Tiefenblick: Wenn der Berater codet und der Entwickler berät; und beide im selben Revier landen.
Zweite Ausgabe von Tiefenblick, der monatlichen Schwerpunktanalyse zu Marktbewegungen mit Bezug zur Verwaltungsdigitalisierung.
103 Euro Stundensatz. Im Jahr davor 104. Beim Monatseinkommen derselben Freelancer stehen dagegen 6.653 Euro gegen 8.432 Euro im Vorjahr, ein Minus von 21 Prozent ( freelancermap, Freelancer-Kompass 2026, Erhebung 17.11.2025 bis 08.02.2026, n gleich 5.412 ).
Ein Prozent beim Preis, 21 Prozent beim Einkommen. Diese Lücke kann fast nur über verkaufte Tage entstehen, also über die Auslastung, und dieselbe Erhebung bestätigt das: 24 Prozent hatten im vergangenen Jahr weniger als 50 Projekttage, 62 Prozent planen keine Erhöhung ihrer Sätze, 9 Prozent planen eine Senkung.
Der Markt verhandelt gerade nicht über den Tagessatz, sondern kämpft um die Auslastung. Genau das ist der Boden für eine Bewegung, die ich seit Monaten in fast jedem Gespräch höre: Berater fangen an, Software zu bauen, Softwareentwickler fangen an zu beraten, beide mit KI als Begründung. Und sie laufen dabei aufeinander zu. Der Reihe nach.
Was belegt ist, und was ich nur aus Gesprächen weiß
Belegt ist die abrupte Abkühlung. Der Hays Fachkräfte-Index IT steht in Q2/2026 bei 59 Prozent und damit 37 Prozentpunkte unter dem Vorquartal: Webentwickler minus 42, Java minus 36, .NET minus 35 Prozent, IT-Security dagegen bei 373 ( Hays Fachkräfte-Index IT ). 2025 sank die Beschäftigtenzahl in der IT-Branche erstmals seit über 20 Jahren, um 0,6 Prozent, und 54 Prozent der IT-Dienstleister erwarten bis 2028 sinkende Nachfrage nach Softwareentwickler:innen ( Lünendonk-Listen 2026, 10.06.2026 ).
Die Tagessätze fallen dabei nicht flächendeckend. Entwickler:innen und Senior-Profile in der Anwendungsentwicklung legen 2026 noch zu, auf 805 und 1.192 Euro. Nach unten geht es oben: Spezialskills von 1.571 auf 1.498 Euro, Projektleitung und Architektur in der IT-Infrastruktur von 1.475 auf 1.369 Euro, also minus 7,2 Prozent ( CIO.de mit Daten des Benchmarking-Anbieters Metrics, 11.03.2026 ).
An einer Stelle muss ich meine eigene These einschränken. Keine verfügbare Quelle quantifiziert Preisdruck speziell im deutschen öffentlichen Sektor. Es gibt dazu keine Tagessatzreihe, keine Auslastungsquote und keinen Anbieter, der sich öffentlich äußert. Was es gibt, spricht teilweise dagegen: adesso , größtes Segment öffentliche Verwaltung, steigerte den Umsatz je Mitarbeitenden in Q1/2026 von 114 auf 117 Tausend Euro ( adesso SE, Q1 2026 ), Materna wuchs 2025 um 11,8 Prozent und im Public Sector um 18,4 ( Materna, 17.02.2026 ).
Dafür gibt es aber eine Erklärung: Jahreszahlen zeigen abgeschlossene Projekte und nicht, was in laufenden Angebotsrunden verhandelt wird. Entscheidend ist dabei die Vertragslage: Preise für den öffentlichen Sektor wechseln nicht jährlich, sie stehen in mehrjährigen Rahmenverträgen fest. Den Preisdruck sieht man deshalb nicht laufend, sondern erst, wenn neu ausgeschrieben wird. Wer heute gute Zahlen zeigt, zeigt die Konditionen von 2023.
Der Preisdruck im öffentlichen Sektor ist damit strukturell plausibel, taucht in den Quellen aber noch nicht auf. Was ich dazu schreibe, ist die Beobachtung eines Praktikers.
