EfA nimmt Fahrt auf. Was föderale Nachnutzung in der Praxis heißt. – Februar 2020 im E-Government-Rückblick.
Das EfA-Modell (Einer für Alle) ist das Fundament der OZG-Skalierungsstrategie. Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen. Mit dem Start von FITKO im Januar und dem wachsenden EfA-Portfolio wird 2020 das Jahr, in dem sich zeigt, ob die Theorie in der Praxis hält.
Die ersten Erfahrungsberichte aus dem Feld sind lehrreich, nicht in allem ermutigend.
Was EfA in der Praxis bedeutet
Der Unterschied zwischen „technisch lauffähig" und „nachgenutzt" ist der eigentliche EfA-Engpass. Ein Dienst kann fertig entwickelt sein, in einer Test-Instanz laufen und dokumentiert vorliegen. Bevor eine andere Kommune ihn einsetzt, passiert folgendes:
Der lokale IT-Dienstleister muss den Dienst in die bestehende Infrastruktur integrieren. Das erfordert Schnittstellen zu lokalen Fachverfahren, die keiner einfachen Standardisierung folgen. Jede Gemeinde hat ihre eigene Softwarelandschaft, oft historisch gewachsen, oft von mehreren Anbietern. Die Anpassungsarbeit liegt zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, je nach Dienst und lokaler Komplexität.
Daneben: Datenschutzprüfung im jeweiligen Landeskontext, technische Sicherheitsfreigabe, Pilotphase mit echten Nutzer:innen, Schulung der Mitarbeitenden.
Das ist keine Fehlkonstruktion des EfA-Modells. Es ist die Realität föderaler IT. Wer EfA-Nachnutzung als Knopfdruck behandelt, unterschätzt die lokale Arbeit, die Bundesdigitalisierung in kommunaler Praxis bedeutet.
Wo die Dokumentationsqualität entscheidet
Was kommunale IT-Stellen aus eigener Erfahrung nennen: Die Dokumentationsqualität der EfA-Dienste ist heterogen. Manche Dienste liefern vollständige technische Beschreibungen, klare API-Dokumentation, Integrationshilfen. Andere liefern das Minimum, das für die Abnahme nötig war.
Das ist kein böser Wille. Es ist eine Anreizstruktur: Wer einen Dienst entwickelt, wird an der Lieferung des Dienstes gemessen, nicht an der Nachnutzungsquote in anderen Ländern. Wer nicht für die Nachnutzung incentiviert wird, investiert nicht in Nachnutzbarkeit.
Was FITKO hier regulierend eingreifen kann: Qualitätskriterien für EfA-Dienste definieren, die über den technischen Betrieb hinausgehen. Dokumentation, Integrationshilfen, Support-Zusagen. Ein EfA-Dienst ohne diese Elemente ist fertig entwickelt, aber nicht nachnutzbar.
Was die Kommunen brauchen, was sie nicht bekommen
Kommunale IT-Verantwortliche beschreiben 2020 eine bekannte Lage: Sie sollen EfA-Dienste integrieren, haben aber keine zusätzlichen Mittel dafür bekommen. Ihre Ressourcen sind in laufenden Projekten gebunden. Die EfA-Nachnutzung kommt on top auf dem, was ohnehin läuft.
Das ist die strukturelle Finanzierungsfrage, die das OZG bisher nicht beantwortet hat. Wer Kommunen verpflichtet, digitale Dienste zu integrieren, muss auch sicherstellen, dass diese die Kapazität dafür haben. Ohne diese Antwort bleibt EfA ein Angebot, das nicht abgerufen werden kann, weil die Kapazität fehlt, es abzurufen.
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