OZG durch den Bundestag. ZenDiS zu viert. – Februar 2024 im E-Government-Rückblick.

Am 23. Februar 2024 beschließt der Bundestag das OZG-Änderungsgesetz . Das ist der erste Schritt. Dass der Bundesrat vier Wochen später dagegen stimmt, weiß zu diesem Zeitpunkt noch niemand offiziell. Aber die Signale sind da: Die Länder haben ihre Bedenken schon im Gesetzgebungsverfahren geäußert, die Einbindung des IT-Planungsrats ist umstritten, die Finanzierungsfrage nicht gelöst.

Ebenfalls im Februar: netzpolitik.org berichtet über die ZenDiS-Ressourcenlage . Das Zentrum für Digitale Souveränität, das openDesk und openCode voranbringen soll, hat im laufenden Jahr vier Mitarbeitende, die an den eigentlichen Projekten arbeiten. Der selbst errechnete Bedarf: 45 Millionen Euro. Die Bewilligung: 19 Millionen.

Ein Gesetz, das vor dem Bundesrat scheitern wird. Eine Institution, die mit halber Kraft läuft. Der Februar zeigt, wo die Lücken sind.

Was das OZG 2.0 enthalten hat – und was noch unklar blieb

Der Bundestag hat das Gesetz mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen. Der Inhalt: Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Grundprinzip, digitale Signatur statt Schriftform für mehr Verwaltungsvorgänge, ein künftiger Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen.

Was das Gesetz nicht klar beantwortet: Wer zahlt für die kommunalen Digitalisierungsleistungen? Der Bund hatte im Entwurf vorgesehen, dass er für Bundesleistungen zahlt, die Länder für ihre Leistungen. Kommunen, die die meisten bürgernahen Leistungen erbringen, sind auf Landesmittel angewiesen, die je nach Bundesland unterschiedlich üppig fließen.

Das ist der Knackpunkt, den die Länder im Bundesrat angesprochen haben: Nicht nur Standardsetzungsrechte des Bundes waren das Problem. Es war auch die Finanzierungsarchitektur, die Kommunen potenziell höhere Digitalisierungspflichten auferlegt, ohne sicherzustellen, dass das Geld dafür vorhanden ist.

Die Lösung, die der Vermittlungsausschuss im Juni gefunden hat , sieht klarere Bundesfinanzierungsregeln für Bundesleistungen vor. Das Kommunalproblem bleibt ein Länderauftrag.

Was mit ZenDiS wirklich passiert

Das ZenDiS wurde Ende 2022 gegründet, um Open Source in der öffentlichen Verwaltung systematisch voranzubringen. Die Idee war richtig. Die Ausstattung blieb dahinter zurück.

Vier Mitarbeitende für openDesk und openCode bei einem Budget von 19 Millionen Euro klingt nach viel Geld pro Person. Es ist aber zu wenig, wenn die Aufgabe ist, zwei produktionsreife Open-Source-Plattformen zu entwickeln, zu betreiben, zu dokumentieren und in Tausenden Behörden einzuführen. netzpolitik.org berichtete konkret: Der interne Bedarf wurde auf 45 Millionen Euro berechnet . Die Bundesregierung bewilligte 19 Millionen. Das ist weniger als die Hälfte.

Das erklärt, warum openDesk im Februar 2024 noch nicht als fertige Lösung verfügbar ist. Es erklärt auch, warum das ZenDiS zunächst als Beratungs- und Vernetzungsorganisation agiert und nicht als Lieferorganisation. Der Launch auf der SCCON im Oktober ist das Ergebnis des Jahres, das trotz dieser Ausgangslage Fahrt aufgenommen hat.

Der strukturelle Fehler liegt nicht bei ZenDiS, sondern bei der Entscheidung, eine Institution zu gründen, die eine Bundesaufgabe erfüllen soll, und sie gleichzeitig mit einem Budget auszustatten, das keine Bundesaufgabe erfüllen kann. Das ist kein Einzelfall: Deutschland gründet regelmäßig Institutionen mit richtigen Aufgaben und falscher Dimensionierung. Wenn sie dann nicht liefern, liegt es angeblich an der Institution. Meistens liegt es am Budget.

Was die richtige Reaktion wäre: Nicht Umbenennung und Reorganisation, sondern eine ehrliche Bedarfsrechnung, die das ZenDiS selbst vorgelegt hat, und die Bereitschaft, diese zu finanzieren. Wer 15 Prozent des Jahresbudgets von SAP für eine einzige Lizenzrunde ausgibt, aber 45 Millionen Euro für die Infrastruktur digitaler Souveränität zu viel findet, hat Prioritäten gesetzt, die sichtbar sind.

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