Der Druck kommt aus kleineren Budgets, nicht aus der KI
Die einfachste Erklärung für den Preisdruck und die mangelnde Auslastung steht im Haushalt, und man sieht sie am OZG.
2020 beschloss der Bund im Konjunkturprogramm drei Milliarden Euro zusätzlich für die OZG-Umsetzung ( IT-Planungsrat, Beschluss 2020/39, Eckpunkte Umsetzung des OZG ). Erreicht wurden damit bis August 2023 von 575 Zielleistungen genau 127 flächendeckend ( BT-Drs. 20/8958, 19.10.2023 ).
Was danach kam, ist eine andere Größenordnung. Für 2023 standen noch 377 Millionen Euro bereit, 2024 waren es über alle Bundesressorts zusammen 18,8 Millionen ( netzpolitik.org, Fachpresse, 2024 ). Die gemeinsame Finanzierung der Einer-für-Alle-Dienste läuft heute mit 25 Millionen Euro pro Jahr über die FITKO ( IT-Planungsrat, Beschluss 2025/51 ). Aus einer Aufbaufinanzierung ist eine Betriebskostenumlage mit Deckel geworden. Der Bundesrechnungshof hält für den Haushalt 2026 fest, dass der Bund für die FITKO 9,8 Millionen Euro einstellt, während sein geschätzter Anteil bei 56,6 Millionen liegt ( Bundesrechnungshof, Bericht zum Einzelplan 24 ).
Dazu wird schärfer kontrolliert. Über den IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundes wurden mehr als 4.000 Vorhaben geprüft, bei rund 800 Millionen Euro Volumen griff das BMDS steuernd ein ( BT-Drs. 21/7989 vom 10.09.2026 ). Und die Titel, aus denen klassischer Umsetzungsumsatz kommt, sinken: die Registermodernisierung von 263 auf 194 Millionen Euro, also um gut ein Viertel ( Bundesrechnungshof ).
Stattdessen geht das Geld in die Verteidigung. Deren Haushalt stieg von 51,95 Milliarden Euro in 2024 auf 82,69 Milliarden in 2026, der Entwurf für 2027 nennt 109,7 Milliarden ( BMVg, Entwicklung und Struktur des Verteidigungshaushalts ). Seit der Grundgesetzänderung vom März 2025 fallen Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht mehr unter die Schuldenbremse ( bpb.de ). Der Digitalhaushalt wächst im gleichen Zeitraum nur um 6 Prozent, von 1,36 auf 1,44 Milliarden Euro ( Bundestag, hib 653/2026 ).
Keine amtliche Quelle wägt das eine gegen das andere ab, das ist meine Zuordnung. Aber für einen Dienstleister ist die Rechnung dieselbe, ob der Grund Krieg, Spardruck oder Notlage heißt: Es ist weniger zu holen, und was zu holen ist, wird genauer geprüft.
Bei der Frage, ob KI zusätzlich an der Preisschraube dreht, widersprechen sich die Erhebungen scheinbar. Der BDU weist für 2025 kalkulierte Tagessätze 2 Prozent unter Vorjahr aus, in der IT-Beratung 3 Prozent, und begründet das mit Konjunktur und zurückhaltenden Investitionen. 66 Prozent der befragten Häuser sehen keinen messbaren KI-Effekt auf ihre Honorarkalkulation ( BDU, Honorare im Consulting 2025, 16.12.2025 ).
Diese Umfragen fragen Anbieter nach ihrer Kalkulation. Auf der Einkaufsseite sieht es anders aus: 70 Prozent der befragten IT- und Sourcing-Entscheider verhandeln bereits Abschläge auf Zeit- und FTE-Modelle, wenn der KI-Einsatz des Dienstleisters steigt, 90 Prozent fordern konkrete KI-Effizienzvorschläge ein ( Lünendonk, IT-Sourcing-Trends 2026/2027, 30.09.2026, über 150 Entscheider ). Dass Anbieter das noch nicht einkalkuliert haben, heißt nicht, dass es nicht auf dem Verhandlungstisch liegt.
Niedrige Auslastung heute, absehbar niedrigere Preise in der nächsten Ausschreibungsrunde. Wer das vor sich sieht, kann an zwei Stellen ansetzen: an den Kosten oder am Geschäftsmodell. Mich interessiert hier das Geschäftsmodell.
