Das Gegenbeispiel kommt aus Nürnberg. Juni 2025 im E-Government-Rückblick.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung startete seine ersten Wochen mit einem Kabinettsrang vor dem Verkehrsministerium, einem geliehenen Autohaus-Showroom als Besprechungsraum und drei Diensthandys für Staatssekretär Markus Richter – je eines aus dem Innen-, Verkehrs- und Finanzministerium. Mitte Juni veröffentlichte das Haus ein erstes Organigramm (Tagesspiegel Background, Paywall): „Version 0.1", so Richter intern, „eine Version, die uns zunächst Orientierung bietet." Kein eigener Etat für 2025, rund 500 Mitarbeitende formal noch bei ihren Herkunftshäusern. Gleichzeitig reservierte der Haushaltsentwurf 2025 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für zentrale Digitalprojekte: 263 Millionen für die Registermodernisierung, 243 Millionen für das Bürgerkonto, 131 Millionen für die EUDI-Wallet.
Wer in diesem Monat mit konkreter Verwaltungsdigitalisierung überraschte, saß nicht in der Englischen Straße 30 in Berlin-Charlottenburg.
Struktur kommt zuletzt
Ein Ministerium aus sechs Vorläufern zusammenzuziehen ist kein bürokratischer Routinevorgang. Das BMDS war im Juni nicht einmal fertig beschriftet – am Eingang begrüßte die Plakette des Bundesinnenministeriums. Trotzdem produzierte das Haus innerhalb der ersten Wochen zwei Gesetze: das NOOTS-Gesetz , das die rechtliche Grundlage für behördenübergreifenden Datenaustausch legt, und das Glasfaserprivileg , mit dem der Breitbandausbau ins „überragende öffentliche Interesse" gehoben und damit Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das ist politischer Produktionsbetrieb unter Baustellenbedingungen. Und es zeigt, was geht, wenn der politische Wille da ist.
Was das Organigramm darüber hinaus sichtbar macht: Der Deutschland-Stack bekommt eine eigene Abteilung, mit zwei Unterabteilungen für staatliche Infrastruktur und digitale Dienste. Organisatorisch mehr als eine symbolische Geste. Die Frage, ob dieser Stack eine echte Architekturentscheidung wird oder ein weiteres Sammelbecken für bestehende Initiativen, ließ sich im Juni noch nicht beantworten – das Team sollte bis Ende des Monats die Weichen stellen, ein ambitionierter Zeitplan für ein Vorhaben, das Bund, Länder und Kommunen verbinden soll.
Der eigentliche Hebel des Digitalministeriums liegt woanders: im Zustimmungsvorbehalt über IT-Ausgaben der Bundesverwaltung . Wenn das BMDS dieses Instrument konsequent nutzt, als echtes Entscheidungsfilter und nicht als weitere Koordinationsebene, entscheidet sich dort, ob der Stack eine technische Plattform wird oder ein politisches Label. Welche laufenden IT-Projekte werden auf Stack-Kompatibilität geprüft? Welche Ausschreibungen kommen nicht durch? Das sind die Fragen, die im Herbst Antworten brauchen.
Den Kontext dafür liefert der Markt selbst: Microsofts Ausgaben des Bundes für Softwarelizenzen sind 2024 deutlich gestiegen – Digitalisierung kostet zunächst mehr, nicht weniger, das ist ehrlich. Problematisch wird es, wenn die höheren Ausgaben in tiefere Abhängigkeit fließen, statt in Wahlfreiheit. Microsoft umwarb im Juni europäische Kunden aktiv mit seiner Sovereign-Cloud-Architektur . Deutschland und Frankreich vereinbarten höheres Tempo beim Aufbau europäischer Cloud-Plattformen . Beides zeigt, wohin sich die Debatte bewegt. Was noch fehlt: ein klares Signal des BMDS, welche Standards ein „souveräner" IT-Einkauf des Bundes künftig erfüllen muss – konkret, nicht als Grundsatzpapier.
