Pflicht von oben, Rechnung von unten. Juni 2026 im E-Government-Rückblick.
Der IT-Planungsrat hat im Juni geliefert, woran er sich jahrelang die Zähne ausgebissen hat. Bund und Länder haben am 17. Juni in Frankfurt beschlossen, dass fünf Komponenten des Deutschland-Stacks verpflichtend werden und der Bund Entwicklung und Betrieb finanziert ( IT-Planungsrat ). Staatssekretär Markus Richter, dieses Jahr Vorsitzender des Gremiums, sagt, der Stack nehme konkrete Formen an, Finanzierungs- und Umsetzungsfragen seien geklärt.
Im selben Monat legt der Bundesrechnungshof einen Bericht vor, der zeigt, woran solche Beschlüsse sonst zerschellen. Und auf dem Zukunftskongress in Berlin wurde über all das geredet, als wäre Geld das kleinste Problem.
Der Durchbruch ist echt. Aber er endet dort, wo er ankommen müsste: an der Kasse der Kommunen.
Drei Komponenten Pflicht, eine Rechnung offen
Die Länder haben sich einstimmig verpflichtet, drei der fünf Basisdienste flächendeckend auszurollen und zu nutzen: die EUDI-Wallet, das Registernetz NOOTS und den Übertragungsstandard FIT-Connect ( Beschluss B-2026/18 ). Das ist mehr als alles, was in den Jahren davor zustande kam. Noch im Frühjahr war die Nutzung nur „angestrebt". Diesmal steht eine Verpflichtung, und der Bund zahlt bei diesen Komponenten für Entwicklung, Betrieb und Wartung. Die Bezahlkomponente und das Postfach bleiben vorerst offen, ihr Finanzierungsmodell soll erst bis zur nächsten Sitzung stehen.
Der Haken steht im Kleingedruckten. Die Kosten für den Anschluss der Komponenten in der Fläche bleiben bei Ländern und Kommunen. Genau dort, wo die Haushalte leer sind. Philipp Amthor hat es im Interview klargestellt: Der Bund werde aus Gründen der Finanzverfassung „keine dauerhafte IT-Finanzierung der Kommunen" übernehmen ( Tagesspiegel Background, Paywall ). Der laufende Betrieb in Land und Kommune gehöre nicht zu den Aufgaben des Bundes.
Wie konkret das wird, zeigt FIT-Connect selbst. Für Bund und Länder ist der Dienst kostenlos. Aber am Übergang zum Fachverfahren der Kommune verlangen die Hersteller für den Adapter zwischen ihrer Software und FIT-Connect fünfstellige Beträge, pro Instanz ( netzpolitik ). Vendor-Lock-in im Kleinen, genau dort, wo das Geld am knappsten ist. Und die Verpflichtung hat Schlupflöcher: Ihre alten Transportwege müssen die Länder nicht abschalten, abweichende Lösungen sind erlaubt. NRW baut mit APIGATE bereits einen eigenen, verpflichtenden Landesweg parallel auf. Neuer Briefkasten an die Wand, die alten daneben hängen lassen.
Wer wissen will, wie das endet, muss nur den Rechnungshof lesen. Nach zehn Jahren und 836 Millionen Euro Dienstekonsolidierung nutzte im Schnitt nicht einmal ein Drittel der verpflichteten Behörden die zentralen Lösungen, den einheitlichen Bundesclient gerade 14 Prozent ( Tagesspiegel Background, Paywall ). Vor genau diesem Muster warnt der Bundesrechnungshof seit Jahren ( Bundesrechnungshof ). Bereitgestellt heißt eben nicht genutzt. Und verpflichtet heißt es auch nicht, solange am Ende der Kette niemand den Anschluss bezahlen kann.
Der Hebel liegt deshalb nicht im nächsten Beschluss, sondern in der Reihenfolge. Erst die Anschlussfinanzierung der Kommunen klären, dann die Pflicht scharf stellen. Andersherum entsteht wieder eine Pflicht auf dem Papier, neben der die alten Verfahren weiterlaufen. Doppelt vorgehalten, doppelt bezahlt.