Der Berater baut jetzt selbst die Software
Das Argument dahinter ist gut, und ich halte es in Teilen für richtig. Wer seit Jahren Verfahrensvorschriften, Gesetze, Verordnungen und Prozesse in Behörden erhebt und dokumentiert, sitzt auf dem Material, das er benötigt, um mit Hilfe von KI selbst die Software zu entwickeln. Spec-driven development dreht dabei die Reihenfolge um, “specifications as the source of truth and code as a generated or verified secondary artifact” ( Piskala, arXiv:2602.00180, 30.01.2026 ), und Microsoft lehrt die Methode inzwischen offiziell ( Microsoft Learn ). Das Fraunhofer IESE zeigt konkret, dass generative KI Datenmodelle aus Prozessdokumentationen ableiten und Anforderungen auf Vollständigkeit prüfen kann ( Fraunhofer IESE ).
Nur liegt der blinde Fleck nicht beim Coden.
Die Spezifikation ist nicht der Engpass. Keine empirische Arbeit setzt Spezifikationsqualität und KI-Codequalität ins Verhältnis, für Verwaltungsrecht und Fachverfahren schon gar nicht. Die beste verfügbare Empirie verschiebt den Engpass sogar: Der DORA-Report 2025 nennt Plattform-Engineering als Voraussetzung dafür, dass KI im Maßstab sicher wirkt, und empfiehlt, Kernplattformen und Liefermodelle umzubauen, bevor man KI skaliert ( DORA 2025 ). Diese Plattformkompetenz fehlt den Beratern. Eine einzelne Fachanwendung zu bauen löst das Problem nicht, weil das Problem die fehlende Plattform darunter ist.
Das meiste, was eine Verwaltungsanwendung erfüllen muss, steht in keiner Fachspezifikation. Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und EN 301 549. Die Anbindung an Nutzerkonto und Authentifizierung, an Bezahldienste, an die E-Akte, an die Übermittlungsinfrastruktur für Antragsdaten. Dazu IT-Grundschutz, bei Cloud-Diensten für amtliche Daten der BSI-Kriterienkatalog C5:2026 mit 168 Kriterien in 17 Themenbereichen ( BSI, C5 ). Das ist in Teilen dokumentiert, aber das Wissen, wie man es tatsächlich zum Laufen bringt, sitzt in den Köpfen von Entwicklern, die seit Jahren in diesem Sektor arbeiten. Dieses Erfahrungswissen holt man sich nicht über eine Spezifikation, und auch nicht über ein Modell. Der generierte Code selbst ist dabei das kleinere Problem, erreicht 2026 aber auch nur eine Sicherheitsquote von 56 Prozent bei nahezu perfekter Syntax, in Java sogar nur 30 Prozent ( Veracode 2026 GenAI Code Security Report, 28.07.2026 ).
Bauen ist der erste Schritt, das Geschäft kommt danach. Eine Fachanwendung lebt zehn Jahre und länger. In dieser Zeit braucht sie Releases, Sicherheitsupdates, Support mit Reaktionszeiten, Anpassungen an jede Rechtsänderung, Migrationen, Schulungen, einen 2nd-Level-Support, der auch an Feiertagen erreichbar ist, und jemanden, der die Abhängigkeiten pflegt. Das ist kein Projektgeschäft, das ist ein Betrieb mit eigenen Prozessen. Berater verkaufen Phasen, Softwarehäuser verkaufen Jahre. Wer über KI in die Entwicklung einsteigt, hat die Baukosten gesenkt und sich die teurere Hälfte ans Bein gebunden.
Der Vorsprung im Einsatz der KI-Werkzeuge hält außerdem nicht lange. GovTech Deutschland hat im Juli 2026 den GovTech AI Builder und ein AI Development Kit veröffentlicht, ausdrücklich für Fachverfahrenshersteller, IT-Dienstleister und Behörden. Vorstand Ammar Alkassar hat dazu beide Seiten in einem Satz formuliert: KI-Agenten übernähmen “praktisch das Coden”, aber Entwicklung und Betrieb produktiver Lösungen fänden “nicht in Hackathons oder auf Küchentischen” statt, sondern in klaren Governance- und Betriebsumgebungen ( eGovernment Computing, 17.07.2026 ). Wenn alle dasselbe Werkzeug bekommen, ist “ich kann jetzt auch coden” kein Unterscheidungsmerkmal für Berater, sondern eine Mindestanforderung für alle.
