652 Millionen pro Jahr ohne Reform. April 2026 im E-Government-Rückblick.

Im April 2026 liefert die Verwaltungs-Realität konkrete Beweise zu den Diagnosen der Vormonate. Eine Tagesspiegel-Headline vom 07.04.2026 (Tagesspiegel Background, Paywall) fasst es zusammen: „Register kosten ohne Reform 652,5 Millionen Euro jährlich." Das ist die Größenordnung dessen, was der Status quo der föderalen Registerlandschaft an laufendem Betrieb verschlingen wird, wenn staatliche Stellen ihre Register nicht technisch und strukturell modernisieren.

Im selben Monat passieren drei Dinge, die methodisch zusammenhängen: Eine Deutschland-App wird an SAP und Telekom vergeben. Das BSI legt erstmals Cloud-Souveränitätskriterien vor. Der Bundestag beschließt einen Digital-Haushalt. Drei Bewegungen, drei Diagnosen.

652 Millionen ohne Reform

Die Zahl ist beunruhigend, aber sie ist nicht überraschend. Sie ist der Beleg für das, was hier als Diagnose schon im März stand: zu komplex gedacht, zu viel Geld, das jedem erlaubt, sein eigenes Ding zu machen. Der Bundesrechnungshof hat bereits im Oktober 2025 gewarnt , dass die Registermodernisierung an einer Finanzierungslücke von 300 Millionen Euro hängt. Der [Bundeshaushalt 2026 sieht 194 Millionen Euro für Register-Digitalisierung vor[https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1105894), das sind 69 Millionen weniger als 2025. Die Reform wird leiser finanziert, der Bestand teurer betrieben.

Die eigentliche Frage stellt der Tagesspiegel nicht: Wenn die Register im aktuellen Zustand laut dem PD Positionspapier 652 Millionen pro Jahr kosten, ohne dass spürbarer Mehrwert für Bürger:innen oder Unternehmen entsteht, wie teuer wird das Ganze, wenn die Register wirklich genutzt werden? Wenn der Datenaustausch über NOOTS in den vollen Betrieb geht, wenn Once-Only kein Pilot mehr ist, wenn alle Verfahren angeschlossen sind? Wer rechnet?

Reform ist hier nicht ein Wort für Strukturkosmetik. Reform heißt: weniger Register, klarer abgegrenzte Zuständigkeiten, weniger parallele Datentöpfe. Die aktuelle Kosten-Größenordnung ist nicht nur eine Effizienz-Frage. Sie ist ein politisches Risiko.

Die Deutschland-App und drei Probleme

Mitten im April wird klar, wer die Deutschland-App bauen soll. Das BMDS hat den Auftrag an SAP und die Telekom vergeben , eine FOIA-Anfrage von FragDenStaat bestätigt: über bestehende Framework-Verträge, ohne offene Ausschreibung für die erste Phase. Drei Probleme dazu, die alle in der LinkedIn-Diskussion und in netzpolitik , heise und der OSB-Alliance-Kritik auftauchen.

Erstens, die Vergabe. Wenn ein Großprojekt mit dieser strategischen Bedeutung über Framework-Verträge an SAP und Telekom geht, fehlt der Wettbewerb. Das Echo der Corona-Warn-App-Vergabe ist nicht zufällig laut. Wer den deutschen GovTech-Markt ernst nimmt, sollte nicht den ersten relevanten Auftrag der Legislaturperiode an die immer gleichen Konzerne vergeben. Der Protest des Google-Konsortiums gegen den Ausschluss bei einer parallelen Cloud-Vergabe zeigt, dass Vergabeverfahren rechtlich angreifbar sind, wenn der Wettbewerb erkennbar nicht gesucht wird. Die Open-Source-Verbände fordern hier zu Recht Transparenz und Marktöffnung.

Zweitens, das Frontend-Problem. Eine zentrale App ist ein neues Frontend für eine unveränderte Verwaltungsrealität dahinter. Die Verwaltungssuchmaschine NRW (heute Linie6plus) hat einen ähnlichen Suchmaschinen-Ansatz schon vor Jahren probiert, ohne KI-Würze. Dass dieselbe Idee jetzt mit KI-Agenten neu lackiert wird, löst keines der Probleme dahinter: weder die föderalen Zuständigkeiten noch das Kraut-und-Rüben-Problem in den Fachverfahren der Kommunen. Eine zentrale App wirkt höchstens auf wenige Leuchttürme. In die Fläche kommt sie nicht.

Schlimmer: Eine zu zentrale App-Logik droht bestehende, regional oder thematisch funktionierende Lösungen zu verdrängen, ohne sie zu ersetzen. Verdrängung ohne Ersatz ist die teuerste Form von Konsolidierung.

