Schrems II: Privacy Shield ungültig. Was das für öffentliche IT bedeutet. – Juli 2020 im E-Government-Rückblick.
Am 16. Juli 2020 erklärt der [Europäische Gerichtshof das Privacy Shield für ungültig]( https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228677&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=14530) . Das Urteil in der Rechtssache C-311/18 ( Schrems II ) beendet sofort die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA auf Basis des Privacy Shield. Betroffen: alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen auf US-Servern oder über US-Dienste verarbeiten.
Betroffen, in unterschiedlichem Ausmaß, sind fast alle deutschen Bundesbehörden, Länder und Kommunen.
Was das Urteil konkret bedeutet
Der EuGH stellt fest: Die USA gewährleisten kein angemessenes Datenschutzniveau. Behörden wie NSA und FBI haben Zugriff auf Daten, der mit EU-Grundrechten nicht vereinbar ist. Das Privacy Shield, das diesen Mangel rechtsformell überspielen sollte, ist deshalb nichtig.
Was das für öffentliche Verwaltungen bedeutet: Wer US-Cloud-Dienste nutzt, etwa Microsoft 365, AWS oder Google Workspace, kann sich nicht mehr auf das Privacy Shield berufen. Als verbleibende Rechtsgrundlage kommen Standardvertragsklauseln (SCC) in Frage, aber der EuGH macht klar: Auch SCCs helfen nicht, wenn das Zielland strukturell keinen ausreichenden Schutz bietet.
Was das in der Praxis bedeutet: Datenschutzbehörden sind jetzt gefordert, Übermittlungen zu prüfen. Wer Microsoft 365 nutzt und personenbezogene Daten verarbeitet, steht vor einer Compliance-Frage ohne eindeutige Antwort.
Was öffentliche IT-Verantwortliche jetzt tun sollten
Die falsche Reaktion: Panic Procurement. Alle Microsoft-Verträge sofort kündigen, Open-Source-Alternativen in sechs Wochen einführen. Das ist nicht machbar und würde mehr Schaden als Nutzen bringen.
Die richtige Reaktion: Eine Inventur der Datentransfers in die USA, gegliedert nach Sensitivität der verarbeiteten Daten. Welche Systeme verarbeiten besonders schützenswerte Kategorien? Personalakten, Gesundheitsdaten, Sozialdaten? Diese haben höchste Priorität für eine Migration.
Für weniger sensitive Daten: Klärung mit dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten, welche SCCs unter welchen Bedingungen als vorläufige Rechtsgrundlage akzeptiert werden. Das ist keine dauerhafte Lösung, aber es verschafft Zeit für eine strukturierte Migration.
Der mittelfristige Pfad: europäische oder deutsche Cloud-Anbieter für sensitive Verwaltungsdaten, US-Dienste wo unvermeidlich für unkritische Anwendungen, und ein klarer Zeitplan für die Verschiebung der Grenze.
Was Schrems II für GAIA-X und die OZG-Strategie bedeutet
Das Schrems-II-Urteil gibt der GAIA-X-Initiative politischen Rückenwind, den sie vorher nur bedingt hatte. Ein europäischer Datenraum mit GDPR-konformer Infrastruktur ist nach Schrems II keine strategische Vision, sondern eine rechtliche Notwendigkeit für alle, die Compliance dauerhaft sicherstellen wollen.
Für OZG: Neue Dienste, die im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt werden, sollten von Anfang an auf Infrastruktur laufen, die Schrems-II-konform ist. Was heute auf US-Infrastruktur aufgebaut wird, muss morgen migriert werden. Das ist keine Zukunftsprognose, sondern die Lehre aus dem Juli 2020.
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