<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Compliance on Dr. Christian Knebel</title><link>https://dr-christian-knebel.de/tags/compliance/</link><description>Recent content in Compliance on Dr. Christian Knebel</description><generator>Hugo -- gohugo.io</generator><language>de-de</language><lastBuildDate>Tue, 31 May 2016 20:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://dr-christian-knebel.de/tags/compliance/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>DSGVO in Kraft. Was die ersten Wochen nach dem Amtsblatt zeigen. – Mai 2016 im E-Government-Rückblick.</title><link>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-05-monatsrueckblick/</link><pubDate>Tue, 31 May 2016 20:00:00 +0200</pubDate><guid>https://dr-christian-knebel.de/posts/2016-05-monatsrueckblick/</guid><description>&lt;p&gt;Am 25. Mai ist die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
Datenschutz-Grundverordnung
&lt;/a&gt; in Kraft getreten. Was die ersten Reaktionen zeigen: Das Bewusstsein für die kommenden Anforderungen ist gestiegen. Was auch sichtbar wird: Die zwei Jahre Übergangszeit werden für viele Behörden nicht ausreichend sein, wenn nicht sofort begonnen wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-ersten-reaktionen-zeigen"&gt;Was die ersten Reaktionen zeigen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In Bundesbehörden, Länderministerien und Kommunen ist die
&lt;a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"
&gt;
DSGVO
&lt;/a&gt; jetzt ein Thema. Was die Reaktionen unterscheidet: Manche Organisationen haben bereits vor Mai mit der Vorbereitung begonnen. Andere starten jetzt, mit dem Amtsblatt als Startpistole.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die Behörden, die früh begonnen haben, bereits wissen: Die Erstellung eines vollständigen Datenverarbeitungsverzeichnisses dauert länger als erwartet. Was das erfordert, ist kein IT-Projekt, sondern ein organisatorisches: alle Stellen in der Behörde müssen ihre Datenverarbeitungen dokumentieren. Das ist Handarbeit, die nicht automatisiert werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für die verbleibenden 24 Monate bedeutet: Wer jetzt beginnt, hat eine realistische Chance, bis Mai 2018 vorbereitet zu sein. Wer noch wartet, riskiert, im Mai 2018 den Betrieb unter nicht-konformen Bedingungen fortzuführen.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-verwaltungen-in-der-übergangszeit-konkret-tun-sollten"&gt;Was Verwaltungen in der Übergangszeit konkret tun sollten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Drei Schritte, die sofort begonnen werden können: Erstens, Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungen. Welche Daten werden wo erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergegeben? Zweitens, Bewertung, welche dieser Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen. Drittens, Prüfung, ob die bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen den DSGVO-Anforderungen entsprechen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese drei Schritte können parallel zu laufendem Betrieb durchgeführt werden. Was sie erfordern: Kapazität, die explizit dafür freigemacht wird. DSGVO-Vorbereitung passiert nicht nebenbei.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was konkret nicht helfen wird: das Thema zu delegieren, ohne Ressourcen bereitzustellen. Ein Datenschutzbeauftragter, der die DSGVO-Vorbereitung als Einzelperson erledigen soll, kann das nicht. Was nötig ist, sind behördenweite Prozesse, die vom Management getragen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="was-die-dsgvo-für-neue-digitalisierungsprojekte-bedeutet"&gt;Was die DSGVO für neue Digitalisierungsprojekte bedeutet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Was ab sofort gilt: Jedes neue Digitalisierungsprojekt, das bis Mai 2018 live geht oder danach betrieben wird, sollte von Anfang an DSGVO-konform geplant werden. Privacy by Design ist kein optionales Add-on, sondern ein Grundsatz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was das für Projektmethodik bedeutet: Datenschutzanforderungen gehören in das Lastenheft, nicht in die abschließende Revision. Wer diesen Grundsatz in seinen E-Government-Projekten verankert, spart nachträgliche Anpassungskosten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was die DSGVO für die Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern bedeutet: Auftragsverarbeitungsverträge müssen vor Projektbeginn vorliegen. Was das konkret heißt: Einkauf und Datenschutz müssen früh in Beschaffungsprozesse eingebunden werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2 id="hat-sie-das-thema-interessiert"&gt;Hat Sie das Thema interessiert?&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie die DSGVO-Übergangszeit für Ihre Behörde strukturiert angehen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg.&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>