Koalitionsverhandlungen laufen. OZG läuft weiter. – Oktober 2021 im E-Government-Rückblick.
SPD, Grüne und FDP führen Koalitionsverhandlungen. Der Weg zur Ampel-Koalition ist erkennbar. Was das für die Digitalpolitik bedeutet, ist noch nicht offiziell, aber aus den Sondierungsgesprächen und den Parteiprogrammen zu schließen: ein eigenständiges Digitalministerium, Open-Source-Präferenz im Koalitionsvertrag, und ein neues OZG-Kapitel.
Bis das offiziell ist, regiert die amtierende Bundesregierung geschäftsführend. Für die Verwaltungsdigitalisierung ist das eine Phase, die mehr Kontinuität als Disruption bringt.
Was in der Übergangsphase trotzdem läuft
Die OZG-Umsetzung ist auf Arbeitsebene organisiert. Der IT-Planungsrat koordiniert, die FITKO unterstützt, die Länder entwickeln und nachnutzen. Das läuft nicht durch Beschlüsse des Bundestags, sondern durch Absprachen, Projekte und IT-Dienstleister.
Was diese Phase ermöglicht: operative Projekte ohne politischen Störfaktor. Wer einen EfA-Dienst integrieren will und alle nötigen Absprachen getroffen hat, integriert. Niemand wartet auf den Koalitionsvertrag, um eine Schnittstelle zu bauen.
Was sie hemmt: alles, was politische Entscheidungen erfordert. Neue Standards, neue Finanzierungsmodelle, neue gesetzliche Anforderungen. Diese warten, bis eine neue Regierung steht und arbeitsfähig ist. Das kann bis Januar 2022 dauern.
Was der Koalitionsvertrag für OZG bringen muss
Aus den Verhandlungen sickert durch, dass das Digitalthema prominent im Koalitionsvertrag verankert sein wird. Was es konkret bringen muss, um nicht nur symbolisch zu sein:
Eine klare Verantwortlichkeit für die OZG-Nachfolge. Die OZG-Frist läuft Ende 2022 ab. Ein OZG 2.0, das 2023 kommen soll, braucht einen politischen Eigentümer, nicht nur eine Koordinationsstelle.
Eine Antwort auf die Finanzierungsfrage. Kommunale Digitalisierung kostet Geld, das Kommunen nicht allein aufbringen. Wer das im Koalitionsvertrag nicht adressiert, schreibt das Problem in die nächste Legislaturperiode.
Eine Open-Source-Mechanik. „Bevorzugung" ist eine Absichtserklärung. Was es braucht: konkrete Vergabevorgaben, die Open-Source-Lösungen im Wettbewerb nicht benachteiligen.
Drei Punkte. Jeder davon lösbar. Alle drei setzen politischen Willen voraus, der jetzt vorhanden ist.
Was der Übergang für Behörden bedeutet
Für Behörden, die Digitalisierungsprojekte planen oder laufend haben, ist die Übergangsphase pragmatisch zu managen.
Was sinnvoll ist: Projekte, die in laufenden Programmen verankert sind und deren Finanzierung gesichert ist, konsequent vorantreiben. Die Übergangsphase ändert nichts an Projektanforderungen, Deadlines oder Budgets, die schon zugesagt sind.
Was weniger sinnvoll ist: mit neuen Projekten warten, die auf politische Weichenstellungen des neuen Koalitionsvertrags angewiesen sind. Diese werden ohnehin erst im neuen Jahr anlaufen können.
Die knappe Formel: Was läuft, läuft. Was wartet, wartet auf Januar 2022.
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