Europawahl und Verwaltungsdigitalisierung. Was Brüssel mit dem OZG zu tun hat. – Mai 2019 im E-Government-Rückblick.
Am 26. Mai wählt Europa. Das neue Europäische Parlament wird die Kommission mitwählen, die ab Herbst 2019 die digitale Agenda Europas gestaltet. Was auf dieser Agenda stehen wird, ist noch nicht vollständig bekannt. Was bekannt ist: Die Fragen, die das letzte Mandat aufgeworfen hat, bleiben offen. Und einige sind für die deutsche Verwaltungsdigitalisierung unmittelbar relevant.
Was die neue Kommission mit dem Digital Single Market macht
Die Vollendung des digitalen Binnenmarkts war das erklärte Ziel der Juncker-Kommission. Was davon erreicht wurde: die DSGVO , eIDAS , die Portabilitätsverordnung, erste Schritte beim Urheberrecht. Was noch aussteht: eine europäische Datenstrategie, ein KI-Regulierungsrahmen, und die Frage, wie europäische Cloud-Infrastruktur aussehen soll.
Für die deutsche Verwaltungsdigitalisierung bedeutet das: Was Brüssel als nächstes beschließt, definiert Anforderungen, die in OZG-Dienste eingebaut werden müssen. Datenschutz und Dateninteroperabilität sind keine deutschen Themen, sie sind europäische. Wer heute entwickelt, ohne die europäische Richtung zu kennen, riskiert morgen Nacharbeiten.
Was konkret beobachtet werden sollte: Wie die neue Kommission eIDAS weiterentwickelt, und ob die Pläne für eine europäische digitale Identität konkreter werden. Eine europäische Wallet-Infrastruktur ist im Gespräch. Wenn sie kommt, hat das direkte Auswirkungen auf BundID .
Was die Wahlergebnisse für die Netzpolitik bedeuten
Das neue Europäische Parlament wird in seiner Zusammensetzung nicht mehr ganz so vorhersehbar sein wie das vorherige. Was das für die Netzpolitik bedeutet, wird sich in den ersten Monaten zeigen.
Was bleibt: Die großen Regulierungsprojekte der EU-Digitalpolitik haben eine Eigendynamik, die von einzelnen Parlamentsverschiebungen weniger abhängt als von der Kommissionsagenda. Die DSGVO ist beschlossen und in Kraft. eIDAS wird fortgeschrieben. Was sich ändern kann, ist der Ehrgeiz bei neuen Initiativen und die Geschwindigkeit der Umsetzung.
Für die Verwaltungsdigitalisierung ist das relevant, aber nicht akut. Was akut ist: Die OZG-Frist 2022 ist eine nationale Deadline. Sie hängt nicht von der Europawahl ab. Was europäisch beschlossen wird, ist ein Rahmenbedingungswandel, kein Stoppschild.
Was die OZG-Zwischenbilanz nach zwei Jahren zeigt
Das OZG ist im Mai 2019 zwei Jahre alt. Was die Zwischenbilanz ergibt: Die Strukturphase ist abgeschlossen. Die ersten EfA-Dienste sind in Entwicklung. FITKO ist in Gründung. Der IT-Planungsrat koordiniert.
Was die Bilanz auch zeigt: Die Distanz zwischen “in Entwicklung” und “in Produktion bei Kommunen” ist größer als die Zeitpläne ursprünglich annahmen. Wer die Nachnutzungsquoten betrachtet, sieht das deutlich.
Was das für die verbleibenden dreieinhalb Jahre bedeutet: 2019 muss das Jahr werden, in dem die ersten EfA-Dienste den kompletten Weg gehen. Nicht von der Idee zum Konzept, sondern vom Konzept zur Nachnutzung in einem zweiten Land. Dieser Nachweis ist der eigentliche Test des Modells.
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