OZG-Hochsommer: Was EfA-Nachnutzung in der Praxis kostet. – Juli 2022 im E-Government-Rückblick.

Fünf Monate bis zur OZG-Deadline. Die Liste der produktionsbereiten EfA-Dienste wächst. Die Frage, wie viele davon tatsächlich bei Kommunen in Betrieb sind, ist eine andere. Die Antwort ist: noch zu wenige. Und der Grund ist oft nicht der fehlende Wille, sondern die fehlende Kapazität.

Das ist ein strukturelles Problem, kein Motivationsproblem.

Was EfA-Nachnutzung wirklich erfordert

EfA-Nachnutzung klingt nach Plug-and-play. Ein Dienst ist fertig entwickelt, eine andere Kommune schließt sich an, fertig. Die Realität ist komplizierter.

Die eigentliche Nachnutzungsarbeit passiert beim nachnutzenden Rechenzentrum oder der kommunalen IT. Sie umfasst: den Anschluss des EfA-Dienstes an das lokale Fachverfahren, die Anpassung an landesspezifische Formulare oder Rechtsvorschriften, die Konfiguration der Benutzerverwaltung, den Test im lokalen Kontext und die Schulung der Mitarbeitenden. Das ist kein Halbtagsprojekt.

Kommunale IT-Stellen, die heute für drei bis fünf laufende Digitalisierungsprojekte Kapazität haben, können nicht gleichzeitig zwanzig EfA-Dienste integrieren. Der Engpass ist nicht die Qualität der EfA-Dienste. Er ist die Kapazität der Stellen, die die Integration leisten.

Was helfen würde: ein bundesweites Modell für Integrationsunterstützung, das kommunalen IT-Dienstleistern gezielte Ressourcen für die Nachnutzungsarbeit bereitstellt, zeitlich begrenzt und auf definierte Dienste fokussiert. Wer Kommunen nur mit einem Link auf den EfA-Dienst versorgt, schiebt die eigentliche Arbeit auf den schwächsten Teil der Kette.

Was Dänemark anders macht

Dänemark ist in der internationalen Diskussion über Verwaltungsdigitalisierung regelmäßig als Referenzbeispiel. Das ist verdient. Was macht Dänemark konkret anders?

Erstens: Zentralisierung der Basiskomponenten. Die dänische Digitale Infrastruktur (Digitaliseringstyrelsen) betreibt zentrale Komponenten, die alle Behörden nutzen. Digitale Identität, Formularinfrastruktur, Datenaustausch zwischen Registern. Diese Komponenten werden zentral entwickelt, gepflegt und finanziert. Kein Föderalismus-Overhead.

Zweitens: Zentrales Nutzerforschungsprogramm. Dänische Verwaltungsdigitalisierung testet Dienste systematisch mit echten Nutzer:innen, bevor sie in Produktion gehen. Nutzerfreundlichkeit ist kein Add-on, sondern Abnahmekriterium.

Drittens: Langfristige Finanzierungsplanung. Digitalisierungsbudgets in Dänemark laufen über mehrere Jahre. Das ermöglicht Investitionen, die sich erst mittelfristig amortisieren, und schützt vor dem deutschen Muster kurzfristiger Förderprogramme, die jeweils neu beantragt werden müssen.

Was davon für Deutschland übertragbar ist: das Basiskomponenten-Modell. Deutschland hat NOOTS, BundID, und EfA als Ansätze in diese Richtung. Was fehlt, ist die konsequente Finanzierung dieser Komponenten als Daueraufgabe, nicht als Projektarbeit. Zentralisierung, wo sinnvoll, ist keine Bedrohung des Föderalismus. Sie ist seine Effizienzvoraussetzung.

Was die nächsten fünf Monate entscheiden

Die OZG-Deadline ist am 31. Dezember 2022. Was in den nächsten fünf Monaten nicht in Produktion geht, wird nicht pünktlich fertig. Keine Überraschung, aber eine nützliche Erinnerung.

Was jetzt zählt: Prioritäten. Welche Dienste haben die höchste Nutzungsfrequenz und die breiteste föderale Anwendbarkeit? Diese zuerst. Wo ist die Kapazität für die Nachnutzung tatsächlich vorhanden? Diese Kombinationen priorisieren. Was realistisch nicht bis Dezember geht, sollte jetzt in den OZG-2.0-Aufschlag wandern, mit klarem Zeitplan und klarer Finanzierung.

Ehrliche Priorisierung ist besser als eine Deadline, die auf dem Papier steht und in der Praxis nicht gilt.

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