Koalitionsvertrag unterzeichnet. Neue Regierung, alte Baustellen. – Dezember 2021 im E-Government-Rückblick.

Am 7. Dezember 2021 unterzeichnet die Ampel-Koalition ihren Koalitionsvertrag . Am 8. Dezember wird Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt unter Volker Wissing seine Arbeit auf.

Zwölf Monate bis zur OZG-Deadline. Ein Jahresende mit viel Agenda.

Was das Jahr 2021 hinterlässt

2021 war ein Jahr struktureller Offenlegung. Die Impfportal-Panne im Februar hat gezeigt, dass Verwaltungs-IT unter Spitzenlast nicht standhält. Der Wahlkampf hat gezeigt, dass Digitalpolitik breite Unterstützung hat, aber keine klare operative Mechanik. Der Koalitionsvertrag hat gezeigt, dass die richtigen Themen adressiert sind: Open Source, digitale Souveränität, OZG-Nachfolge.

Was das Jahr nicht gelöst hat: das Konnexitätsproblem, den Kapazitätsengpass bei kommunaler IT, und die Interoperabilitätsfrage bei föderalen Systemen. Diese drei Diagnosen stehen am Jahresende genauso wie am Jahresanfang.

Das ist keine Niederlage. Diagnosen, die sauber benannt sind, können angegangen werden. Diagnosen, die unausgesprochen bleiben, werden reproduziert.

Was der Koalitionsvertrag verspricht, das bis Dezember 2022 zählt

Der Koalitionsvertrag nennt das Zentrum für Digitale Souveränität, OZG-Nachfolge, Open-Source-Bevorzugung, BundID -Ausbau und Registermodernisierung. Das ist die richtige Agenda.

Was bis Dezember 2022 noch möglich ist: die OZG-Endphase. Zwölf Monate, um die EfA-Dienste mit hoher Nutzungsfrequenz bundesweit abzuschließen, nicht alle 575, aber die wichtigsten.

Was bis Dezember 2022 beginnen muss: ZenDiS . Das Zentrum für Digitale Souveränität muss 2022 gegründet werden, seinen Auftrag klären und die ersten Piloten für openDesk gewinnen. Wer damit auf 2023 wartet, hat das Zeitfenster für eine substantielle Alternative zu Microsoft 365 bis 2025 bereits verkürzt.

Was bis Dezember 2022 entschieden werden muss: die Finanzierungsmechanik für das OZG 2.0. Ohne klare Antwort auf die Frage, wer kommunale Digitalisierung finanziert, wird OZG 2.0 dasselbe Problem haben wie OZG 1.0.

Was das neue Jahr bringen muss

Das neue Jahr beginnt mit einem klaren Vorteil gegenüber 2017, als das OZG verabschiedet wurde: Es gibt jetzt Erfahrung. Wir wissen, was funktioniert und was nicht. EfA funktioniert als Konzept, scheitert an der Nachnutzungskapazität. BundID funktioniert technisch, scheitert an der Integration. Registermodernisierung ist gesetzlich verankert, scheitert an der operativen Komplexität.

Diese Erkenntnisse sind das wertvollste Erbe des OZG-Programms. Wer sie in die OZG-2.0-Planung einbaut, vermeidet die Fehler der ersten Runde. Wer sie ignoriert, reproduziert sie.

Der konstruktivste erste Schritt der neuen Bundesregierung im Januar 2022: eine ehrliche Bestandsaufnahme des OZG-Stands, nicht als Erfolgsmeldung, sondern als Grundlage für die Planung des zweiten Anlaufs.

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