Nach der Wahl. Was Ursula von der Leyen für die digitale Verwaltung bedeutet. – Juni 2019 im E-Government-Rückblick.
Ursula von der Leyen wird im Juni als Kandidatin für die Kommissionspräsidentschaft nominiert. Was ihr Programm an digitaler Ambition enthält, ist klarer als bei vielen Vorgängern: KI-Regulierung, eine europäische Datenstrategie, und die Fortentwicklung der digitalen Identitätsinfrastruktur. Für die deutsche Verwaltungsdigitalisierung sind das keine abstrakten Ankündigungen.
Was die europäische KI-Regulierung bedeutet
Die Ankündigung einer europäischen KI-Regulierung ist im Juni 2019 noch ein Programmpunkt, kein Gesetz. Aber die Richtung ist erkennbar: Europa wird KI nicht unreguliert lassen. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist eine Frage, die 2019 vorbereitet werden sollte.
Verwaltungsdigitalisierung ohne KI-Komponenten ist mittelfristig unrealistisch. Wer heute OZG-Dienste entwickelt, in denen Antragsverarbeitung, Prüfprozesse oder Priorisierungsentscheidungen automatisiert werden sollen, baut potenziell auf Systemen, die unter europäische KI-Anforderungen fallen werden.
Was konkret hilft: Jetzt prüfen, welche geplanten OZG-Dienste algorithmische Entscheidungskomponenten haben, und diese frühzeitig unter dem Gesichtspunkt möglicher Regulierungsanforderungen analysieren. Wer damit bis zum Gesetzentwurf wartet, zahlt den Nachrüstungspreis.
Was eine europäische Datenstrategie für die Registermodernisierung bedeutet
Eine europäische Datenstrategie ist Teil des angekündigten Kommissionsprogramms. Was das für die deutsche Registermodernisierung bedeutet: Die Architekturentscheidungen, die Deutschland für das Registermodernisierungsgesetz trifft, müssen langfristig mit europäischen Anforderungen kompatibel sein.
Das Once-Only-Prinzip ist in der EU-Dienstleistungsrichtlinie verankert und soll europaweit ausgedehnt werden. Bürger:innen sollen Daten nur einmal angeben, der Staat gibt sie intern weiter. Was das auf europäischer Ebene bedeutet: Register müssen nicht nur deutschlandweit, sondern europaweit interoperabel sein.
Wer die Registermodernisierung jetzt als rein nationales Projekt plant, baut in einem Rahmen, der sich in den nächsten Jahren europäisch erweitern wird. Besser: europäische Interoperabilitätsanforderungen als Planungsprämisse integrieren, auch wenn das Gesetz noch im Entwurf ist.
Was der OZG-Sommer bringt
Im Sommer 2019 werden erste EfA-Dienste, die im Winter und Frühjahr entwickelt wurden, in Richtung Produktionsreife bewegt. Was die nächsten Monate zeigen werden: Wie viele dieser Dienste tatsächlich bis Ende 2019 produktiv gehen, und wie viele in den Restanten des Jahres landen.
Die Ehrlichkeit bei dieser Bilanzierung ist wichtig. Ein Dienst, der kurz vor Produktionsgang ist, aber noch nicht live ist, zählt nicht. Was zählt, ist eine Leistung, die Bürger:innen online stellen können, im Regelbetrieb, nicht als Piloten.
Was für das zweite Halbjahr 2019 operativ nötig ist: Eine aktuelle Liste der EfA-Dienste, die bis Dezember 2019 produktiv gehen sollen, mit klaren Verantwortlichkeiten. Wer diese Liste öffentlich macht, schafft Verbindlichkeit. Wer sie intern hält, vermeidet Verbindlichkeit.
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