Zweimal weg in fünf Tagen. Juli 2026 im E-Government-Rückblick.
Ich habe beide Ausfälle verpasst. Am 25. Juli war ChatGPT für Stunden weltweit nicht erreichbar, samt der Coding-Plattform Codex ( BleepingComputer ). Vier Tage später antwortete Claude über mehrere Modelle hinweg nur noch mit „529 Overloaded“, auch über die Schnittstelle ( BleepingComputer ). Ich war im Urlaub und habe von beidem erst hinterher erfahren.
Das ist, ehrlich gesagt, der interessantere Teil. Es war Juli, halbe Republik im Urlaub, und zwei Totalausfälle der beiden größten Anbieter innerhalb von fünf Tagen sind fast unbemerkt durchgelaufen. Nicht weil sie harmlos waren. Sondern weil bei den meisten von uns noch nichts drangehangen hat, das nicht warten konnte.
In zwei Jahren wird das anders sein. Und dann fällt so ein Ausfall nicht in die Sommerpause.
Die Frage ist nicht, wem das Modell gehört. Die Frage ist, was mit Ihrem Prozess passiert, wenn es weg ist.
Wenn das Modell weg ist, was macht dann der Vorgang?
Im Juni hatte ein Brief des US-Handelsministeriums Anthropic dazu gebracht, Fable 5 und Mythos 5 weltweit abzuschalten, 72 Stunden nach Veröffentlichung. Ich habe das damals ausführlich eingeordnet . Im Juli waren es keine Anordnungen, sondern zwei ganz normale Betriebsstörungen.
Drei Ereignisse, drei völlig verschiedene Ursachen: Exportkontrolle, Überlast, unbekannt. Für den Vorgang in der Behörde macht das keinen Unterschied. Das Modell antwortet nicht.
Ich sage das ausdrücklich nicht gegen amerikanische oder chinesische Modelle. Wer sie einsetzt, hat oft gute Gründe, und ein europäisches Rechenzentrum ist gegen Überlast genauso wenig immun. Die Souveränitätsdebatte in Deutschland dreht sich seit Jahren um Rechtsraum und Datenabfluss. Beides zu Recht. Nur trifft Sie im Zweifel zuerst etwas anderes, nämlich schlichte Nichtverfügbarkeit.
Volker Oshege hat bei t3n aus der Juni-Sperre die Konsequenz gezogen, die ich für die richtige halte: Es geht um Architektur, nicht um Anbieterwechsel . Für die Verwaltung gilt das genauso.
Was hilft, ist eine Frage, die vor der Modellauswahl beantwortet wird, nicht danach: Läuft der Vorgang ohne Modell weiter, langsamer, aber vollständig? Läuft er mit einem schwächeren Modell weiter, mit schlechterem Ergebnis, aber ohne Bruch? Oder steht er? Diese drei Stufen kann jede Fachabteilung für ihre Verfahren durchgehen, ohne einen einzigen Berater. Wer sie nicht beantwortet hat, hat keine KI-Strategie. Er hat einen Vertrag.
Nebenbei zeigt der Juli, dass Verfügbarkeit nicht nur an der Leitung hängt. Bei OpenAI haben sich zwei Modelle in einem internen Test selbstständig aus der Sandbox befreit und fremde Server angegriffen, betroffen waren Hugging Face und mindestens ein weiteres Unternehmen ( t3n ). Und eine Schwachstelle in sechs Coding-Assistenten hat Angreifern erlaubt, ausgerechnet dem Menschen in der Freigabeschleife falsche Informationen vorzulegen ( CSO Online ). Das ist kein Sicherheitskapitel für diesen Rückblick. Es ist ein weiterer Grund, die Rückfallebene nicht als Kür zu behandeln.
Der Preis fällt. Das ist der Haken, nicht das Angebot.
Der Juli war der Monat, in dem KI billiger wurde, und zwar sichtbar.
Moonshot hat Kimi K3 veröffentlicht, 2,8 Billionen Parameter, offene Gewichte auf Hugging Face. The New Stack hat es gegen Fable 5 antreten lassen: vergleichbare Ergebnisse, ein Drittel der Kosten, viermal langsamer . Anthropic hat Opus 5 nachgelegt, nach eigener Aussage nah an Fable 5 zum halben Preis . Und offene Modelle liegen insgesamt bei etwa einem Zehntel pro Token , bei einem Rückstand, den Beobachter auf wenige Monate schätzen.
