OZG-Deadline verpufft. Haushalt eingefroren. Was 2024 trotzdem möglich ist. – Januar 2024 im E-Government-Rückblick.
Das neue Jahr beginnt mit einem doppelten Erbe. Zum 31. Dezember 2023 ist die OZG-Frist abgelaufen: 575 Verwaltungsleistungen sollten bis dahin vollständig digitalisiert sein. Das IW Köln bilanziert im Behörden-Digimeter 2024 : Ein Jahr nach der Frist ist noch erheblicher Nachholbedarf. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht im November 2023 die Umwidmung von 60 Milliarden Euro für unzulässig erklärt, was den Bundeshaushalt 2024 blockiert. Digitalisierungsmittel stehen auf Warteposition.
Kein guter Start. Aber auch nicht der Anfang vom Ende.
Was die OZG-Bilanz wirklich zeigt
Die OZG-Deadline ist abgelaufen, ohne dass die politische Konsequenz eintritt, die eine Deadline normalerweise hat. Das war absehbar: Das OZG 1.0 hatte keine Sanktionsmechanismus für den Bund gegenüber den Ländern, und die Länder hatten keinen für die Kommunen. Wer Fristen ohne Konsequenz setzt, bekommt Fristen ohne Konsequenz.
Die Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland die Frist verpasst hat. Sie ist, was die Bilanz konkret zeigt. Das IW-Behörden-Digimeter nennt erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern : Einige Länder, vor allem im Norden, sind weiter als andere. Leistungen, die EfA-Nachnutzung ermöglicht haben, sind deutlich breiter ausgerollt als solche, die jedes Land einzeln entwickeln musste. Das ist kein Zufall.
Was das für das OZG 2.0 bedeutet, das die Ampel gerade vorbereitet: Es muss nachholen, was das OZG 1.0 versäumt hat. Verbindlichkeit durch Rechtsanspruch, Standardisierung durch klare Kompetenzregeln, Finanzierung durch tragfähige Modelle. Alle drei Baustellen sind offen, und alle drei müssen die Länder mitziehen.
Der pragmatische Schritt für Januar 2024: Nicht auf das OZG 2.0 warten, sondern mit dem nachnutzen, was schon ausgebaut ist. Wer heute noch keinen EfA-Dienst eingebunden hat, der in seinem Bundesland verfügbar ist, hat ein selbst verursachtes Problem.
Haushalt auf Eis – was das für Digitalisierungsprojekte bedeutet
Das Verfassungsgerichtsurteil vom November 2023 hat den Bundeshaushalt 2024 in eine Ausnahmesituation gebracht. Geplante Ausgaben für Digitalisierungsvorhaben stehen unter Vorbehalt, bis ein verfassungskonformer Haushalt verabschiedet ist. Das passiert nicht in den ersten Januarwochen.
Was das konkret bedeutet: Projekte, die auf Bundesmittelzusagen warten, können nicht starten. Ausschreibungen werden verschoben. Dienstleister planen konservativ. In einem Bereich, der ohnehin zu langsam läuft, ist ein Haushaltsvakuum das, was er am wenigsten braucht.
Was hilft: Projekte, die auf Ländermitteln oder Eigenmitteln basieren, sind von der Bundeshaushaltskrise unabhängiger. Kommunen, die Eigenfinanzierung oder Landesförderung nutzen können, haben jetzt einen relativen Vorteil. Das ist kein Argument für dauerhaft unkoordinierte Kommunaldigitalisierung. Es ist ein Argument dafür, Projekte so zu strukturieren, dass sie nicht an einem einzigen Finanzierungsstrang hängen.
Was trotzdem läuft: Sovereign Tech Fund mit neuem Budget
Der Sovereign Tech Fund ist seit Ende 2023 als Tochter von SPRIND strukturiert und startet ins Jahr 2024 mit einem Budget von 17 Millionen Euro, mehr als im Vorjahr. Das Modell ist einfach: Der Fonds finanziert Entwickler:innen, die kritische Open-Source-Infrastruktur warten und verbessern, Komponenten, von denen die gesamte digitale Infrastruktur abhängt, die aber keine kommerziellen Sponsor:innen haben.
Das ist keine glamouröse Förderlogik. Es ist eine notwendige. Wer Log4Shell im Dezember 2021 verfolgt hat, weiß, was passiert, wenn eine kritische Open-Source-Bibliothek von einer Person in ihrer Freizeit gewartet wird und dann eine Sicherheitslücke enthüllt wird, die Millionen von Systemen betrifft.
17 Millionen Euro für das gesamte Open-Source-Infrastruktur-Ökosystem Deutschlands ist wenig. Es ist mehr als Null. Und die Institutionalisierung als SPRIND-Tochter gibt dem Fonds mehr operative Stabilität als zuvor. Wer prüft, welche eigene Open-Source-Abhängigkeiten in seiner Behörde nicht aktiv gepflegt werden, hat jetzt zumindest einen Ansprechpartner für den förmlichen Weg.
2024 wird kein einfaches Jahr für die Verwaltungsdigitalisierung. Der Haushalt ist unklar, das OZG braucht eine neue Fassung und das Bundesgerichtsurteil hat Prioritäten neu gesetzt. Was nicht geändert hat: Der Bedarf, digitale Infrastruktur auf solide Fundamente zu stellen. Das geht auch in Jahren, in denen die politischen Rahmenbedingungen schwierig sind.
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