Wahljahr 2021. OZG-Uhr auf 24 Monate. Was die Koalition jetzt noch schaffen kann. – Januar 2021 im E-Government-Rückblick.

Das Jahr beginnt mit einem doppelten Countdown. Bundestagswahl am 26. September 2021 . OZG-Deadline am 31. Dezember 2022. Bis zur Wahl hat die amtierende Große Koalition noch neun Monate, um Tempo in die Verwaltungsdigitalisierung zu bringen. Was sie bis dahin anschieben kann, prägt das Erbe, das die nächste Regierung antritt.

COVID macht währenddessen täglich sichtbar, was passiert, wenn digitale Verwaltungsinfrastruktur nicht funktioniert.

Was 24 Monate für OZG bedeuten

Von den 575 priorisierten Verwaltungsleistungen, die das OZG bis Ende 2022 digitalisiert haben möchte, ist ein erheblicher Teil noch nicht abgeschlossen. Das EfA-Modell ist der skalierbare Hebel: Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen. In der Theorie effizient. In der Praxis hängt alles davon ab, ob kommunale IT-Dienstleister die Kapazität haben, die Nachnutzung tatsächlich umzusetzen.

Was 24 Monate erlauben: Keine grundlegenden Richtungsänderungen mehr, sondern Beschleunigung dessen, was bereits läuft. Die EfA-Dienste, die bis Jahresende 2021 produktionsbereit sind, haben eine realistische Chance auf bundesweite Nachnutzung bis 2022. Was erst 2022 in Entwicklung geht, kommt nicht rechtzeitig.

Der konkrete nächste Schritt für Länder und Kommunen: eine klare Entscheidung, welche EfA-Dienste bis wann nachgenutzt werden, und welche IT-Dienstleister dafür beauftragt sind. Wer das erste Quartal 2021 damit verbringt, noch abzuwägen, verliert Zeit, die nicht zurückkommt.

Was COVID über digitale Verwaltungsinfrastruktur zeigt

Seit fast einem Jahr zeigt die Pandemie, was passiert, wenn analoge Verwaltungsprozesse plötzlich unter digitalem Druck stehen. Impfanmeldungen per Telefon, Hotlines mit Stundenlangen Warteschlangen, Kurzarbeiteranträge per Fax. Die Infrastruktur, die hätte abfedern sollen, existiert nicht oder nicht in ausreichender Qualität.

Das ist kein Vorwurf an die Menschen, die 2020 und 2021 in Verwaltungen arbeiten. Es ist eine strukturelle Diagnose: Verwaltungs-IT wurde jahrelang als Kostenfaktor behandelt, nicht als Infrastrukturaufgabe. Infrastruktur fällt auf, wenn sie fehlt. Nicht wenn sie funktioniert.

Was daraus folgt: Verwaltungsdigitalisierung ist keine Effizienzmaßnahme. Sie ist Resilienz. Eine Verwaltung, die digital nicht funktioniert, wenn analoger Betrieb eingeschränkt ist, ist eine Verwaltung, die in der Krise versagt. Dieser Zusammenhang muss 2021 politisch ankommen, damit die Investitionen folgen.

Wo die BundID steht und wohin sie muss

Die BundID als zentrale digitale Identität für Verwaltungsleistungen ist im Aufbau. Sie ist der Schlüssel zum Once-Only-Prinzip: Bürger:innen sollen Daten nur einmal einreichen müssen, danach können Verwaltungen sie über Register weiterverwenden.

Was die BundID 2021 braucht: Verbreitung. Nicht mehr Technik, sondern mehr Dienste, bei denen sie nutzbar ist. Eine digitale Identität ohne digitale Dienste ist ein Schlüssel ohne Schlösser. Der Wachstumshebel liegt bei den OZG-Diensten, die die BundID als Pflichtanforderung integrieren, nicht als optionales Feature.

Das setzt voraus, dass EfA-Dienste von Anfang an BundID-Integration als Abnahmekriterium haben. Nicht als Wunschliste in der Dokumentation.

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