Schleswig-Holstein wirft Microsoft raus. Der Bundesrat hält das OZG auf. – April 2024 im E-Government-Rückblick.

Am 22. März lehnt der Bundesrat das OZG-Änderungsgesetz ab, mit 35 zu 34 Stimmen. Knapper geht es kaum. Ende März ruft die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Anfang April gibt Schleswig-Holstein bekannt, was es schon länger geplant hat : 30.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung werden von Microsoft Windows und Office 365 auf Linux und LibreOffice umgestellt. Kabinettsbeschluss, Verbindlichkeit, Zeitplan.

Zwei Nachrichten, entgegengesetzte Richtungen. Der Bund hängt im föderalen Kompromiss fest. Ein Land liefert.

Was Schleswig-Holstein ankündigt – und was das bedeutet

Das Kabinett der schwarz-grünen Landesregierung hat beschlossen, was in der deutschen Verwaltungsdigitalisierung lange als theoretisches Szenario galt: den vollständigen Ausstieg aus der Microsoft-Office-Welt. Betroffen sind etwa 25.000 IT-Arbeitsplätze , die schrittweise auf LibreOffice umgestellt werden, dazu kommt der Wechsel von Exchange und SharePoint auf Open-Xchange und Nextcloud, mittelfristig auch der Wechsel von Windows auf Linux.

Das ist kein Pilotprojekt in zwei Behörden. Es ist ein Kabinettsbeschluss, der den gesamten Landesbetrieb betrifft.

Warum tut das Schleswig-Holstein? Die offizielle Begründung: digitale Souveränität, Kostensenkung und Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern. Die ehrlichere Begründung dahinter: Lizenzkosten steigen, Verhandlungsmacht gegenüber Microsoft sinkt, und nach der Broadcom/VMware-Geschichte weiß jeder IT-Verantwortliche, was passiert, wenn der Anbieter die Preise nach einer Konsolidierung unilateral setzt.

Was das für andere Länder bedeutet: Schleswig-Holstein ist jetzt das Referenzprojekt. Wer in Bayern, Sachsen oder NRW überlegt, ob eine Microsoft-Migration machbar ist, schaut jetzt nach Kiel. Das ist gut. Es setzt aber auch Erwartungen: Wenn das Projekt scheitert oder hinter dem Plan zurückbleibt, wird es für Jahre als Argument gegen Open-Source-Migrationen zitiert werden.

Der Druck ist also nicht nur auf Schleswig-Holstein. Er ist auf das gesamte Ökosystem der Open-Source-Anbieter und -Dienstleister, die die Migration begleiten. Das ist keine übertriebene Formulierung. Es ist eine Anforderung an eine ehrliche Umsetzungsbegleitung: mit echten Fortschrittsberichten, ohne Beschönigung von Problemen.

Warum das OZG im Bundesrat gescheitert ist – und was das sagt

Der Bundesrat hat das OZG 2.0 abgelehnt , weil er dem Bund nicht das einseitige Recht zugestehen wollte, Implementierungsstandards festzulegen, ohne die Länder ausreichend einzubinden. Das ist kein Blockade-Akt aus schlechtem Willen. Das ist der Föderalismus, der so funktioniert, wie er konzipiert ist.

Das Problem ist, dass der Föderalismus bei digitaler Infrastruktur nicht so funktioniert, wie die Digitalisierung funktioniert. Software braucht Standards. Standards brauchen Verbindlichkeit. Verbindlichkeit braucht jemanden, der entscheidet. Im deutschen Föderalismus entscheidet niemand allein, also entscheidet es der Vermittlungsausschuss, also dauert es.

Das ist kein Vorwurf an den Bundesrat. Es ist eine Strukturdiagnose. Und die Lösung liegt nicht in einem Verfassungsprozess. Sie liegt in der politischen Einsicht, dass bestimmte digitale Infrastrukturentscheidungen einfacher und schneller fallen müssen, als das Grundgesetz es für Gesetzgebungsverfahren vorsieht.

Was das konkret bedeutet: Mehr EfA-Prinzip (Einer für alle), weniger gesetzliche Regulierung für jede Standardisierungsentscheidung. Einmal aushandeln, im IT-Planungsrat, was für alle gilt. Dann anwenden. Das setzt Vertrauen zwischen Bund und Ländern voraus. Der April 2024 zeigt, dass dieses Vertrauen noch erarbeitet werden muss.

Was beide Vorgänge gemeinsam zeigen

Schleswig-Holstein und das OZG-Scheitern beschreiben zwei verschiedene Pfade zur Verwaltungsdigitalisierung. Der Länderpfad: Ein entschlossenes Land trifft eine klare Entscheidung, setzt sie um und wird zum Modell. Der Bundesebenen-Pfad: Gesetze, Vermittlungsausschüsse, Kompromissformeln, Implementierungsregeln.

Keiner der beiden ist falsch. Aber es ist symptomatisch, dass der Länderpfad im April schneller vorankommt. Das spricht für mehr Spielraum der Länder – und für einen Bund, der seine Energie weniger in gesetzliche Standardsetzung investiert und mehr in Koordination und Anreize.

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