OZG steckt im Vermittlungsausschuss. Europa beschließt das KI-Gesetz. – Mai 2024 im E-Government-Rückblick.

Ende März hat der Bundesrat das OZG-Änderungsgesetz abgelehnt. Seitdem liegt es im Vermittlungsausschuss , wo Bund und Länder um Kompromisse ringen. Das Kernproblem: Die Länder wollten mehr Mitgestaltungsrechte bei der Umsetzungsarchitektur. Der Bund wollte Standards setzen, ohne jeden Entwurf durch 16 Landesvorgaben schleifen zu müssen. Beides ist nachvollziehbar. Beides zusammen ergibt einen Patt.

Am 21. Mai verabschiedet der Rat der Europäischen Union den AI Act. Das erste umfassende KI-Regulierungsgesetz der Welt ist auf dem Weg ins EU-Amtsblatt.

Zwei sehr unterschiedliche Geschwindigkeiten.

Warum das OZG im Föderalismus immer wieder festhängt

Das Muster ist nicht neu. Das OZG 1.0 aus dem Jahr 2017 hat drei Jahre gebraucht, bis die Umsetzungsarchitektur halbwegs stand. Jetzt hängt das OZG 2.0 im Vermittlungsausschuss, weil Bund und Länder wieder die klassische föderale Reibung produzieren: Wer setzt die Standards? Wer zahlt? Wer entscheidet, wenn Standards und Länderinteressen kollidieren?

Der Normenkontrollrat hat dazu schon früh eine klare Position formuliert : Das Gesetz muss verabschiedet werden, weil das Signal wichtiger ist als die letzte Detailformulierung. Jeder Monat im Vermittlungsausschuss kostet Planungssicherheit für Kommunen und IT-Dienstleister.

Der Grundkonflikt lässt sich strukturell nicht durch ein besseres Gesetz lösen. Er verlangt eine politische Entscheidung: Entweder akzeptieren die Länder, dass bestimmte Standardsetzungskompetenzen beim Bund liegen müssen, damit föderale IT-Kooperation skaliert. Oder der Bund akzeptiert, dass Länder bei allem, was ihre Verwaltungshoheit berührt, faktisch ein Vetorecht haben. Beides hat seinen Preis. Das Teuerste ist die Unklarheit.

Die Lösung für Mai 2024 ist keine Verfassungsreform. Sie ist eine pragmatische: Den Vermittlungsausschuss abschließen, das Gesetz in Kraft setzen, die verbleibenden Architekturfragen im IT-Planungsrat klären. Genau das passiert schließlich im Juni.

AI Act: Was die EU-Regulierung für öffentliche Verwaltungen bedeutet

Der AI Act ist eine Produktregulierung, kein Verwaltungsrecht. Aber öffentliche Verwaltungen sind Anwender von KI-Systemen – und ein Teil davon fällt unter die Hochrisiko-Klassifikation.

Was Hochrisiko konkret bedeutet: Grundrechtliche Folgenabschätzung vor dem Einsatz, Transparenzpflichten, Dokumentation, Registrierungspflicht in einer EU-Datenbank . Das sind Prozesse, die in Verwaltungen nicht von selbst entstehen. Sie brauchen Zuständigkeit, Budget und Vorlauf.

Der strategische Fehler wäre jetzt, den AI Act als Thema für 2026 zu behandeln. Das erste harte Datum ist Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken müssen abgestellt sein. Behörden, die KI-Systeme mit biometrischer Fernidentifizierung oder Profiling ohne ausreichende Rechtsgrundlage einsetzen, haben weniger als ein Jahr.

Was hilft: Nicht ein weiteres Regulierungsrahmen-Seminar, sondern eine Bestandsaufnahme. Welche Systeme laufen in meiner Behörde? Welche davon nutzen KI? Welche Risikokategorie haben sie? Das sind drei Fragen, die man jetzt stellen kann, ohne die nationale Umsetzungsgesetzgebung abzuwarten.

BundID meldet vier Millionen – und warum das zu wenig ist

Die BundID meldet im Mai ihre vierte Millionen registrierter Nutzerkonten . Das ist ein Meilenstein nach der Zählweise der Pressemitteilung. Bei 84 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist es knapp fünf Prozent.

Das Problem liegt nicht bei der BundID-Technik. Es liegt bei den Angeboten, für die man die BundID braucht. Wer keine Online-Leistung findet, die sein konkretes Anliegen abdeckt, registriert sich nicht. Wer sich registriert, aber keinen der großen Verwaltungsvorgänge damit erledigen kann, nutzt das Konto nicht wieder.

Die Logik kehrt sich um: Nicht die Infrastruktur zieht die Nutzung an. Die Nutzung braucht die Leistungen, die sie lohnend macht. Vier Millionen Konten zeigen, dass Menschen die BundID annehmen, wenn ein Anlass da ist. Die Anlässe sind zu rar.

Die Lektion aus anderen europäischen Ländern: Dänemark hat rund 90 Prozent der Bevölkerung, die digitale Identitätslösung aktiv nutzen. Der Unterschied ist nicht die Technik. Es ist die Menge der Dienste, für die man sie braucht. Pflicht vor Kür.

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