Der Umsetzer steuert jetzt selbst seine Softwareprojekte
In der Gegenrichtung ist die Logik noch einfacher, und sie hat mit KI erst im zweiten Schritt zu tun.
Ein großes Software-Umsetzungsprojekt in der Verwaltung läuft seit Jahren mit Beratern an der Seite. Sie spezifizieren, führen das Gesamtprojekt, halten den Kontakt zu Fachbereich und Hausleitung, managen Stakeholder, schreiben Statusberichte, pflegen Risikolisten, moderieren Jour fixes. Das sind teils notwendige Leistungen, aber jeder zusätzliche Akteur macht das Gesamtprojekt teurer und die Abstimmung länger.
Genau diese begleitenden Tätigkeiten lassen sich mit KI inzwischen gut erledigen. Protokolle, Statusberichte, Risikolisten, Nachhalten von offenen Punkten, Zusammenfassungen für die Leitung: Das ist Arbeit an Text und Struktur, und darin ist KI stark. Dass Umsetzer das dann selbst machen wollen, ist nachvollziehbar. Sie sitzen näher an der Sache, sie verlieren weniger in der Übergabe, und sie können den Posten gleich mit anbieten.
Was dabei wegfällt, ist allerdings nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern auch Governance. Umsetzung muss neutral begleitet und kontrolliert werden, und das kann der Umsetzer nicht für sich selbst tun. Wer das eigene Projekt bewertet, bewertet nicht. Die Frage, ob ein Meilenstein erreicht ist, ob der Aufwand angemessen war, ob eine Änderung wirklich nötig ist, braucht eine Instanz mit eigenem Interesse an der Antwort.
Diese Instanz kauft der Staat bewusst ein. Die PD, Berater der öffentlichen Hand , gehört zu 100 Prozent der öffentlichen Hand, hat Inhouse-Status, und das Bundesfinanzministerium bewirbt die Leistung ausdrücklich als “qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung” ( BMF ). Neutralität ist hier ein beschafftes Leistungsmerkmal, keine Nebenleistung, und dasselbe gilt für jede andere Beratung, die damit antritt.
Hinzu kommt ein Befund, der dort ansetzt, wo der Umsetzer die Anforderungsarbeit übernimmt. Das Fraunhofer IESE hält fest, dass generative Werkzeuge Lücken in Anforderungen “mit plausibel erscheinenden, aber oft fachlich fatalen Annahmen” füllen und dass sich “nicht mehr auszuschließen” sei, “dass gar kein Mensch mehr involviert ist, wenn Entscheidungen im Code manifestiert werden” ( Fraunhofer IESE ). Wenn derselbe Anbieter die Anforderung schreibt, die KI die Lücken füllt und niemand mit eigenem Interesse dagegenhält, dann wandert eine fachlich falsche Annahme ungebremst in die Software und von dort in den Bescheid, den der Bürger im Briefkasten hat.
Und dann greift das Vergaberecht, und zwar gegen beide Bewegungen gleichzeitig. § 7 VgV verlangt vom Auftraggeber angemessene Maßnahmen, wenn ein Unternehmen ihn beraten oder an der Vorbereitung mitgewirkt hat, und verpflichtet ihn, die weitergegebenen Informationen allen Bietern mitzuteilen ( Normenkommentar cosinex zu § 7 VgV ). Ausgeschlossen wird dabei kaum jemand: Das OLG Düsseldorf hat am 11.12.2024 einen automatischen Ausschluss des Projektanten abgelehnt und die Substantiierungslast dem unterlegenen Bieter zugewiesen ( Vergabeblog zu OLG Düsseldorf, Verg 24/24 ).
Bezahlt wird an anderer Stelle. Die Vergabekammer des Bundes hielt 2023 den Ausschluss eines vorbefassten Bieters für unverhältnismäßig und gab dem Auftraggeber stattdessen auf, das Zuschlagskriterium zu eigenen Lösungsansätzen aus der Wertungsmatrix zu streichen, weil es sich für die Nutzung von Projektantenwissen besonders anbot ( VK Bund, VK 2-68/23, 18.09.2023 ).
