Draghi rechnet ab. Schleswig-Holstein liefert. – September 2024 im E-Government-Rückblick.
Am 9. September 2024 veröffentlicht Mario Draghi seinen Bericht zur Zukunft der EU-Wettbewerbsfähigkeit . 400 Seiten, eine Investitionslücke von 800 Milliarden Euro jährlich und ein klares Urteil: Europa ist im Bereich digitaler Technologien von wenigen Lieferanten abhängig und handelt nicht, als wäre das ein Problem. Zur gleichen Zeit gibt Schleswig-Holsteins Digitalminister Dirk Schrödter in einem Brief an alle Landesbediensteten zu, dass die Open-Source-Migration Probleme hatte. Und setzt sie fort.
Zwei Aussagen, beide ungemütlich, beide notwendig.
Was Draghi sagt und was es für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet
Draghis Bericht ist kein digitalpolitisches Dokument im engeren Sinne. Er ist ein Wettbewerbsdiagnose-Bericht, der digitale Abhängigkeit als strukturelles Risiko behandelt. Die Schlussfolgerung ist ernüchternd: Europa ist besonders anfällig bei kritischen Rohstoffen und digitalen Technologien. Die Verwaltungsinfrastruktur kommt im Bericht nicht mit Namen vor. Die Beschaffungsmuster der deutschen Bundesverwaltung sind aber ein Lehrbuchbeispiel für das, was Draghi kritisiert.
800 Milliarden Euro Investitionslücke pro Jahr. Das ist die Größenordnung, die Europa benötigt, um mit den USA und China mitzuhalten. Ein Teil dieser Lücke betrifft digitale Infrastruktur. Wer sich die Verwaltungs-IT ansieht, die seit Jahrzehnten auf proprietären US-Systemen läuft, versteht, wo die Lücke entsteht: nicht im fehlenden Geld, sondern im fehlenden Willen, Geld in europäische Alternativen zu lenken.
Was bedeutet das konkret für Bund und Länder? Beschaffungsentscheidungen der nächsten Jahre. Jede Behörde, die jetzt Infrastrukturverträge neu verhandelt, sollte den Draghi-Bericht auf dem Tisch haben. Nicht als Argument für Schlussfolgerungen, die ohnehin gezogen werden. Sondern als Argument dafür, dass Abweichungen von der Standard-US-Infrastruktur keine ideologische Entscheidung sind, sondern eine wirtschaftspolitisch gebotene.
Das lässt sich übersetzen. Schlüsselwort ist Präferenz bei Gleichwertigkeit: europäische Anbieter und Open-Source-Lösungen als erste Wahl, wenn die Leistung vergleichbar ist. Das ist kein Vergaberecht-Umbau, das ist eine Beschaffungspolitik-Frage.
Schleswig-Holstein: Probleme zugeben, Migration fortsetzen
Schleswig-Holstein hat sich vorgenommen, 30.000 Behördenmitarbeitende von Microsoft auf Open-Source-Software umzustellen. LibreOffice statt Office, Thunderbird und Open-Xchange statt Outlook und Exchange, Linux statt Windows.
Im Sommer gab es Rückmeldungen aus der Praxis, die nicht schönzureden waren. Die Gewerkschaft der Polizei meldete E-Mail-Chaos nach der Migration, Mails aus dem Innenministerium landeten in falschen Abteilungen . Digitalminister Schrödter schrieb einen offenen Brief an alle Staatsbediensteten, räumte Fehler ein und erklärte, was die nächsten Schritte sind.
Das ist das Richtige. Nicht weil Transparenz schön ist, sondern weil sie die Einzige ist, die aus Piloten lernende Projekte macht. Wer Probleme vertuscht, macht in der nächsten Migration dieselben Fehler. Wer sie dokumentiert, gibt anderen Ländern die Möglichkeit, es besser zu machen.
Zum Zeitpunkt des Rückblicks sind rund 80 Prozent der Microsoft-Lizenzen in Schleswig-Holstein gekündigt. Die E-Mail-Migration läuft. Die Schulungen sind das, was am meisten Ressourcen bindet.
Was bedeutet das für andere Länder, die auf die SH-Erfahrung warten, bevor sie selbst entscheiden? Es bedeutet: Die Probleme sind real und lösbar. Das ist keine Werbung für Open Source als schmerzfreie Entscheidung. Es ist eine Einladung zu ehrlicher Migrationsvorbereitung, guter Schulungsplanung und dem Verzicht auf Big-Bang-Einführungen. SH hat nicht alles richtig gemacht. Es hat trotzdem weitergemacht. Das unterscheidet es von Bundesländern, die seit Jahren „prüfen".
EU AI Act: Die Uhr läuft
Am 1. August 2024 ist der EU AI Act in Kraft getreten. Der erste harte Termin – das Verbot bestimmter KI-Praktiken – gilt ab Februar 2025. Danach folgen in Zweijahresabständen weitere Stufen. Das klingt nach Vorlaufzeit.
Für öffentliche Verwaltungen, die KI-Systeme einsetzen oder planen, klingt es nach wenig. Wer risikoreiche KI im öffentlichen Sektor einsetzen will, muss vorher eine grundrechtliche Folgenabschätzung durchführen . Das ist keine Formalität, das ist ein Prozess. Behörden, die KI-Beschaffungsvorhaben jetzt starten, tun das in einem Rechtsrahmen, der sich noch in der Implementierung befindet und dessen nationale Umsetzungsgesetze noch nicht alle verabschiedet sind.
Der pragmatische Weg ist nicht Abwarten, sondern geordnete Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind bereits im Einsatz? Wie werden sie klassifiziert? Wer ist intern zuständig? Diese Fragen lassen sich jetzt beantworten, bevor die Behörde 2025 unter Druck steht.
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