OZG 2.0 in der Konsultation. Die Kommunen haben Fragen. – Februar 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 20. Januar hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz veröffentlicht. Der erste konkrete Entwurf für OZG 2.0 ist damit öffentlich. Die Konsultation läuft, Verbände und Länder haben Zeit, Stellungnahmen einzureichen. Zeitgleich beginnt das im November 2022 gegründete ZenDiS mit den ersten operativen Monaten und dem Aufbau von openDesk.

Der Entwurf ist ein Schritt. Was er bringt, ist klar. Was er ausspart, auch.

Was die Kommunen am Entwurf kritisieren

Der Referentenentwurf enthält die richtigen Instrumente: Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, Abbau von Schriftformerfordernissen, Once-Only als Grundprinzip, die BundID als zentrale Identitätslösung.

Was er nicht ausreichend beantwortet: Wie werden Kommunen finanziert, die den Löwenanteil der bürgernahen Digitalisierung stemmen sollen?

Kommunalverbände haben in ihren Stellungnahmen klare Positionen formuliert. Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen klingt gut. Wenn die Finanzierung nicht mitgedacht wird, ist er eine Last, keine Hilfe. Kleine Kommunen mit begrenzten IT-Ressourcen können nicht allein aus dem laufenden Haushalt eine vollständige Digitalisierungsinfrastruktur aufbauen.

Das ist keine neue Klage, das ist eine strukturelle Realität. OZG 1.0 hat dieses Problem bekannt gemacht, nicht gelöst. OZG 2.0 kann dasselbe passieren, wenn die Finanzierungsfrage in der Ressortabstimmung hängen bleibt.

Was helfen würde: eine klare Lastenteilung, wer welche Komponenten der Digitalisierungsinfrastruktur finanziert, kombiniert mit einer Nachnutzungsförderung für EfA-Dienste, die den Eigenaufwand bei der kommunalen Integration konkret reduziert. Wer beides mitdenkt, hat ein Gesetz, das tatsächlich in der Praxis ankommt.

Was ZenDiS jetzt braucht

ZenDiS hat seinen Betrieb im Januar 2023 aufgenommen. Die Gründungsaufgabe: openDesk als souveräner Verwaltungsarbeitsplatz auf Open-Source-Basis, das Pendant zu Microsoft 365 ohne proprietären Lock-in.

Die technische Seite ist lösbar. Open-Source-Komponenten wie Nextcloud, OpenProject, Open-Xchange und Jitsi existieren, funktionieren und werden bereits in verschiedenen Kontexten genutzt. Das ZenDiS-Modell, diese Komponenten zu einem kohärenten Verwaltungsarbeitsplatz zu integrieren, ist realistisch.

Die eigentliche Herausforderung ist organisatorisch: ZenDiS muss gleichzeitig eine Entwicklungsorganisation aufbauen, ein Produkt liefern, Bundesbehörden als Pilotkunden gewinnen und die Erwartungen managen, die ein Bundesförderprojekt unweigerlich erzeugt. Das ist für eine Organisation in ihren ersten Betriebsmonaten eine ungewöhnliche Last.

Was das bedeutet: Pilotbehörden, die früh einsteigen, strukturiert Feedback geben und öffentlich über ihre Erfahrungen berichten, sind die wichtigste Unterstützung, die ZenDiS in dieser Phase bekommen kann. Nicht Stellungnahmen zum Konzept, sondern Einsatz und Rückmeldung. Wer wartet, bis openDesk fertig ist, verhindert, dass es fertig wird.

BundID: Wo der Wachstumshebel liegt

Die BundID ist im OZG-Entwurf als Eckpfeiler positioniert. Die Nutzerzahlen wachsen, die Reichweite gemessen an der Bevölkerungsgröße ist noch begrenzt. Was die BundID voranbringt, ist nicht die Lösung technischer Probleme, die sie längst gelöst hat. Es ist die Integration in mehr Verwaltungsleistungen.

Eine digitale Identität, die bei zehn Diensten nutzbar ist, hat einen anderen Wert als eine, die bei hundert nutzbar ist. Der Wachstumshebel liegt bei den Leistungen, nicht bei der Identität selbst.

Wenn der OZG-Entwurf Once-Only ernst meint, muss er klären, wie Leistungsträger die BundID integrieren sollen: mit welchem Aufwand, auf wessen Kosten, mit welchem technischen Standard. Ohne diese Antwort bleibt Once-Only ein Prinzip, das im Gesetz steht und in der Verwaltungsrealität nicht ankommt.

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Wenn Sie die Konsultation zum OZG-Entwurf verfolgen oder openDesk als strategische Option für Ihre Behörde einschätzen wollen: Eine Nachricht über das Kontaktformular unten genügt.