Bundestagswahl. Knappe Ergebnisse. Offene Fragen für die Digitalpolitik. – September 2021 im E-Government-Rückblick.
Am 26. September 2021 wählt Deutschland. Das Ergebnis : SPD 25,7 Prozent, CDU/CSU 24,1 Prozent, Grüne 14,8 Prozent, FDP 11,5 Prozent. Kein eindeutiges Mandat für eine Regierungsbildung. Drei mögliche Koalitionen, zwei haben rechnerische Mehrheiten: Ampel (SPD, Grüne, FDP) und Jamaica (CDU/CSU, Grüne, FDP).
Koalitionsverhandlungen beginnen. Das dauert Wochen, wahrscheinlich Monate.
Für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet das: Politischer Rückenwind bleibt erst einmal aus. Die OZG-Deadline ist in 15 Monaten.
Was das Wahlergebnis für die Digitalpolitik bedeutet
Beide möglichen Koalitionen haben Digitalpolitik in ihren Programmen. Die Kernunterschiede liegen weniger in den Zielen als in der Mechanik.
Eine Ampel-Koalition (SPD+Grüne+FDP) hätte die FDP im zentralen Digitalressort. Die FDP hat sich für ein eigenständiges Digitalministerium ausgesprochen, das nicht nur koordiniert, sondern Kompetenzen bündelt. Das wäre strukturell ein Fortschritt: Ein Ministerium, das Querschnittsaufgaben der Digitalisierung verantwortet, ohne dass jede Zuständigkeit bilateral zwischen BMI und BMF oder BMWI ausgehandelt werden muss.
Eine Jamaica-Koalition (CDU/CSU+Grüne+FDP) hätte stärkere Kontinuität zu bestehenden Strukturen, mit dem Risiko, dass das BMI weiterhin die Digitalpolitik nebenamtlich mitverantwortet.
Was unabhängig vom Koalitionsergebnis gilt: Die Verwaltungsdigitalisierung braucht eine klare politische Verantwortlichkeit. Wer OZG verantwortet, wer EfA koordiniert, wer BundID ausbaut. Wenn das auf drei Ministerien verteilt ist, entsteht kein Tempo.
Was in den Koalitionsverhandlungen zu OZG kommen muss
Wer auch immer koaliert, muss im Koalitionsvertrag drei Fragen beantworten.
Erstens: Wer verantwortet die OZG-Nachfolge? Eine dezidierte politische Verantwortlichkeit, nicht nur eine Koordinationsstelle.
Zweitens: Wie wird die kommunale Digitalisierung finanziert? Ohne klare Antwort bleibt OZG 2.0 ein Gesetz ohne Durchsetzungskraft für die Ebene, die die meisten bürgernahen Leistungen erbringt.
Drittens: Welchen Status bekommt Open Source in der öffentlichen Beschaffung? „Bevorzugung" ist eine Absichtserklärung. Was fehlt, ist die operative Mechanik, die diese Bevorzugung in Vergabeprozesse übersetzt.
Diese drei Fragen sind nicht schwierig zu beantworten. Sie erfordern politischen Willen, nicht technisches Wissen.
Was die Verwaltungsdigitalisierung in den nächsten Wochen tut
Unabhängig davon, wer regiert: Die IT-Projekte laufen. Die OZG-Deadline zieht näher. Was kommunale IT-Dienstleister und Landesbehörden jetzt tun, tun sie ohne politischen Rückenwind, aber auch ohne politische Störung.
Das ist keine schlechte Phase für operative Arbeit. Projekte, die politischer Aufmerksamkeit bedürfen, warten. Projekte, die klare Anforderungen haben und nur Umsetzungskapazität brauchen, können jetzt vorankommen.
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