, soll er nicht mehrfach abfragen. Das ist der Hebel, der NOOTS seinen Sinn gibt. Kein technisches System kann Once-Only liefern, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, Daten zwischen Behörden zu teilen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das OZG 2.0 nicht löst: die Umsetzungsarchitektur. Wer welche Leistung unter welchen Standards digitalisiert, wer finanziert, wer koordiniert, das sind Fragen, die das Gesetz zwar rahmt, aber nicht beantwortet. Genau hier ist die föderale Auseinandersetzung seit Jahren festgeklebt. Die gute Nachricht: Der IT-Planungsrat arbeitet daran. Die schlechte: Es dauert.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="vmware-und-die-lektion-die-niemand-lernen-wollte"&gt;VMware und die Lektion, die niemand lernen wollte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Broadcom hat die VMware-Übernahme Ende 2023 abgeschlossen und danach die Preisgestaltung fundamental verändert. Weg von Dauerlizenz, hin zu Subscription. Weg von Einzelprodukten, hin zu Bundles. Die Preiserhöhungen für bestehende Kunden
&lt;a href="https://www.mittelstand-nachrichten.de/verschiedenes/broadcom-erhoeht-vmware-preise-drastisch-nach-uebernahme/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
liegen laut Berichten zwischen 300 und 1.050 Prozent
&lt;/a&gt;, je nach Vertragsstruktur.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Öffentliche Verwaltungen sind besonders betroffen. Sie haben VMware oft seit Jahrzehnten im Einsatz, mit tiefem Integrationsstatus in Fachverfahren und Rechenzentrumsarchitekturen. Verhandlungsmacht: gering. Alternativen: bekannt, aber nicht vorbereitet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Alternative heißt ProxmoxVE, OpenStack oder schlicht bare-metal Linux. Das sind keine neuen Technologien. Sie sind seit Jahren stabil. Sie werden im kommunalen IT-Umfeld kaum eingesetzt, weil die Investition in Migration als Risiko galt, während die Investition in VMware als Standard galt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Standard ist der Zustand, auf den man sich nicht vorbereitet. VMware war Standard. Jetzt ist Standard zu teuer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Broadcom-VMware-Situation für die Verwaltungsdigitalisierung konkret bedeutet: Sie ist ein Testlauf für jede andere proprietäre Plattform im öffentlichen Einsatz. Die Logik ist dieselbe. Ein Anbieter, der nach einer Konsolidierungsphase über genuinen Verhandlungsmacht verfügt, setzt Preise, die die Infrastruktur, die man braucht, unbezahlbar macht. Das passiert mit VMware. Es kann mit anderen Plattformen passieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der einzige strukturelle Schutz dagegen ist nicht der Vertrag. Es ist die Exit-Fähigkeit. Wer auf offene Standards baut und dokumentiert, wie ein Systemwechsel aussehen würde, hat Verhandlungsmacht. Wer es nicht tut, zahlt die Rechnung, die Broadcom stellt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-juli-zeigt"&gt;Was der Juli zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zwei Schlagzeilen, eine Strukturdiagnose: Deutschland hat gerade Fortschritte beim OZG-Rechtsrahmen gemacht und gleichzeitig gezeigt, wie tief die Infrastrukturabhängigkeiten in proprietären Plattformen sitzen. Das OZG gibt dem Ziel eine neue Verbindlichkeit. VMware gibt der Frage nach digitaler Souveränität eine neue Dringlichkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beides zusammen ist keine Garantie für Fortschritt. Es ist ein Angebot. Man kann es annehmen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Der Vermittlungsausschuss gibt nach. Europa reguliert KI. – Juni 2024 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-06-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sun, 30 Jun 2024 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2024-06-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 12. Juni einigen sich die Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf das OZG-Änderungsgesetz. Am 14. Juni stimmt der Bundesrat zu.
