Lockdown. Verwaltung unter digitalem Ausnahmezustand. – März 2020 im E-Government-Rückblick.
Mitte März 2020 tritt Deutschland in den ersten Lockdown. Schulen, Geschäfte, Behördenpublikumsverkehr: geschlossen oder eingeschränkt. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist ab sofort kein theoretisches Szenario mehr: Leistungen, die analog gedacht waren, müssen jetzt digital funktionieren.
Der Stresstest ist da. Die Verwaltungs-IT ist nicht für ihn gebaut.
Was sofort sichtbar wird
Kurzarbeiteranträge: tausende Unternehmen stellen gleichzeitig Anträge bei Arbeitsagenturen. Die digitalen Wege sind überlastet oder nicht vorhanden. Viele Anträge gehen per Fax. Das Faxgerät der Bundesagentur für Arbeit wird in diesen Tagen zum Symbol: Nicht weil es schlecht ist, sondern weil es das einzige ist, das noch funktioniert.
Bürgerämter schließen. Abmeldungen, Ummeldungen, Ausweisanträge: alles analog, alles blockiert. Viele OZG-Dienste, die für eben diese Leistungen entwickelt werden, sind noch nicht fertig. Die Deadline ist Dezember 2022. Die Krise ist jetzt.
Bundesbehörden wechseln auf Homeoffice. Was das technisch voraussetzt: VPN-Kapazitäten, die für diese Last nicht ausgelegt sind. Videokonfernz-Infrastruktur, die unter dem Gleichzeitigkeitsdruck einbricht. DOMEA, E-Akte, digitale Aktenführung: im Homeoffice nicht nutzbar, weil nur im Behördennetz verfügbar.
Was das für OZG bedeutet
Die Krise beschleunigt keine OZG-Entwicklung. Sie macht die Lücken sichtbar, die in der normalen Priorisierung unsichtbar waren. Welche Leistungen sind krisenrelevant? Kurzarbeit, Wohnhilfen, Sozialtransfers. Genau diese sind entweder noch nicht digital oder in einer Qualität, die Krisenvolumina nicht trägt.
Was konstruktiv folgt: Die Priorisierungsliste für OZG muss um eine Krisendimension ergänzt werden. Welche Verwaltungsleistungen haben sowohl hohe Nutzungsfrequenz als auch hohe Krisenrelevanz? Diese brauchen Skalierbarkeit als explizites Anforderungsmerkmal, nicht nur Funktionalität.
Skalierbarkeit bedeutet in der Praxis: Cloud-native Architektur, horizontale Skalierung, keine dedizierte Hardware. Was OZG-Dienste heute an Infrastrukturanforderungen beschreiben, ist oft für Normalbetrieb dimensioniert. Krisenbetrieb ist anderer Maßstab.
Was Homeoffice in Behörden zeigt
Die meisten Bundesbehörden sind technisch nicht für flächendeckendes Homeoffice ausgestattet. Das ist kein Betriebsunfall, sondern die Konsequenz einer Jahrzehnte langen Entscheidung, IT als Präsenz-Infrastruktur zu bauen. VPN-Kapazitäten für zehn Prozent der Belegschaft. Aktenführung im Behördennetz. Unterschriften nur physisch.
Was jetzt in wenigen Wochen improvisiert wird, muss danach in Struktur überführt werden: Mobile-first-Prinzip für Verwaltungs-IT, E-Akte als Pflicht statt Option, VPN-Skalierung als Infrastrukturstandard. Diese Entscheidungen, jetzt getroffen, verhindern, dass derselbe Engpass beim nächsten Krisenfall reproduziert wird.
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