OZG 2.0 in Kraft. VMware kostet das Dreifache. – Juli 2024 im E-Government-Rückblick.

Am 24. Juli 2024 tritt das OZG-Änderungsgesetz in Kraft . Der Bundesrat hatte Ende Juni zugestimmt, nach einem langen Ringen zwischen Bund und Ländern. Das Gesetz war im Winter im Bundesrat hängengeblieben, weil die Länder mehr Einfluss auf die Umsetzungsarchitektur forderten. Ein offener Brief mittelständischer IT-Unternehmer hatte damals auf die Signalwirkung des Gesetzes aufmerksam gemacht. Jetzt ist es da.

Gleichzeitig verhandeln CIOs und IT-Verantwortliche in Behörden gerade eine andere Art von Gesetz: die neuen VMware-Lizenzpreise nach der Broadcom-Übernahme. Dreistellige Prozentanstiege, laufende Kosten statt Einmalkauf, gerichtliche Auseinandersetzungen in mehreren Ländern.

Was das OZG 2.0 wirklich ändert

Das OZG 1.0 war eine Frist ohne ausreichende Konsequenz. 575 Verwaltungsleistungen sollten bis Ende 2022 digitalisiert sein. Wer Anfang 2024 auf die öffentlich zugänglichen Dashboards schaute, sah je nach Zählweise zwischen 40 und 60 Prozent Erfüllungsgrad, mit erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern.

Das OZG 2.0 räumt zwei strukturelle Fehler aus. Erstens baut es einen künftigen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung auf, der schrittweise eingeführt wird. Das ist kein Selbstvollzugsrecht, das Bürger:innen sofort einklagen können. Es ist die politische Commitmentstärke, die das OZG 1.0 nicht hatte.

Zweitens verankert es die Once-Only-Grundlage : Daten, die der Staat bereits kennt, soll er nicht mehrfach abfragen. Das ist der Hebel, der NOOTS seinen Sinn gibt. Kein technisches System kann Once-Only liefern, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, Daten zwischen Behörden zu teilen.

Was das OZG 2.0 nicht löst: die Umsetzungsarchitektur. Wer welche Leistung unter welchen Standards digitalisiert, wer finanziert, wer koordiniert, das sind Fragen, die das Gesetz zwar rahmt, aber nicht beantwortet. Genau hier ist die föderale Auseinandersetzung seit Jahren festgeklebt. Die gute Nachricht: Der IT-Planungsrat arbeitet daran. Die schlechte: Es dauert.

VMware und die Lektion, die niemand lernen wollte

Broadcom hat die VMware-Übernahme Ende 2023 abgeschlossen und danach die Preisgestaltung fundamental verändert. Weg von Dauerlizenz, hin zu Subscription. Weg von Einzelprodukten, hin zu Bundles. Die Preiserhöhungen für bestehende Kunden liegen laut Berichten zwischen 300 und 1.050 Prozent , je nach Vertragsstruktur.

Öffentliche Verwaltungen sind besonders betroffen. Sie haben VMware oft seit Jahrzehnten im Einsatz, mit tiefem Integrationsstatus in Fachverfahren und Rechenzentrumsarchitekturen. Verhandlungsmacht: gering. Alternativen: bekannt, aber nicht vorbereitet.

Die Alternative heißt ProxmoxVE, OpenStack oder schlicht bare-metal Linux. Das sind keine neuen Technologien. Sie sind seit Jahren stabil. Sie werden im kommunalen IT-Umfeld kaum eingesetzt, weil die Investition in Migration als Risiko galt, während die Investition in VMware als Standard galt.

Standard ist der Zustand, auf den man sich nicht vorbereitet. VMware war Standard. Jetzt ist Standard zu teuer.

Was die Broadcom-VMware-Situation für die Verwaltungsdigitalisierung konkret bedeutet: Sie ist ein Testlauf für jede andere proprietäre Plattform im öffentlichen Einsatz. Die Logik ist dieselbe. Ein Anbieter, der nach einer Konsolidierungsphase über genuinen Verhandlungsmacht verfügt, setzt Preise, die die Infrastruktur, die man braucht, unbezahlbar macht. Das passiert mit VMware. Es kann mit anderen Plattformen passieren.

Der einzige strukturelle Schutz dagegen ist nicht der Vertrag. Es ist die Exit-Fähigkeit. Wer auf offene Standards baut und dokumentiert, wie ein Systemwechsel aussehen würde, hat Verhandlungsmacht. Wer es nicht tut, zahlt die Rechnung, die Broadcom stellt.

Was der Juli zeigt

Zwei Schlagzeilen, eine Strukturdiagnose: Deutschland hat gerade Fortschritte beim OZG-Rechtsrahmen gemacht und gleichzeitig gezeigt, wie tief die Infrastrukturabhängigkeiten in proprietären Plattformen sitzen. Das OZG gibt dem Ziel eine neue Verbindlichkeit. VMware gibt der Frage nach digitaler Souveränität eine neue Dringlichkeit.

Beides zusammen ist keine Garantie für Fortschritt. Es ist ein Angebot. Man kann es annehmen.

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