&lt;a href="https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/DV/DE/2024/06_ozg_2_0.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Bundes-CIO Markus Richter schreibt auf X
&lt;/a&gt;: „Rückenwind für die Digitalisierung.&amp;quot; Der Wind hatte bis dahin eher gegengeblasen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Parallel hat der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten am 21. Mai den AI Act verabschiedet, den
&lt;a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ai-act-2285944"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz
&lt;/a&gt;. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: Juli. Inkrafttreten: August.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zwei Gesetze, eine Gemeinsamkeit: Beide sind fertig. Beide müssen jetzt umgesetzt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-ozg-20-nach-dem-langen-ringen-enthält"&gt;Was das OZG 2.0 nach dem langen Ringen enthält&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das OZG 1.0 aus dem Jahr 2017 war ein Verpflichtungsrahmen ohne Sanktion. Wer bis Ende 2022 nicht digitalisiert hatte, bekam keine Konsequenzen. Das neue Gesetz adressiert das, wenn auch schrittweise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Drei Dinge, die neu sind. Erstens: Ein
&lt;a href="https://www.egovernment.de/der-weg-fuer-das-ozg-aenderungsgesetz-ist-frei-a-c2219d126a40043f604f4fb208a4bf31/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
künftiger Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen
&lt;/a&gt;, der für Bundesleistungen schrittweise eingeführt wird. Kein sofortiges Klagerecht, aber eine Richtung, die nicht mehr reversibel ist. Zweitens: Der Wegfall weiterer Schriftformerfordernisse. Unterschriften per Hand werden für mehr Verwaltungsvorgänge durch digitale Entsprechungen ersetzbar. Das klingt klein, ist aber ein jahrzehntealtes Nadelöhr in der Verwaltungspraxis. Drittens: Once-Only als gesetzliche Grundlage. Daten, die der Staat kennt, soll er nicht nochmal abfragen. Dieses Prinzip braucht NOOTS als technisches System. Es braucht aber erst die gesetzliche Grundlage, damit NOOTS wirksam werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das Gesetz nicht enthält: eine Antwort auf die Finanzierungsfrage. Wer zahlt für die Digitalisierung der kommunalen Leistungen, für die Anbindung an die BundID, für den Betrieb der Schnittstellen? Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat Regelungen zur Bundesfinanzierung für Bundesleistungen geschaffen. Bei kommunalen Leistungen bleibt die föderale Finanzierungsarchitektur das offene Problem.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="deutschlandid-der-nächste-schritt-für-die-digitale-identität"&gt;DeutschlandID: Der nächste Schritt für die digitale Identität&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ebenfalls im Juni:
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/06/deutschlandID.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Bund und Länder einigen sich auf das Upgrade zur DeutschlandID
&lt;/a&gt;. Die BundID, die zentrale Authentifizierungsplattform für digitale Verwaltungsleistungen, soll weiterentwickelt werden. Ziel ist die Kompatibilität mit der europäischen EUDI-Wallet, die ab 2026 jedem EU-Bürger eine digitale Identität auf dem Smartphone ermöglichen soll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist strategisch richtig. Die BundID hatte bislang das Problem, dass sie auf Bundesebene entwickelt wurde, aber nicht alle 16 Länder mitgemacht haben. Nur neun Länder nutzen sie aktuell. Die DeutschlandID-Einigung ist ein Schritt in Richtung vollständiger Abdeckung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der kritische Punkt bleibt: Nutzerzahlen entstehen nicht durch eine neue Marke. Sie entstehen durch Dienste, für die man die Identität braucht. Die Frage ist nicht, wie die BundID heißt. Die Frage ist, welche Verwaltungsleistungen ohne Papierkopie und persönliches Erscheinen erledigt werden können.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="ai-act-das-gesetz-ist-da-die-hausaufgaben-beginnen"&gt;AI Act: Das Gesetz ist da. Die Hausaufgaben beginnen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der AI Act ist nicht primär ein Verwaltungsgesetz. Er ist ein Produktregulierungsrahmen. Aber öffentliche Verwaltungen betreiben und beschaffen KI-Systeme, und viele davon fallen unter die Hochrisiko-Kategorie: Entscheidungssysteme in der Sozialverwaltung, Priorisierungsalgorithmen im Steuerbereich, biometrische Verfahren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für diese Systeme gilt nach Inkrafttreten:
&lt;a href="https://blogs.pwc.de/de/oeffentlicher-sektor-zukunft-gestalten/article/248234/kommunen-muessen-ki-umsichtig-einsetzen/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Grundrechtliche Folgenabschätzung vor dem Einsatz
&lt;/a&gt;, Dokumentation, Transparenzpflichten. Das sind Prozesse, die in Verwaltungen aufgebaut werden müssen. Wer das auf den letzten Metern macht, hat ein Problem.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die gute Nachricht: Der AI Act hat Übergangsfristen. Das Verbot für inakzeptable KI-Praktiken gilt ab Februar 2025. Hochrisiko-Anforderungen gelten ab August 2026. Diese Fristen ermöglichen geordnete Vorbereitung. Sie setzen aber voraus, dass jetzt begonnen wird: Bestandsaufnahme laufender KI-Systeme, Risikoklassifikation, Zuständigkeitsfestlegung intern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der AI Act ist eine Regulierung, die viele Behörden unterschätzen, weil KI für viele noch wie eine Zukunftstechnologie klingt. Das automatisierte Scoring-Tool in der Sozialverwaltung, das Dokumentenanalyse-System in der Finanzbehörde, das Chatbot-System im Bürgerservice: Das ist KI. Und es ist schon da.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Das Kabinett beschließt OZG 2.0. Jetzt kommt der Bundesrat. – Mai 2023 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-05-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 May 2023 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-05-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 24. Mai 2023
