Bundestag kritisiert Verwaltungsdigitalisierung. Experten auch. – Oktober 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 9. Oktober 2023 berät der Ausschuss für Inneres und Heimat des Bundestags den Stand der Verwaltungsdigitalisierung. Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und kommunalen Verbänden sind geladen. Das Urteil ist einheitlich: Es geht voran, aber zu langsam. Das OZG 2.0 ist ein notwendiger Schritt, aber nicht ausreichend.

Das ist kein politisch konstruierter Dissens. Es ist die ehrliche Lagebeurteilung von Leuten, die mit der Realität der Verwaltungsdigitalisierung täglich zu tun haben.

Was die Sachverständigen sagen und was dahintersteckt

Die Kritik am OZG-Änderungsgesetz folgt einem Muster, das in der Verwaltungsdigitalisierungsdiskussion bekannt ist: Das Gesetz setzt den richtigen Rahmen, übergibt aber die schwierigen Fragen an nachgelagerte Verordnungen, Abstimmungsprozesse und Umsetzungsverantwortlichkeiten, die noch nicht klar geregelt sind.

Konkret: Die geplanten verbindlichen Standards für die Digitalisierung sind im Entwurf noch schwächer als ursprünglich vorgesehen. Die Kommunen sorgen sich, dass Pflichten wachsen, die Finanzierung aber nicht Schritt hält. Und die technische Architektur, also die Frage, wer welche Basiskomponenten für alle bereitstellt, ist noch nicht ausbuchstabiert.

Der konstruktive Kern dieser Kritik: Das OZG 2.0 braucht die Registermodernisierung als Fundament und die digitale Identität als Zugangsschicht, bevor es seine volle Wirkung entfaltet. Wer das Gesetz isoliert betrachtet, übersieht, dass es in einer Architektur stehen muss, die noch nicht fertig ist.

Was das für Kommunen und Länder konkret bedeutet: Jetzt die EfA-Dienste einbinden, die bereits fertig sind. Nicht auf die nächste Bundesförderrunde warten, wenn die Lösung schon existiert. Das Ergebnis des Anhörungstages ist kein Grund zur Lähmung, es ist ein Argument für Pragmatismus.

Was die Registermodernisierung gerade macht

Die Registermodernisierung ist das größte laufende Backend-Projekt der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Der IT-Planungsrat hat 2023 mehrere Beschlüsse zu Finanzplan und Zielbild gefasst, die den Rahmen für 2023 bis 2025 abstecken.

Was dabei auffällt: Die Zeitpläne sind ehrgeizig. Die Realität ist, dass Register dezentral geführt werden, in Fachverfahren eingebettet sind, die teils seit Jahrzehnten unverändert laufen, und von Behörden betreut werden, die nicht über Migrationserfahrung verfügen. Die technische Anbindung von Register A an das NOOTS-System ist eine andere Aufgabe als die Entwicklung eines neuen Onlinediensts.

Die ehrliche Aussage für Oktober 2023: Die Registermodernisierung ist auf dem Weg, aber der Weg ist länger als die politische Kommunikation vermuten lässt. Wer jetzt anfängt, ist früh dran. Wer wartet, bis alles fertig ist, wartet zu lang.

Was der Oktober sonst gezeigt hat

Die KI-Diskussion in der Verwaltung gewinnt Fahrt, auch wenn der AI Act noch im Trilog ist. Immer mehr Behörden fragen, wie KI-gestützte Dokumentenverarbeitung, automatisierte Bescheiderstellung oder Chatbots im Bürgerservice datenschutzkonform eingesetzt werden können.

Die Antwort ist noch keine abschließende, weil der Rechtsrahmen noch nicht steht. Aber sie ist keine binäre: nicht „verboten bis alles klar ist" und nicht „erlaubt solange niemand klagt". Sie ist: Pilotieren mit dokumentierter Rechtsgrundlage, Risikoabschätzung und klarem Abbruchkriterium. Das ist der gangbare Weg.

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Für Fragen rund um OZG-Umsetzung, Registermodernisierung oder den Einstieg in KI-Piloten ohne Compliance-Risiko stehe ich gerne zur Verfügung. Das Kontaktformular unten macht es einfach.