Der Vermittlungsausschuss gibt nach. Europa reguliert KI. – Juni 2024 im E-Government-Rückblick.
Am 12. Juni einigen sich die Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf das OZG-Änderungsgesetz. Am 14. Juni stimmt der Bundesrat zu. Bundes-CIO Markus Richter schreibt auf X : „Rückenwind für die Digitalisierung." Der Wind hatte bis dahin eher gegengeblasen.
Parallel hat der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten am 21. Mai den AI Act verabschiedet, den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz . Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: Juli. Inkrafttreten: August.
Zwei Gesetze, eine Gemeinsamkeit: Beide sind fertig. Beide müssen jetzt umgesetzt werden.
Was das OZG 2.0 nach dem langen Ringen enthält
Das OZG 1.0 aus dem Jahr 2017 war ein Verpflichtungsrahmen ohne Sanktion. Wer bis Ende 2022 nicht digitalisiert hatte, bekam keine Konsequenzen. Das neue Gesetz adressiert das, wenn auch schrittweise.
Drei Dinge, die neu sind. Erstens: Ein künftiger Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen , der für Bundesleistungen schrittweise eingeführt wird. Kein sofortiges Klagerecht, aber eine Richtung, die nicht mehr reversibel ist. Zweitens: Der Wegfall weiterer Schriftformerfordernisse. Unterschriften per Hand werden für mehr Verwaltungsvorgänge durch digitale Entsprechungen ersetzbar. Das klingt klein, ist aber ein jahrzehntealtes Nadelöhr in der Verwaltungspraxis. Drittens: Once-Only als gesetzliche Grundlage. Daten, die der Staat kennt, soll er nicht nochmal abfragen. Dieses Prinzip braucht NOOTS als technisches System. Es braucht aber erst die gesetzliche Grundlage, damit NOOTS wirksam werden kann.
Was das Gesetz nicht enthält: eine Antwort auf die Finanzierungsfrage. Wer zahlt für die Digitalisierung der kommunalen Leistungen, für die Anbindung an die BundID, für den Betrieb der Schnittstellen? Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat Regelungen zur Bundesfinanzierung für Bundesleistungen geschaffen. Bei kommunalen Leistungen bleibt die föderale Finanzierungsarchitektur das offene Problem.
DeutschlandID: Der nächste Schritt für die digitale Identität
Ebenfalls im Juni: Bund und Länder einigen sich auf das Upgrade zur DeutschlandID . Die BundID, die zentrale Authentifizierungsplattform für digitale Verwaltungsleistungen, soll weiterentwickelt werden. Ziel ist die Kompatibilität mit der europäischen EUDI-Wallet, die ab 2026 jedem EU-Bürger eine digitale Identität auf dem Smartphone ermöglichen soll.
Das ist strategisch richtig. Die BundID hatte bislang das Problem, dass sie auf Bundesebene entwickelt wurde, aber nicht alle 16 Länder mitgemacht haben. Nur neun Länder nutzen sie aktuell. Die DeutschlandID-Einigung ist ein Schritt in Richtung vollständiger Abdeckung.
Der kritische Punkt bleibt: Nutzerzahlen entstehen nicht durch eine neue Marke. Sie entstehen durch Dienste, für die man die Identität braucht. Die Frage ist nicht, wie die BundID heißt. Die Frage ist, welche Verwaltungsleistungen ohne Papierkopie und persönliches Erscheinen erledigt werden können.
AI Act: Das Gesetz ist da. Die Hausaufgaben beginnen
Der AI Act ist nicht primär ein Verwaltungsgesetz. Er ist ein Produktregulierungsrahmen. Aber öffentliche Verwaltungen betreiben und beschaffen KI-Systeme, und viele davon fallen unter die Hochrisiko-Kategorie: Entscheidungssysteme in der Sozialverwaltung, Priorisierungsalgorithmen im Steuerbereich, biometrische Verfahren.
Für diese Systeme gilt nach Inkrafttreten: Grundrechtliche Folgenabschätzung vor dem Einsatz , Dokumentation, Transparenzpflichten. Das sind Prozesse, die in Verwaltungen aufgebaut werden müssen. Wer das auf den letzten Metern macht, hat ein Problem.
Die gute Nachricht: Der AI Act hat Übergangsfristen. Das Verbot für inakzeptable KI-Praktiken gilt ab Februar 2025. Hochrisiko-Anforderungen gelten ab August 2026. Diese Fristen ermöglichen geordnete Vorbereitung. Sie setzen aber voraus, dass jetzt begonnen wird: Bestandsaufnahme laufender KI-Systeme, Risikoklassifikation, Zuständigkeitsfestlegung intern.
Der AI Act ist eine Regulierung, die viele Behörden unterschätzen, weil KI für viele noch wie eine Zukunftstechnologie klingt. Das automatisierte Scoring-Tool in der Sozialverwaltung, das Dokumentenanalyse-System in der Finanzbehörde, das Chatbot-System im Bürgerservice: Das ist KI. Und es ist schon da.
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