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/ozg-kabinett.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
beschließt das Bundeskabinett das Paket für die digitale Verwaltung
&lt;/a&gt;. Kernstück ist der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes. Daneben Eckpunkte für eine moderne Verwaltung, die Registermodernisierung und digitale Identitäten als verzahnte Großprojekte positionieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;„Volldampf!&amp;quot;, titelt der Behörden-Spiegel. Wer die Geschichte des OZG kennt, atmet tief durch und wartet auf den Bundesrat.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-paket-tatsächlich-enthält"&gt;Was das Paket tatsächlich enthält&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Kabinettsentwurf ist ambitionierter als sein Vorgänger. Drei Dinge stechen heraus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erstens: Ein künftiger Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. Nicht sofort, nicht für alle Leistungen, aber als Grundprinzip verankert. Das ist mehr als symbolisch: Ein Rechtsanspruch ändert die Anreizstruktur. Verwaltungen, die nicht digitalisieren, setzen sich mittelfristig dem Klagerisiko aus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zweitens: Weitgehender Abbau von Schriftformerfordernissen. Unterschriften per Hand sollen durch digitale Entsprechungen ersetzbar werden. Das ist ein jahrzehntealtes Nadelöhr in der deutschen Verwaltungspraxis, das auf dem Papier jetzt kleiner wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Drittens: Die BundID als zentrale Identitätslösung, ausgebaut zum digitalen Bürgerkonto. Ziel ist ein einheitlicher Zugang für alle Verwaltungsleistungen in Deutschland, mit einmalig erfassten Daten, die wo erlaubt weitergegeben werden, statt immer wieder neu abgefragt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="wo-die-risiken-liegen"&gt;Wo die Risiken liegen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Kabinettsbeschluss ist der Anfang, nicht das Ende. Der Entwurf muss Bundestag und Bundesrat passieren. Beide sind keine Formsache.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Finanzierungsfrage ist noch nicht überzeugend gelöst. Der Bund will für Bundesleistungen zahlen, die Länder für ihre Leistungen. Kommunen, die den Großteil der bürgernahen Dienste erbringen, warten auf Klarheit. Ohne klare Finanzierung keine verlässliche Umsetzungsplanung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Standardisierungsfrage ist politisch heiß. Der Entwurf gibt dem Bund Standardsetzungsrechte für technische Implementierungen. Die Länder sehen das als Eingriff in ihre Verwaltungshoheit. Das ist der Knackpunkt, der den Bundesrat im März 2024 zum Nein bewegen wird, wenn er nicht vorher gelöst wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der konstruktive Schritt für Mai 2023 ist: Den Gesetzentwurf nicht als Vollendung feiern, sondern die offenen Fragen benennen und bearbeiten. Welche Länder haben welche Einwände? Wie lassen sich Standardisierung und föderale Autonomie vereinbaren? Wer diese Fragen im Sommer beantwortet, verhindert, dass der Bundesrat im Winter bremst.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-osba-zum-entwurf-sagt"&gt;Was die OSBA zum Entwurf sagt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Open Source Business Alliance hat zum Entwurf Stellung genommen und kritisiert: Der Teufel steckt im Detail. Wo der Entwurf auf Interoperabilität und offene Standards setzt, ist er richtig. Wo er technische Implementierungsdetails offenlässt oder in Verordnungen auslagert, besteht das Risiko, dass die Umsetzung hinter dem Anspruch zurückbleibt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine Fundamentalkritik, das ist Präzisierungsarbeit. Genau das braucht ein Gesetz, das in Praxis umgesetzt werden muss und nicht nur auf dem Papier stimmt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie den OZG-Entwurf für Ihre Behörde oder Ihre Kunden einordnen wollen, interessiert mich Ihre konkrete Situation. Schreiben Sie über das Formular – ich melde mich.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG 2.0 in der Konsultation. Die Kommunen haben Fragen. – Februar 2023 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-02-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-02-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 20. Januar hat das Bundesinnenministerium den
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/ozg-aenderungsgesetz-referentenentwurf.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz
&lt;/a&gt; veröffentlicht. Der erste konkrete Entwurf für OZG 2.0 ist damit öffentlich. Die Konsultation läuft, Verbände und Länder haben Zeit, Stellungnahmen einzureichen. Zeitgleich beginnt das im November 2022 gegründete
&lt;a href="https://www.zendis.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
ZenDiS
&lt;/a&gt; mit den ersten operativen Monaten und dem Aufbau von openDesk.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Entwurf ist ein Schritt. Was er bringt, ist klar. Was er ausspart, auch.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-kommunen-am-entwurf-kritisieren"&gt;Was die Kommunen am Entwurf kritisieren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Referentenentwurf enthält die richtigen Instrumente: Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, Abbau von Schriftformerfordernissen, Once-Only als Grundprinzip, die BundID als zentrale Identitätslösung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was er nicht ausreichend beantwortet: Wie werden Kommunen finanziert, die den Löwenanteil der bürgernahen Digitalisierung stemmen sollen?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
&lt;a href="https://www.dstgb.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Kommunalverbände