Wer die Vorstudie schreibt, darf anschließend bieten, aber in einem Verfahren, in dem sein Vorsprung nicht mehr bewertet wird, und er muss ihn vorher an alle Mitbieter weitergeben. Beide Leitfälle stammen aus Bau- und Projektsteuerungsverfahren, eine veröffentlichte Entscheidung aus einer deutschen IT-Vergabe habe ich nicht gefunden. Trotzdem halte ich das für übertragbar.
Und die Beratungsleistung selbst wird zum Produkt
Während beide Seiten ins Revier des anderen gehen, passiert etwas Drittes: Eine klassische Beratungsleistung wird als Lizenz verkauft.
Das deutlichste Beispiel ist die Erstellung von Vergabeunterlagen, bisher ein Standardauftrag für Vergabeberater. Nordrhein-Westfalen hat dafür einen Rahmenvertrag mit GovRadar geschlossen, deren KI Leistungsbeschreibungen “aus Millionen bestehender Vergabeunterlagen” erzeugt. Bei Veröffentlichung hatten 166 von 427 Kommunen Lizenzen angefordert, 2.140 Lizenzen waren verteilt, die Ausweitung auf Landesministerien, Landesbehörden, Hochschulen und landesnahe Unternehmen war vorgesehen ( MHKBD NRW, 17.07.2025 ).
Für den Beratermarkt ist das die unangenehmste der drei Bewegungen. Der Wettbewerb kommt hier nicht als Berater und nicht als Entwickler, sondern als Lizenz, und er kommt über einen Landesrahmenvertrag an der Beratungsbeschaffung komplett vorbei. Wer dagegen antreten will, kann seinen Tagessatz nicht senken, denn er konkurriert nicht mit einem Tagessatz.
In Großbritannien lässt sich nachlesen, wie weit das trägt, weil die einschlägigen Anbieter dort börsennotiert sind. Kainos verschiebt Beratungsumsatz offiziell ins Produktsegment, weil dieses “better placed to deliver implementation services as the product scales” sei. Beratung ist dort Vorleistung zum eigenen Produkt, das 89 Millionen Pfund wiederkehrenden Umsatz bringt ( Kainos, FY26 Results, 18.05.2026 ). Dasselbe Muster bei Netcompany , wo die Marge sich durch einen “higher proportion of licence revenue” verbessert ( Netcompany, Q2 2026 ), und bei Palantir , dessen Modell ein Analystenhaus auf den Punkt bringt: “services are a means to drive product adoption, not the primary revenue stream” ( Everest Group ).
Was die öffentlichen Auftraggeber davon halten
Sie vergeben gegenläufig. Die großen Aufträge 2026 gingen nicht an Häuser, die alles aus einer Hand anbieten.
Die zentrale Runtime-Komponente des GovTech-Frameworks ging an das Karlsruher Scale-up Codesphere , mit einem Volumen von bis zu 30,8 Millionen Euro ( eGovernment Computing, 30.04.2026 ). Die Werkzeugschicht darüber stellt GovTech Deutschland selbst bereit, für alle Marktteilnehmer gleichzeitig. Behörden kaufen also Plattform und Werkzeug zentral ein und holen sich dafür Spezialisten, nicht Generalisten.
Dataport macht die Trennung im Rahmenvertrag “Software, AI & Digital Services” vom 30.08.2026 explizit: Los 1 komplette Entwicklungsprojekte mit je einem Auftragnehmer, Los 2 skillorientiertes Engineering über rund 50.000 Personentage mit fünf Auftragnehmern und Mini-Wettbewerben, Los 3 die Vermittlung von KI- und Datendiensten ( Vergabebekanntmachung, Aufbereitung über Vergabeplattformen ). Genau das, was die Konvergenz zusammenlegen will, wird hier in drei Lose zerlegt.
Großbritannien hält dieselbe Trennung in Lot 1 und Lot 3 seines neuen Rahmenwerks und erlaubt die Bündelung in Lot 2 ausdrücklich wieder ( Government Commercial Agency, 31.03.2026 ). Der Public Accounts Committee warnt im März 2026 vor genau dieser Bündelung, weil gebündelte Großverträge Beratungsausgaben unsichtbar machen ( PAC-Bericht, 11.03.2026 ).