Und hier wird es interessant. Drei Tage nach dem Stack-Beschluss haben sich Bund und Länder am 25. Juni auf eine neue Finanzregel geeinigt: „Wer bestellt, bezahlt". Verursacht ein neues Bundesgesetz den Ländern und Kommunen Mehrkosten von zusammen über 200 Millionen Euro, übernimmt der Bund künftig 80 Prozent ( Bundesregierung ). Das ist genau das Prinzip, das beim Stack-Anschluss fehlt. Der Haken liegt im Detail: Die Regel greift erst ab dem 1. September, nur bei Bundesgesetzen, und Steuer- sowie EU-Vorgaben sind ausgenommen. Die Stack-Pflicht ist aber kein Bundesgesetz, sondern ein Beschluss des IT-Planungsrats plus Selbstverpflichtung der Länder. Genau so rutscht der Anschluss an der neuen Regel vorbei. Wer will, dass der Bund ihn mitträgt, müsste die Nutzungspflicht in ein Gesetz gießen, nicht in ein Ratsprotokoll. Die Hintertür steht offen. Jemand muss nur durchgehen.
Wenn jeder abrufen darf, wozu noch ausschreiben?
Das zweite Juni-Thema wirkt technisch, ist aber grundsätzlich. Govtech Deutschland, lange eine Blackbox selbst für Insider, hat einen Cloud-Rahmenvertrag über 250 Millionen Euro an Bechtle vergeben ( eGovernment ). Abrufbar für Bund, Länder und Kommunen, sofern sie Mitglied sind. Der Clou liegt in der Konstruktion: Weil Govtech über Mitgliedschaft und eine Überkreuzbeteiligung mit der PD als inhouse-fähig gilt, können Mitglieder die Leistungen beziehen, ohne ein eigenes Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
Das ist kein Einzelfall, das ist ein Muster. Die Genossenschaft govdigital macht es über sogenannte Umklappverträge ( govdigital ) genauso. Wer bei einer dieser Strukturen abrufberechtigt ist, kommt über wenige Verbindungsschritte an fast jeden großen Rahmenvertrag. Und damit drängt sich eine unbequeme Frage auf: Ist die Ausschreibung am Ende noch das Verfahren, oder nur noch die Eintrittskarte? Wenn ich an meinen Wunschpartner ohnehin über irgendeinen Abruf herankomme, verlagert sich der Wettbewerb dorthin, wo kaum noch jemand hinschaut.
Es gibt einen zweiten Effekt, der seltener ausgesprochen wird. Große, gebündelte Rahmenverträge sind auf große Anbieter zugeschnitten. Anfang Juni hat die FITKO eine Rahmenvereinbarung über rund 254 Millionen Euro ausgeschrieben, eine integrierte Projekt- und Produktberatung über acht Disziplinen, ausdrücklich als Generalunternehmer-Leistung mit eigener Haftung für die Gesamtabwicklung ( Vergabeunterlage ). Wer ein solches Volumen über acht Felder hinweg stemmen können muss, ist nicht der Fachanbieter, sondern der Generalist. Der Spezialist, der die eigentliche Lösung baut, kommt nur noch als Unterauftragnehmer durch dessen Tür, zu Konditionen, die der Generalunternehmer setzt. Aus dem Anbieter wird ein Türsteher.
Das ist aus zwei Gründen teuer. Erstens hat in der Verwaltungsdigitalisierung über weite Strecken der Mittelstand den Fortschritt gebracht, die nachnutzbaren Fachverfahren, die EfA-Dienste, die laufenden Lösungen in Ländern und Kommunen. Und die Wertschöpfung blieb in der deutschen Wirtschaft. Zweitens sind die großen Umsetzer untereinander kaum zu unterscheiden. Wenn nach einer gewonnenen Ausschreibung ganze Teams vom einen Haus ins andere wechseln, war die Auswahl nie eine fachliche, sondern eine formale. Differenzierung sieht anders aus.