&lt;/a&gt; haben in ihren Stellungnahmen klare Positionen formuliert. Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen klingt gut. Wenn die Finanzierung nicht mitgedacht wird, ist er eine Last, keine Hilfe. Kleine Kommunen mit begrenzten IT-Ressourcen können nicht allein aus dem laufenden Haushalt eine vollständige Digitalisierungsinfrastruktur aufbauen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist keine neue Klage, das ist eine strukturelle Realität. OZG 1.0 hat dieses Problem bekannt gemacht, nicht gelöst. OZG 2.0 kann dasselbe passieren, wenn die Finanzierungsfrage in der Ressortabstimmung hängen bleibt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was helfen würde: eine klare Lastenteilung, wer welche Komponenten der Digitalisierungsinfrastruktur finanziert, kombiniert mit einer Nachnutzungsförderung für EfA-Dienste, die den Eigenaufwand bei der kommunalen Integration konkret reduziert. Wer beides mitdenkt, hat ein Gesetz, das tatsächlich in der Praxis ankommt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-zendis-jetzt-braucht"&gt;Was ZenDiS jetzt braucht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;ZenDiS hat seinen Betrieb im Januar 2023 aufgenommen. Die Gründungsaufgabe:
&lt;a href="https://www.zendis.de/opendesk"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
openDesk
&lt;/a&gt; als souveräner Verwaltungsarbeitsplatz auf Open-Source-Basis, das Pendant zu Microsoft 365 ohne proprietären Lock-in.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die technische Seite ist lösbar. Open-Source-Komponenten wie Nextcloud, OpenProject, Open-Xchange und Jitsi existieren, funktionieren und werden bereits in verschiedenen Kontexten genutzt. Das ZenDiS-Modell, diese Komponenten zu einem kohärenten Verwaltungsarbeitsplatz zu integrieren, ist realistisch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die eigentliche Herausforderung ist organisatorisch: ZenDiS muss gleichzeitig eine Entwicklungsorganisation aufbauen, ein Produkt liefern, Bundesbehörden als Pilotkunden gewinnen und die Erwartungen managen, die ein Bundesförderprojekt unweigerlich erzeugt. Das ist für eine Organisation in ihren ersten Betriebsmonaten eine ungewöhnliche Last.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das bedeutet: Pilotbehörden, die früh einsteigen, strukturiert Feedback geben und öffentlich über ihre Erfahrungen berichten, sind die wichtigste Unterstützung, die ZenDiS in dieser Phase bekommen kann. Nicht Stellungnahmen zum Konzept, sondern Einsatz und Rückmeldung. Wer wartet, bis openDesk fertig ist, verhindert, dass es fertig wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="bundid-wo-der-wachstumshebel-liegt"&gt;BundID: Wo der Wachstumshebel liegt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die BundID ist im OZG-Entwurf als Eckpfeiler positioniert. Die Nutzerzahlen wachsen, die Reichweite gemessen an der Bevölkerungsgröße ist noch begrenzt. Was die BundID voranbringt, ist nicht die Lösung technischer Probleme, die sie längst gelöst hat. Es ist die Integration in mehr Verwaltungsleistungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine digitale Identität, die bei zehn Diensten nutzbar ist, hat einen anderen Wert als eine, die bei hundert nutzbar ist. Der Wachstumshebel liegt bei den Leistungen, nicht bei der Identität selbst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn der OZG-Entwurf Once-Only ernst meint, muss er klären, wie Leistungsträger die BundID integrieren sollen: mit welchem Aufwand, auf wessen Kosten, mit welchem technischen Standard. Ohne diese Antwort bleibt Once-Only ein Prinzip, das im Gesetz steht und in der Verwaltungsrealität nicht ankommt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Konsultation zum OZG-Entwurf verfolgen oder openDesk als strategische Option für Ihre Behörde einschätzen wollen: Eine Nachricht über das Kontaktformular unten genügt.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Der Referentenentwurf ist da. Was aus OZG 2.0 wirklich werden kann. – Januar 2023 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-01-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 Jan 2023 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2023-01-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 20. Januar veröffentlicht das Bundesinnenministerium den
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/ozg-aenderungsgesetz-referentenentwurf.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz
&lt;/a&gt;. Zum gleichen Zeitpunkt nimmt das
&lt;a href="https://www.zendis.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung, ZenDiS
&lt;/a&gt;, seinen offiziellen Betrieb auf. Zwei Institutionen, die 2023 prägen werden: eine, die den gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsdigitalisierung neu setzen soll, und eine, die die technische Infrastruktur für souveräne Verwaltungs-IT liefern soll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Monat, in dem 2023 inhaltlich beginnt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-referentenentwurf-verspricht"&gt;Was der Referentenentwurf verspricht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Entwurf ist das Papier, das Verwaltungsdigitalisierungs-Fachleute seit Jahren gefordert haben: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, nicht nur als Programm. Der Abbau von Schriftformerfordernissen, die Jahrzehnte lang als Digitalisierungsbremse fungierten. Die BundID als zentrale Identitätslösung mit Once-Only als Grundprinzip. Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Regelanspruch, nicht als Bonus.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist mehr als Symbolpolitik. Ein Rechtsanspruch ändert Anreizstrukturen. Verwaltungen, die nicht liefern, setzen sich mittelfristig dem Klagerisiko aus. Das war beim OZG 1.0 nicht der Fall.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der Entwurf offenlässt, ist bekannt und entscheidend. Die Finanzierungsfrage: Wer bezahlt, wenn Kommunen digitalisieren müssen, die das aus eigenen Mitteln nicht schaffen? Die Standardisierungsfrage: Wer darf technische Vorgaben machen, ohne die föderale Eigenständigkeit der Länder zu beschneiden? Beide Fragen lassen sich nicht im Gesetzestext allein lösen. Sie brauchen politische Einigung, die vor dem Bundesrat stattfinden muss, nicht danach.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was jetzt zählt: Die nächsten Wochen der Konsultation werden zeigen, welche Länder und Verbände welche Einwände haben. Wer diese Einwände ernst nimmt und in der Ressortabstimmung bearbeitet, verhindert, dass der Bundesrat im Herbst zum Bremser wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-zendis-liefern-soll-und-wann"&gt;Was ZenDiS liefern soll und wann&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;ZenDiS ist im November 2022 gegründet worden, im Januar 2023 startet der operative Betrieb. Die Aufgabe:
&lt;a href="https://www.zendis.de/opendesk"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
openDesk
&lt;/a&gt; als interoperabler, souveräner Verwaltungsarbeitsplatz auf Open-Source-Basis.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Modell ist richtig. Open-Source-Komponenten orchestrieren statt proprietäre Software kaufen. Bewährte Bausteine wie Nextcloud, Open-Xchange, OpenProject und Jitsi integrieren statt neu entwickeln. Keine Herstellerabhängigkeit aufbauen, die in zehn Jahren teuer wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das ZenDiS-Modell für 2023 braucht, ist zweierlei: Pilotbehörden, die früh einsteigen und den Produktweg mit echtem Nutzerfeedback begleiten. Und Prioritäten statt weiterer Masterplan-Anforderungen. Eine neue Organisation, die gleichzeitig Produkte liefern, Strukturen aufbauen und Stakeholder-Erwartungen managen soll, braucht Klarheit darüber, was zuerst kommt. openDesk wird besser durch Einsatz, nicht durch Dokumentenarbeit. Welche Behörde macht den ersten Piloten?&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-sovereign-tech-fund-für-2023-zeigt"&gt;Was der Sovereign Tech Fund für 2023 zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://www.sovereigntechfund.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Sovereign Tech Fund
&lt;/a&gt; geht ins zweite Jahr. Das Modell: gezielte Förderung von Maintainern kritischer Open-Source-Infrastruktur, die in der öffentlichen IT genutzt wird, ohne als Posten in einem Beschaffungsplan aufzutauchen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das erste volle Jahr des STF gezeigt hat: Das Modell funktioniert. Gezielte Vollzeitfinanzierung von Maintainern schließt Sicherheitslücken schneller, verbessert Dokumentation und stabilisiert Releases. Die 40 Projekte im STF-Portfolio sind kein Selbstzweck. Sie sind Infrastruktur, von der öffentliche IT-Systeme abhängen, ob es in Beschaffungsdokumenten steht oder nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Frage für 2023 ist nicht, ob das Modell richtig ist. Die Frage ist, wer die Skalierung anschiebt. 11,5 Millionen Euro für die gesamte kritische Open-Source-Infrastruktur Deutschlands ist ein Anfang. Ein ausreichendes Niveau ist es noch nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;OZG 2.0 und ZenDiS arbeiten an einer digitalen Infrastruktur, die auf genau dieser Basis läuft. Wer beides zusammendenkt, wer also fragt, welche Open-Source-Komponenten dauerhaft gepflegt werden müssen, damit ZenDiS und openDesk stabil bleiben, hat ein konkretes Argument für mehr STF-Budget.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die Entwicklungen rund um OZG 2.0 oder openDesk in Ihrer strategischen Planung berücksichtigen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>EU Data Governance Act in Kraft. Was das für öffentliche Daten bedeutet. – Juni 2022 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-06-monatsrueckblick/</link><pubDate>Thu, 30 Jun 2022 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-06-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 23. Juni tritt der
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0868"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EU Data Governance Act
&lt;/a&gt; in Kraft. Er ist das erste größere Stück der europäischen Datenstrategie, das aus der Planungsphase in die Rechtsverbindlichkeit übergeht. Der DGA regelt, wie öffentliche Daten geteilt werden können, wie Datenmittler operieren, und wie ein europäischer Rahmen für Datenräume entstehen soll.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist er nicht optional.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-data-governance-act-konkret-verlangt"&gt;Was der Data Governance Act konkret verlangt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der DGA schafft drei neue Kategorien.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erstens: Vorgaben für das Teilen geschützter öffentlicher Daten. Verwaltungen, die Daten halten, die nicht vollständig öffentlich sind, weil sie personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, müssen unter dem DGA definieren, unter welchen Bedingungen diese Daten für Forschung, Innovation oder öffentliches Interesse genutzt werden können. Das ist eine neue operative Aufgabe für Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zweitens: Ein Zulassungsrahmen für Datenmittler. Organisationen, die als Plattform für das Teilen von Daten zwischen Unternehmen oder Bürger:innen und Unternehmen fungieren, werden reguliert. Für öffentliche Verwaltungen ist das relevant, weil einige Behörden de facto als Datenvermittler fungieren, ohne diesen Status bisher rechtlich geklärt zu haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Drittens: Ein Rahmen für Datenaltruismus. Organisationen, die freiwillig Daten für Gemeinwohl-Zwecke bereitstellen, können sich als „anerkannte Datenaltruismusorganisation&amp;quot; zertifizieren lassen. Das ist für Forschungsinstitutionen interessant.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Verwaltungen jetzt tun sollten: Inventarisieren. Welche Daten halten sie? Welche davon fallen unter den DGA? Welche Prozesse brauchen sie, um Datenanfragen unter dem DGA-Rahmen zu bearbeiten? Diese Inventur ist keine einmalige Aufgabe, sondern der Beginn eines Datenmanagementsystems.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-mit-der-registermodernisierung-zu-tun-hat"&gt;Was das mit der Registermodernisierung zu tun hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der DGA und die
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/registermodernisierung/registermodernisierung-node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Registermodernisierung