Der Ausweg führt aus der Aufwandsvergütung heraus
Beide Bewegungen laufen in dieselbe Richtung, weil sie derselben Vergütungslogik entkommen wollen. Wer nach Aufwand abrechnet, verdient an Tagen, und wenn die Tage billiger und weniger werden, hilft kein neues Leistungsfeld. Ansetzen muss man an der Abrechnung.
Dafür brauchen die EVB-IT keine Reform. Sie kennen zwar keine erfolgsorientierte Vergütung, aber sie kennen Pauschalfestpreise und Teilabnahmen, und mehr braucht es nicht ( IT-Planungsrat, Beschluss B-2025/48-IT vom 26.11.2025 ).
Was Anbieter selbst tun können, und zwar ab dem nächsten Angebot:
Ergebnisse je Inkrement anbieten statt Tage. Technisch ist das eine Rahmenvereinbarung als Dach und darunter ein Erstellungsvertrag pro Inkrement, jeweils mit Pauschalfestpreis und eigener Teilabnahme. Für jedes Paket steht vorher fest, was geliefert wird und was es kostet, bezahlt wird nach Abnahme. Das ist mehr Papier als ein Dienstleistungsvertrag, aber es ist der Unterschied zwischen “wir stellen drei Entwickler für zwölf Monate” und “wir liefern diese Funktion zu diesem Preis”. Beim zweiten Angebot gewinnt nicht der mit dem niedrigsten Tagessatz.
Den Betrieb als eigenes Geschäft verkaufen, nicht als Anhang zum Projekt. Pflege, Support, Rechtsanpassung und Weiterentwicklung über zehn Jahre sind das eigentliche Geschäft, und sie sind schwer substituierbar, weil sie Erfahrung mit genau diesem Verfahren brauchen.
Die Abnahmekriterien selbst vorschlagen, statt sie sich vorschreiben zu lassen. Wer definiert, was “fertig” heißt, definiert, wann er bezahlt wird.
Und die Rollen pro Vorhaben trennen: Wer bauen will, verzichtet auf die Vorstudie. Das klingt nach Verzicht, ist aber die wirtschaftlich saubere Variante, weil das Vorbefassungswissen ohnehin an alle Mitbieter geht und das Wertungskriterium gestrichen wird, an dem der eigene Vorsprung hängt. Für den Auftraggeber hat die Trennung einen direkten Preiseffekt: Wenn die Vorstudie neutral entsteht, ist die Leistungsbeschreibung nicht auf einen Anbieter zugeschnitten, und dann bieten mehr Häuser auf dasselbe Los. Mehr Bieter bedeuten bessere Preise.
Was die öffentliche Hand ändern müsste:
Der Malus gehört ins Erstellungsmuster. EVB-IT Cloud ist bislang der einzige Vertragstyp mit eingebauter Mechanik für Leistungsdefizite, mit Verfügbarkeitsformel und einer Gutschriftenstaffel in vier Stufen ( EVB-IT Cloudvertrag, Fassung 01.02.2024, ausgefülltes Exemplar govdigital und Dataport ). Dieselbe Staffel in den Erstellungsvertrag zu übernehmen, wäre der kleinste wirksame Eingriff, den ich sehe. Zuständig ist die AG EVB-IT beim BMDS, und das Muster existiert schon, es steht nur im falschen Vertragstyp.
Die Zuschlagskriterien ausnutzen, die seit dem 01.07.2026 zur Verfügung stehen. Digitale Souveränität ist als Zuschlagskriterium in der Vergabeverordnung verankert und als Ausführungsbedingung im GWB vorgesehen, mit Datenstandort, Interoperabilität und Exit-Szenarien ( KPMG Law zum Vergabebeschleunigungsgesetz ). Damit lassen sich Wechselfähigkeit und Betriebsübergabe gewichten, ohne dass man es lange begründen muss.
