Das Kabinett beschließt OZG 2.0. Jetzt kommt der Bundesrat. – Mai 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 24. Mai 2023 beschließt das Bundeskabinett das Paket für die digitale Verwaltung . Kernstück ist der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes. Daneben Eckpunkte für eine moderne Verwaltung, die Registermodernisierung und digitale Identitäten als verzahnte Großprojekte positionieren.

„Volldampf!", titelt der Behörden-Spiegel. Wer die Geschichte des OZG kennt, atmet tief durch und wartet auf den Bundesrat.

Was das Paket tatsächlich enthält

Der Kabinettsentwurf ist ambitionierter als sein Vorgänger. Drei Dinge stechen heraus.

Erstens: Ein künftiger Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. Nicht sofort, nicht für alle Leistungen, aber als Grundprinzip verankert. Das ist mehr als symbolisch: Ein Rechtsanspruch ändert die Anreizstruktur. Verwaltungen, die nicht digitalisieren, setzen sich mittelfristig dem Klagerisiko aus.

Zweitens: Weitgehender Abbau von Schriftformerfordernissen. Unterschriften per Hand sollen durch digitale Entsprechungen ersetzbar werden. Das ist ein jahrzehntealtes Nadelöhr in der deutschen Verwaltungspraxis, das auf dem Papier jetzt kleiner wird.

Drittens: Die BundID als zentrale Identitätslösung, ausgebaut zum digitalen Bürgerkonto. Ziel ist ein einheitlicher Zugang für alle Verwaltungsleistungen in Deutschland, mit einmalig erfassten Daten, die wo erlaubt weitergegeben werden, statt immer wieder neu abgefragt.

Wo die Risiken liegen

Der Kabinettsbeschluss ist der Anfang, nicht das Ende. Der Entwurf muss Bundestag und Bundesrat passieren. Beide sind keine Formsache.

Die Finanzierungsfrage ist noch nicht überzeugend gelöst. Der Bund will für Bundesleistungen zahlen, die Länder für ihre Leistungen. Kommunen, die den Großteil der bürgernahen Dienste erbringen, warten auf Klarheit. Ohne klare Finanzierung keine verlässliche Umsetzungsplanung.

Die Standardisierungsfrage ist politisch heiß. Der Entwurf gibt dem Bund Standardsetzungsrechte für technische Implementierungen. Die Länder sehen das als Eingriff in ihre Verwaltungshoheit. Das ist der Knackpunkt, der den Bundesrat im März 2024 zum Nein bewegen wird, wenn er nicht vorher gelöst wird.

Der konstruktive Schritt für Mai 2023 ist: Den Gesetzentwurf nicht als Vollendung feiern, sondern die offenen Fragen benennen und bearbeiten. Welche Länder haben welche Einwände? Wie lassen sich Standardisierung und föderale Autonomie vereinbaren? Wer diese Fragen im Sommer beantwortet, verhindert, dass der Bundesrat im Winter bremst.

Was die OSBA zum Entwurf sagt

Die Open Source Business Alliance hat zum Entwurf Stellung genommen und kritisiert: Der Teufel steckt im Detail. Wo der Entwurf auf Interoperabilität und offene Standards setzt, ist er richtig. Wo er technische Implementierungsdetails offenlässt oder in Verordnungen auslagert, besteht das Risiko, dass die Umsetzung hinter dem Anspruch zurückbleibt.

Das ist keine Fundamentalkritik, das ist Präzisierungsarbeit. Genau das braucht ein Gesetz, das in Praxis umgesetzt werden muss und nicht nur auf dem Papier stimmt.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn Sie den OZG-Entwurf für Ihre Behörde oder Ihre Kunden einordnen wollen, interessiert mich Ihre konkrete Situation. Schreiben Sie über das Formular – ich melde mich.