&lt;/a&gt; lösen dasselbe Problem von zwei Seiten. Der DGA regelt, wie Daten geteilt werden. Die Registermodernisierung soll sicherstellen, dass die richtigen Daten in den richtigen Registern liegen und technisch abrufbar sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Once-Only, das Prinzip, dass Bürger:innen Daten nur einmal einreichen müssen, funktioniert nur, wenn die Register, die diese Daten halten, miteinander kommunizieren können. Der DGA schafft den europäischen Rahmen dafür. Die Registermodernisierung schafft die nationale Infrastruktur.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was Deutschland hier konkret tun muss: Die Umsetzung des DGA und die Registermodernisierung koordiniert behandeln, nicht als getrennte Projekte. Welche Register müssen bis wann welche Schnittstellen haben, damit Once-Only unter dem DGA-Rahmen tatsächlich funktioniert? Wer diese Frage nicht beantwortet, hat zwei Programme, die dasselbe Ziel beschreiben, ohne denselben Weg zu gehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="sechs-monate-bis-zur-ozg-deadline"&gt;Sechs Monate bis zur OZG-Deadline&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Halbzeit. Der 31. Dezember 2022 ist sechs Monate entfernt. Die EfA-Dienste, die bis Jahresende live gehen sollen, müssen jetzt in finaler Entwicklung oder im Testbetrieb sein. Was noch nicht in Produktion ist, wird bis Dezember kaum noch fertig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das bedeutet: Der Fokus für das zweite Halbjahr sollte weniger auf der Entwicklung neuer Dienste liegen als auf der Nachnutzung bestehender. Welche Länder haben welche EfA-Dienste noch nicht integriert? Was ist der konkrete Hinderungsgrund? Wo liegt er in Geld, wo in Kapazität, wo in politischem Willen?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese Fragen zu beantworten, ist anstrengend. Sie zu ignorieren, ist teurer.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie den Data Governance Act für Ihre Datenstrategie konkret einordnen wollen oder die OZG-Halbzeitbilanz für Ihre Planung brauchen: Über das Kontaktformular unten bin ich erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>OZG: Erstes Quartal 2022. Was wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. – April 2022 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-04-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sat, 30 Apr 2022 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2022-04-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Neun Monate bis zur OZG-Deadline. Der
&lt;a href="https://www.it-planungsrat.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
IT-Planungsrat
&lt;/a&gt; koordiniert die Umsetzung, die Länder berichten über Fortschritte, EfA-Dienste gehen in Produktion. Auf dem Papier passiert viel.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die richtige Frage ist nicht: Wie viele Dienste sind online? Die richtige Frage ist: Bei wie vielen Menschen sind sie angekommen?&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="live-ist-nicht-gleich-genutzt"&gt;Live ist nicht gleich genutzt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der OZG-Fortschrittsmonitor zählt Dienste, die technisch online sind. Das ist eine sinnvolle Metrik, aber eine unvollständige. Ein Dienst, der technisch live ist, aber von weniger als einem Prozent der Berechtigten genutzt wird, hat seinen Zweck noch nicht erfüllt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Lücke zwischen technischer Verfügbarkeit und tatsächlicher Nutzung hat mehrere Ursachen. Erstens: Bekanntheit. Bürgerinnen und Bürger wissen oft nicht, dass ein Dienst jetzt digital verfügbar ist. Es gibt keine systematische Kommunikationsstrategie, die analoge Nutzer:innen auf digitale Alternativen hinweist. Zweitens: Zugänglichkeit. Ein Online-Dienst, der nur mit einem bestimmten Browser funktioniert, nur auf bestimmten Geräten, nur mit einer BundID, die aufzusetzen selbst schon eine Hürde ist, erreicht nicht alle, die er erreichen sollte. Drittens: Parallelstrukturen. Viele Dienste sind online verfügbar, aber der analoge Weg ist noch offen. Solange er offen ist, wählen viele ihn.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was helfen würde: Behörden, die digitale Dienste einführen, sollten gleichzeitig dokumentieren, wie sie die Nutzungsrate steigern wollen. Das ist kein Kommunikationsprojekt, sondern ein Designprojekt. Welche Hürden muss jemand ohne technische Affinität überwinden, um diesen Dienst zu nutzen? Wo bricht er ab? Wer diese Fragen nicht beantwortet, hat einen Dienst geliefert, kein Ergebnis.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="wo-efa-nachnutzung-funktioniert-und-wo-nicht"&gt;Wo EfA-Nachnutzung funktioniert und wo nicht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das EfA-Prinzip (Einer für Alle) ist der einzige skalierbare Mechanismus im OZG. Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen. In der Theorie elegant. In der Praxis komplizierter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was gut funktioniert: Dienste, die bundesweit weitgehend standardisiert sind und keine starken Landesrecht-Abweichungen erfordern. Die
&lt;a href="https://www.bmj.de/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Kfz-Zulassung online
&lt;/a&gt; ist ein Beispiel für einen Dienst, der in mehreren Ländern ausgerollt wurde, weil die Grundstruktur überall ähnlich ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was schlecht funktioniert: Dienste, die tief in lokales Landesrecht eingebettet sind und pro Land erhebliche Anpassungen erfordern. Dort ist EfA-Nachnutzung technisch machbar, aber operational teuer. Die kommunalen IT-Dienstleister, die die eigentliche Integrationsarbeit leisten, haben nicht unendlich Kapazität.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der konstruktive Schritt: Prioritäten setzen. Nicht alle 575 OZG-Leistungen sind gleichwertig. Einige haben hohe Nutzungsfrequenz und geringe Landesvarianz. Diese zuerst, mit voller Kraft. Der Rest danach, mit realistischerem Zeitplan.