Der Hebel ist deshalb nicht, die Bündelung abzuschaffen, sondern sie anders zuzuschneiden. Lose klein genug, dass ein Fachanbieter direkt anbieten kann. Rahmenverträge Open-Source-fähig und auditierbar, damit der Wettbewerb auf der Plattform echt ist und nicht nur behauptet. Und Transparenz als Bedingung, nicht als Kür. Dass IFG-Anfragen zu Govtech seit über 250 Tagen unbeantwortet beim Ministerium liegen ( Tagesspiegel Background, Paywall ), ist das Gegenteil davon. Bündelung ohne Einsicht ist kein Fortschritt, sondern eine größere Blackbox.
Der Pilot, der die Wand zeigt
Wie hoch die Wand ist, führt der Agentic AI Hub vor. Neun Start-ups, neunzehn Kommunen, zwanzig Pilotprojekte in drei Monaten, und einige Ergebnisse sind beachtlich: Bei Auskunftsanfragen nach der DSGVO sank die Durchlaufzeit um über 90 Prozent, bei Sitzungsprotokollen die Nachbearbeitung von rund 45 auf 10 Minuten ( BMDS ). Dann kommt die eigentliche Frage: Wie kommt das in die Fläche der rund 11.000 Kommunen? Das Ministerium räumt selbst ein, dass genau das noch nicht gelöst ist, und nennt es die eigentliche Aufgabe.
Es ist dieselbe Wand wie beim Stack. Die Technik funktioniert, der politische Rückhalt war der eigentliche Beschleuniger, sagen die Beteiligten. Aber in die Fläche kommt es nur, wenn die Kommunen es bezahlen können, und auch hier verweist das Ministerium darauf, dass der Bund verfassungsrechtlich nicht einspringt. Die Lösung soll ein „dynamisches Beschaffungssystem" sein, ein digitales Kaufhaus für abrufbare KI-Produkte. Womit wir wieder bei Block zwei wären: das nächste Bündelvehikel, mit derselben offenen Frage, wer es zuschneidet und wer hineinschauen darf.
Der gangbare Weg ist nicht, mit 11.000 Kommunen einzeln zu verhandeln. Er heißt Zugriff statt Beschaffung: einmal sauber nachnutzbar gemacht, über offene Standards in die Fläche gereicht. Das ist die Mechanik, die der Stack-Beschluss eigentlich verspricht, wenn man ihn unten anschließt statt oben verkündet.
Der Schalter liegt in Washington
Ein Vorgang im Juni hat gezeigt, wie schnell Abhängigkeit konkret wird. Auf Anweisung der US-Regierung hat Anthropic seine aktuellen Modelle Fable 5 und Mythos 5 gesperrt, weltweit, weil das Unternehmen seine Nutzer nicht nach Nationalität trennen kann. Was als Exportkontrolle begann, wirkt am Ende wie ein informelles Lizenzregime für KI, ohne feste Regeln und ohne Transparenz. Für die Verwaltung ist das keine Randnotiz: Wer Fachverfahren auf Frontier-Modelle aus den USA aufsetzt, gibt den Schalter aus der Hand.
Ich habe das in einem eigenen Beitrag ausführlich eingeordnet, was digitale Souveränität dann wirklich kostet und wo der gangbare Weg liegt ( 72 Stunden ). Die Kurzfassung: Souveränität heißt, den Schalter selbst in der Hand zu behalten, über offene Modelle und europäische Alternativen, und zwar bevor man sie braucht.
Fazit
Juni war kein schlechter Monat. Der Stack wird verbindlich, die KI-Piloten liefern, der Bund übernimmt mehr Verantwortung als je zuvor. Aber an drei Stellen dieselbe Lücke: Oben wird beschlossen, unten fehlt das Geld zum Anschließen. Und auf dem Zukunftskongress, so der Eindruck aus der Ferne, war davon wenig Neues zu hören.
An Beschlüssen mangelt es nicht mehr. An der Anschlussfinanzierung schon.
Hat Sie das Thema interessiert?
Wenn Sie in Land oder Kommune gerade vor der Frage stehen, wie Sie eine Stack-Komponente anschließen oder einen Rahmenvertrag so zuschneiden, dass der Mittelstand liefern kann und Sie sich nicht die nächste Abhängigkeit einkaufen: Schreiben Sie mir. Ich denke mit, ohne mitzuverkaufen.