OZG: Erstes Quartal 2022. Was wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. – April 2022 im E-Government-Rückblick.
Neun Monate bis zur OZG-Deadline. Der IT-Planungsrat koordiniert die Umsetzung, die Länder berichten über Fortschritte, EfA-Dienste gehen in Produktion. Auf dem Papier passiert viel.
Die richtige Frage ist nicht: Wie viele Dienste sind online? Die richtige Frage ist: Bei wie vielen Menschen sind sie angekommen?
Live ist nicht gleich genutzt
Der OZG-Fortschrittsmonitor zählt Dienste, die technisch online sind. Das ist eine sinnvolle Metrik, aber eine unvollständige. Ein Dienst, der technisch live ist, aber von weniger als einem Prozent der Berechtigten genutzt wird, hat seinen Zweck noch nicht erfüllt.
Die Lücke zwischen technischer Verfügbarkeit und tatsächlicher Nutzung hat mehrere Ursachen. Erstens: Bekanntheit. Bürgerinnen und Bürger wissen oft nicht, dass ein Dienst jetzt digital verfügbar ist. Es gibt keine systematische Kommunikationsstrategie, die analoge Nutzer:innen auf digitale Alternativen hinweist. Zweitens: Zugänglichkeit. Ein Online-Dienst, der nur mit einem bestimmten Browser funktioniert, nur auf bestimmten Geräten, nur mit einer BundID, die aufzusetzen selbst schon eine Hürde ist, erreicht nicht alle, die er erreichen sollte. Drittens: Parallelstrukturen. Viele Dienste sind online verfügbar, aber der analoge Weg ist noch offen. Solange er offen ist, wählen viele ihn.
Was helfen würde: Behörden, die digitale Dienste einführen, sollten gleichzeitig dokumentieren, wie sie die Nutzungsrate steigern wollen. Das ist kein Kommunikationsprojekt, sondern ein Designprojekt. Welche Hürden muss jemand ohne technische Affinität überwinden, um diesen Dienst zu nutzen? Wo bricht er ab? Wer diese Fragen nicht beantwortet, hat einen Dienst geliefert, kein Ergebnis.
Wo EfA-Nachnutzung funktioniert und wo nicht
Das EfA-Prinzip (Einer für Alle) ist der einzige skalierbare Mechanismus im OZG. Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen. In der Theorie elegant. In der Praxis komplizierter.
Was gut funktioniert: Dienste, die bundesweit weitgehend standardisiert sind und keine starken Landesrecht-Abweichungen erfordern. Die Kfz-Zulassung online ist ein Beispiel für einen Dienst, der in mehreren Ländern ausgerollt wurde, weil die Grundstruktur überall ähnlich ist.
Was schlecht funktioniert: Dienste, die tief in lokales Landesrecht eingebettet sind und pro Land erhebliche Anpassungen erfordern. Dort ist EfA-Nachnutzung technisch machbar, aber operational teuer. Die kommunalen IT-Dienstleister, die die eigentliche Integrationsarbeit leisten, haben nicht unendlich Kapazität.
Der konstruktive Schritt: Prioritäten setzen. Nicht alle 575 OZG-Leistungen sind gleichwertig. Einige haben hohe Nutzungsfrequenz und geringe Landesvarianz. Diese zuerst, mit voller Kraft. Der Rest danach, mit realistischerem Zeitplan.
Wo die BundID als Schlüssel hängt
Die BundID ist die zentrale digitale Identität für Verwaltungsleistungen. Alle OZG-Dienste sollen langfristig über sie zugänglich sein. Das Once-Only-Prinzip, also dass Bürgerinnen und Bürger Daten nur einmal einreichen müssen, hängt daran, dass die BundID als gemeinsame Identitätsschicht funktioniert.
Was gerade noch fehlt: der Rollout. Die BundID existiert technisch, wird aber noch nicht bei allen relevanten Diensten genutzt. Jeder Dienst, der eine eigene Anmeldung erfordert, bricht das Once-Only-Versprechen, bevor es eingelöst wurde.
Wer OZG-Dienste heute entwickelt oder beschafft, sollte BundID-Integration als Pflichtanforderung, nicht als optionale Erweiterung behandeln. Sonst entsteht eine Insellösung mehr.
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