OZG mit Rückenwind. Was das Konjunkturpaket jetzt konkret bedeutet. – September 2020 im E-Government-Rückblick.

Das Konjunkturbudget von drei Milliarden Euro für die Verwaltungsdigitalisierung ist beschlossen. Jetzt kommt die Verteilung. Was bei den Ländern und Kommunen ankommt, hängt davon ab, wie die Verteilungsmechanismen ausgestaltet sind. Geld allein beschleunigt keine Digitalisierung. Es beseitigt einen Engpass, wenn die anderen Engpässe gleichzeitig adressiert werden.

Im September zeigt sich, was die Monate nach dem Beschluss gebracht haben, und was noch aussteht.

Was das Budget tatsächlich ermöglicht

Drei Milliarden Euro über den Zeitraum bis Ende 2022 sind signifikant. Zum Vergleich: Das reguläre OZG-Budget war deutlich kleiner. Was dieses Budget konkret ermöglicht, ist dreierlei.

Erstens: Entwicklung noch fehlender EfA-Dienste, die bisher aus Kapazitätsgründen nicht realisiert wurden. Das Budget schafft Auftragsvolumen für IT-Dienstleister und Länder, die bisher keine Ressourcen hatten.

Zweitens: Betrieb und Pflege bestehender Dienste. Was selten beachtet wird: EfA-Dienste müssen nach der Entwicklung betrieben, aktualisiert und supportet werden. Betriebsbudget war bisher der stiefmütterlich behandelte Teil.

Drittens: Nachnutzungsunterstützung für Kommunen. Der Engpass der vergangenen Jahre war nicht die Entwicklung, sondern die Integration bei kommunalen IT-Dienstleistern. Wenn ein Teil des Budgets in Integrations-Support fließt, beschleunigt das die Nachnutzungsquoten.

Was das Budget nicht löst

Geld löst das Kapazitätsproblem nicht vollständig. IT-Fachkräfte, die kommunale Nachnutzungsprojekte umsetzen könnten, sind nicht in ausreichender Zahl verfügbar, egal wie viel Budget bereitsteht. Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst dauern. Externe IT-Dienstleister sind ausgelastet.

Was das bedeutet: Selbst mit drei Milliarden Euro wird nicht alles bis Ende 2022 fertig. Die ehrliche Kommunikation darüber, was bis Dezember 2022 realistisch ist, sollte jetzt beginnen, nicht im November 2022.

Was FITKO und der IT-Planungsrat daraus ableiten können: Eine öffentliche Priorisierungsentscheidung, welche Dienste mit dem OZG-Sonderbudget abgeschlossen werden sollen. Was auf der Liste steht, bekommt Priorität und Kapazität. Was nicht auf der Liste steht, wandert in OZG 2.0.

Wo die Registermodernisierung nach dem Sommer steht

Das Registermodernisierungsgesetz ist noch in der Vorbereitung. Der Referentenentwurf wird für Ende 2020 oder Anfang 2021 erwartet. Was im September sichtbar ist: Die politische Auseinandersetzung um die Steuer-ID als zentrale Kennung ist nicht abgeklungen. Datenschützer bleiben skeptisch.

Was konstruktiv helfen würde: eine öffentliche Pilotplanung. Welche zwei oder drei Register sollen als erste in die NOOTS-Architektur eingebunden werden? Piloten schaffen Fakten und ermöglichen eine empirische Datenschutzdebatte statt einer theoretischen.

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