Vier Millionen BundID-Konten. 80 Millionen Einwohner. – August 2024 im E-Government-Rückblick.

Im Mai 2024 meldet das Bundesministerium des Innern: Die BundID hat vier Millionen Nutzerkonten . Eine Wegmarke, wird betont. Im selben Jahr, in dem das Bundesinnenministerium den OZG-Etat im Haushalt 2024 von 377 Millionen auf 3,3 Millionen Euro zusammenstreicht .

Vier Millionen Konten klingt nach Fortschritt. Bei 84 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist es rund fünf Prozent. Und das nach Jahren des Aufbaus, Millionen investierter Steuergelder und konsequenter politischer Berichterstattung über das Thema. Der August 2024 ist kein schlechter Zeitpunkt, um zu fragen, warum.

Warum die BundID mit vier Millionen nicht ankommt

Das Problem ist nicht die Technik. Die BundID ist funktionsfähig. Das Problem ist die Angebotstreppe: Wer die BundID nutzen will, braucht dafür einen Anlass. Einen Anlass gibt es, wenn der gewünschte Online-Dienst die BundID als Anmeldeoption akzeptiert. Einen Online-Dienst gibt es, wenn die Behörde ihn entwickelt, betrieben und für die BundID freigeschaltet hat. Die Behörde tut das, wenn es einen rechtlichen Rahmen gibt, eine Finanzierung und den Willen des Dienstleisters.

Nur neun der 16 Bundesländer nutzen die bundesweite Authentifizierungslösung. Das heißt: Wer in einem der anderen sieben Bundesländer wohnt und einen Online-Dienst nutzen will, kommt an die BundID gar nicht heran.

Nur 35 Prozent der Deutschen haben die eID-Funktion ihres Personalausweises aktiviert . Die eID ist die sicherste Anmeldemethode für die BundID. Wer sie nicht aktiviert hat, muss auf weniger sichere Verfahren ausweichen oder bleibt draußen. Die eID ist seit 2010 im Personalausweis. Aktivierungsquote nach 14 Jahren: 35 Prozent.

Was hilft? Nicht noch eine Informationskampagne. Sondern die Umkehrung der Logik: opt-out statt opt-in. Wer einen neuen Personalausweis beantragt, hat die eID automatisch aktiviert, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht. Das ist in mehreren europäischen Ländern Standard. In Deutschland ist es eine politische Entscheidung, die noch niemand getroffen hat.

Was der Haushalt über Prioritäten aussagt

Die Zahl 3,3 Millionen Euro für den OZG-Etat 2024 ist kein Schreibfehler. Sie ist das Ergebnis einer politischen Abwägung: In einem Jahr mit massivem Spardruck und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sondervermögen wurden Digitalisierungsmittel nicht als unantastbar behandelt.

Das Bundesinnenministerium hat auf die Kritik reagiert : Über nicht verausgabte Mittel aus Vorjahren sollten rund 300 Millionen Euro zusammenkommen. Das klingt beruhigend, ist aber strukturell das falsche Signal. Digitalisierungsfinanzierung aus Rücklagen früherer Haushaltsjahre ist keine belastbare Planungsgrundlage. Projekte, die Personal, Lizenzen und Infrastruktur über mehrere Jahre planen müssen, brauchen Verlässlichkeit, nicht Improvisation.

Das Muster ist nicht neu. Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland wird regelmäßig als Bundesprojekt framed und dann über Haushaltsjahre gestückelt finanziert. Jede Koalitionsrunde riskiert Kürzungen, Umwidmungen oder Einfrierungen. Das Ergebnis sind Projekte, die nie die Größenordnung erreichen, in der sie wirksam wären.

Die Lösung ist keine haushälterische, sondern eine institutionelle: Digitalisierungsvorhaben, die auf föderaler Kooperation basieren, gehören in Finanzierungsmodelle, die koalitionsresistent sind. Was der Staatsvertrag zur Registermodernisierung versucht. Was NOOTS braucht. Was dem OZG bisher fehlt.

Was der Sommer trotzdem zeigt

August ist Sommerpause, in der Verwaltungsdigitalisierung wie in der Politik. Das hat seinen Wert: Was in ruhigen Monaten weiterläuft, läuft, weil es stabil genug ist, ohne politischen Treibstoff auszukommen.

openDesk befindet sich kurz vor seinem Launch. Schleswig-Holstein migriert weiter. Die Registerlandkarte des Bundesverwaltungsamts ist veröffentlicht. Das sind Vorgänge, die kein Pressebriefing brauchen, um wirksam zu sein.

Die Frage für den Herbst ist nicht, ob die Infrastruktur bereitsteht. Sondern ob die Nutzungsbedingungen dafür geschaffen werden: Pflicht zur BundID-Unterstützung für alle Länder, eID-opt-out, Anreize für Online-Dienst-Entwicklung. Infrastruktur ohne Nutzungspflicht ist ein Angebot. Ein Angebot, das man ausschlagen kann.

💡 Digitalisierung scheitert in Deutschland selten an der Technik. Meistens scheitert sie am Anreiz.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.