<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>De-Mail on Dr. Christian Knebel</title><link>https://dr-christian-knebel.de/tags/de-mail/</link><description>Recent content in De-Mail on Dr. Christian Knebel</description><generator>Hugo -- gohugo.io</generator><language>de-de</language><lastBuildDate>Sun, 31 Jan 2016 20:00:00 +0100</lastBuildDate><atom:link href="https://dr-christian-knebel.de/tags/de-mail/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>E-Government 2016. Was vor dem OZG da ist und was fehlt. – Januar 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-01-monatsrueckblick/</link><pubDate>Sun, 31 Jan 2016 20:00:00 +0100</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-01-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Januar 2016. Das
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
E-Government-Gesetz
&lt;/a&gt; des Bundes (
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
EGovG
&lt;/a&gt;) ist seit 2013 in Kraft. Fast drei Jahre. Was es gebracht hat: einen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung auf Bundesebene. Pflicht zur E-Akte, Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, Grundlagen für digitale Signaturen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was es nicht gebracht hat: eine flächendeckende Umsetzung.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-das-egovg-geleistet-hat"&gt;Was das EGovG geleistet hat&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das E-Government-Gesetz hat das Fundament gelegt. Was in den drei Jahren seit seinem Inkrafttreten entstanden ist: Landesgesetze, die auf dem Bundesgesetz aufbauen. Erste kommunale Digitalisierungsinitiativen, die sich auf den neuen Rechtsrahmen beziehen. Eine wachsende Debatte darüber, was E-Government konkret bedeutet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was es nicht erzwungen hat: Tempo. Ein Gesetz ohne Frist und ohne Konsequenzen für Nichteinhaltung ist eine Einladung, nicht eine Verpflichtung. Was die vergangenen drei Jahre zeigen: Behörden, die digitalisieren wollten, haben den rechtlichen Rahmen genutzt. Behörden, die nicht wollten, haben ihn ignoriert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die Zukunft bedeutet: Der nächste Schritt muss verbindlicher sein als das EGovG. Was in der politischen Diskussion als Idee kursiert: ein
&lt;a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Onlinezugangsgesetz
&lt;/a&gt;, das konkrete Fristen für konkrete Leistungen setzt. Diese Idee ist im Januar 2016 noch kein Gesetzentwurf, aber kein Zufall.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-de-mail-über-verwaltungsdigitalisierung-sagt"&gt;Was
&lt;a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/De-Mail/de-mail_node.html"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
De-Mail
&lt;/a&gt; über Verwaltungsdigitalisierung sagt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;De-Mail wurde als sichere Alternative zum unverschlüsselten E-Mail-Verkehr entwickelt. Was daraus geworden ist: ein gut gemeintes Projekt, das niemand nutzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die De-Mail-Geschichte lehrt: Technische Lösungen, die Nutzer:innen aufwändige Registrierungen abverlangen, ohne klaren Mehrwert zu liefern, scheitern an der Praxis. Bürger:innen, die bereits E-Mail nutzen, sehen keinen Grund, sich eine weitere Kommunikationsinfrastruktur anzuschaffen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für zukünftige digitale Infrastrukturprojekte bedeutet: Nutzerakzeptanz ist keine nachgelagerte Frage. Sie ist die zentrale Frage. Ein digitaler Dienst, den niemand nutzt, erfüllt sein Ziel nicht, egal wie technisch ausgefeilt er ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Planer der nächsten Generation digitaler Identitätsinfrastruktur aus De-Mail lernen können: Einfachheit vor Vollständigkeit. Wenige Schritte zur Nutzung. Klarer Nutzen. Verbreitung durch Obligatorik, nicht durch Überzeugung allein.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-länder-e-government-gesetze-zeigen"&gt;Was die Länder-E-Government-Gesetze zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Fast alle Bundesländer haben mittlerweile eigene E-Government-Gesetze, entweder beschlossen oder in Vorbereitung. Was sie gemeinsam haben: Sie setzen Anforderungen an die Digitalisierung der Verwaltung in ihrem Land.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was sie nicht gemeinsam haben: eine einheitliche Architektur. Jedes Land definiert seine eigenen Plattformen, seine eigenen Identifikationsverfahren, seine eigene Servicestruktur. Was das für Bürger:innen bedeutet: In Bayern ist die digitale Verwaltungserfahrung eine andere als in Hamburg oder Thüringen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ist ein bekanntes föderales Muster. Was es kostet: Redundanz, Mehraufwand, fehlende Synergien. Was die Diskussion über ein Onlinezugangsgesetz auf Bundesebene leisten soll: genau diese Heterogenität durch eine gemeinsame Verpflichtung zu reduzieren.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die E-Government-Landschaft 2016 für Ihre Digitalisierungsstrategie einordnen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg zu mir.&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>