openDesk im Alpha-Status. Der AI-Act-Trilog klemmt. – September 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 20. September veröffentlicht die Free Software Foundation Europe (FSFE) die Antworten des Bundesinnenministeriums auf ihre Anfragen zum souveränen Verwaltungsarbeitsplatz openDesk . Das BMI bestätigt: Für 2023 sind 21,6 Millionen Euro eingestellt. Der erste Quellcode liegt als Alpha-Version auf openCoDE. Ein produktionsreifer Release ist für das laufende Jahr geplant.

Zur gleichen Zeit dauern die EU-AI-Act-Trilog-Verhandlungen an. Der Hauptknoten: Biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Das Europäische Parlament will ein weitgehendes Verbot, der Rat hält Ausnahmen für Strafverfolgung und Sicherheitsbehörden für unerlässlich. Ohne Einigung bleibt der AI Act im Herbst 2023 ein Entwurf.

Was die openDesk-Antworten zeigen

Die FSFE-Anfragen waren keine freundlichen Rückfragen. Sie haben konkret gefragt: Welche Lizenzen werden eingesetzt? Wie wird sichergestellt, dass openDesk wirklich freie Software ist und nicht nur freie Software enthält? Wer kontrolliert die Entwicklungsrichtung?

Die BMI-Antworten sind differenziert. openDesk bündelt Open-Source-Komponenten unter einer kohärenten Oberfläche, Groupware über Open-Xchange, Videokonferenz über Jitsi, Dateispeicherung über Nextcloud, Projektmanagement über OpenProject. Die Integration ist das, was ZenDiS leistet, nicht die Neuentwicklung.

Was das bedeutet: openDesk ist kein eigenständiges Produkt, sondern eine orchestrierte Zusammenstellung bewährter Open-Source-Software für den Verwaltungseinsatz. Das ist keine Schwäche. Es ist eine kluge Strategie: Keine proprietären Lock-ins, keine Neuentwicklung von Rädern, die schon existieren.

Die 21,6 Millionen Euro klingen nach viel. Für eine Organisation, die Bundes-, Landes- und kommunale Verwaltungen auf dem Weg zur digitalen Souveränität begleiten und gleichzeitig zwei produktive Plattformen entwickeln soll, ist es eng. Die Alpha-Version ist ehrlich. Ein fertiges Produkt für 100.000 Verwaltungsarbeitsplätze ist noch ein langer Weg.

Was jetzt gefragt ist: Pilotbehörden, die früh einsteigen, Erfahrungen strukturiert dokumentieren und ZenDiS mit echtem Nutzerfeedback versorgen. Das ist der Mechanismus, der Alpha zu Beta und Beta zu produktionsreif macht. Wer wartet, bis openDesk fertig ist, verhindert, dass es fertig wird.

Warum der AI Act am Biometrie-Knoten hängt

Die Trilog-Verhandlungen zum AI Act drehen sich im Herbst 2023 zentral um Artikel 5: Welche KI-Systeme sind verboten? Das Europäische Parlament hat im Sommer einen ambitionierten Entwurf beschlossen, der biometrische Fernidentifizierung weitgehend verbietet. Der Rat will Ausnahmen für Strafverfolgung und nationale Sicherheit, die dem Parlament zu weit gehen.

Das ist kein technisches Missverständnis. Es ist eine grundsätzliche Wertentscheidung: Wie viel Überwachungsfähigkeit braucht ein Rechtsstaat, und wer kontrolliert den Einsatz?

Für Verwaltungen in Deutschland hat das einen direkten Bezug: Wer heute KI-Systeme anschafft, die irgendwo an biometrische Identifikation, Profiling oder automatisierte Entscheidungsunterstützung grenzen, kauft unter Rechtsrahmenvorbehalt. Was heute erlaubt ist, kann nach AI-Act-Inkrafttreten Nachbesserung erfordern.

Die pragmatische Empfehlung: Keine KI-Beschaffung ohne Risikoklassifikationsanalyse. Und keine Klassifikationsanalyse nach dem Schema „ist wahrscheinlich in Ordnung". Wer im Herbst 2023 KI-Systeme für die Verwaltung evaluiert, sollte auf Berater hören, die den AI-Act-Entwurf kennen, nicht nur auf Produktbroschüren.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn openDesk für Ihre Behörde ein Thema ist oder Sie die AI-Act-Anforderungen für Ihre KI-Beschaffungen einordnen wollen: Schreiben Sie mir über das Formular unten.