Der Name war das Einfachste. September 2026 im E-Government-Rückblick.
Am 29. September hat die Initiative D21 den eGovernment MONITOR 2026 vorgelegt, und darin steht das Problem so klar, wie man es selten liest. 64 Prozent erwarten Verwaltungsleistungen genauso einfach online wie von Privatunternehmen, 15 Prozent sehen diese Erwartung erfüllt . 12 Prozent sagen, der Staat macht ihr Leben leichter. Jede zweite Person hat ihr letztes Verwaltungsanliegen vollständig offline erledigt, und 62 Prozent nutzen digitale Wege seltener, weil sie befürchten, am Ende doch analog weitermachen zu müssen. Das Vertrauen in den Staat liegt bei 32 Prozent.
Am selben Tag ist in Washington america.gov online gegangen: ein Eingabefeld, das Fragen in Alltagssprache beantwortet, gelegt über die Inhalte von rund 29.000 Websites der US-Bundesverwaltung. Dazu eine Executive Order , die jede Bundesleistung mit mehr als 100.000 Nutzenden im Jahr zur Anbindung verpflichtet, mit 90 Tagen Frist für die Leitlinien.
Das ist eine Antwort auf genau das Problem, das der Monitor beschreibt. Nicht die vollständige, aber die sichtbare. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, bekommt eine Stelle, an der er anfängt.
Bevor der Reflex kommt: america.gov löst die bequeme Hälfte. Mikey Dickerson, Gründungs-Administrator des US Digital Service, nennt es „the easiest 5% of the problem" , und der Chatbot gab in den ersten 24 Stunden widersprüchliche Antworten auf politische Fragen. Zuständigkeiten, Programmdefinitionen, Datenhaltung bleiben auch dort unberührt.
Bei uns ist die Reihenfolge umgekehrt, und das lässt sich im September an einer einzigen Website ablesen. Wer wissen will, wie weit die Registermodernisierung ist, findet das auf noots.gov.de , der Wissensplattform der FITKO. Die Seite richtet sich an fachlich Verantwortliche, nicht an Bürger:innen, und sie ist sehr gut: eine Statusampel über 77 Registereinträge, drei Systeme, ein Flächenrollout in drei Stufen, Erfahrungsberichte aus abgeschlossenen Anschlussvorhaben. Nur sagen die Ampeln auch, wie weit es tatsächlich ist: zwei Einträge gelten als für das NOOTS ertüchtigt, 64 stehen ohne Aktivität. Und ein Datum gibt es nicht, weil der IT-Planungsrat erst „nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen" mit den Fachministerkonferenzen beschließt, bis wann angeschlossen sein muss.
Das ist die unbequeme Hälfte, und sie ist richtig. Ohne Register bleibt jede Oberfläche ein Formular mit besserer Schriftart. Es ist nur die Arbeit, von der niemand etwas merkt, der sie am Ende benutzen soll. Wir arbeiten im Hintergrund und im Detail, sehr sorgfältig, und das Einzige, was in diesem September nach vorne sichtbar wurde, war ein Name.
Der Name war schneller fertig als die Spezifikation
Am 9. September hat das Digitalministerium der deutschen Eudi-Wallet einen Namen gegeben : d-you, mit rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, Start am 2. Januar 2027. Das Ministerium erklärt den Namen selbst : „d" für digital und für Deutschland, „you" für Nutzerzentrierung.
Mich beschäftigt an dieser Stelle weniger das Logo als die Umbenennung an sich. „Wallet" ist der eine Begriff in diesem Feld, den die Leute schon kennen, und sie kennen ihn nicht von uns, sondern von Apple und Google. Wer eine digitale Brieftasche einführt, startet damit mit einem Vorsprung, den man nicht kaufen kann: ein Wort, das keine Erklärung braucht. d-you muss sich diesen Vorsprung erst erarbeiten.
Wie groß die Aufgabe ist, steht im eGovernment MONITOR, erhoben vor dem Namenstag: 19 Prozent haben von der Wallet gehört, 8 Prozent können sie richtig beschreiben . Zum Vergleich: die Online-Ausweisfunktion kennen 88 Prozent, genutzt haben sie 29 Prozent. Bekanntheit war also nie das Problem. Nutzen war es.
Helmut Krcmar von der TU München, Mitherausgeber der Studie, rät deshalb davon ab, die Wallet als solche zu bewerben, und stattdessen einzelne gut funktionierende Leistungen, mit der Wallet als Werkzeug ( Tagesspiegel Background, Paywall ). Da bin ich bei ihm, und das Material liegt schon vor. Die Pressemitteilung nennt für den 2. Januar drei Dinge, die tatsächlich gehen werden: das Alter nachweisen, rechtssicher einen Vertrag abschließen, ein Bankkonto eröffnen. Unter den Launch-Partnern stehen Rossmann, der Landkreis Harz, Dresden, Aachen und Heidelberg; in Sachsen laufen Dresden-Pass und Ehrenamtskarte schon als Anwendungsfall. Drei davon auswählen und nur über die reden. Der Rest kommt über die Nutzung.