Und das Modell, das mich am meisten interessiert, weil es Effizienzgewinne beim Auftraggeber ankommen lässt: Der amerikanische TechFAR Hub vereinbart die Abnahmekriterien nach dem Zuschlag und je Iteration, bei unbekannter Liefergeschwindigkeit nach 100 Tagen Baselining, und arbeitet mit einem kleinen Anreizanteil von 10 Prozent des Honorars ( TechFAR Hub, USDS und GSA ). Nach Deutschland übertragen heißt das: Wenn ein Anbieter mit KI schneller liefert, zahlt der Auftraggeber für weniger Inkremente, statt die Einsparung dem Anbieter zu lassen oder sie in Verhandlungen über Tagessätze zu suchen. Das wäre die Stelle, an der KI für die öffentliche Hand spürbar wird.
Gegen eines muss ich allerdings warnen, und das sind Erfolgsprämien. Der britische Rechnungshof hat 52 Programme mit erfolgsabhängiger Vergütung geprüft. Das größte sparte rund 2 Prozent, Innovation gab es kaum, Anbieter nahmen sich die leicht erreichbaren Fälle vor, und eine Ausschreibung erhielt nur einen Bieter, weil die übrigen das Modell für “unworkable” hielten ( National Audit Office, Juni 2015 ). Der Nutzen liegt also nicht in Prämien, sondern darin, in kleinen Schritten zu liefern und früh zu sehen, ob etwas funktioniert. Inkremente ja, Bonuszahlungen nein. Ob Bonus-Malus-Regelungen im deutschen Vergaberecht überhaupt tragen, ist ohnehin offen: Ich habe keine Quelle gefunden, die sie für zulässig oder für unzulässig erklärt.
Was das für die nächste Entscheidung heißt
Die Flucht ins Nachbarrevier vieler Berater und Softwareentwickler ist nachvollziehbar, und sie wird zunehmen. Nur führt sie aus dem Preiskampf nicht heraus, sondern in einen zweiten hinein, mit mehr Teilnehmern und weniger eigener Tiefe.
Wie das endet, hat die Nearshore-Welle vorgeführt. Berater haben damals Kapazität in Osteuropa und Indien eingekauft, um günstiger liefern zu können. Einige Jahre später saßen die ehemaligen Subunternehmer mit eigener Kundenbeziehung im Markt und boten gegen ihre früheren Auftraggeber. Mit KI läuft es schneller, und es trifft beide Seiten gleichzeitig. Denn das Werkzeug, mit dem Berater jetzt bauen und Umsetzer jetzt steuern, steht auch der Behörde zur Verfügung. Der nächste Wettbewerber ist nicht der andere Anbieter, sondern der Kunde selbst, sobald er die KI in die eigene Hand nimmt. NRW kauft die Leistungsbeschreibung heute als Lizenz statt als Beratungstag. GovTech Deutschland stellt die Entwicklungsumgebung zentral bereit. Das ist dieselbe Bewegung, nur eine Stufe weiter.
Die Frage ist deshalb nicht, ob Berater coden lernen oder Entwickler beraten. Die Frage ist, ob der nächste Rahmenvertrag Tage kauft oder Ergebnisse.
Eine Antwort habe ich nicht auf alles. Entsteht aus dieser Konvergenz am Ende nur mehr Wettbewerb bei gleicher Projektqualität, oder gibt es auch Dynamiken, die daraus etwas Besseres machen, etwa kürzere Wege zwischen Konzept und Code? Die Quellenlage gibt dazu nichts her. Deshalb stelle ich die Frage, statt sie zu beantworten, und freue mich auf Widerspruch.
In eigener Sache
Dieser Text ist mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Die Quellen habe ich selbst geprüft, die Einordnung ist meine, und die redaktionelle Verantwortung liegt bei mir.
Zwei Einschränkungen gehören bei diesem Thema dazu. Die Marktbeobachtungen zu Preisdruck und Rollenverschiebung im öffentlichen Sektor stammen aus meinen Gesprächen und nicht aus einer Statistik; wo die Datenlage anders aussieht als meine Beobachtung, habe ich das im Text gesagt. Und das hier ist die Einordnung eines Praktikers, keine vergaberechtliche Beratung. Für die konkrete Ausschreibung oder Vertragsgestaltung in Ihrem Haus ziehen Sie bitte Ihre Vergabestelle oder Rechtsabteilung hinzu.
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