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="wo-die-bundid-als-schlüssel-hängt"&gt;Wo die BundID als Schlüssel hängt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die BundID ist die zentrale digitale Identität für Verwaltungsleistungen. Alle OZG-Dienste sollen langfristig über sie zugänglich sein. Das Once-Only-Prinzip, also dass Bürgerinnen und Bürger Daten nur einmal einreichen müssen, hängt daran, dass die BundID als gemeinsame Identitätsschicht funktioniert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was gerade noch fehlt: der Rollout. Die BundID existiert technisch, wird aber noch nicht bei allen relevanten Diensten genutzt. Jeder Dienst, der eine eigene Anmeldung erfordert, bricht das Once-Only-Versprechen, bevor es eingelöst wurde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer OZG-Dienste heute entwickelt oder beschafft, sollte BundID-Integration als Pflichtanforderung, nicht als optionale Erweiterung behandeln. Sonst entsteht eine Insellösung mehr.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn OZG-Umsetzung in Ihrer Behörde oder Ihrem Umfeld gerade mehr Fragen aufwirft als beantwortet: Schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>EU-COVID-Zertifikat startet. Ein europäisches Digitalprojekt, das liefert. – Juni 2021 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-06-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 30 Jun 2021 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-06-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 1. Juni 2021 startet das
&lt;a href="https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EU Digital COVID Certificate
&lt;/a&gt; in einer Gruppe von Pilotstaaten. Ab 1. Juli ist es EU-weit gültig. Impfnachweis, Testnachweis, Genesungsnachweis in einem fälschungssicheren, interoperablen digitalen Format, das in allen 27 EU-Mitgliedstaaten erkannt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist ein europäisches Digitalprojekt, das liefert. Unter erheblichem Zeitdruck. Mit echten grenzüberschreitenden Interoperabilitätsanforderungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-eu-covid-zertifikat-zeigt-das-andere-nicht-zeigen"&gt;Was das EU-COVID-Zertifikat zeigt, das andere nicht zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das EU-COVID-Zertifikat ist in weniger als sechs Monaten von der politischen Entscheidung zur EU-weiten Einsatzfähigkeit gegangen. Das ist in europäischen Digitalprojekten ungewöhnlich. Was hat das ermöglicht?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erstens: Ein gemeinsamer technischer Standard, der frühzeitig definiert und für alle verbindlich war. Das
&lt;a href="https://health.ec.europa.eu/publications/technical-specifications-eu-digital-covid-certificates-volumes-1-5_en"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Technische Framework
&lt;/a&gt; liegt als Open-Source-Spezifikation vor. Niemand musste eigene Lösungen finden, jeder implementierte denselben Standard.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zweitens: Der politische Druck war extrem hoch und eindeutig: Das Sommer-Reisesaisonziel hat die Koalition zusammengehalten. Wenn das Ergebnis Monate nach dem Sommer fertig wäre, hätte es niemanden geholfen. Das klingt banal, ist aber entscheidend: klares Ziel, klarer Zeitpunkt, klarer Nutzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Drittens: Dezentrale Implementierung, zentraler Standard. Jeder Mitgliedstaat hat sein eigenes Backend, seine eigenen Ausstellungsregeln, seine eigene App. Was zentral ist: das Vertrauensmodell und die kryptographische Signaturprüfung. Interoperabilität entsteht nicht durch Zentralisierung aller Daten, sondern durch gemeinsame Standards.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist das Muster, das auf OZG übertragbar ist. Nicht zentralisierte Lösungen, sondern gemeinsame Standards, dezentrale Implementierung. EfA ist dieses Muster für Deutschland. Das EU-COVID-Zertifikat ist es für Europa.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-für-eidas-20-bedeutet"&gt;Was das für
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
eIDAS
&lt;/a&gt; 2.0 bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Parallel hat die EU-Kommission im Juni ihren Vorschlag für
&lt;a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eidas-regulation"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
eIDAS 2.0
&lt;/a&gt; vorgelegt. Das European Digital Identity Wallet soll eine EU-weite digitale Identität schaffen: eine App auf dem Smartphone, in der Personalausweis, Führerschein und andere Credentials sicher gespeichert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das klingt nach einem bekannten Ziel. Was es neu macht: Die EU-Wallet soll von jedem Mitgliedstaat akzeptiert werden müssen, und nicht nur für Verwaltungsleistungen, sondern auch für private Dienste.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Deutschland bedeutet das: Die
&lt;a href="https://id.bund.de/de"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
BundID
&lt;/a&gt;, die gerade als zentrale digitale Identität aufgebaut wird, muss in einen europäischen Kontext eingebettet werden. Was technisch als BundID gebaut wird, sollte eIDAS-2.0-kompatibel sein. Sonst entsteht eine nationale Lösung, die in drei bis fünf Jahren gegen eine europäische ausgetauscht werden muss.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-lücke-zur-deutschen-umsetzung-zeigt"&gt;Was die Lücke zur deutschen Umsetzung zeigt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das EU-COVID-Zertifikat hat gezeigt, was geht, wenn Druck hoch und Ziel klar ist. Die deutsche OZG-Umsetzung läuft unter anderem Druck: 575 Leistungen, 16 Länder, tausende Kommunen, kein einheitliches Zeitdruckgefühl auf allen Ebenen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was sich übertragen lässt: der Standard-first-Ansatz. Wer zuerst einen gemeinsamen interoperablen Standard definiert und dann implementieren lässt, bekommt interoperable Ergebnisse. Wer implementieren lässt und danach Interoperabilität versucht herzustellen, bekommt 16 technisch unterschiedliche Lösungen, die nicht zusammenpassen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die OZG-Restlaufzeit bis Ende 2022 ist dieser Schritt noch möglich. Aber er erfordert Entscheidungen heute, nicht in sechs Monaten.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie das EU-COVID-Zertifikat als Blaupause für Ihre eigene Digitalisierungsstrategie verstehen wollen: Über das Kontaktformular unten bin ich erreichbar.&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Registermodernisierung beschlossen. Jetzt kommt der schwierige Teil. – März 2021 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-03-monatsrueckblick/</link><pubDate>Wed, 31 Mar 2021 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2021-03-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/registermodernisierung/registermodernisierung-node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Bundestag verabschiedet das Registermodernisierungsgesetz
