OZG 2.0 vor dem Kabinettsbeschluss. Was der Entwurf noch nicht kann. – April 2023 im E-Government-Rückblick.
Der Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz liegt seit dem 20. Januar auf dem Tisch. Drei Monate Konsultation und Ressortabstimmung liegen dazwischen. Der Kabinettsbeschluss wird für Mai erwartet. Zeitgleich finalisierten in Brüssel die Ausschüsse IMCO und LIBE des Europäischen Parlaments ihren Bericht zum AI Act , Abstimmung für Anfang Mai. Zwei Gesetzgebungsverfahren, zwei Ebenen, beide für die öffentliche Verwaltung folgenreich.
Beide stehen vor ihrem nächsten Schritt. Beide haben offene Rechnungen.
Was der OZG-Entwurf verspricht und was er auslässt
Das Kabinett hat noch nicht entschieden, aber die Richtung ist erkennbar: Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als Grundprinzip, Abbau von Schriftformerfordernissen, BundID als zentrale Identitätslösung, Once-Only statt wiederholter Dateneingabe. Das sind die richtigen Hebel.
Zwei Fragen hat der Entwurf nach drei Monaten Konsultation noch nicht zufriedenstellend beantwortet.
Erstens: die Finanzierung. Der Bund will für Bundesleistungen aufkommen, die Länder für ihre. Kommunen, die den Großteil der bürgernahen Dienste digitalisieren sollen, stehen bislang ohne klares Finanzierungskommitment da. Eine Pflicht ohne Budget ist kein Gesetz, das in der Praxis ankommt. Das ist nicht neu. Es ist die gleiche Lücke, die das OZG 1.0 begleitet hat.
Zweitens: die Standardsetzung. Der Entwurf gibt dem Bund Rechte, technische Standards für die Umsetzung durchzusetzen. Mehrere Länder sehen das als Eingriff in ihre Verwaltungshoheit. Das ist kein Blockadereflex, das ist eine föderalpolitische Grundsatzfrage. Wer sie nicht löst, bevor das Gesetz den Bundesrat erreicht, schreibt die Antwort vor: Nein.
Der konstruktive Schritt für die verbleibenden Wochen: die Länder mit den konkreten Einwänden direkt benennen und mit ihnen verhandeln, was minimale Standardsetzungsrechte vom Bund noch leisten müssen, damit Interoperabilität funktioniert. Was können Länder regulieren, ohne das Gesamtsystem zu blockieren? Eine Einigung auf den notwendigen gemeinsamen Nenner wäre mehr wert als ein Gesetz, das alles will und im Bundesrat scheitert. Das wäre kein Gesetzesproblem. Das wäre ein Reihenfolge-Problem.
Was der EU-Ausschussbericht für Beschaffung bedeutet
Die Ausschüsse IMCO und LIBE des Europäischen Parlaments bereiten ihre Abstimmung über den Berichtsentwurf zum AI Act vor. Was danach in den Trilog geht, bestimmt den Rechtsrahmen für KI-Systeme in der EU. Der zentrale Streitpunkt: biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum. Das Parlament will ein weitgehendes Verbot, der Rat will Ausnahmen für Strafverfolgung.
Für Verwaltungen, die heute KI-Systeme beschaffen, ist das keine abstrakte Regulierungsdebatte. Systeme, die automatisierte Entscheidungsunterstützung in der Sozialverwaltung leisten, Dokumente automatisch prüfen oder Anträge priorisieren, fallen potenziell in die Hochrisiko-Kategorien des AI Act. Was das konkret heißt, entscheidet der Trilog.
Die falsche Reaktion: Abwarten, bis der Text steht. Die richtige Reaktion: modulare Beschaffung. Systeme auswählen, die Transparenz-, Dokumentations- und Aufsichtspflichten schon heute erfüllen könnten. Was den Hochrisiko-Anforderungen standhält, ist risikoarm. Was auf Ausnahmen hofft, die noch nicht feststehen, ist es nicht.
Das lässt sich schon in der nächsten Vergabe umsetzen, wenn KI-Anforderungen konkret in die Leistungsbeschreibung übersetzt werden, statt als Wunschliste in den Erwägungen zu verschwinden.
ZenDiS nach drei Monaten
Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung ist seit Januar operativ. Die Aufgabe: openDesk als souveräner Verwaltungsarbeitsplatz auf Basis von Open-Source-Komponenten. Die Ausgangslage: begrenztes Team, viele Erwartungen, kein Mangel an Stakeholdern.
Was das ZenDiS-Modell auszeichnet, ist die strategische Entscheidung für Integration statt Neuentwicklung. Nextcloud, OpenProject, Open-Xchange, Jitsi: bewährte Software, die orchestriert wird, nicht neu geschrieben. Das spart Zeit und vermeidet den klassischen Fehler öffentlicher IT-Projekte, ein Eigenprodukt zu bauen, das nur in einem Kontext funktioniert.
Was der April zeigt: openDesk braucht Pilotbehörden, die früh einsteigen und konkrete Nutzungserfahrungen zurückmelden. Produktentwicklung ohne echten Einsatz ist Dokumentenarbeit. Wer in seiner Behörde einen Piloten starten kann, gibt mehr zurück als eine weitere Stellungnahme zum Konzept.
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