Ampel steht. Digitalministerium kommt. Was der Koalitionsvertrag für die Verwaltung verspricht. – November 2021 im E-Government-Rückblick.

Die Ampel-Koalition einigt sich. Der Koalitionsvertrag wird im Dezember unterzeichnet, aber die wesentlichen Inhalte sind bekannt: Ein eigenständiges Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter Volker Wissing (FDP). Open-Source-Bevorzugung als Koalitionsziel. Eine OZG-Nachfolge, die Rechtsansprüche und föderale Finanzierung neu ordnen soll. Ein Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung.

Vier Versprechen, die alle in die richtige Richtung zeigen. Ob sie halten, entscheidet sich in der Umsetzung.

Was das BMDV bringt und was es nicht verändert

Ein eigenständiges Digitalministerium ist strukturell richtig. Digitalpolitik als Querschnittsthema braucht einen Ort, der nicht zwischen BMI, BMWi und anderen Ressorts koordinieren muss, sondern selbst entscheiden kann.

Was das BMDV nicht sofort ändert: Die OZG-Zuständigkeit bleibt beim BMI. Das ist eine bewusste Entscheidung, die die Kontinuität der laufenden Umsetzungsstrukturen sichert. Was langfristig folgen muss: eine klare Klärung, wo OZG-Governance liegt, und ob das BMDV koordinierende Kompetenzen übernimmt oder nicht.

Zwei Ministerien, die beide für Digitalisierung zuständig sind, schaffen Koordinationsaufwand, den die Verwaltung nicht braucht.

Was Open Source im Koalitionsvertrag bedeutet

Die Open-Source-Bevorzugung ist mehr als ein Bekenntnis. Sie ist eine Beschaffungsrichtung, die aus dem Bereich der Experten-Forderungen in die Koalitionspolitik übergewechselt ist.

Was das konkret ändern muss: Vergabeverfahren, die Open-Source-Lösungen tatsächlich einen fairen Zugang ermöglichen. Heute scheitern Open-Source-Anbieter oft an Referenzanforderungen, die für Großprojekte formuliert sind, und an Schnittstellenspezifikationen, die proprietäre Systeme bevorzugen. Eine Koalitionspräferenz, die nicht in Vergabeleitlinien übersetzt wird, ist eine Absichtserklärung ohne operative Wirkung.

Der erste Schritt, den das BMDV gehen kann: eine verbindliche Leitlinie für Bundesbehörden, wie Open-Source-Beschaffung konkret aussieht. Was muss in die Leistungsbeschreibung? Welche Bewertungskriterien ändern sich? Das ist keine Gesetzgebungsaufgabe. Es ist eine Verwaltungsanweisung.

Was das geplante Zentrum für Digitale Souveränität leisten soll

Im Koalitionsvertrag kündigt sich ein Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung an. Die Aufgabe: einen souveränen Verwaltungsarbeitsplatz auf Open-Source-Basis entwickeln, als Alternative zu Microsoft 365.

Das ist das richtige Ziel. Was es braucht: eine Organisation mit genug Kapazität, genug Mandat, und genug Zeit. Wer in sechs Monaten ein produktionsreifes Produkt für Hunderttausende Verwaltungsarbeitsplätze erwartet, erwartet das Falsche.

Was realistisch ist: 2022 eine erste Alpha, Pilotbehörden, die früh einsteigen, strukturiertes Feedback, und dann eine Beta, die 2023 und 2024 in Produktionsbetrieb gehen kann. Das wäre schnell für ein Projekt dieser Größe. Es wäre zu spät, wenn man erst 2023 anfängt.

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