Schleswig-Holstein macht es für drei Millionen. Mai 2026 im E-Government-Rückblick.
Ein Jahr Bundesdigitalministerium. Die Bilanz, die sich aus den Zahlen ergibt, ist ernüchternd: Die Länder haben Microsoft im Jahr 2025 rund 191 Millionen Euro überwiesen - 84 Prozent mehr als 2021. Der BMI-Rahmenvertrag liegt bei weiteren 481 Millionen Euro . Oracle kommt allein aus neun Ländern auf über 261 Millionen . Das sind keine Schätzungen. Das sind Zahlen aus parlamentarischen Anfragen.
Gleichzeitig zeigt Schleswig-Holstein, was möglich ist, wenn man aufhört zu warten: Der Standardarbeitsplatz kostet dort heute drei Millionen Euro pro Jahr statt achtzehn. Nicht durch ein Sonderprogramm, nicht durch eine neue Behörde. Durch LibreOffice statt Microsoft Office.
Ein Jahr BMDS: Das Werkzeug liegt bereit, wird aber kaum angefasst
Der IT-Zustimmungsvorbehalt war die große strukturelle Neuerung des ersten Jahres. Das Digitalministerium kann seitdem IT-Projekte anderer Ressorts prüfen und stoppen, bevor neue Abhängigkeiten entstehen. In der Theorie ist das genau das Instrument, das jahrelang gefehlt hat. In der Praxis wurden bisher gerade einmal rund 200 Projekte geprüft - bei einem Bundeshaushalt, der Hunderte von IT-Vorhaben parallel trägt.
Das ist kein Versagen des Ministeriums. Es ist ein Kapazitätsproblem mit struktureller Ursache: Wer jeden Projektstart prüfen will, braucht Kriterien, die das automatisch filtern. Nicht ein Team, das manuell entscheidet. Der Weg führt nicht über mehr Personal, sondern über andere Defaults. Wer Open Source als Standardoption in Ausschreibungsvorlagen setzt, muss proprietäre Entscheidungen aktiv begründen. Dann prüft das System, nicht der Sachbearbeiter.
Golem hat das erste Jahr des Digitalministeriums analysiert und die Lücke zwischen Ankündigung und Umsetzung klar benannt. Was jetzt fehlt, ist die nächste Entscheidung: Vergabedefaults ändern. Nicht in einer Legislatur. In den nächsten sechs Monaten.
Dabei passiert auf der Konzeptebene gerade etwas Wichtiges: Das ZenDiS hat ein Diskussionspapier zu Souveränitätskriterien vorgelegt, das digitale Souveränität messbar machen will. Die OSBA-Stellungnahme begrüßt das, setzt aber einen klaren Punkt: Messbarkeit ohne Verbindlichkeit ist Souveränitätswashing. Wer ein europäisches Rechenzentrum bucht, aber weder Quellcode einsehen noch die Roadmap beeinflussen kann, hat keine Souveränität. Er hat einen anderen Lieferanten.
Das ist die richtige Debatte. Und der Begriff trifft.
Was Schleswig-Holstein beweist
Während Berlin diskutiert, liefert Kiel Zahlen. Die Migration der Landesverwaltung von Microsoft Office auf LibreOffice hat die jährlichen Lizenzkosten für den Standardarbeitsplatz von 18 Millionen auf 3 Millionen Euro gesenkt. Das ist kein Pilotprojekt. Das ist Regelbetrieb.
Die OSB Alliance hat im Mai nachgelegt : Unter dem Titel “Trauen Sie sich, Herr Minister!” benennt sie konkrete Hebel, die heute verfügbar sind - keine neuen Gesetze, keine Haushaltsmittel. EVB-IT Musterverträge , die Open-Source-Beschaffung strukturell bevorzugen; OSS-first Vergabekriterien, die den Beweislastwechsel einleiten; Pflichtmeldung bei Neuverträgen mit denselben Herstellern, die schon die Bestandssysteme dominieren. Das sind Verwaltungshandlungen, keine Gesetzgebung.
Der Einwand, den man an dieser Stelle hört, ist immer derselbe: Das Vergaberecht lasse das nicht zu. Schleswig-Holstein hat es trotzdem gemacht. Zürich testet gerade openDesk im Echtbetrieb . Frankreich hat die DINUM-Toolbox. Die Frage ist nicht, ob es geht. Die Frage ist, wer anfängt.
💡 Drei Millionen statt achtzehn ist kein Proof of Concept. Das ist ein Referenzwert, an dem sich jede neue Beschaffungsentscheidung messen lassen muss.
Europa gibt Rückenwind
Bisher mussten Entscheider:innen in Behörden die Open-Source-Entscheidung gegen den Strom treffen. Das ändert sich strukturell: Die EU hat für den 3. Juni die Verabschiedung des Cloud Alignment and Data Act (CADA) angekündigt - Teil des Tech Sovereignty Package. Die EU gibt derzeit schätzungsweise 264 Milliarden Euro pro Jahr für US-IT-Dienstleistungen aus. CADA verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei neuen Cloud-Verträgen aktiv Alternativen zu prüfen und die Entscheidung zu dokumentieren.
Das ist kein Verbot. Es ist ein Begründungszwang. Wer weiterhin AWS, Azure oder Oracle bucht, muss erklären, warum keine europäische Alternative in Frage kam. Das klingt nach Bürokratie, ist aber das Gegenteil: Es macht die implizite Entscheidung für den Incumbent sichtbar. Und angreifbar.
Für Ministerien und Landesbehörden, die intern ohnehin über Souveränität sprechen, ist CADA eine Entlastung. Die Frage “Darf ich das?” stellt sich dann nicht mehr. Die Frage wird: “Warum haben wir es nicht gemacht?”
Fazit
Mai 2026 in zwei Sätzen: Die Kosten steigen weiter, aber die Beweise, dass es anders geht, liegen auf dem Tisch - mit Namen, Zahlen und Kontaktpersonen. Wer jetzt noch auf eine gesetzliche Erlaubnis wartet, wartet auf etwas, das er nicht braucht.
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