Die Ampel hat einen Digitalpakt. Jetzt kommt die Arbeit. – Januar 2022 im E-Government-Rückblick.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter Volker Wissing hat seine Arbeit aufgenommen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es ein Ministerium, das das Wort „Digital" im Namen trägt. Der Koalitionsvertrag enthält einen eigenen Digitalkapitel mit konkreten Vorhaben: Open-Source-Bevorzugung in der öffentlichen Beschaffung, digitale Identitäten als Infrastrukturprojekt, OZG-Nachfolge als explizites Ziel.
Der Zeitdruck ist eingepreist. Der 31. Dezember 2022 ist die gesetzliche OZG-Frist. Zwölf Monate.
Was der Koalitionsvertrag für Verwaltungsdigitalisierung verspricht
Das Digitalkapitel des Koalitionsvertrags ist konkreter als das seiner Vorgänger. Drei Elemente stechen heraus.
Erstens: Open Source als Beschaffungspräferenz. „Open Source" ist jetzt Koalitionsposition, nicht nur Expertenforderung. Was das konkret bedeutet, also wie Vergaberecht, Schnittstellendefinitionen und Betriebsmodelle aussehen sollen, ist noch nicht ausgearbeitet. Der Grundsatz steht. Die Mechanik fehlt noch.
Zweitens: Digitale Identitäten als Infrastrukturprojekt. Die BundID soll zur zentralen Identitätslösung ausgebaut werden. Das Once-Only-Prinzip soll nicht länger Expertenversprechen bleiben, sondern Verwaltungsrealität werden. Das erfordert Register, die miteinander sprechen. Die Registermodernisierung ist die Voraussetzung, keine Begleitmaßnahme.
Drittens: OZG-Nachfolge. Die Koalition will das OZG 1.0 nicht nur abschließen, sondern einen Nachfolgerahmen schaffen, der Rechtsansprüche, Finanzierung und föderale Verantwortlichkeiten neu ordnet. Das ist die richtige Erkenntnis aus drei Jahren OZG-Praxis. An Diagnosen mangelt es nicht. An der Umsetzungsarchitektur schon.
Zwölf Monate OZG-Deadline: Was jetzt passieren muss
Die OZG-Frist läuft zum 31. Dezember 2022 ab. Von den 575 priorisierten Verwaltungsleistungen sind noch längst nicht alle vollständig digitalisiert. Der IT-Planungsrat koordiniert die Umsetzung. Die EfA-Dienste (Einer für Alle) sind der skalierbare Mechanismus: Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen.
Der Engpass ist nicht technisch. Er ist organisatorisch. EfA-Dienste sind technisch lauffähig, bevor sie nachgenutzt werden können. Die Nachnutzung selbst erfordert lokale Integration in Fachverfahren, Anpassung an Landesrecht, Schulung von Mitarbeitenden. Dieser Aufwand wird systematisch unterschätzt.
Was in den nächsten zwölf Monaten konkret passieren muss: Länder und Kommunen brauchen klare Entscheidungen, welche EfA-Dienste sie nachnutzen, und die Kapazität, diese Nachnutzung tatsächlich umzusetzen. Wer das erste Quartal damit verbringt, noch abzuwägen, verliert Zeit, die nicht zurückkommt.
Wo Open Source in der neuen Agenda wirklich ankommt
Die Open-Source-Präferenz im Koalitionsvertrag ist mehr als symbolisch. Sie verändert den Ausgangspunkt von Vergabeentscheidungen. Wer bisher proprietäre Lösungen als Standard behandelt und Open Source als Ausnahme, muss die Begründungslast umkehren.
Was das in der Praxis bedeutet: Ausschreibungen müssen so formuliert sein, dass Open-Source-Lösungen tatsächlich bieten können. Geschlossene Schnittstellenspezifikationen, die nur bestimmte Anbieter erfüllen können, sind kein technisches Detail, sondern eine vergaberechtliche Entscheidung mit Folgen für Jahrzehnte.
Der erste Schritt, den das neue BMDV gehen kann, ist konkret: Eine Leitlinie für Open-Source-konforme Vergabe, die Behörden zeigt, wie der Koalitionsvertrag operativ übersetzt wird. Ohne diese Leitlinie bleibt die Open-Source-Präferenz ein frommer Grundsatz, den jede Vergabeabteilung selbst interpretiert.
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