Nach der EU-Abstimmung kommt der Trilog. Und dann? – Juli 2023 im E-Government-Rückblick.

Mit 499 zu 28 Stimmen hat das Europäische Parlament im Juni seinen Verhandlungsstandpunkt zum AI Act beschlossen. Jetzt, im Juli, beginnen die Trilog-Gespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die Einigung ist nicht garantiert. Die Streitpunkte sind substanziell: biometrische Fernidentifizierung, Ausnahmen für Strafverfolgung, Reichweite der Hochrisiko-Kategorien.

In Deutschland unterdessen: Das OZG-Änderungsgesetz liegt im Bundestag, nachdem das Kabinett es im Mai beschlossen hat. Die Registermodernisierung gewinnt langsam an Kontur.

Was der Trilog bedeutet – und warum er für Verwaltungen zählt

Trilog-Verhandlungen sind das legislative Kerngeschäft der EU: die drei zentralen Institutionen einigen sich auf einen Text, der für alle 27 Mitgliedstaaten gilt. Beim AI Act ist das besonders folgenreich, weil die Reichweite der Regulierung direkt davon abhängt, wie die Hochrisiko-Kategorien definiert werden.

Was für öffentliche Verwaltungen entscheidend ist: Systeme, die Entscheidungen über Bürger:innen mitgestalten, also Bescheidautomatisierung, Priorisierungsalgorithmen in der Sozialverwaltung, automatisierte Dokumentenprüfung, fallen potenziell in die Hochrisiko-Kategorie. Was das genau heißt, hängt vom Trilog-Ergebnis ab.

Wer jetzt KI-Systeme plant oder evaluiert, kauft unter Rechtsrahmenvorbehalt. Das ist kein Argument für Abwarten. Es ist ein Argument für modulare Beschaffung: Systeme, die die wahrscheinlichen Hochrisiko-Anforderungen schon heute erfüllen könnten, sind risikoarmer als solche, die auf künftige Ausnahmen hoffen.

OZG im Bundestag: Was der Kabinettsentwurf bringt

Das Bundeskabinett hat im Mai den OZG-Änderungsentwurf beschlossen . Im Juli berät der Bundestag über ihn. Die Stoßrichtung ist klar: Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Regel statt Ausnahme, digitale Signatur statt Schriftform, BundID als zentrale Identitätslösung, Once-Only als Grundprinzip.

Was noch fehlt: die endgültige Antwort auf die Finanzierungsfrage. Der Entwurf regelt, wer digitalisiert, aber nicht überzeugend genug, wer bezahlt. Kommunen, die den Großteil der bürgernahen Leistungen erbringen, warten auf klare Finanzierungsaussagen. Ohne sie bleibt das OZG 2.0 ein Gesetz, das richtige Ziele setzt und falsche Anreize schafft.

Die Länder haben ihre Bedenken bereits formuliert. Was im Herbst im Bundesrat passiert, wird diese Baustelle wieder sichtbar machen.

Registermodernisierung: Wohin die Reise geht

Der IT-Planungsrat hat 2023 mehrere Beschlüsse zur Registermodernisierung gefasst und einen Finanzplan für 2023 bis 2025 verabschiedet. Das ist das methodische Gerüst. Die eigentliche Arbeit, also das Inventarisieren der Register, das Definieren von Schnittstellen, das Verhandeln mit Fachverfahrensanbietern, läuft auf Arbeitsebene.

Was dabei unterschätzt wird: Die technische Komplexität der Registermodernisierung liegt nicht im System NOOTS selbst. Sie liegt in den tausenden Fachregistern, die NOOTS bedienen sollen. Jedes hat seine eigene Geschichte, seine eigene Datenstruktur, seinen eigenen Betreiber. Der Adapter, der ein Melderegister der 1990er-Jahre an eine moderne API anschließt, ist kein Standardprojekt.

Wer erwartet, dass die Registermodernisierung bis 2025 fertig ist, sollte die Zieldefinition prüfen. Wer erwartet, dass bis 2025 tragende Strukturen stehen und erste Verbindungen live sind, ist realistischer.

Hat Sie das Thema interessiert?

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