Dass der Termin fällt, halte ich übrigens für ausgeschlossen. Er ist zu oft wiederholt worden, er steht in der Eidas-Verordnung, und das Digitale-Identitätengesetz war am 23. September in erster Lesung im Bundestag . Wer bis hierhin mitgegangen ist, geht nicht drei Monate vorher zurück.
Genau deshalb ist die Kommunikation der letzte verbliebene Hebel. Denn die technische Seite ist eng. Landes-CIOs beklagten im September, die technische Spezifikation nicht erhalten zu haben, Brandenburgs Ernst Bürger mit der Frage „Wie sollen wir das noch schaffen?", Sachsen-Anhalts Bernd Schlömer mit „Wir haben bislang noch gar kein Signal bekommen" ( Tagesspiegel Background, Paywall ). Das Ministerium hält dem entgegen, dass es keine eigene Installation brauche, weil die Bereitstellung über die bestehende Bund-ID-Infrastruktur läuft, und hat dafür einen Handlungsleitfaden im Self-Service-Portal hinterlegt. Beides stimmt gleichzeitig. Wer die Bund ID nutzt und einen angebundenen Dienst hat, muss wenig tun. Fünf Länder nutzen sie nicht.
Die Bund ID zählte im August 7.449.232 Konten . Das ist die Schiene, auf der d-you fahren soll, und sie trägt. Der Leitfaden liegt allerdings hinter einer Organisationsregistrierung mit Elster-Zertifikat. Wenn ich eine Sache an diesem Quartal ändern könnte, wäre es diese: das Dokument dahin legen, wo Kommunen tatsächlich nachsehen, und drei Leistungen benennen. Das kostet nichts und ist in zwei Wochen gemacht.
Zwanzig Teams, und ein Engpass, den der Staat selbst benannt hat
Am 14. September war ich bei der Mentor Madness in München, dem Kick-off der Prototyping-Phase der Mission „Deutschland, was geht?". Den Wettbewerb macht die Sprind, den Rahmen stellt in Kooperation die TU München. Ein Tag Gespräche mit Teams, die sich an Verwaltungsprozesse heranarbeiten, und mit Verwaltungsleuten, die dabei mit am Tisch sitzen.
Zwei Dinge sind mir geblieben. Erstens: die Ideen sind gut, und sie sind konkret. Zweitens, und das hat mich mehr überrascht: die kommunale Seite will. Da sitzen Leute, die nach vorn gehen wollen und das auch sagen.
Was die Teams vorhaben, listet die Sprind öffentlich , zwanzig Vorhaben, je bis zu 25.000 Euro, Prototyp bis Dezember, danach pitchen die besten vor dem Bundesdigitalminister, bis zu fünf Teams bekommen bis zu 100.000 Euro, und veröffentlicht wird auf openCode.de. Lesen Sie die Titel einmal hintereinander: „OneProof, Einreichen statt Nachreichen". „Nachweislich, Entscheiden statt Tippen". „Antragsfrei durch Push Government". „Treasure, das ausführbare Verwaltungsverfahren". „VergabeFit, ProcurDat trifft den Markt". Dazu Lexaru , eine KI-Fachanwendung für Ausländerbehörden und Jugendämter, und Parla vom CityLAB Berlin, das Verwaltungs- und Parlamentsdokumente durchsuchbar macht.
Keines dieser Vorhaben braucht ein neues Fachverfahren. Jedes braucht Zugang zu einem bestehenden. Und genau da hakt es, nach meiner Beobachtung immer an derselben Stelle: keine Schnittstelle, keine Testdaten, keine Gespräche. Nicht das Vergaberecht, nicht der Datenschutz, nicht das Geld.
Das ist keine Einzelbeobachtung von einem Mentorentag, und es ist auch keine These, die man dem Markt unterschieben muss. Der Staat hat sie selbst aufgeschrieben. Im Folgebericht zu offenen API-Ökosystemen, den Bremen für den IT-Planungsrat erstellt hat, steht der Satz: Schnittstellen böten „den etablierten Akteuren immer wieder Ansatzpunkte, ihre Marktmacht auszunutzen und neue Akteure am Zugang zu hindern oder für die Realisierung von Schnittstellen hohe Entgelte zu verlangen" . Und ein paar Seiten weiter: Wenn die Produktpolitik von Herstellern darauf gerichtet sei, offene Schnittstellenstandards zugunsten eigener Online-Dienste zu unterlaufen, müsse ein digital souveräner Staat dagegen Lösungen finden. Der Bitkom formuliert es aus Anbietersicht nüchterner: „fehlende oder inkonsistente Schnittstellen stellen heute eine große Hürde bei der Digitalisierung dar" , mit der Folge, dass Anbieter je Behörde individuelle Lösungen bauen.
