Der Referentenentwurf ist da. Was aus OZG 2.0 wirklich werden kann. – Januar 2023 im E-Government-Rückblick.
Am 20. Januar veröffentlicht das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz . Zum gleichen Zeitpunkt nimmt das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung, ZenDiS , seinen offiziellen Betrieb auf. Zwei Institutionen, die 2023 prägen werden: eine, die den gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsdigitalisierung neu setzen soll, und eine, die die technische Infrastruktur für souveräne Verwaltungs-IT liefern soll.
Der Monat, in dem 2023 inhaltlich beginnt.
Was der Referentenentwurf verspricht
Der Entwurf ist das Papier, das Verwaltungsdigitalisierungs-Fachleute seit Jahren gefordert haben: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, nicht nur als Programm. Der Abbau von Schriftformerfordernissen, die Jahrzehnte lang als Digitalisierungsbremse fungierten. Die BundID als zentrale Identitätslösung mit Once-Only als Grundprinzip. Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Regelanspruch, nicht als Bonus.
Das ist mehr als Symbolpolitik. Ein Rechtsanspruch ändert Anreizstrukturen. Verwaltungen, die nicht liefern, setzen sich mittelfristig dem Klagerisiko aus. Das war beim OZG 1.0 nicht der Fall.
Was der Entwurf offenlässt, ist bekannt und entscheidend. Die Finanzierungsfrage: Wer bezahlt, wenn Kommunen digitalisieren müssen, die das aus eigenen Mitteln nicht schaffen? Die Standardisierungsfrage: Wer darf technische Vorgaben machen, ohne die föderale Eigenständigkeit der Länder zu beschneiden? Beide Fragen lassen sich nicht im Gesetzestext allein lösen. Sie brauchen politische Einigung, die vor dem Bundesrat stattfinden muss, nicht danach.
Was jetzt zählt: Die nächsten Wochen der Konsultation werden zeigen, welche Länder und Verbände welche Einwände haben. Wer diese Einwände ernst nimmt und in der Ressortabstimmung bearbeitet, verhindert, dass der Bundesrat im Herbst zum Bremser wird.
Was ZenDiS liefern soll und wann
ZenDiS ist im November 2022 gegründet worden, im Januar 2023 startet der operative Betrieb. Die Aufgabe: openDesk als interoperabler, souveräner Verwaltungsarbeitsplatz auf Open-Source-Basis.
Das Modell ist richtig. Open-Source-Komponenten orchestrieren statt proprietäre Software kaufen. Bewährte Bausteine wie Nextcloud, Open-Xchange, OpenProject und Jitsi integrieren statt neu entwickeln. Keine Herstellerabhängigkeit aufbauen, die in zehn Jahren teuer wird.
Was das ZenDiS-Modell für 2023 braucht, ist zweierlei: Pilotbehörden, die früh einsteigen und den Produktweg mit echtem Nutzerfeedback begleiten. Und Prioritäten statt weiterer Masterplan-Anforderungen. Eine neue Organisation, die gleichzeitig Produkte liefern, Strukturen aufbauen und Stakeholder-Erwartungen managen soll, braucht Klarheit darüber, was zuerst kommt. openDesk wird besser durch Einsatz, nicht durch Dokumentenarbeit. Welche Behörde macht den ersten Piloten?
Was der Sovereign Tech Fund für 2023 zeigt
Der Sovereign Tech Fund geht ins zweite Jahr. Das Modell: gezielte Förderung von Maintainern kritischer Open-Source-Infrastruktur, die in der öffentlichen IT genutzt wird, ohne als Posten in einem Beschaffungsplan aufzutauchen.
Was das erste volle Jahr des STF gezeigt hat: Das Modell funktioniert. Gezielte Vollzeitfinanzierung von Maintainern schließt Sicherheitslücken schneller, verbessert Dokumentation und stabilisiert Releases. Die 40 Projekte im STF-Portfolio sind kein Selbstzweck. Sie sind Infrastruktur, von der öffentliche IT-Systeme abhängen, ob es in Beschaffungsdokumenten steht oder nicht.
Die Frage für 2023 ist nicht, ob das Modell richtig ist. Die Frage ist, wer die Skalierung anschiebt. 11,5 Millionen Euro für die gesamte kritische Open-Source-Infrastruktur Deutschlands ist ein Anfang. Ein ausreichendes Niveau ist es noch nicht.
OZG 2.0 und ZenDiS arbeiten an einer digitalen Infrastruktur, die auf genau dieser Basis läuft. Wer beides zusammendenkt, wer also fragt, welche Open-Source-Komponenten dauerhaft gepflegt werden müssen, damit ZenDiS und openDesk stabil bleiben, hat ein konkretes Argument für mehr STF-Budget.
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