Hochsommerpause. Die strukturellen Fragen machen keine Ferien. – August 2022 im E-Government-Rückblick.
Der August ist der Monat, in dem Deutschland versucht, innezuhalten. Der Bundestag tagt nicht, die Ministerialbürokratie läuft auf Minimum, die Fachmedien füllen ihre Seiten mit Rückblicken und Studien. Was dabei entsteht, ist manchmal der klarste Blick auf strukturelle Probleme, die im Tagesgeschäft überdeckt werden.
Vier Monate bis zur OZG-Deadline. Vier Monate sind nicht viel. Aber sie reichen, um drei Strukturfragen zu benennen, die 2023 auf der Agenda stehen müssen.
Strukturfrage 1: Wer finanziert, wer entscheidet
Das deutsche Modell der Verwaltungsdigitalisierung leidet an einer grundlegenden Asymmetrie. Der Bund setzt die gesetzlichen Ziele. Die Länder und Kommunen setzen sie um. Die Finanzierung ist komplex verteilt. Das Konnexitätsprinzip sagt: Wer etwas befiehlt, zahlt auch dafür. In der Praxis ist die Zuordnung selten so eindeutig.
Das Ergebnis: Kommunen, die den Großteil der bürgernahen Digitalisierung leisten sollen, haben weder die Entscheidungsmacht über die Standards noch die gesicherte Finanzierung für die Umsetzung. Sie erhalten EfA-Dienste, die Länder entwickelt haben, und sollen diese integrieren, mit eigenen Ressourcen, nach Maßgabe von Zeitplänen, die ohne sie gesetzt wurden.
Was diese Asymmetrie löst, ist keine technische Maßnahme. Es ist eine finanzpolitische Entscheidung: klare Finanzierungszusagen für kommunale Digitalisierungsaufgaben, die an konkrete Leistungen gebunden sind. Wer das vermeidet, hat kein Durchführungsproblem. Er hat ein Anreizproblem.
Strukturfrage 2: Kapazität als Engpass
Die zweite Strukturfrage betrifft das Humankapital. Kommunale IT-Stellen sind chronisch unterbesetzt. Nicht weil Bürgermeister IT nicht mögen, sondern weil der öffentliche Dienst im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um IT-Fachkräfte regelmäßig unterliegt. Tarif, Perspektive, Tooling, alles spricht für den privaten Markt.
Die Konsequenz: EfA-Dienste stapeln sich technisch bereit, während die Integratoren vor Ort fehlen. Ein Dienst, der fertig ist, aber nicht integriert wird, erzeugt keinen Bürgernutzen.
Was helfen kann: Shared-Service-Modelle, bei denen mehrere kleine Kommunen gemeinsam auf einen kommunalen IT-Dienstleister zugreifen, der die Integrationsarbeit für sie leistet. Dataport, AKDB, ekom21 machen genau das. Was fehlt, ist die Flächendeckung und die Finanzierung dieser Dienstleistungen als Dauerbetrieb, nicht nur als Projektarbeit.
Strukturfrage 3: Digitalisierung ohne Prozessreform
Die dritte Strukturfrage ist die unangenehmste. Viele digitale Verwaltungsleistungen sind digitalisierte Analoge. Ein PDF statt eines Formulars, ein Postfach statt eines Schreiben, eine E-Mail statt eines Anrufs. Das ist kein Fortschritt, das ist Datentransfer.
Echte Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Prozesse so gestalten, dass sie digital zuerst gedacht werden. Once-Only nicht als Feature, sondern als Designprinzip. Bürger:innen nicht durch digitale Nachbauten analoger Bürokratie schicken, sondern durch Prozesse, die ihre Situation kennen und die benötigten Daten bereits haben.
Das ist teurer als ein PDF-Formular. Es ist auch das Einzige, was den Aufwand rechtfertigt.
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