Pandemie-Verwaltung: Was funktioniert und was nicht. – April 2020 im E-Government-Rückblick.
Sechs Wochen Lockdown. Die öffentliche Verwaltung hat sich angepasst, besser als viele erwartet hatten, schlechter als möglich gewesen wäre. Was jetzt, im April, sichtbar wird: nicht nur die Lücken, sondern auch, was funktioniert.
Beide Seiten verdienen eine ehrliche Bilanz.
Was überraschend gut funktioniert hat
Die Bundesagentur für Arbeit hat Kurzarbeitergeld-Anträge trotz analoger Ausgangslage in einem Tempo bearbeitet, das die Wirtschaft stabilisiert hat. Das ist eine Organisationsleistung, nicht primär eine digitale. Prozessanpassungen, Priorisierungen, Personalverschiebungen.
Videokonferenz in Ministerien und Behörden ist innerhalb weniger Wochen Routinebetrieb geworden. Nicht perfekt, nicht in jeder Behörde gleich gut. Aber vorhanden. Was zwei Jahre OZG-Planung nicht erreicht hat, hat die Krise in Wochen durchgesetzt: die Akzeptanz, dass digitale Werkzeuge keine optionalen Ergänzungen sind.
Was nicht funktioniert hat und warum
Die E-Akte ist in vielen Bundesbehörden noch nicht vollständig eingeführt. Was das im Homeoffice bedeutet: Mitarbeitende können nicht auf Akten zugreifen, weil diese physisch im Büro liegen. Entscheidungen werden verzögert, weil niemand die zugrundeliegenden Unterlagen digital verfügbar hat.
Die Bundesregierung hat die Einführung der E-Akte für Bundesbehörden als Pflicht beschlossen. Die Umsetzung ist schleppend. Was die Pandemie zeigt: Schleppen kostet in Normalzeiten Effizienz. In Krisenzeiten kostet es Handlungsfähigkeit.
Bürgerämter können viele Leistungen nicht digital erbringen, weil die OZG-Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Was das konkret bedeutet: Ausweiserneuerungen, die eigentlich planbar wären, werden zum Problem, weil kein digitaler Kanal existiert.
Was jetzt entschieden werden muss
Die Krise hat eine Prioritätenliste geschrieben, die vor März 2020 so nicht existierte. Drei Entscheidungen, die nicht warten können:
E-Akte als echte Pflicht mit Konsequenzen. Nicht als Empfehlung, deren Nichteinhaltung folgenlos bleibt. Wer bis Ende 2020 keine E-Akte eingeführt hat, sollte das begründen müssen.
Homeoffice-Infrastruktur als Standardanforderung. VPN-Kapazität für hundert Prozent der Belegschaft. Endgeräte, die mobil funktionieren. Das kostet Geld. Es kostet weniger als der nächste Krisenausfall.
Skalierungsanforderungen für OZG-Dienste. Kein neuer Dienst ohne Lasttest unter Krisenbedingungen. Was bei zehntausend gleichzeitigen Nutzer:innen einbricht, darf nicht als fertig zählen.
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