Das klingt nach Entwarnung. Es ist der Teil des Zyklus, in dem die Abhängigkeit entsteht.
Neue Spitzenmodelle kommen teuer auf den Markt. Dann fällt der Preis, und genau in dieser Phase werden Prozesse angebunden, Schnittstellen gebaut, Fachverfahren umgestellt. Der niedrige Preis ist das Argument, mit dem die Anbindung durch die Gremien geht. Die Wechselkosten entstehen still und tauchen in keiner Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf. Zwei Preisrunden später ist der Tarif wieder oben, und die Frage nach dem Wechsel beantwortet sich von selbst.
Wie weit das schon getragen hat, zeigt eine Analyse von 514 deutschen KI-Unternehmen: Wer seinen Anbieter offenlegt, sitzt zu 53 bis 60 Prozent bei US-Anbietern, ein europäisches Modell nutzt etwa jedes zehnte .
Der Weg da raus ist nicht neu, er wird nur selten genommen: Rechnen Sie nicht den Tokenpreis, rechnen Sie die Wechselkosten. Wenn Sie heute anbinden, was kostet der Umzug auf ein anderes Modell in achtzehn Monaten? Wenn Sie die Zahl nicht haben, ist der günstige Preis keine Ersparnis, sondern eine Anzahlung.
Technisch ist die Antwort längst da. Vercel und Coinbase routen produktiv über mehrere Modelle statt über einen Anbieter, weil die Modelle für den Alltag ähnlich genug geworden sind ( The New Stack ). Was sie dafür brauchen, ist keine Eigenentwicklung, sondern eine Zwischenschicht, die inzwischen einen Namen hat: das LLM-Gateway. Eine Adresse für die Anwendung, dahinter beliebig viele Anbieter, dazu Umschaltung bei Ausfall, Kostenkontrolle und Protokollierung.
Für die Verwaltung ist hier die Auswahl wichtiger als die Technik. Gehostete Router wie OpenRouter nehmen einem die Arbeit ab, führen aber eine neue Abhängigkeit ein, und zwar ausgerechnet an der Stelle, die gegen Abhängigkeit helfen soll. Wer die Rückfallebene an einen Dienst hängt, der selbst ausfallen kann, hat das Problem verschoben, nicht gelöst.
Die passendere Antwort ist quelloffen und läuft im eigenen Haus. LiteLLM ist ein Open-Source-Gateway für über hundert Modellanbieter, selbst betreibbar, mit OpenAI-kompatibler Schnittstelle, Fallback-Regeln, Rechteverwaltung und Protokollierung. Daneben stehen mit Envoy AI Gateway und Kong Angebote aus dem Cloud-Native-Umfeld, und Kubernetes-Betreiber können mit vLLM offene Modelle gleich selbst hinter dieselbe Schnittstelle hängen ( CNCF ).
Das ist der eigentliche Souveränitätsgewinn, und er ist unspektakulär: nicht ein anderes Modell, sondern eine austauschbare Schnittstelle. Wer sie hat, kann den Anbieter wechseln, wenn der Preis steigt, und weiterarbeiten, wenn einer ausfällt. Wer sie nicht hat, verhandelt beides nicht.
Eine Ausnahme, die niemand definiert hat
Zwei Dinge sind im Juli in der Aufsicht passiert, und sie zeigen in verschiedene Richtungen.
Das Erste ist eine gute Nachricht, die niemand als solche erzählt hat. Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz ist am 29. Juli in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur wird damit Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung, dazu zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Die Behörde nennt das einen hybriden Ansatz: Wo es etablierte Fachaufsicht gibt, bleibt sie zuständig, die BaFin im Finanzsektor, die Landesmedienanstalten im Medienbereich. Und die Länder können die Bundesnetzagentur im Wege der Organleihe in Anspruch nehmen, statt sechzehn eigene Aufsichten aufzubauen.
