499 zu 28. Europa stimmt für KI-Regulierung. – Juni 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 14. Juni stimmt das Europäische Parlament über seinen Verhandlungsstandpunkt zum AI Act ab. 499 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 93 Enthaltungen . Das ist kein knappes Ergebnis. Es ist ein politisches Signal mit erheblichem Nachdruck.

Gleichzeitig berät der Bundestag den im Mai vom Kabinett beschlossenen OZG-Änderungsentwurf. Zwei Gesetzgebungsverfahren, zwei Ebenen, beide für die Verwaltungsdigitalisierung relevant.

Was das EU-Parlament zum AI Act beschlossen hat

Der Parlamentsstandpunkt ist in einem Punkt klarer als der Kommissionsvorschlag: biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum in Echtzeit soll grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen für die Strafverfolgung, die der Rat will, lehnt das Parlament weitgehend ab.

Das klingt wie ein Grundrechtsdebatte. Für Verwaltungen ist es eine Beschaffungsdebatte. Wer heute ein System kauft, das Gesichtserkennung oder automatische Verhaltensanalyse auf Basis von Kameradaten nutzt, kauft etwas, das nach AI-Act-Inkrafttreten möglicherweise angepasst werden muss oder verboten ist.

Die Liste der Hochrisiko-Anwendungen im Parlamentsstandpunkt ist lang und umfasst explizit Systeme in Sozialleistungen, Strafverfolgung, Bildung und Beschäftigung. Wer als Behörde KI in einem dieser Bereiche einsetzt, sollte sich nicht auf die Ausnahmen verlassen, die noch im Trilog verhandelt werden. Besser auf Systeme setzen, die die Anforderungen des strengeren Parlamentsstandpunkts schon heute erfüllen könnten.

OZG-Änderungsgesetz: Was der Bundestag berät

Das Kabinett hat im Mai beschlossen, was der Bundestag jetzt diskutiert: Ein Gesetz, das Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Grundprinzip verankert, Schriftformerfordernisse abbaut und die BundID zur zentralen digitalen Identität ausbaut.

Der parlamentarische Prozess ist wichtig, weil er die Stellen sichtbar macht, an denen das Gesetz noch unscharf ist. Kommunalverbände haben Bedenken zur Finanzierung. Länder haben Bedenken zur Standardsetzungskompetenz des Bundes. Das sind keine Blockadereflexe, das sind legitime föderale Fragen, die Antworten brauchen.

Die konstruktive Frage für den Juni 2023 lautet: Welche Teile des Gesetzes sind strittig und könnten im Bundesrat scheitern? Wer das weiß, kann im Herbst keine Überraschungen erleben. Das Scheitern im Bundesrat im März 2024 wäre weniger überraschend gewesen, wenn dieser Frage früher mehr politische Energie gewidmet worden wäre.

Was der Sovereign Tech Fund im Frühsommer liefert

Der Sovereign Tech Fund fördert 2023 kritische Open-Source-Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von rund 11,5 Millionen Euro. Darunter sind Projekte wie curl, die Python-Kernbibliotheken und weitere Basistechnologien, die in der gesamten öffentlichen IT-Infrastruktur verwendet werden, ohne je als Ausgabeposten aufzutauchen.

Das Modell beweist sich: Gezielte, zeitlich begrenzte Förderung von Maintainern in Vollzeit hebt Sicherheitslücken, verbessert Dokumentation und beschleunigt Releases. Das ist kein philanthropisches Programm. Es ist eine Investition in die Sicherheit und Stabilität der gesamten digitalen Infrastruktur.

Was fehlt: Skalierung. 11,5 Millionen Euro für die gesamte kritische Open-Source-Infrastruktur Deutschlands ist ein Anfang, kein ausreichendes Niveau. Die Investitionen in proprietäre Softwarelizenzen derselben Behörden, die von dieser Infrastruktur abhängen, liegen um Größenordnungen höher.

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