Lockdown-Light. Was Verwaltung jetzt braucht, um nicht wieder zu straucheln. – November 2020 im E-Government-Rückblick.

Am 2. November tritt der sogenannte Lockdown-Light in Kraft. Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen schließen. Behörden bleiben geöffnet, mit Hygienekonzepten. Der Bürobetrieb geht weiter, mit verstärkten Homeoffice-Empfehlungen.

Für die öffentliche Verwaltung ist das eine bekannte Situation. Die Lehren aus dem Frühjahr sind nicht vollständig umgesetzt worden. Was sich im November wiederholt, war vorhersehbar.

Was im zweiten Lockdown anders ist

Die Erfahrung aus dem Frühjahr hat Spuren hinterlassen. Homeoffice-Infrastruktur ist robuster. Videokonferenzen sind Standard. Viele Behörden haben ihre Servicekommunikation digitalisiert, zumindest für Standardanfragen.

Was nicht anders ist: Die E-Akte fehlt weiterhin in Teilen der Bundesverwaltung. Physische Unterschriften blockieren Prozesse, die digital fertig sind bis auf die letzte Stelle. Das Schriftformerfordernis in deutschen Verwaltungsgesetzen ist ein strukturelles Hindernis, das nicht durch IT-Investitionen weggeht, sondern durch Gesetzgebung.

Das ist bekannt. Der IT-Planungsrat und die Bundesregierung wissen es. Was fehlt, ist die Umsetzungsdisziplin: Gesetze ändern, Beschlüsse umsetzen, Fristen einhalten.

Was die OZG-Bilanz nach zwei Jahren zeigt

Ende 2020 sind zwei von drei OZG-Jahren vergangen. Was die Zwischenbilanz zeigt: Die Struktur steht. EfA-Dienste existieren. FITKO koordiniert. Das Konjunkturbudget ist beschlossen.

Was sie auch zeigt: Die Nachnutzungsquoten bei Kommunen sind noch weit von flächendeckend entfernt. Viele der entwickelten Dienste sind in wenigen Ländern aktiv, aber nicht bundesweit. Die letzten zwölf Monate werden entscheidend.

Was das für die Strategie des letzten OZG-Jahres bedeutet: kein neues Thema aufmachen. Keine neuen Initiativen, keine neuen Gremien. Konsequente Umsetzung dessen, was beschlossen ist, mit allen verfügbaren Ressourcen, für die Dienste mit der höchsten Nutzungsfrequenz.

Was der Impfstoffbeschluss ankündigt

In Großbritannien beginnen erste klinische Entscheidungen über den COVID-Impfstoff. EU und Deutschland bereiten sich auf ein Zulassungsverfahren vor. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung ankündigt: Die Impflogistik und die Terminvergabe werden eine digitale Infrastruktur erfordern, die es so noch nicht gibt.

Was jetzt zu tun ist: Anforderungen für eine digitale Impfterminvergabe-Infrastruktur definieren, bevor der Impfstoff zugelassen ist. Nicht danach. Wer damit wartet, wiederholt das Muster des Frühjahrs.

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