KI-Einigung in Brüssel. OZG-Jahresbilanz in Berlin. – Dezember 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 8. Dezember 2023 einigen sich Europäisches Parlament, EU-Rat und Kommission nach 38 Stunden Trilog auf den AI Act . Das weltweit erste umfassende KI-Regulierungsgesetz ist politisch beschlossen. Zur gleichen Zeit schließt das Bundesministerium des Innern sein OZG-Digitalisierungsprogramm nach fünf Jahren ab und überführt es in den Regelbetrieb.

In Brüssel entsteht ein Rechtsrahmen für die nächste Technologiegeneration. In Berlin endet eine Programmphase mit gemischter Bilanz.

Was der AI Act nach dem Trilog bedeutet

Das Ergebnis des Trilogs ist ein Kompromiss, wie alle politischen Einigungen. Die ursprünglich geplanten strengeren Regelungen für KI-Systeme in der Strafverfolgung wurden abgemildert. Biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum bleibt grundsätzlich verboten, mit definierten Ausnahmen.

Was für öffentliche Verwaltungen relevant bleibt: Die Hochrisiko-Klassifikation. Systeme, die in der Sozialhilfe, bei Kreditwürdigkeitsprüfungen, in der Strafverfolgung oder bei der Bewerbungsauswahl eingesetzt werden, unterliegen strengen Anforderungen. Das betrifft mehr Behörden, als auf den ersten Blick sichtbar ist.

Die politische Einigung ist der Startschuss, kein Abschluss. Bis zur förmlichen Verabschiedung und dem Inkrafttreten vergehen Monate. Die ersten Verbote greifen erst 2025. Das klingt nach Vorlaufzeit. Es ist trotzdem jetzt der Moment, mit der Bestandsaufnahme zu beginnen: Welche Systeme laufen? Welche Risikokategorie haben sie? Wer ist intern zuständig? Diese Fragen später zu klären kostet mehr als sie jetzt zu stellen.

Was die OZG-Jahresbilanz wirklich zeigt

Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht seinen Jahresrückblick 2023 und resümiert: 106 von 115 priorisierten OZG-Diensten umgesetzt, über 900 von 1.400 Verwaltungsleistungen in der einen oder anderen Form online verfügbar. Das klingt nach Fortschritt.

Die IW-Köln-Studie zum Zielzeitpunkt des OZG Anfang 2023 war nüchterner: Viele Leistungen existieren in digitaler Form, aber nicht überall, nicht vollständig digitalisiert von Antrag bis Bescheid, und nicht in einer Qualität, die den Papierweg überflüssig macht. Vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung, das bleibt die offene Baustelle.

Was hingegen funktioniert hat: der EfA-Mechanismus dort, wo er genutzt wurde. Länder, die Dienste nachgenutzt haben, statt sie eigenständig zu entwickeln, sind weiter als Länder, die es nicht getan haben. Das ist kein statistischer Ausreißer, das ist ein Wirksamkeitsnachweis. Wer 2024 noch über EfA diskutiert statt es zu nutzen, verzögert sich selbst.

Parallel schließt das OZG-Bundesdigitalisierungsprogramm sein fünftes Jahr ab und überführt seine Strukturen in den Regelbetrieb . Das ist keine Niederlage. Es ist die Erkenntnis, dass Verwaltungsdigitalisierung kein zeitlich befristetes Projekt ist, sondern eine Daueraufgabe mit dauerhafter Finanzierung braucht. Das ist der richtige Gedanke. Ob die Finanzierung nach dem Verfassungsgerichtsurteil im November noch gesichert ist, steht auf einem anderen Blatt.

Was zum Jahresende noch passiert ist

Am 12. Dezember läuft die EU-SDG-Frist aus: Das Single Digital Gateway der EU, über das Bürger:innen in allen 27 Mitgliedstaaten bestimmte Verwaltungsleistungen digital beantragen können sollen, hat seinen finalen Umsetzungstermin erreicht. Deutschland ist mit seinem föderalen Verwaltungsportal dabei, mit Anpassungsbedarf in Teilbereichen.

Und der Bundeshaushalt 2024 ist noch nicht verabschiedet. Das Verfassungsgerichtsurteil vom November hat ein 60-Milliarden-Loch hinterlassen. Was das für Digitalisierungsetats konkret bedeutet, wird das erste Quartal 2024 zeigen. Die Ausgangslage für das neue Jahr ist keine entspannte.

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