Wer ein Fachverfahren betreibt, hat an einer offenen, dokumentierten Schnittstelle kein eigenes Interesse, weil sie den Zusatzauftrag ersetzt, der sonst bei ihm liegt. Das ist kein Vorwurf, das ist Betriebswirtschaft. Es ist nur nicht die Betriebswirtschaft der Kommune, die zahlt.
Der Hebel ist deshalb unspektakulär und liegt bei den Kommunen und Ländern selbst, nicht in Berlin. Was Startups brauchen, hat Berlin in seinem GovTech-Report ziemlich genau benannt: „gut dokumentierte APIs, einheitliche Datenformate und klare Nutzungsbedingungen" . Das sind drei Zeilen, und sie gehören bei der nächsten Verlängerung eines Fachverfahrensvertrags nicht in die Wunschliste, sondern in die Leistungsbeschreibung, mit erreichbarer Testinstanz und als gewichtetes Zuschlagskriterium. Der IT-Planungsrat hat „API First" bereits beschlossen. Es fehlt die Stelle, die es in einen Vertrag schreibt. Eine Kommune kann das allein, und wenn eine es vormacht, kopieren es die anderen aus dem Vergabevermerk.
Warum der Staat das Fundament gebaut hat und nicht den Anwendungsfall
Die Spark-Module des Digitalministeriums sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, seit April laufend bereitgestellt, der komplette Workflow seit Juni, veröffentlicht auf Open Code . Gebaut haben es externe Dienstleister: Spark Workflow kommt von PwC, die Spark-API von Capgemini. Was das gekostet hat, wurde erst bekannt, nachdem jemand privat eine IFG-Anfrage gestellt und nach Fristüberschreitung nachgefasst hatte: 32,6 Millionen Euro für die Entwicklung, dazu Verpflichtungsermächtigungen von 54 Millionen bis 2029 ( Tagesspiegel Background, Paywall ).
Mein Eindruck ist: hier ist ein Tanker entstanden. Stuttgart hat Spark verprobt, und Thomas Bönig, CDO und CIO der Stadt, sagt, die Architektur sei für den kommunalen Eigenbetrieb schlicht ungeeignet und das System mit teils mehr als 50 KI-Agenten sehr fehleranfällig (ebd.). Stuttgart arbeitet stattdessen mit ChatSTR , und ChatSTR ist kein Eigenbau, sondern das Münchner MUCGPT unter anderem Namen . Nachnutzung, wie sie im Lehrbuch steht, zum Bruchteil der Summe.
Die Preisfrage ist dabei nicht die interessante. Interessant sind die Total Cost of Ownership, und die liegen bei einem System dieser Bauart so hoch, dass der Nutzennachweis strukturell schwierig wird. Wer Betrieb, Wartung, Anpassung und Schulung dagegenrechnen muss, bekommt am Ende eine Zahl, die niemand gern veröffentlicht.
Die eigentliche Frage ist eine andere, und sie ist unbequem: Warum hat der Staat hier so viel Fundament gebaut statt sich auf Anwendungsfälle und deren Nutzen zu konzentrieren? Ich glaube, die Antwort liegt in der Anreizrichtung, und sie hat nichts mit der Qualität der beteiligten Häuser zu tun. Ein Fundament lässt sich in Modulen, Releases und Betriebsjahren weiterschreiben, ein Anwendungsfall ist irgendwann fertig. Rund um eine Plattform entsteht Beratungsvolumen, rund um einen fertigen Anwendungsfall nicht. Wer das Fundament baut, hat nach der Abnahme einen Betriebsvertrag, wer den Anwendungsfall liefert, hat einen zufriedenen Sachbearbeiter. Ich habe das Anfang September ausführlicher aufgeschrieben : Wenn der Umsetzer gleichzeitig die Architektur empfiehlt, empfiehlt er die Architektur, die ihn braucht.
Wie es anders aussieht, lässt sich an zwei US-Bundesstaaten ablesen, nicht weil die weiter wären, sondern weil sie etwas anderes veröffentlichen. Nebraska hat den Assistenten des Verkehrsamts nach drei Monaten Pilot landesweit ausgerollt und nennt dazu 88.000 beantwortete Fragen, über 3.400 Weiterleitungen in Online-Dienste und bis zu 20 Prozent weniger Anrufvolumen . Kalifornien hat AskCA nach Lebenslagen gebaut und lässt Antworten von Fachleuten gegen verifizierte Quellen prüfen. Beide Zahlen gehören zu einem Anwendungsfall, nicht zu einer Plattform.