Was die BA gerade macht
Während das Ministerium seine Organigramm-Version 0.1 kursieren ließ, gab BA-Chefin Andrea Nahles ein Interview über Multi-Cloud, Once-Only und Aleph Alpha (Tagesspiegel Background, Paywall), das im Fachkreis wenig Aufsehen erzeugte – das aber zeigt, wie Verwaltungsmodernisierung aussieht, wenn man sie operativ ernst nimmt.
Die Bundesagentur für Arbeit betreibt seit April einen Cloud-Broker-Rahmenvertrag über den sieben Anbieter abrufbar sind: amerikanische Hyperscaler und europäische Alternativen, ohne Abnahmeverpflichtung, ohne Mono-Strategie. Die zentralen Auszahlungssysteme ziehen 2025 in die SAP-Cloud-Umgebung. Nahles’ Begründung: Rechenzentrumskapazitäten freiräumen, um KI-Anwendungen mit sensiblen Daten weiterhin im eigenen Haus betreiben zu können. Das ist keine Widerspruch-Logik, das ist Architekturdisziplin: Cloudnutzung dort, wo es sinnvoll ist, Eigenregie dort, wo es darauf ankommt.
Beim Once-Only-Prinzip ist die BA als Pilotbehörde konkret unterwegs: Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern, Anbindung an das Bremer Datenschutzcockpit, vorausgefüllte Anträge. Nicht als Konzeptpapier, sondern als laufende Implementierung. Bremen hatte im selben Monat gezeigt, was Once-Only technisch voraussetzt (Tagesspiegel Background, Paywall): aufgeräumte Datenbestände. Wer seine Register nicht kennt, kann sie nicht teilen. Die BA kennt sie.
💡 Der Unterschied zwischen „wir arbeiten an Once-Only" und „wir tun Once-Only" ist ein aufgeräumtes Datenmodell. Wer da noch nicht angefangen hat, sollte nicht auf den Stack warten.
Und dann ist da noch die KI-Entscheidung. Die BA hat 2024 einen Rahmenvertrag über 19 Millionen Euro mit Aleph Alpha abgeschlossen, entwickelt gemeinsam einen internen Wissens-Assistenten namens „Bakira" und hat laut Nahles 21 KI-Anwendungsfälle aktiv, bis Ende 2025 sollen es über 30 sein. Was hier funktioniert, hat einen strukturellen Grund: Die BA verfügt über einen eigenen Technologie-Stack, der diese Integrationen trägt. Und sie hat eine Führung, die KI nicht als Kommunikationsbotschaft, sondern als Infrastrukturkomponente begreift.
Das ist kein Anlass zur Übertragung eins zu eins. Die BA ist ein Einzelakteur mit klaren Zuständigkeiten, eigenem Haushalt und einem internen IT-Dienstleister. Föderale Verwaltungsdigitalisierung ist strukturell anders. Aber das Muster ist übersetzbar: Erst die Datengrundlage, dann der Datenaustausch. Erst ein Anwendungsfall liefern, dann den nächsten bauen. Wenn eine Behörde es vormacht, kommen andere mit, schneller als es jede Bundesvereinbarung erzwingen könnte.
Fazit
Juni 2025: Das Digitalministerium entsteht. Der Deutschland-Stack bekommt eine Heimat im Organigramm. Die Milliarden aus dem Sondervermögen sind reserviert. Was noch fehlt, hat die BA schon: ein Architekturverständnis, das entscheidet, was reingehört und was nicht, und die Bereitschaft, mit einem konkreten ersten Schritt anzufangen.
Neue Zuständigkeit ist kein neues Ergebnis. Der erste echte Test für das BMDS wird nicht die nächste Agenda-Veröffentlichung sein, sondern die erste IT-Ausgabe einer Bundesbehörde, die es ablehnt.
Hat Sie das Thema interessiert?
Sie bauen gerade eine Cloud- oder Datenstrategie in der Verwaltung und fragen sich, wo der vernünftige erste Schritt sitzt? Oder Sie stehen vor der Frage, welche Voraussetzungen Once-Only in Ihrer Behörde braucht, bevor der Stack kommt? Schreiben Sie mich an – ich denke mit, ohne mitzuverkaufen.