Sieben Monate bis zur OZG-Frist. Was mit dem Rest passiert. – Mai 2022 im E-Government-Rückblick.
Sieben Monate bis zur OZG-Deadline. Der Fortschrittsmonitor des IT-Planungsrats zeigt, was läuft. Was er nicht zeigt: wie viele der geplanten Dienste bis zum 31. Dezember 2022 tatsächlich vollständig online sein werden. Die Zahl der produzierten EfA-Dienste wächst. Die Nachnutzungsquoten bei Kommunen sind heterogen. Die Rechenaufgabe ist schwierig.
Gleichzeitig arbeitet der EU-Rat weiter an seiner Position zum AI Act . Was in Brüssel verhandelt wird, betrifft jede Behörde, die KI-Systeme einsetzt oder beschaffen will.
OZG-Endspurt: Realismus statt Schönrechnung
Die Frage, ob Deutschland die OZG-Frist vollständig erfüllt, ist keine Fachfrage mehr. Sie ist politisch. Und die ehrlichere Antwort für Mai 2022 lautet: Nein, nicht vollständig.
Das ist keine Katastrophe, wenn die richtigen Lehren folgen. Was OZG 1.0 geleistet hat: Es hat Digitalisierungsthemen auf die politische Tagesordnung gesetzt. Es hat Koordinationsstrukturen aufgebaut, die vorher fehlten. Es hat EfA als Nachnutzungsmechanismus etabliert. Es hat gezeigt, welche Dienste mit überschaubarem Aufwand digital werden können.
Was es nicht gelöst hat: die Finanzierungsfrage für kommunale Digitalisierung, die Standardisierungsfrage bei heterogenen Fachverfahren, die Kapazitätsfrage bei kommunalen IT-Dienstleistern.
Der konstruktive Umgang mit dieser Bilanz ist ein OZG-Nachfolgerahmen, der aus den Erfahrungen lernt. Was die Koalition als OZG 2.0 plant, muss genau diese Lücken adressieren: verbindlichere Finanzierungsregelungen, klare Standardsetzungsrechte, und ein Rechtsanspruch, der Anreize für Länder und Kommunen schafft, die heute noch keine Digitalisierungspflicht spüren.
Der falsche Umgang wäre, die Deadline unverändert zu feiern, indem man die Zielgröße nachträglich anpasst.
EU AI Act: Was die Ratsverhandlungen für Beschaffung bedeuten
Der EU-Rat arbeitet an seiner gemeinsamen Position zum AI Act. Die Kommission hatte April 2021 ihren Vorschlag vorgelegt. Jetzt werden die Details verhandelt, die für die Umsetzung entscheidend sind: Wie wird Hochrisiko-KI definiert? Welche Ausnahmen gibt es für Strafverfolgungsbehörden? Wie werden Konformitätspflichten operationalisiert?
Für Verwaltungen, die KI-Systeme einsetzen oder planen, ist das nicht abstrakt. Systeme, die automatisiert Entscheidungen über Sozialleistungen, Bußgelder oder Antragsbearbeitungen unterstützen, werden wahrscheinlich in die Hochrisiko-Kategorien fallen. Was das bedeutet: Dokumentationspflichten, Transparenzanforderungen, menschliche Aufsichtspflichten.
Das ist kein Grund, KI-Einsatz zu stoppen. Es ist ein Grund, ihn von Anfang an so zu gestalten, dass er den wahrscheinlichen Anforderungen standhält. Wer heute ein KI-System beschafft, das diese Anforderungen nicht erfüllen kann, beschafft in zwei oder drei Jahren ein Nachbesserungsprojekt on top.
Der einfachste Schritt jetzt: KI-Beschaffungen um eine Risikoklassifikation ergänzen, die den AI-Act-Entwurf als Maßstab nimmt. Was hoch ist, wird hoch bleiben. Was niedrig ist, muss nicht rund um die Uhr überwacht werden.
FITKO und der föderale Koordinationsaufwand
Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) koordiniert die föderale Umsetzungsarchitektur. Das ist kein kleiner Job. 16 Länder, Tausende Kommunen, hunderte Fachverfahren: Die Koordination allein ist ein Vollzeitprojekt.
Was FITKO zeigt: Ein zentraler Koordinationsknoten ist notwendig, weil der föderale Abstimmungsaufwand sonst in bilateralen Verhandlungen versickert. Was er nicht leisten kann: Entscheidungen treffen, die politische Einigungen erfordern. FITKO koordiniert, was politisch schon entschieden ist. Was noch nicht entschieden ist, bleibt im Koordinationsrückstau.
Der Hebel für die verbleibenden sieben Monate ist keine neue FITKO-Initiative, sondern klare politische Entscheidungen: Welche EfA-Dienste sind Pflicht für alle Länder? Mit welchem Mindeststandard? Wer diese Entscheidungen trifft, gibt FITKO das Mandat, sie umzusetzen.
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