Der Pfad ist entsprechend klein. Vor dem nächsten Modul ein Verfahren benennen, eine Durchlaufzeit messen, einen Zielwert festlegen, und beides veröffentlichen. Und beim Thema Nachnutzung die Prüffrage ändern: nicht, ob der Code auf Open Code liegt, sondern ob eine Kommune ihn ohne Projekt betreiben kann. Open Code ist eine Bedingung, keine Nachnutzung.
Kurz notiert
Das Zendis öffnet sein Open-Desk-Partnerprogramm erstmals für privatwirtschaftliche Dienstleister, in drei Kategorien, wegen hoher Nachfrage. Und die Bundesdruckerei-Gruppe hat am 29. September eine Zusammenarbeit mit dem Zendis angekündigt, in der openDesk mit der genusecure Suite von genua zu einem Arbeitsplatz für Dokumente mit dem Grad „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch" kombiniert werden soll. Beides ist Betriebsmodell, nicht Ideologie: ein Produkt, Partner mit Zulassungsverfahren, ein Sicherheitsniveau, nach dem Behörden konkret fragen. Den ersten gemeinsamen Showcase zeigen beide auf der Smart Country Convention vom 13. bis 15. Oktober in Berlin.
Schleswig-Holstein und Thüringen haben am 22. September in Erfurt eine Absichtserklärung zu Open Source und Law as Code unterzeichnet, zunächst ohne finanzielle Verpflichtungen. In Kiel arbeiten inzwischen mehr als 200 Beschäftigte der Staatskanzlei auf Linux , rund 20 Arbeitsplätze bleiben wegen Fachanwendungen auf Windows. Die Schweizer Bundeskanzlei stellt rund 3000 Mitarbeitende bis Ende 2027 auf einen Arbeitsplatz auf Open-Source-Basis um, erste Phase geschätzt 9 Millionen Franken.
Eine Auswertung der Open Knowledge Foundation zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage kommt auf mindestens 630 Millionen Euro , die 2025 aus dem Bundeshaushalt in Lizenzen für proprietäre Software geflossen sind. Das ist die Vergleichsgröße, an der sich jede Diskussion über die Kosten von Open Source messen lassen muss.
Seit dem 11. September gelten die Meldepflichten des Cyber Resilience Act , alle Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027. Laut einer PwC-Umfrage unter 100 Industrieunternehmen halten sich drei Prozent für vollständig konform, die Hälfte hat keine externe Meldestelle. Dazu passt, dass Sovereign Tech Resilience am 28. September mit vier neuen Diensten neu gestartet ist, unter anderem CRA-Konformität für Open-Source-Projekte. Der Satz aus der Ankündigung, der hängen bleibt: „Finding bugs is getting easier; fixing them is not."
Und die Teilung des ITZ Bund zum 1. Januar 2027 ist nicht mehr zu halten, der Entwurf für die Gesetzesnovelle steckt in der Ressortabstimmung (Tagesspiegel Background, Paywall).
Fazit
Der September hat eine Diagnose geliefert und eine mögliche Antwort darauf, nur aus zwei verschiedenen Ländern. Der Monitor sagt, woran es liegt: die Leute finden nicht, was es gibt, und rechnen damit, am Ende doch zum Amt zu müssen. Washington hat daraufhin eine Oberfläche gebaut und damit die bequeme Hälfte erledigt. Wir haben die unbequeme Hälfte in Arbeit, ordentlich dokumentiert, mit zwei von 77 ertüchtigten Registereinträgen und ohne Termin.
Was fehlt, ist kein Budget und kein Gesetz. Es ist die Stelle, an der die Arbeit im Hintergrund für jemanden sichtbar wird. Konkret: welche drei Leistungen am 2. Januar wirklich funktionieren, und die Disziplin, nur über die zu reden. 19 Prozent haben von d-you gehört. Mit einer Marke holt man die anderen 81 nicht.
Mitte Oktober bin ich auf der Smart Country Convention. Ich werde an drei Dingen merken, ob sich etwas bewegt hat: ob bei d-you über Leistungen geredet wird statt über die Brieftasche, ob auf den KI-Folien Durchlaufzeiten stehen statt Modulnamen, und ob irgendwer für die Registeranbindung ein Datum nennt. Beim dritten Punkt bin ich mir selbst nicht sicher, ob ich es hören will.
Hat Sie das Thema interessiert?
Wenn bei Ihnen gerade ein Fachverfahrensvertrag verlängert wird und die Schnittstelle wieder nur als Wunsch im Lastenheft steht: Sprechen wir darüber, bevor die Verlängerung läuft. Ich denke mit, ohne mitzuverkaufen.