500 Meinungen. Kein Fundament. - E-Government im Dezember 2025.
Der Dezember 2025 fühlte sich an wie ein Sprint auf eine Ziellinie, die noch niemand genau kennt. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss eine föderale Modernisierungsagenda mit über 200 Maßnahmen. Der IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundesdigitalministeriums trat in Kraft. Die Konsultation zum Deutschland-Stack endete mit 500 Stellungnahmen. Und Govtech Deutschland legte den Nachweis vor: Cloud-Register sind rechtlich zulässig.
Klingt nach Bewegung. Klingt aber auch nach Nachholen. Als wollte man Versäumnisse von 2025 noch eben vor Weihnachten schließen.
Der Stack und das Veto: Steuerung ohne Kompass
Die 500 Stellungnahmen zur Konsultation des Deutschland-Stacks sind beeindruckend – von Bitkom über die OSBA bis zu kommunalen IT-Dienstleistern und Einzelpersonen. Ich habe selbst eine eingereicht[https://gitlab.opencode.de/dstack/d-stack-home/-/work_items/505]. Die Frage, die mich dabei begleitet hat: Wer liest das eigentlich – und mit welchem Gewicht? Nicht weil Beteiligung schlecht ist. Sondern weil eine Konsultation ohne transparenten Verarbeitungsprozess schnell zum Alibi wird.
Das Feedback in „Version 1.0 des Tech-Stacks" einfließen lassen, fertig bis Ende Januar 2026 – so lautet die Ansage des BMDS. Wie, nach welchen Kriterien und mit welcher Priorisierung: unbekannt.
Strukturell ist das Problem bekannt. Das Gitlab-Tool funktioniert für Entwicklerinnen und Entwickler. Für die 11.000 Kreise, Städte und Gemeinden, die die größte Nutzergruppe des Stacks sein werden, ist es ein fremdes Format. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat das klar benannt: Kleinere Kommunen hatten keine Kapazitäten für eine technische Beteiligung. Die, die am meisten betroffen sind, kommen am wenigsten zu Wort.
Parallel dazu trat der IT-Zustimmungsvorbehalt in Kraft. Karsten Wildberger bekommt Veto-Recht über IT-Projekte anderer Bundesministerien ab 500.000 Euro pro Jahr. Die Idee ist richtig: Fünf verschiedene KI-Umgebungen in der Bundesverwaltung sind kein Zeichen von Vielfalt, sondern von koordinationslosem Einkauf. Aber das Veto ist nur so stark wie der Prüfkatalog dahinter. Ohne öffentlich bekannte Kriterien, nach denen Projekte genehmigt oder geblockt werden, ist das zunächst vor allem eines: eine Gefühlssache. Für die anderen Ministerien genauso wie für das BMDS selbst.
Cloud-Register: Technik-Zauber für schlechte Gesetze?
Der Proof of Concept von Govtech Deutschland ist das ehrlichste Stück Lieferung im Dezember. Das Ergebnis: Cloud-Register sind verfassungs- und datenschutzrechtlich zulässig, Confidential Computing macht es technisch möglich. Drei Konsortien haben die Architektur implementiert, Hogan Lovells hat sie geprüft. 💡
Und dann: Zwei von drei beteiligten Kommunen sind aus dem Konsortium ausgestiegen. Sie konnten keine virtuelle Maschine aufsetzen und keinen kryptografischen Vault verwalten. Das ist kein Scheitern – das ist eine präzise Diagnose. Die Technologie ist bereit. Die Kommunen sind es nicht. Die Antwort ist klar: „Komplett As-a-Service. Link klicken und fertig." So Govtech-Vorstand Ammar Alkassar. Das stimmt.
Trotzdem muss man die tieferliegende Frage stellen: Wie viel Technikaufwand betreiben wir gerade, um einen schlechten Status Quo abbildbar zu machen? Die Trennung der Datenzuständigkeiten und Registerführungskompetenzen ist ein juristisches Konstrukt – gewachsen aus Gesetzen, die für die analoge Welt gemacht wurden. Confidential Computing ist die technische Antwort darauf: hochkomplex, kostspielig, erklärungsbedürftig.
Was wäre, wenn man stattdessen die Grundprinzipien der Registerführung selbst anfasste? Einfachere, zentraler organisierbare Lösungen wären möglich – wenn die Gesetzgebung den Weg freimacht. Stattdessen bauen wir technische Schlösser um Paragrafen herum, die niemand anfassen will. Das ist teuer. Und es verlangsamt die NOOTS-Roadmap erheblich.
Haushalt als Verschiebebahnhof
Der Dezember endete mit einem Befund, der sich mit dem Jahresabschluss gut zusammenfasst. Das Geld für die Verwaltungsdigitalisierung ist vorhanden – nur landet es nicht dort, wo es wirken würde. Ein Kommentar auf Golem bringt es auf den Punkt: Der Bundeshaushalt 2026 nutzt das Sondervermögen, um laufende Kosten zu decken – echte Investitionen in digitale Infrastruktur bleiben aus.
ZenDiS ist das anschaulichste Beispiel für das Gegenteil: wenig Ressourcen, viel Wirkung , aber strukturell unterfinanziert. Wer openDesk als strategische Alternative zu Microsoft 365 ernstnimmt – und das sollte man, gerade jetzt, wo Microsoft seine Preise erneut anzieht – muss auch bereit sein, ZenDiS mit entsprechenden Mitteln auszustatten.
Das Muster ist nicht neu. Bekannte Löcher werden gestopft, politische Versprechen bleiben auf dem Papier. Wie sich das 2026 auflöst, wird eine der entscheidenden Fragen des Jahres.
Fazit
An Beschlüssen mangelt es nicht im Dezember 2025. An Konsequenz schon. Der Deutschland-Stack braucht keine weiteren Stellungnahmen mehr – er braucht transparente Kriterien, wie aus Feedback Architekturentscheidungen werden. Das Cloud-Register braucht keinen weiteren Proof of Concept – es braucht Gesetze, die einfachere Lösungen ermöglichen. Und der Haushalt braucht keine weiteren Verschiebebewegungen. Er braucht echte Investitionsentscheidungen.
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