500 Milliarden, 0,5 Prozent. März 2025 im E-Government-Rückblick.

Am 12. März startete die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) in den Produktivbetrieb . Ina-Maria Ulbrich, Vorsitzende des IT-Planungsrats, sprach von einem „Meilenstein für die digitale Souveränität". In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD kursierte zeitgleich ein Zwischenstand der AG Digitales , der Deutschland-Stack, Once-Only und eine mögliche „Deutsche Digitalservice Einheit" skizzierte – und beim Thema Open Source eine auffällige Leerstelle hinterließ. Der Bundestag verabschiedete außerdem mit der alten Mehrheit das Sondervermögen Infrastruktur über 500 Milliarden Euro. Digitalisierung soll einen Teil davon bekommen. Wie viel: offen.

März 2025 ist der Monat vor dem Neustart. Was er zeigt, ist lehrreich.

Die DVC ist live. Die Frage bleibt offen.

Der Produktivstart der Deutschen Verwaltungscloud ist tatsächlich ein Fortschritt. Vier Jahre nach dem Beschluss des IT-Planungsrats zur Stärkung der digitalen Souveränität steht ein Marktplatz für Cloud-Dienste, über den Bund, Länder und Kommunen Angebote verschiedener Anbieter flexibel abrufen können sollen. Das ist keine Selbstverständlichkeit im föderalen Betrieb. Ein funktionierender Marktplatz, der Anbieterwechsel strukturell ermöglicht, ist genau das Instrument, das verhindert, dass eine Cloud-Entscheidung zur Einbahnstraße wird.

Die offene Frage, die der Start nicht beantwortet: Was ist hier eigentlich souverän? Netzpolitik hat sie gestellt und die Antwort der Bundesregierung analysiert. Die IT-Planungsrats-Definition von „Souveränität" schließt Vendor-Lock-in-Vermeidung explizit nicht ein. Eine Exit-Strategie gilt als Kann-Bedingung, nicht als Muss. Und die Integration proprietärer Angebote, etwa über sogenannte Integratoren, die Microsoft-Dienste nach DVC-Standards konfigurieren, ist ausdrücklich vorgesehen.

Das ist das bekannte Muster: Man nennt einen Rahmen souverän, weil er technisch in Deutschland betrieben wird – nicht, weil man ihn verlassen könnte. Die Delos-Cloud-Debatte der Vorjahre zeigt, wohin das führt: Microsoft bleibt, der Standort wechselt. Das ist kein Souveränitätsgewinn, das ist ein Repositionierungsgewinn für Anbieter, die das Narrativ übernehmen.

Der Weg wäre ein anderer: Die DVC-Finanzierungsentscheidung, die der IT-Planungsrat im März in Hannover traf, hätte der richtige Moment gewesen, Souveränität als Vertragsanforderung zu verankern – mit konkreten Interoperabilitätsstandards, die Open-Source-Basis voraussetzen, und einer Exit-Strategie, die als Mindestanforderung gilt, nicht als Bonus. Schleswig-Holstein hat diesen Anspruch bereits formuliert : Wer keine Exit-Option hat, hat keine Souveränität. Das ist kein Purismus, das ist Beschaffungshygiene.

0,5 Prozent – und 50 sollen es werden

Das andere Bild des März stammt aus den Koalitionsverhandlungen. Die OSB Alliance analysiert den Zwischenstand der AG Digitales und benennt, was zwischen den Zeilen steht: Der Open-Source-Anteil an den Bundesausgaben für Software-Entwicklung und Dienstleistungen lag in der vergangenen Legislaturperiode bei etwa 0,5 Prozent des Gesamthaushalts. Die SPD will diesen Anteil bis 2029 auf 50 Prozent heben. Die CDU will „ambitionierte Zielmarken definieren". Das klingt nach einer inhaltlichen Differenz. Es ist eine kategoriale: eine Seite beschreibt eine Marke, die andere beschreibt einen Prozess.

Zum Kontext: Der Bund hat Rahmenverträge über 4,8 Milliarden Euro mit Oracle abgeschlossen. Für Microsoft-Lizenzen und Schulungen wurden 1,3 Milliarden Euro vertraglich gebunden. Das ZenDiS-Budget, das genau die Open-Source-Alternative aufbauen soll, wurde im Haushalt 2024 von knapp 50 Millionen Euro auf 24,7 Millionen Euro halbiert. Wer in dieser Ausgangslage nur „Zielmarken definieren" will, ohne Institutionen, Budgets und Zeitrahmen zu benennen, beschreibt keine Digitalpolitik, er beschreibt eine Absichtserklärung.

Was fehlt, ist das, was die DMK in ihrer Sondersitzung Ende März als Kernbedingung formuliert (Tagesspiegel Background, Paywall): ein zentrales Digitalbudget mit echten Durchgriffsrechten. Nicht als Schönheitsoperation für das Organigramm, sondern als haushaltliche Steuerungsfunktion. Wer das IT-Budget der Bundesverwaltung nicht genehmigen muss, kann den Open-Source-Anteil nicht steuern. Das ist kein Politikproblem, das ist ein Mechanikproblem.

💡 Der Unterschied zwischen 0,5 und 50 Prozent lässt sich nicht durch Zielmarken schließen. Er lässt sich durch Rahmenvertragslogik schließen: Wer die nächsten Bundesrahmenverträge schreibt, entscheidet über die Ausgangslage in vier Jahren.

Das wäre kein Gesetzgebungsproblem. Das wäre eine Beschaffungsentscheidung, die ein Digitalministerium mit Digitalbudget treffen kann – wenn es den Willen dazu hat und die Mandat-Klarheit bekommt, die im März noch nicht existierte. Die Agora Digitale Transformation hatte in einem gleichzeitig erschienenen Papier genau das gefordert: eine Digitalagentur als operativer Arm, der Rahmenverträge steuert, nicht nur Konzepte schreibt.

Fazit

März 2025: Die DVC lebt, das Sondervermögen ist beschlossen, die Koalitionspositionen liegen auf dem Tisch. Und Souveränität bleibt das, was sie in Deutschland oft ist: ein Begriff, über den man sich einig ist, bevor man klärt, was er konkret bedeutet.

Die nächsten Wochen entscheiden, ob das Digitalministerium als echtes Steuerungsinstrument in den Koalitionsvertrag kommt oder als Schaufenster. Der Unterschied liegt nicht im Namen, er liegt im Budget.

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