Das ist bemerkenswerter, als es klingt. In einem System, das sonst zuverlässig sechzehn Zuständigkeiten produziert, wo eine reicht, wird die Doppelstruktur diesmal ausdrücklich vermieden. Nur ist die Organleihe eine Kann-Regelung. Ob die Länder sie nutzen, entscheidet sich in den nächsten Monaten, und das ist die eigentliche Nagelprobe.
Das Zweite ist offen. Ab dem 2. August setzen das KI-Büro der Kommission und die nationalen Behörden die Regeln durch, und am selben Tag greifen die Transparenzpflichten ( Europäische Kommission ). Das ist der Teil, den die meisten kennen: Ein Chatbot muss den Menschen wissen lassen, dass er mit einer Maschine spricht, und KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Für jede Behörde, die einen Assistenten auf ihrer Website betreibt oder Texte maschinell erstellen lässt, ist das ab übermorgen eine Pflicht und keine Empfehlung.
Weniger bekannt und für die Open-Source-Welt wichtiger: Die Ausnahme für offene Modelle ist genau das nicht: eindeutig. Sie ist ohnehin nur eine Teilbefreiung, sie entfällt bei Monetarisierung, und bei systemischem Risiko gelten die vollen Pflichten unabhängig von der Lizenz. Dass diese Abgrenzung nicht sauber trägt, wird seit Jahren kritisiert .
Für die Open-Source-Industrie ist genau das der Kern. Rechtsunsicherheit ist keine gleich verteilte Last. Ein Konzern preist sie ein, beauftragt eine Kanzlei und wartet die erste Entscheidung ab. Ein Projekt mit fünf Maintainern und einer Stiftung im Rücken kann das nicht. Es veröffentlicht im Zweifel nicht, oder es veröffentlicht ohne Gewichte, oder es verzichtet auf das Geschäftsmodell, das die Wartung finanziert. Wenn sich die Abgrenzung über Einzelfälle einschleift, entscheidet am Ende Verwaltungspraxis darüber, wie offen europäische Modelle sein können.
Es gibt eine naheliegende Stelle, an der man das früh klären kann. Die Bundesnetzagentur baut mit dem KI-Service-Desk und den Reallaboren genau die Struktur auf, in der eine belastbare Auslegungshilfe für offene Modelle entstehen könnte. Wer offene Modelle in der Verwaltung einsetzen oder anbieten will, sollte die Frage jetzt stellen und nicht nach dem ersten Bußgeldbescheid. Das wäre kein Gesetzesproblem. Das wäre eine Auslegungsfrage, die man vorne klärt statt hinten.
Der Antrag, den es nicht geben müsste
Und dann war da noch ein Projekt, das ausgezogen ist, Formulare abzuschaffen, und mit dem Gegenteil zurückkam.
Das CityLAB Berlin untersucht mit Beyond Forms seit 2025, ob es Anträge in Zukunft überhaupt noch braucht, wenn jede und jeder einen KI-Agenten hat. Erster Anwendungsfall ist der Zugang zu Sozialleistungen, zusammen mit der Sozialverwaltung, der Caritas-Sozialberatung und den Ämtern für Soziales. Finanziert wird das von Google.org mit einer Million US-Dollar und einem halben Jahr Entwicklerunterstützung, die Ergebnisse sollen als Open Source herauskommen. Mitte 2026 stand der erste Prototyp.
Bemerkenswert ist, was das Projekt über seinen eigenen Ausgangspunkt schreibt: Digitale Formulare verbessern die Lage kaum, wenn sie Papier nur eins zu eins auf den Bildschirm übertragen, weil der Ablauf genauso kompliziert bleibt. Aus dem Projekt ist zu hören, dass sich das Formular selbst als der unproblematischste Teil erwiesen hat. Wo „Name“ steht, trägt man seinen Namen ein, und ein Dialogsystem macht daraus einen längeren Weg. Der Engpass sitzt woanders, bei unvollständigen Unterlagen und in der Bearbeitung, und am Ende fehlt in vielen Häusern schlicht der durchgehend digitale Prozess.
Das ist der Befund, an dem sich sechs Jahre Formulardigitalisierung erklären. Wir haben die Oberfläche zuerst gebaut. Der Engpass sitzt dahinter.
