Europa 523:46 dafür. Deutschland 35:34 dagegen. – März 2024 im E-Government-Rückblick.

Der 13. März und der 22. März 2024 gehören zusammen, auch wenn in Berlin und Brüssel wenig aufeinander achtet.

Am 13. März verabschiedet das Europäische Parlament den AI Act mit 523 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen, 49 Enthaltungen. Der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz ist beschlossen.

Am 22. März lehnt der Bundesrat das OZG-Änderungsgesetz ab. Die Abstimmung endet 35 zu 34 . Eine Stimme mehr. Der Rechtsrahmen für Verwaltungsdigitalisierung, an dem seit Jahren gearbeitet wurde, hängt im Vermittlungsausschuss.

Beides ist legitim. Aber der Kontrast sagt etwas.

Was der AI Act für die Verwaltung bedeutet

Der AI Act ist kein Verwaltungsgesetz. Er ist eine Produktregulierung. Aber wer öffentliche Verwaltungen betreibt und KI einsetzt, ist betroffen. Konkret: Systeme, die im Bereich Strafverfolgung, Sozialhilfe, Bewerbungsverfahren oder Kreditwürdigkeitsprüfung von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt werden, fallen unter die Hochrisiko-Klassifikation .

Was das bedeutet: Wer diese Systeme betreibt, muss Risikoabschätzungen dokumentieren, Transparenzpflichten erfüllen und die Systeme in einer EU-weiten Datenbank registrieren. Das sind keine theoretischen Anforderungen. Die ersten harten Termine kommen im Februar 2025.

Der praktische Ratschlag für März 2024 ist nicht der strategischste, aber der dringendste: Bestandsaufnahme. Welche Systeme laufen bereits in meiner Behörde? Was davon nutzt algorithmische Entscheidungsunterstützung? Wer ist intern zuständig? Wer noch keine Antworten auf diese Fragen hat, hat weniger als ein Jahr, um sie zu entwickeln, bevor die ersten Verbote greifen.

Die Chance des AI Acts: Er zwingt Behörden, KI-Einsatz strukturiert zu dokumentieren, was viele bisher nicht tun. Das ist schmerzhaft. Es ist auch nützlich.

Warum der Bundesrat beim OZG nein gesagt hat

Die 34-zu-35-Niederlage des OZG-Änderungsgesetzes hat eine einfache und eine schwierigere Erklärung.

Die einfache: Die Länder wollten nicht, dass der Bund künftig allein die Implementierungsstandards für die Verwaltungsdigitalisierung festsetzen kann, ohne sie ausreichend einzubinden. Das ist föderale Grundlogik, keine Blockade-Taktik.

Die schwierigere: Bundes-CIO Markus Richter hat Mitte März im Behörden Spiegel darauf hingewiesen , dass der Föderalismus neu gedacht werden muss, wenn digitale Infrastruktur funktionieren soll. Das ist eine richtige Diagnose, die wenig hilft, wenn das konkrete Gesetz eine Woche später scheitert.

Das OZG-Scheitern ist kein Skandal. Es ist ein Symptom. Digitale Infrastrukturentscheidungen, die bundesweit verbindlich sein sollen, passen schlecht in einen Gesetzgebungsprozess, der auf Konsens zwischen 16 Ländern und dem Bund angewiesen ist. Andere Bereiche, etwa Straßenverkehr oder Telekommunikation, haben dafür andere Regelungsmechanismen entwickelt. Die digitale Verwaltung hat das noch nicht.

Was jetzt helfen würde: Nicht mehr Gesetze, sondern robustere Strukturen im IT-Planungsrat, die verbindlichere Beschlüsse ermöglichen. Weniger Gesetzgebungsverfahren für jede Standardentscheidung, mehr operativer Handlungsspielraum für FITKO und IT-Planungsrat. Das ist keine Verfassungsreform. Es ist eine politische Entscheidung über Governance.

Was März trotzdem vorwärts gebracht hat

Nicht alles im März ist Stillstand. Das Registermodernisierungsprojekt läuft: Das Bundesverwaltungsamt und das Statistische Bundesamt arbeiten an der Registerlandkarte, die den Grundstock für NOOTS legt. Das passiert ohne großes öffentliches Echo, aber es passiert.

Und der AI Act ist jetzt beschlossen. Das gibt Planungssicherheit für alle, die KI in der Verwaltung einsetzen oder entwickeln. Wer die nächsten Monate nutzt, um Systeme zu klassifizieren und Prozesse aufzubauen, hat 2025 weniger Überraschungen.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn Sie die Themen dieses Rückblicks beschäftigen und einen Gesprächspartner suchen, der ohne Verkaufsinteresse mitdenkt: Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.