Sommerpause. Was man in ihr über Verwaltungsdigitalisierung lernt. – August 2019 im E-Government-Rückblick.
August. Der politische Betrieb ist im Sommermodus. Weniger Termine, weniger Pressemitteilungen, weniger Beschlüsse. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Es ist eine gute Zeit, strukturell zu denken, ohne vom Tagesgeschäft unterbrochen zu werden.
Was die ersten acht Monate des Jahres hinterlassen haben, sind drei Diagnosen, die für den Herbst relevant sind.
Erste Diagnose: Nachnutzung ist kein automatischer Prozess
Das EfA-Modell basiert auf der Annahme, dass entwickelte Dienste nachgenutzt werden. Was die ersten Erfahrungen zeigen: Nachnutzung ist kein Selbstläufer. Sie erfordert aktive Koordination, Ressourcen auf der nachnutzenden Seite, und eine Schnittstellenqualität, die Integration ermöglicht.
Was das für die zweite Jahreshälfte bedeutet: Nachnutzung muss als eigener Prozess organisiert werden, mit eigenen Verantwortlichkeiten, eigenem Budget und eigenen Qualitätskriterien. Ein EfA-Dienst ist erst dann erfolgreich, wenn er in einem zweiten Land produktiv ist. Alles davor ist Vorbereitung.
Was konkret fehlt: Eine Stelle, die aktiv auf nachnutzende Länder und Kommunen zugeht, deren Integrationsprojekte begleitet und Blockaden meldet. Das ist keine Aufgabe, die nebenbei erledigt wird.
Zweite Diagnose: Kapazität ist kein Geldproblem allein
Die häufigste Erklärung für Verzögerungen ist Ressourcenmangel. Das stimmt, aber es ist unvollständig. Was die ersten OZG-Jahre zeigen: Selbst dort, wo Budget vorhanden ist, fehlt es an verfügbaren IT-Fachkräften, die konkrete Projekte umsetzen können.
Der öffentliche IT-Arbeitsmarkt ist angespannt. Ausschreibungsverfahren dauern lang. Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen folgen Regeln, die nicht für agile Entwicklung optimiert sind. Wer im Sommer 2019 eine Stelle ausschreibt, hat den Kandidaten frühestens im Herbst.
Was das bedeutet: Die Kapazitätslücke ist nicht allein mit mehr Budget zu schließen. Was parallel adressiert werden muss, sind die Rahmenbedingungen für Personalgewinnung und Vergabe. Das sind strukturelle Reformen, keine Budgetentscheidungen.
Dritte Diagnose: Interoperabilität muss früher gedacht werden
Was in mehreren EfA-Entwicklungsprojekten auffällt: Interoperabilitätsfragen werden spät gestellt. Wie kommuniziert der neue Dienst mit vorhandenen Fachverfahren? Welche Schnittstellen müssen in beide Richtungen bedient werden? Was ist mit dem Datenformat der nachgelagerten Register?
Diese Fragen tauchen in der Entwicklung auf, weil sie in der Konzeptionsphase nicht vollständig beantwortet wurden. Was das in der Praxis bedeutet: Nachrüstungen kurz vor Produktivgang, Verzögerungen bei der Abnahme, Mehrkosten.
Was strukturell hilft: Interoperabilitätsprüfung als fester Bestandteil der Konzeptionsphase, nicht der Testphase. Wer prüft, ob sein Dienst mit vorhandenen Systemen kommuniziert, bevor er ihn entwickelt, zahlt weniger als wer es danach prüft.
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