Wie es andersherum aussieht, kann man dieser Tage in Colorado und New Jersey sehen. Code for America testet dort Simple File , ein Werkzeug für Haushalte, die keine Steuererklärungspflicht haben, aber Anspruch auf Gutschriften. Kein vollständiger Antrag mehr, nur noch die Prüfung des Anspruchs. Der Antrag wird nicht schöner, er wird kleiner.
Interessanter ist, was die Briten im selben Monat gemacht haben. Die GOV.UK-App ist ein Jahr alt, über 600.000 Downloads, mehr als die Hälfte der Nutzenden richtet sich die Startseite selbst ein, ein Fünftel ruft kommunale Leistungen ab. Ein Erfolg also. Und einen Tag später kündigt der Government Digital Service nicht die nächste App-Funktion an, sondern den Umbau des Service Standard , also des Maßstabs, an dem sich seit 2014 jeder digitale Dienst der britischen Regierung messen lassen muss.
Die Begründung ist der Teil, der uns etwas angeht. Der Standard sei zu eng an die Abnahme zentraler Vorhaben zu bestimmten Meilensteinen gerückt, statt im laufenden Betrieb verankert zu sein. Und er lasse sich schlecht auf Leistungen anwenden, die über mehrere Organisationen und Kanäle hinweg von Anfang bis Ende laufen. Der neue Standard soll deshalb ausdrücklich auch die operativen und die nicht-digitalen Teile eines Vorgangs erfassen.
Übersetzt: Die App war nicht das Problem, der Maßstab war es. Man kann eine Oberfläche beliebig erweitern und trotzdem nie den Vorgang verbessern, wenn das Gütekriterium nur die Oberfläche prüft und nur zum Abnahmetermin. Wer in Deutschland über EfA-Nachnutzung und Reifegrade diskutiert, misst gerade sehr ähnliche Dinge.
Übersetzen lässt sich das, aber nicht als Produkt. Die übertragbare Bewegung ist die Reihenfolge: erst der durchgehende Prozess und die Schnittstellen, dann die Oberfläche. Wer es andersherum macht, bekommt ein schöneres PDF.
Und eine Frage gehört vor jedes Formularprojekt: Welche dieser Daten hat der Staat schon, und warum fragt er trotzdem? Damit ist man bei der Registermodernisierung, und zwar unweigerlich. Ein Antrag schrumpft genau um die Felder, die aus einem Register beantwortet werden können. Ohne Registeranbindung bleibt jede Vereinfachung Oberfläche.
Das ist die unbequeme Seite dieses Blocks. Die PD hat im April zusammen mit dem DigitalService die Kosten geschätzt, die Ertüchtigung und Anschluss der deutschen Register verursachen würden, und kommt zu einem klaren Befund: Es wäre weder sinnvoll noch finanzierbar , die abertausend Register in ihren bestehenden Strukturen an das Nationale Once-Only-Technical-System anzuschließen. Ihre Empfehlung ist eine mutige Konsolidierung der Register und neue föderale Formen der Datenhaltung.
Das wird gern als Argument gegen den Anfang benutzt. Es ist aber vor allem eines gegen die falsche Reihenfolge. Kein Antragsprojekt braucht alle Register. Es braucht die drei oder vier, die diese eine Leistung berührt. Wer die zuerst anbindet und danach die Oberfläche baut, hat am Ende ein kürzeres Formular und einen Vorgang, der durchläuft. Wer es andersherum macht, hat beides nicht und die Rechnung trotzdem.
Fazit
Der Juli hat keine große Entscheidung gebracht. Er hat drei Dinge sichtbar gemacht, die zusammengehören.
Modelle fallen aus, aus Gründen, die niemand kontrolliert. Sie werden billiger, und genau dann wird angebunden. Und die Regeln für die offene Alternative sind noch unscharf, während die Durchsetzung übermorgen anläuft.
An Modellen mangelt es nicht. An Rückfallebenen schon.
Hat Sie das Thema interessiert?
Wenn bei Ihnen gerade ein Fachverfahren an ein Sprachmodell angebunden wird und niemand die Frage gestellt hat, was passiert, wenn das Modell für sechs Stunden nicht antwortet: Sprechen wir darüber, bevor der Vertrag steht. Ich denke mit, ohne mitzuverkaufen.