&lt;/a&gt;. Das Gesetz führt die Steuer-ID als sektorübergreifende Personenkennziffer ein, mit der Verwaltungsregister künftig Daten untereinander austauschen können. Das ist die rechtliche Grundlage für Once-Only: Bürger:innen sollen Daten nur einmal einreichen müssen, danach holt die Verwaltung sie sich selbst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zeitgleich veröffentlicht die EU-Kommission den
&lt;a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-compass"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Digital Compass 2030
&lt;/a&gt;. Ambitionierte Ziele für ein digitales Europa bis 2030: 80 Prozent der Bevölkerung mit digitalen Grundkenntnissen, vollständig digitale öffentliche Dienste, sichere und nachhaltige digitale Infrastruktur.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beides zusammen beschreibt, wo Deutschland hinmuss. Die Lücke zwischen gesetzlichem Rahmen und Verwaltungsrealität ist der Ort, an dem 2021 die eigentliche Arbeit liegt.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-registermodernisierungsgesetz-bringt-und-was-es-nicht-löst"&gt;Was das Registermodernisierungsgesetz bringt und was es nicht löst&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Gesetz ist ein Meilenstein. Nicht weil es Once-Only sofort liefert, sondern weil es den rechtlichen Rahmen schafft, ohne den Once-Only nicht möglich ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Kernfrage war die Datenschutzkontroverse. Die Steuer-ID ist eine einheitliche Kennung, die über Registergrenzen hinweg genutzt werden kann. Kritiker:innen, darunter der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, haben gewarnt: Eine zentrale Kennung, die alle Lebensbereiche verknüpft, schafft Risiken für Profilbildung und staatliche Überwachung. Diesen Einwänden begegnet das Gesetz mit technischen Schutzmaßnahmen: Die Steuer-ID wird nicht direkt übermittelt, sondern für jeden Registerkontext in eine spezifische Kennung umgerechnet. Bereichsspezifische Kennzeichen statt universeller Profilnummer.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist der richtige Kompromiss. Kein Once-Only ohne Registerverbindung. Keine Registerverbindung ohne datenschutzkonforme Kennung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das Gesetz nicht löst: die operative Komplexität. Deutschland hat über 200 relevante Verwaltungsregister. Jedes hat seine eigene Geschichte, seine eigene Datenstruktur, seinen eigenen Betreiber. Sie alle an einen gemeinsamen Datenaustausch anzuschließen, ist keine Gesetzgebungsaufgabe. Es ist ein Jahrzehntprojekt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was 2021 konkret passieren muss: Eine Prioritätenliste. Welche Register sind für die häufigsten Verwaltungsleistungen zwingend notwendig? Diese zuerst. Wer alle 200 Register gleichzeitig reformieren will, reformiert keinen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-der-eu-digital-compass-für-deutschland-bedeutet"&gt;Was der
&lt;a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-compass"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EU Digital Compass
&lt;/a&gt; für Deutschland bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der
&lt;a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-compass"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Digital Compass 2030
&lt;/a&gt; setzt vier Säulen: Menschen (digitale Kompetenzen), sichere und nachhaltige digitale Infrastruktur, Digitalisierung von Unternehmen und Digitalisierung öffentlicher Dienste.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die öffentliche Verwaltung ist der Compass kein Gesetz, sondern ein politisches Zielbild. Er gibt Orientierung, aber keine Finanzierung. Was er schafft: einen europäischen Vergleichsrahmen. Deutschland kann sich daran messen lassen, was bei Estland, Dänemark oder den Niederlanden bereits funktioniert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was der Compass auch zeigt: Digitale Infrastruktur und digitale Kompetenzen gehen zusammen. Die besten Verwaltungsportale helfen wenig, wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung sie nicht nutzen kann. Digitale Inklusion ist keine Begleitmaßnahme, sondern eine Voraussetzung für den Nutzen der Investitionen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-nächsten-schritte-beim-registermodernisierungsgesetz-sind"&gt;Was die nächsten Schritte beim Registermodernisierungsgesetz sind&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Gesetz ist verabschiedet. Was jetzt folgt, ist die operative Umsetzung: Pilotregister identifizieren, Schnittstellen definieren, Betreiber einbinden. Das
&lt;a href="https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/registermodernisierung/registermodernisierung-node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
NOOTS-System
&lt;/a&gt; (Nationales Once-Only Technical System) ist das technische Rückgrat dafür.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der kritische Pfad läuft über die Fachverfahrensanbieter. Jedes Register hat einen Betreiber, oft ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das das Fachverfahren entwickelt hat und betreibt. Diese Betreiber müssen Schnittstellen öffnen und NOOTS-kompatibel werden. Ohne sie kommt keine Registermodernisierung in die Praxis.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer diese Anbieter nicht frühzeitig einbindet und ihre Einwände ernst nimmt, baut einen Rechtsrahmen ohne Umsetzungspartner.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Registermodernisierung oder Once-Only in Ihrer Behörde oder Ihren Projekten gerade ein Thema ist: Ich freue mich über Ihre Nachricht über das Kontaktformular unten.&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>