Drittens, das Verhältnis zum Deutschland-Stack. Beides kommt aus demselben Haus, dem BMDS. Wie die Deutschland-App architektonisch zum Stack passt, wer welche Bausteine wem liefert, ob die App den Stack nutzt oder ihn umgeht, ob KI-Agenten ein Stack-Modul werden oder ein App-internes Feature, ist nicht erkennbar. Aus zwei großen Versprechen wird so zwei Mal Risiko, und nicht ein gemeinsames Liefer-Versprechen.

💡 Die Deutschland-App ist nicht das Frontend, das den Stack erklärt. Sie ist ein Großprojekt on top.

BSI-Kriterien: Definition wird konkret

Am 27. April hat das BSI die Criteria enabling Cloud Computing Autonomy (C3A) veröffentlicht. Acht prüfbare Kriterien, anschlussfähig an das EU Cloud Sovereignty Framework, mit Fokus auf das, was das BSI „Cyber Dominance" nennt: den anhaltenden Hersteller-Zugriff auch nach formaler Datenresidenz. Das C3A ist komplementär zum bestehenden C5-Sicherheits-Katalog . Was C5 für Sicherheit definiert, leistet C3A für Autonomie.

Methodisch ist das die richtige Antwort auf die Beobachtung aus dem Januar-Rückblick: dass „Souveränität" als Begriff inflationär und ohne Norm ist. Mit C3A gibt es jetzt einen prüfbaren Maßstab, an dem sich Cloud-Angebote messen lassen müssen. Der Vergabeblog hat bereits darauf hingewiesen , dass C3A in Beschaffungsverfahren als Anforderung gesetzt werden kann.

Damit existieren jetzt parallel mindestens zwei deutsche Souveränitäts-Kataloge. C3A vom BSI ist enger zugeschnitten auf Cloud-Dienste. Die 20 Souveränitätskriterien des ZenDiS (Konsultation läuft noch bis 15. Mai) decken eine breitere IT-Architektur ab, mit Fokus auf Wechselbarkeit und Anbieter-Einflussmöglichkeit. Das ist kein Widerspruch. Es ist eine Schichtung: BSI für Cloud-Beschaffung, ZenDiS für Open-Source-Software-Auswahl, beide an unterschiedlichen Stellen anwendbar.

Was fehlt, ist die Praxis. Welche Ausschreibung im Mai oder Juni wird C3A erstmals als Pflicht ausweisen? Welche Behörde traut sich, einen Anbieter zu disqualifizieren, weil er die Kriterien nicht erfüllt? Definitions-Arbeit ist notwendig, aber sie ersetzt nicht die Vergabe-Praxis – Souveränität entscheidet sich in der Beschaffung, nicht in Erklärungen . Die nächste Stufe heißt: Kriterien in der echten Beschaffung benutzen.

Verschiebebahnhof Digitalhaushalt

Am 22. April hat der Bundestag den ersten Digital-Haushalt der Bundesrepublik beschlossen . 4,47 Milliarden Euro, in einem neuen Einzelplan 24, konsolidiert aus Mitteln, die vorher auf sechs verschiedene Häuser verteilt waren: Kanzleramt, BMI, BMJV, BMF, BMWK und BMVI. Davon entfallen rund 650 Millionen Euro auf Verwaltungsdigitalisierung, der größte Block geht in Breitband-Infrastruktur.

Das ist mehr Reform, als auf den ersten Blick aussieht. Mit BMDS, FITKO, ZenDiS und dem DigitalService gibt es jetzt einen Apparat, der die Zuständigkeit für Verwaltungs-IT bündelt. Aber Zuständigkeit ohne Geld ist halbe Macht. Der Konsolidierungs-Schritt ist deshalb notwendig, damit das BMDS mehr ist als ein Koordinations-Container ohne Hebel.

Genau deshalb ist die Bezeichnung Verschiebebahnhof zutreffend, aber nicht abwertend. Der politische Streit um die Verlagerung ist der eigentliche Punkt: Werden die alten Häuser wirklich Ihre finanzielle Mittel (und damit Macht) abgeben an das BMDS? Mit ihren Lieblings-Projekten, eigenen Anbieter-Beziehungen, Linien-Macht und Personalplanung? Oder bleibt das BMDS am Ende eine zusätzliche Schicht, ohne dass die Häuser ihre eigenen Digitalprojekte aus der Hand geben?

Die Legislaturperiode ist schon weit fortgeschritten. Wenn sich die Konsolidierung zu lange ziert, geht das Zeitfenster zu, in dem die Reform politisch durchsetzbar ist. Eine Bundes-Digital-Architektur, die nominal zentralisiert ist, faktisch aber weiterhin durch Hausherrschafts-Konflikte gebremst wird, leistet wenig.

Fazit

April hat die Vormonate vermessen. 652 Millionen Euro pro Jahr, ohne dass Bürger:innen es spüren. Eine Deutschland-App, die mehr Frontend ist als Lösung. Acht BSI-Kriterien, die jetzt Definitions-Lücken schließen. Ein Digital-Haushalt, der Macht zentralisieren will, aber den Streit erst auslöst.

An Diagnose mangelt es nicht. An echter Reform schon.

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